Vision Bill , Vision Communication GmbH

AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

Hallo zusammen,

ich bin auch einer von euch...
Gestern Abend war es mir langweilig, da dachte ruf doch mal bei der Nummer 0711 2999330 an und hör dir den Spaß mal an.

Zu Freischalten bzw den AGB`s zustimmen musste man eine Taste drücken, ich glaubees war die #,... habe ich nie gemacht und plötzlich war ich in dem Forum bzw konnte mir den Spaß anhören und mit jemanden reden.

Nun meine Fragen..

Ich kann mich ja schlecht gegen etwas zur Wehr setzen wenn ich das gemacht habe, wie in diesem Fall. Ich hab dort ja auch angerufen.Oder?

Bin ich dadurch ein Abo eigegangen?

Wie lange läuft das Abo?

Kommt die Rechnung an mich direkt oder wird es auf meiner Handyrechnung verrechnet?

Es gibt ja heute Mittel und Wege um an mein "unterdrückte Nummer" zu kommen. Oder?

Besten Dank für eure Tipps und Infos
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

Bin ich dadurch ein Abo eigegangen?

Allein aus dem Umstand, dass ein Anruf auf eine Festnetznummer erfolgt ist, kann nicht abgeleitet werden, dass hier ein Vertrag (Abo etc.) zustandegekommen ist.

Entgegen dem ganzen Theater, was dieser Anbieter hier seit Jahren spielt, hat er bisher noch niemals versucht, seine krumme Rechtsmeinung vor Gericht durchzusetzen.

Wie lange läuft das Abo?

Gar nicht. Wenn es doch niemals wirksam abgeschlossen wurde. :wink:

Kommt die Rechnung an mich direkt oder wird es auf meiner Handyrechnung verrechnet?

Du wirst einen bösen Anruf kriegen, in welchem gefordert wird, dass Du gefälligst Deine Hausanschrift rausrücken sollst. Dann wird Dir die Rechnung nachhause zugestellt.

Es kann auch mal sein, dass irgendwelche merkwürdigen Anrufe von der DHL (Paketservice) wegen einer angeblich unleserlichen Anschrift auf einem Paket kommen.

Wie auch immer: wenn Du denen die Anschrift dann nicht gibst, können die zwar Zeter und Mordio schreiben, ansonsten aber nix weiter machen. :cool:

Zur rechtlichen Bewertung dieser Telefonabofalle s. diese Seite und die folgenden:
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/49753-vision-bill-vision-communication-gmbh-49.html

Dort wird alles schon ausführlich abgehandelt.
 
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Dank für die schnelle Antwort..

das heißt, es kann aufgrund der Festnetznummer kann kein Abo geschlossen worden sein, hab ich das richtig verstanden?

Wenn es ein Abo wäre, läuft dies 30 Tage, oder? Daann nach 30 Tagen ist keine Kündigung nötig..Oder?

Der Anruf kam bereits heute Morgen unter 069.... bin ich aber nicht ran. Dann habe ich zurückgerufen und es kam nur Musik...
Demnach können die Vögel meine Adresse gar nicht haben es sei denn von jemand anderen...?!

Danach habe ich mal bei dem "Anbieter" angerufen. Unter 01805- ... ging nur mit Nr anzeigen, hatte Sie davor unterdrückt!
Also nocheinmal angerufen, dann kam die warteschleife.. Eine penetrante Stimme meinte immer wieder: Sie sind Anrufen Nummer3 und die Wartezeit, blablabla. das ganze dauerte c.a 6 Min als ich dann der Anrufer Nr. 1 war, brach die Verbindung ab. War ja klar!
Ich habe es 3-4 mal versucht und immer weider das gleiche.

Nun habe ich auf alle E- Mail Adresse welche ich von den Halsabs... gefunden habe eine Kündigung mit Bezug auf Widerrufsrecht geschreiben. Kamm oder kommt natürlcih nichts zurück, wundert mich nicht einmal großartig.


Lange Rede kurzer Sinn... Wie kommt denn nun die Rechnung falls überhaupt?
Aufgeführt bei meiner Handyrechnung oder seperat (aber ohne Adresse fällt das wohl aus) Hahahaha??
 
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Weder noch, sondern ggf. virtueller Mahndrohmüll auf der Emailadresse.
Wie man mit Spam umgeht, sollte bekannt sein


Das ist bekannt..

