Vision Bill , Vision Communication GmbH

AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

Ganz herzlichen Dank für diese doch sehr gute Nachricht, was die Bezahlung der Rechnungen betrifft; da kann man m. E. ganz gelassen sein.
Etwas anders ist es wohl im Strafrecht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf tut sich da m. E, etwas schwer, gegen die Verantwortlichen wg. Betrug/ Nötigung o. ä. Anklage zu erheben und ein strafrechtliches Gerichtsverfahren einzuleiten. Vielleicht fehlt es noch an Beweisen ?
Weist du, ob es eine Abmahnung von irgendeiner Verbraucherzentrale oder von anderer Seite gibt ?
Weist Du, ob es aus dem Forum Schreiben bzw. Anfragen an das Bundesjustizministerium gibt mit dem Ziel einer Gesetzesinitiative ?
Man könnte auch mal an die Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundestages schreiben ? Gibt es sowas schon ?
Ich halte das Ganze für einen handfesten Skandal; vor allem und insbesondere für die Betroffenen, die sich mangels Kenntnissen nicht wehren können oder nicht den Weg in dieses Forum finden. Schade.
In Dänemark soll ja inzwischen für diese Praktiken ein Verbot bestehen !!
Auch hierüber kann ich in Forum nichts finden.
Das wäre m. E. längst überfällig !!
Vielen Dank für deine Bemühungen.
mfg Butterblume
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf tut sich da m. E, etwas schwer, gegen die Verantwortlichen wg. Betrug/ Nötigung o. ä. Anklage zu erheben und ein strafrechtliches Gerichtsverfahren einzuleiten. Vielleicht fehlt es noch an Beweisen ?
Es ist einfach kein Betrug. Der Initiator brüstete sich ja sogar damit, dass 5000 Anzeigen gegen ihn eingestellt wurden...

Eher könnte man wegen UWG vorgehen ("verbotene Werbung":
UWG - strafbare Werbung
UWG § 16 - strafbare Werbung
(1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
nur: wo genau werden hier "unwahre Angaben" gemacht? Es wird wohl nur "irreführend" sein. Aber das muß man halt gut formulieren...

andere Ansatz: Preisangabenverordnung
http://forum.computerbetrug.de/allg...-vision-communication-gmbh-10.html#post258574

Weist Du, ob es aus dem Forum Schreiben bzw. Anfragen an das Bundesjustizministerium gibt mit dem Ziel einer Gesetzesinitiative ?
Man könnte auch mal an die Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundestages schreiben ? Gibt es sowas schon ?
Ja. Anfrage ans Verbraucherministerium: Fazit: Kein Handlungsbedarf, da kein zivilrechtlicher Anspruch des Rechnungsstellers.
Anfrage ans Justizministerium wurde nie beantwortet.


Ich halte das Ganze für einen handfesten Skandal; vor allem und insbesondere für die Betroffenen, die sich mangels Kenntnissen nicht wehren können oder nicht den Weg in dieses Forum finden. Schade.
Nicht zu vergessen: Der Schamfaktor... Dazu steht einiges in einer Studie des Bundesministeriums selbst - aber die hat dort offenbar keiner gelesen...

s.a.
http://forum.computerbetrug.de/allg...emedia-mb-direct-phone-ltd-31.html#post286272


In Dänemark soll ja inzwischen für diese Praktiken ein Verbot bestehen !!
Auch hierüber kann ich in Forum nichts finden.
Das wäre m. E. längst überfällig !!
http://forum.computerbetrug.de/plauderecke/37943-juristische-schlappe-fuer-daenenbilling.html
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

