AW: Vision Bill
Gerichtsverfahren der ANBIETER solcher Dienste gegen nicht zahlende Kunden sind mir NICHT BEKANNT.
1. Die Anbieter solcher Dienste handeln klar gegen die bestehenden Gesetze (Mehrwert über nicht-Mehrwertnummer ist nicht ok). Dies wurde sogar in einer Studie des Ministeriums so gesagt. Aber: Es kümmert sich keiner darum, auch (und das ist erstaunlich) die Verbraucherschutzzentralen nicht. Warum? Weil es (finanziell) sinnvoller ist, ein paar ängstliche Betroffene zu "beraten" anstatt sich ausgerechnet für Telefonsexnutzer stark zu machen? Nur mal so in den Raum gefragt...
2. International ist inzwischen in vielen Ländern geklärt, dass der angeblich geschlossene Vertrag allein deshalb auf tönernen Füßen steht, weil die Anbieter nicht zweifelsfrei sagen können, wer den Vertrag abschließt. Auch hier tut sich in Deutschland wenig: weder die Politik noch die Verbraucherschützer versuchen, die "dänische Sichtweise" umzusetzen. Im Hinblick auf die Verbraucherzentralen stellt sich dieselbe Frage wie oben.
3. Thema Jugendschutz. Anerkannt ist, dass kein ausreichender Jugendschutz betrieben wird. Unstrittig dürfte sein, dass jeder Anbieter, der ein ähnliches Angebot
mit Jugendschutz macht, gegen den Anbieter ohne Jugendschutz klagen könnte. Tut keiner. Warum nicht?
Die Politik (hier: Ministerium) sagt: "Jugendschutz ist hier nicht vorhanden, macht aber nichts, da es bei diesem Modell keinen ausreichenden Jugendschutz geben
kann. Politikerlogik. Wenn in einer Tempo-30-Zone alle 50 fahren, macht man dann auch das Schild weg?
4. Wer nicht zahlt, dem passiert nichts (Erfahrungswert) (über die Gründe spekuliere ich hier nicht)
5. Wer das Angebot wissentlich nutzt und nicht zahlt, der betrügt den Anbieter. Wer das mit seinem Gewissen vereinbaren kann, könnte letztlich auch auf der anderen Seite stehen. Aber andererseits ... :stumm:
6. Wer aus Angst zahlt, macht die Hintermänner reich und glücklich
7. Wer aus Scham seine Eltern nicht einschaltet und denen Lügen auftischt, gefährdet seine gute Position (und das Verhältnis zu den Eltern). Wer sich die Eltern nicht einschalten traut, sollte sich anderweitig Erwachsene suchen (Verbraucherzentrale?)
8. Fehlende oder nicht ausreichende Preisangaben verbauen den Anbietern von Dienstleistungen die Möglichkeit, die Zahlungen einzuklagen (dazu gibt es einige Urteile)
9. Falsches Verhalten seitens der Betroffenen (z.B. Lügen und falsche Aussagen zum Ablauf) können in einem Gerichtsverfahren trotz Punkt 8 unter Umständen der klagenden Firma ermöglichen, den Sieg davon zu tragen. Gegenmaßnahmen wurden hier und anderswo in aller Ausführlichkeit erörtert.
10. Wer wegen eines "klassischen" VB-Falles (<2 Min angerufen, Rechnung gekriegt, >18 Jahre) vor Gericht kommt, soll sich bei mir melden. Damit Akte dabei sein kann
Was ich eigentlich sagen wollte: Ich bin sehr verärgert darüber, dass
- die BnetzA offenbar in einem vergleichbaren Fall mit dem Angebot einverstanden war, nachdem (es war MCM) einige Dinge geändert wurden. Genauer weiß ich es nicht. Wenn nun aber das Angebot prinzipiell nicht rechtskonform sein KANN (Mehrwert über normale Nummer), dann kann die BnetzA nicht durch irgendwelche Änderungen zufrieden gestellt werden. Das wirft viele Fragen auf. Aber wenn man dem Herrn Boll diese Fragen nicht stellt, erlaubt man ihm, die strukturelle Mitstörung der BnetzA, die es auch hier gibt, im Nebel seines Geblubbers zu verbergen...
- die Verbraucherzentralen (so jedenfalls die Aussage eines GF einer Anbieterfirma) beschweren sich manchmal über Formulierungen bei den Ansagen und fordern Änderungen. Auch sie versuchen offenbar nicht, das Modell
an sich verbieten zu lassen. Warum? Weil sie es nicht können (anders als ihre Kollegen zB in Dänemark) oder weil sie es nicht wollen? Um das zu verstehen, müsste man mal sehen, ob es einen Zusammenhang gibt zwischen den Vorgehensweisen der Verbraucherschützer in verschiedenen Ländern
und deren Finanzierung und ob es vielleicht so ist, dass in Ländern, in denen die betroffenen Verbraucher für die Leistung der Verbraucherschützer
bezahlen müssen, nicht versucht wird, das Geschäftsmodell komplett zu beerdigen.
- schließlich die Politik: trotz des Wissens um die strukturellen und nicht zu verändernden Probleme dieses Geschäftsmodells (Keine Klarheit über den Vertragspartner allein durch Anruferkennung, kein Jugendschutz) wird nicht einmal der Versuch unternommen, das Modell zu verbieten. Das wäre leicht möglich. Das Argument der Bundesnetzagentur hier ("es gibt ja zB auch Abrechnung von Arztleistungen über das Telefon") ist kompletter Unsinn: Man könnte doch einfach
alle Mehrwertdienste über Ortsnetznummern komplett verbieten und dann Ausnahmeregeln einführen zB für ärztliche Leistungen. Wo soll das Problem sein? Es fehlt am Willen.
- wenn das dann verboten wäre, hätten wir hier wieder mehr Zeit, uns um andere Dinge zu kümmern. Zum Beispiel: konsumieren. Diesem Argument wird sich doch die Politik nicht verschließen können
So. Und nun versuche ich mal wieder, mich aus dem Thema auszuklinken.