Was ich nicht verstehe ist, ich habe den Service ja in Anspruch genommen. Von daher wäre die Gebühren eigentlich berechtigt jedenfalls dies für gestern und nicht für ein evt Abo??

Was ist wenn die Rechnung bzw die Kosten auf der Handrechnung aufgeführt werden bzw mein Anbieter dies berechnet und an die Bratwurts dann abführt?

Fragen über Fragen
 
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das heißt, es kann aufgrund der Festnetznummer kann kein Abo geschlossen worden sein, hab ich das richtig verstanden?

So ist das.

Wenn es ein Abo wäre, läuft dies 30 Tage, oder? Daann nach 30 Tagen ist keine Kündigung nötig..Oder?

Wenn meine Oma ein Omnibus wäre, dann würde sie hupen.
Es ist kein Abo, daher ist es völlig egal, wie lange es nach der krummen Rechtsmeinung des Anbieters angeblich laufen soll. Bei einem Abo, was niemals abgeschlossen wurde, ist keine Kündigung nötig.

Nun habe ich auf alle E- Mail Adresse welche ich von den Halsabs... gefunden habe eine Kündigung mit Bezug auf Widerrufsrecht geschreiben. Kamm oder kommt natürlcih nichts zurück, wundert mich nicht einmal großartig.

Einen Vertrag, der nicht existiert, kündigt man nicht. Und man fängt mit den Spacken auch gar nicht erst irgendeine unnötige Brieffreundschaft an.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Genausogut kann man nämlich einer Parkuhr den Satz des Pythagoras erklären.

Lange Rede kurzer Sinn... Wie kommt denn nun die Rechnung falls überhaupt?

Wenn Du nicht unnötigerweise per e-Mail gesabbelt hättest, würdest Du gar keine Rechnung kriegen (wie denn auch). Ein Abbuchen von der Telefonrechnung ist nicht möglich, weil es sich nicht um einen Mehrwertdienst handelt. Das ganze Geschäftsmodell ist nur darauf aufgebaut, dass die Deine Adresse rauskriegen müssen. Wenn Du ihm die Adresse auf seine Drohanrufe hin nicht gibst, hat er keine Möglichkeit.

Wenn Du jetzt aber unnötigerweise mit e-Mail geantwortet hast, kann es gut sein, dass Du Drohungen per e-Mail kriegst.

Wenn Du dann auch noch (was viele leider machen) Deine Mailadresse zusammen mit Deiner Hausadresse irgendwo im Internet stehen hast, dann kriegst Du die Rechnungen nachhause. Denn Google wird der "Anbieter" wohl bedienen können.

Trotz allem: das ändert gar nichts und ist kein Beinbruch.
Gegen lästige Mahn-e-Mails gibt es einen Spamfilter oder die Löschtaste.
Gegen lästige Post gibt es die grüne Tonne, den Grill oder den Kachelofen.
 
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meines wissens ist mein adresse zusammen mit der e- mail nicht irgendwo hinterlegt...

falls doch etwas kommt bin ich halt mal gespannt, ich hoffe aber nicht da ich kein bock habe mich auf diskussionne einzulassen.

was ist eigentich der unterschied zu anderen anbietern?? dort wird doch die rechnung von der handyrechnung aus abgebucht bzw von dem jeweiligen anbieter geholt??
 
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was ist eigentich der unterschied zu anderen anbietern?
Diese Typen verwenden Festnetz- oder Handynummern, die allein für Telefonie eingerichtet sind und legen einfach ihren vermeintlichen Mehrwert drüber. Wenn mans genau nehmen würde, dann würde so ein Anbieter z. B. 0900er Nummern verwenden. Warum er das aber nicht tut, ist sein Geschäftsgeheimnis und zu glich auch sein Geschäftsmodell.
 
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falls doch etwas kommt bin ich halt mal gespannt, ich hoffe aber nicht da ich kein bock habe mich auf diskussionne einzulassen.

Niemand zwingt Dich dazu. Es besteht nur eine "virtuelle Angst", die aber völlig unbegründet ist. Es gibt keine Rechtsgrundlage für irgendwelche Forderungen aus so einem Geschäftsmodell. Der smarte Brite weiß das auch, aber er ist voll und ganz mit denen zufrieden, die sich von dem Drohgeplapper einschüchtern lassen und zahlen.
 