Hallo Ihr da draußen,
bin ebenfalls ein VB-geschädigter:(
Habe heute die 2. Rechnung + Mahngebühren der Firma im Briefkasten gehabt.
Nach Durchsicht der letzten EVB´s ist mir aufgefallen, dass von meinem Anschluss tatsächlich 0900 + 0180 Nummern angerufen worden sind, obwohl zu dem Zeitpunkt keiner zu hause gewesen sein kann.
Leider habe ich nicht alle Beiträge zu diesem Thema lesen können (132 Seiten!!!), würde wahrscheinlich noch morgen hier sitzen...:wink:
Habe mir die letzten 6 Seiten durchgelesen und darüber nichts gefunden.
Kann mir jemand bitte weiterhelfen?:-D
Vielen Dank schon mal im voraus.
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

Ist für Dich überhaupt kein Problem. Tatsache ist: Du hast da nicht angerufen. Wenn die visionären Kasper Geld von Dir wollen, müssten die Dir schon das Gegenteil nachweisen. (Selbst, wenn angerufen worden wäre: i.d.R. würde selbst dann kein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommen, aufgrund der groben Informationsmängel.)

Es ist jetzt nicht Deine Aufgabe, denen nachweisen zu müssen, dass Du nicht angerufen hast. Ebenso wenig ist es Deine Aufgabe, denjenigen ausfindig zu machen, der da angeblich oder tatsächlich angerufen hat.

Du hast mit denen genauso viel (oder wenig) zu tun wie mit dem Bauern Xin-Hua aus der Provinz Guang-Tsi, dem leider gerade sein Reissack umgefallen ist.
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

@webwatcher
Vielen Dank für die sofortige Antwort und alle vorherigen hilfreichen Antworten im Namen wohl aller User. Weiter so... War Zufall, dass ich hier gelandet bin. Gefällt mir total gut...:-D Besonders auch die Kommentare von Antiscammer:-D:-D
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

hallo,
läuft dieser "Vertrag", den man da abschließt eigentlich irgendwan aus?
ich habe das auf visioncom.tv so verstanden, das der nur einen Monat gilt, und nur verlängert wird, wenn man im nächstsn monat wieder eine dieser Nummern anruft.

Gibt VB die Daten, die man am telefon gesagt hat weiter?
wenn ja, was kann man dagegen machen?
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

läuft dieser "Vertrag", den man da abschließt eigentlich irgendwan aus?

Welcher "Vertrag"? - Wenn es keinen gibt, dann hat keiner begonnen, und dann braucht auch keiner auszulaufen.

ich habe das auf visioncom.tv so verstanden, das der nur einen Monat gilt, und nur verlängert wird, wenn man im nächstsn monat wieder eine dieser Nummern anruft.

Wieso soll ein "Vertrag" zustandekommen, nur weil Du eine Nummer anrufst? (Völlig wurst, ob jetzt oder nächsten Monat nochmal)

Wenn Du Deine Oma am Telefon anrufst und ihr zum Geburtstag gratulierst, hast Du auch keinen "Vertrag".

Gibt VB die Daten, die man am telefon gesagt hat weiter?
wenn ja, was kann man dagegen machen?

Wissen wir nicht.
 
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Hey,
habe jetzt schon viele Beiträge gelesen aber nicht alle und bei mir ist noch eine Frage nicht ganz klar. Also wenn das schonmal behandelt worden sein sollte, schon mal ein Sorry voraus :D

Auch ich habe eine der 4c/min aus einer Internetanzeige mit meinem Handy angerufen.War sehr betrunken und konnte mich ehrlich gesagt nicht mehr dran erinnern, ehe ich am nächsten Morgen geweckt wurde und das scheinbar standardmäßige Telefonat von denen kam. Hab dann geschaut und gesehen, dass ich tatsächlich da angerufen habe, 3:08 Minuten mit dieser Nr. 069366017876 ehe ich dann aufgelegt hab. Vermutlich kams mir selbst in dem Zustand dann irgendwann Spanisch vor :D
Auf jeden Fall hab ich jetzt das bekannte Monatsabo am Hals, die auch meine Adresse und eine Rechnung wird kommen...
Was mich beschäftigt ist die Frage, ob es grundsätzlich auszuschließen ist, dass anhand der Ansage ein rechtmäßiger Vertrag zustande kommt, da die Preisinformation bzw. Aboinformation so undurchsichtig ist?
Habe auf der Internetseite nochmal geschaut, und da wird unten ganz klein hingewiesen "4cent/ 60Minuten, einen Monat, 72 €"...