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ich wolt nur sagen ich habs wahrscheinlich überstanden
bei mir ist seit 3 monaten ruhe
nach 2 ra schreibn und 2 mahnungen
 
AW: Vision Bill

  • Ein Vertragsschluss nach den Fernabsatzregelungen des BGB setzt auch voraus, dass auf das Widerrufsrecht in Textform (!) hingewiesen wurde. Diese Pflicht zur Widerrufsbelehrung gilt auch dann, wenn gem. § 312 BGB "das Angebot unverzüglich in Anspruch genommen wurde". Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich an den AGB angehängt ist, reicht nicht.
    Ist eine solche Widerrufsbelehrung dem Schuldner nicht nachweisbar in Textform zugegangen, kann sich der Anspruchssteller schon von daher i.d.R. den Anspruch über den Kamin hängen.


Hallo,
genau um diese widerrufsbelehrung geht es mir.

Habe so eine flat nummer angerufen um mich über das angebot zu informieren, erst kam eine computer-stöhnedame, die mir sagte (nicht überprüfte) wenn du noch keine 18 bist, dann bitte auflegen.
Durch drücken der xy kannst du die nutzungsbedingungen anhören und durch drücken von xx gehts weiter wirst durchgestellt.
Nun habe mir dann 5 minuten diese bedingungen angehört und xx gedrückt, hier kam eine operaterin dir mir auch nix erklären konnte und mich dann an eine echte stöhne-dame vermittel hat, da habe ich aufgelegt.

Es folgten dann telefonanrufe, nie angenommen und jetzt kam die rechnung per post und da ist auf der rückseite eine widerrufserklärung abgedruckt.

Normal wollte ich ein abwarten und nicht unternehmen, aber da mir diese widerrufsbelehrung nun in textform vorliegt ist meine frage muss ich dem vertrag widersprechen?

Dadurch nehme ich aber ja kontakt mit vision bill auf, oder ist es besser garnicht zu reagieren?

Kann mir etwas passieren wenn ich dem widerruf nicht widerrufe?

Grüsse Knudel
 
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Widerrufen muss man nur einen Vertrag, den es überhaupt gibt.
Ob es diesen überhaupt gibt, darüber habe ich mich bereits (s.o.) zur Genüge ausgelassen.

Der Anbieter selbst jedenfalls hat sich bisher noch niemals getraut, diese Frage gerichtlich klären zu lassen.

Ob Brieffreundschaften mit denen sinnvoll sind, darüber wird weiter oben ebenfalls bereits schwabuliert.
Wenn man meint, dass es sinnvoll ist, einer Parkuhr den Satz des Pythagoras zu erklären, dann kann man das versuchen.
 
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Widerrufen muss man nur einen Vertrag, den es überhaupt gibt.

Wenn man meint, dass es sinnvoll ist, einer Parkuhr den Satz des Pythagoras zu erklären, dann kann man das versuchen.


Hallo, sehe ich auch so, hätte ich diese rechnung nicht bekommen, mit der wiederrufsbelehrung, ich hätte auf nichts reagiert.

Das macht mich etwas unsicher, möchte aber auch nicht unnötigerweise mit denen in kontakt treten.

Normal laufen ja so sachen ab, das die ängstlichen zahlen, und sonst nix passiert (außer drohungen, inkasso)

Von der verbraucherabzocke wurde mir empfohlen eihnen musterbrief an vision bill zu schicken. (seihe link)

[...]


Frage ist noch immer, musterbrief schicken also wiedersprechen

oder alles ignorieren..

Knuddel

[Verlinkung auf eine Seite mit nicht nachvollziehbarem Impressum entfernt. (bh)]
 
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@knudel

Wenn man schon den Ratschlägen hier nicht folgen will, muss man hier wenigstens nicht das abkippen, was anderswo geraten wird. Besonders dann, wenn nicht nachvollziehbar ist, wer dort Ratschläge erteilt.
 
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Ich versuche es noch einmal. Dieses Forum hat viele Jahre Erfahrung mit zweifelhaften Angeboten im Internet oder per Telefon. Viele Mitglieder reden mit entsprechend viel Erfahrung.

Wenn also hier jemand mit einem für ihn neuen, für das Forum seit Jahren sattsam bekannten Problem aufschlägt, dann kann er den Ratschlägen folgen oder was anderes machen, wie er will.

Hier aber Ratschläge anderer Art von anderen Ecken des Netzes hineinzutragen, die im Widerspruch zu den Erfahrungen hier stehen, hat wenig Sinn.
 