Kann mich an die Ansage der Frau über die AGB`s nur noch ganz vage erinnern, es könnte sein, dass ich im Rausch die zur Bestätigung geforderte Nr. oder Tastenkombination gedrückt habe...kann sowas rechtlich bindend sein?
Kann in den 3 Minuten ein verbindlicher Vertrag über das Abo entstanden sein?
Oder kann ich davon ausgehen, dass dieses Abo unrechtmäßig ist (wg. der Unklarheit der PReisangabe) und ich auf die Rechnung nicht reagieren soll? (Zahlen hab ich nicht vor, nachdem ich das hier genauer gelesen hab scheint das ja sehr dubios zu sein), nur zu 100% bin ich mir nicht sicher wie das rechtlich aussieht....

Weil die Dienstleistung hab ich ja so gesehen in Anspruch genommen, aber das Abo wollte ich ganz bestimmt nicht...oder denk ich jetzt zuviel nach :D Hätte man besser eher mal getan.

Vielen Dank schonmal für die Antworten!
 
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Nächstes mal vor dem Saufen den Telefonstecker ziehen bzw. die Sim-Karte rausnehmen. :rolleyes:

Wenn Du selbst nicht mehr weißt, welche Tasten Du zur Bestätigung gedrückt hast, ist es schwer, die Frage nach der Vertragsbindung zu beantworten. Grundsätzlich behauptet der Anbieter aber schon nach wenigen Anrufsekunden auch ohne Tastenbestätigung, dass ein Vertrag zustandegekommen sei. Und das ist eindeutig falsch.
 
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@Antiscammer

Ja vielen Dank für die Antwort, wie erwartet natürlich heute die Rechnung, auch wenn die Adresse halb falsch geschrieben ist :D aber leider doch noch irgendwie angekommen.....

Aber naja, wie man hier immer wieder liest....nicht zahlen, aussitzen und nicht reagieren...

Mal sehen was noch kommt....

Ein guter Übergang sei euch schonmal allen gewünscht!!
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

Hallo Zusammen,
ein FROHES NEUES JAHR 2010!!!
War jetzt ein paar Tage nicht mehr im Forum gewesen. Habe bisher noch keine neue Post von Vision Bill erhalten - dafür aber jetzt von der Deutschen Telekom AG, CSB (????), Postfach ...... in Düsseldorf (?????). Auch der Briefkopf ist nicht wie von der Telekom-Rechnung - irgendwie komisch....
Es handelt sich um eine Zahlungserinnerung über 94,25 €, die mir bereits mein Telefonanbieter mitgeteilt hatte (Anruf von meinem Anschluß auf 0900...usw., die nie stattgefunden haben). Soll ich da mal nachfragen? - Ist sogar eine 0800-330... Nummer.
Danke schon mal im voraus für Eure Meinungen.
Gruß aus W.
 
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Das ist wahrscheinlich eine andere Baustelle, die mit Vision Bill nichts zu tun hat.

Wenn die zugrundegelegte 0900-Verbindung sicher nicht angewählt wurde, gibt es natürlich keine Grundlage für die Zahlungsforderung.

Grundsätzlich werden 0900-Verbindungen eigentlich über die Telefonrechnung eingezogen. Ein "Unternehmen", das außerhalb dieser üblichen Abrechnung Geld fordert, müsste im Streitfall mit einem qualifizierten Prüfprotokoll gemäß § 45i TKG glaubhaft machen, dass die Mehrwertverbindung tatsächlich vom Teilnehmer in Anspruch genommen wurde.