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Von der verbraucherabzocke wurde mir empfohlen eihnen musterbrief an vision bill zu schicken. (seihe link)
Ich nehme an, Du meinst "Verbraucherzentrale". Ja, die Verbraucherzentralen empfehlen einen solchen Brief. Ich empfehle den Verbraucherzentralen, sich ein Beispiel an ihren dänischen Kollegen zu nehmen und gerichtlich gegen diese Masche vorzugehen.
Den Musterbrief der Verbraucherzentrale, den gibt es bereits seit 2001

Ich zitiere mal:
[FONT=Arial,Helvetica]Für Leute mit guten Nerven
[/FONT][FONT=Arial,Helvetica]Reagieren Sie überhaupt nicht auf die Rechnung von IBC, auf Mahnungen oder auf die Briefe von Persolvo Inkasso. Lediglich in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, müssen Sie reagieren - nämlich binnen 2 Wochen Widerspruch einlegen. Dann müßte IBC vor Gericht den vermeintlichen Anspruch begründen, was - siehe oben - nicht gelingen wird.[/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica]Für Leute mit schwächeren Nerven
[/FONT][FONT=Arial,Helvetica]Schreiben Sie an IBC oder Persolvo einen Brief, der etwa so lauten kann:
[/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica]weiteres: hier[/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica]http://www.vzhh.de/~upload/rewrite/TexteTelekommunikation/IBC.aspx[/FONT]


[FONT=Arial,Helvetica]Außer den Namen der beteiligten Unternehmen hat sich daran bis heute nichts geändert. Dass diese Firmen diese Masche aber weiterhin anwenden können, ist kein Ruhmesblatt für das Verbraucherschutzministerium und auch nicht für die Verbraucherzentrale.
[/FONT]
Hier aber Ratschläge anderer Art von anderen Ecken des Netzes hineinzutragen, die im Widerspruch zu den Erfahrungen hier stehen, hat wenig Sinn.
Ok, die Verbraucherzentrale ist nicht unbedingt irgendeine Ecke im Internet. Wichtig sind hier aber Erfahrungswerte, da stimme ich Dir, bernhard, völlig zu. Und die Erfahrungswerte sagen, dass man gar nicht so besonders gute Nerven braucht. Weder 2001 noch 2009. Da kostet es mehr Nerven, die Untätigkeit der Politik zu ertragen ;)

ach ja...
Muss man der Rechnung überhaupt widersprechen?

Dazu wirst du von jedem eine andere Antwort hören. Die einen sagen "ja", die anderen "nein". Das ist zwar unbefriedigend, aber es lässt sich nicht ändern. Aus folgendem Grund:

Die reine Lehre (die von seriösen Geschäftsleuten "auf der anderen Seite" ausgeht, nicht von dubiosen Anbietern) besagt, dass man einem ungewollten Vertrag widersprechen sollte, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Andererseits aber kommt regelmäßig kein Vertrag zustande, wenn man davon ausgehen darf, nur an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder sich kostenlos zu registrieren. Bei den Abo- und Vertragsfallen im Internet gibt es daher keinen kostenpflichtigen Vertrag - und nichts, dem man widersprechen müsste. Damit erübrigt sich auch der Widerspruch.

Das ist etwas verwirrend, stimmt. Aber genau deshalb können wir (und auch sonst niemand) dir auch keine wirklich endgültige Antwort geben, ob man einer - unberechtigten - Rechnung von diesen Anbietern widersprechen muss. Einige Betroffene haben widersprochen und sind damit gut gefahren. Viele andere Betroffene haben sich nicht gerührt - und passiert ist ihnen außer zig Mahnungen und Inkassobriefen auch nichts. Die Entscheidung liegt also weiterhin bei dir.
http://forum.computerbetrug.de/info...chnung-mahnung-mahnbescheid-inkassobrief.html

Eigentlich steht das aber alles schon geschätzte 62 mal hier im Thread.
Grüße nach Düsseldorf und insbesondere nach Berlin.
 
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@knudel

Wenn man schon den Ratschlägen hier nicht folgen will, muss man hier wenigstens nicht das abkippen, was anderswo geraten wird. Besonders dann, wenn nicht nachvollziehbar ist, wer dort Ratschläge erteilt.


Hallo Bernhard,

verstehe ich nicht ganz, natürlich will ich diese ratschläge auch befolgen, aber warum sind ratschläge von anderen seiten nicht diskutabel, man sollte doch alels berücksichtigen.

Ist da was faul an der [ edit]
 
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