Grundsätzlich hat man bei unberechtigten Forderungen keine Rechtspflicht, sich an die Gegenpartei überhaupt äußern zu müssen. (Außer beim Mahnbescheid, dem müsste man binnen 14 Tagen widersprechen. Ist aber bei Abzockereien selten.)
Wenn man sich trotzdem äußern will, bestreitet man die Forderung und verlangt die Vorlage eines qualifizierten Prüfprotokolls nach § 45i TKG. Sinnvoll ist auch, vom eigenen Telefonprovider einen Einzelverbindungsnachweis für den Zeitraum anzufordern.
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

Grundsätzlich hat man bei unberechtigten Forderungen keine Rechtspflicht, sich an die Gegenpartei überhaupt äußern zu müssen.
Stimmt grundsätzlich, für die Rüge nach §45i TKG hat man aber nur 8 Wochen Zeit. Danach gehen (technische) Einwendungen u.U. flöten.
$45 i TKG schrieb:
(1) Der Teilnehmer kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden.
Daraus folgt, dass per AGB Höchstfristen von 8 Wochen geregelt werden dürfen. Davon hat jeder Anbieter den ich kenne Gebrauch gemacht.
 
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Danke für den Hinweis.

Gilt diese Frist aber nicht nur für Beanstandungen bei Rechnungen vom eigenen Telefonprovider? Hier geht es aber um obskure Rechnungen außerhalb der üblichen Abrechnung über den Telefonprovider. Und die AGB eines Fremdanbieters, bei dem man angeblich eine Mehrwertleistung in Anspruch genommen haben soll, hat man doch nie wirksam akzeptiert.
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

Wie die Telekom tickt, sieht man an dieser "Musterrechnung" aus dem Jahre 2005, in der BC/CBS Düsseldorf vorkommt:
mwl.telekom.de/produkte/pdf/R_D_TCO011.pdf

"mwl" steht dabei für "Mehrwertlösungen" - und dass da alles seriös läuft, das labern die Herren um A.W. der Politik seit Jahren erfolgreich vor...
 
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Gilt diese Frist aber nicht nur für Beanstandungen bei Rechnungen vom eigenen Telefonprovider?
Für alles was über die Telefonrechnung bzw über Gassen wie 0900, 118xx, 0137 abgerechnet wird.
Hier geht es aber um obskure Rechnungen außerhalb der üblichen Abrechnung über den Telefonprovider.
Wenns über 0900 abgerechnet wird gilt TKG. Wenn nur für ein Telefonat eine Dienstleistungsrechnung erstellt wird gilt BGB.
Und die AGB eines Fremdanbieters, bei dem man angeblich eine Mehrwertleistung in Anspruch genommen haben soll, hat man doch nie wirksam akzeptiert.
Die Einbeziehung läuft über eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur nach § 305a BGB
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

Ist es eigentlich überhaupt zulässig, dass 0900-Leistungen außerhalb der Telefonrechnung des eigenen Providers abgerechnet werden?
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

Das 0900er unter Beträge anderer Anbieter zunächst auf der Rechnung erscheinen ist doch normal und hat mit der Entbündlung des Wettbewerbes zu tun.

Oder meinst Du "Gassenpflicht" für kostenpflichtige Leistungen per Telefon? Geht auch ausserhalb der Gasse, nur dann kann ich mich als Anbieter nicht auf die Privilegien des TKG 8-Wochenfrist, Anscheinsbeweis usw berufen sondern muss Vertragsschluss nachweisen.
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

Ja, ich meinte die Gassenpflicht.

Wenn ein Verbindungsnetzbetreiber eine angeblich in Anspruch genommene Mehrwertdienstverbindung nicht über die Telefonrechnung des TK-Dienstanbieters abrechnet, sondern selbst zu inkassieren versucht: greifen dann also nicht die Bestimmungen des TKG? Hat es dann überhaupt Sinn, ein Prüfprotokoll gem. 45i TKG anzufordern? Wie will der Verbindungsnetzbetreiber bzw. der MW-Dienstanbieter überhaupt ohne Prüfprotokoll das Zustandekommen der Verbindung beweisen?
 
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