Vision Bill , Vision Communication GmbH

AW: Vision Bill

Hallo zusammen ... bin seit dem 18.03. auch in den VB-Club eingetreten(Chat-Pauschale für 30 Tage, aber 72€ !!!). :roll: ...erstma Panik aber nach den ganzen Seiten hier bin ich wieder guter Laune :cool: ...ich bin mir nur noch nicht sicher ob ich einen Widerspruch schreiben muß, da ja eine Widerspruchsbelehrung hinten draufsteht ... ansonsten tolle Sache hier :sun:
 
AW: Vision Bill

tach die leute bin gerad ausser landes in meinem wohlverdienten urlaub..und was ist daa bekomm ich nen anruf von zuhause das das anwaltsschreiben hereingeflattert ist (level 2)...119€ soll man da jetzt hinblättern...sollte ich zur verbraucherzentrale gehen bzw meine eltern und dort mal nachfragen??....
 
AW: Vision Bill

Ich habe einen Widerspruch geschrieben an diese [......] per eonschreiben eine woche später habe ich dann einen sogenannte erklärung bekommen wo ich einmal 56 und einmal 62 sec mit den telefoniert habe.es ist richti das ich da angerufen habe aber nicht aus dem grund also wegen der chat pauschale es war eine ganz normale berliner festnetz nummer und ich habe auch nicht so lange telefoniert.Einen zweiten brief habe ich auch erhalten da sind mahnungskosten aufgeführt und ich solle doch bitte zahlen ab jetzt warte ich einfach ab und lasse es auf mich zukommen die bekommen keine antwort von mit und ich erstatte anzeige.
Eine frage noch kann man eine anzeige nur über den anwalt machen oder kann ich einfach bei der Ddorfer staatsanwalt anrufen und eine anzeige erstatten?

mfg und danke schon mal für eure antworten

P.S wir stehn das zusammen durch.:-D
 
AW: Vision Bill

Eine Anzeige geht:

  • direkt bei der Staatsanwaltschaft, oder
  • bei jeder Polizeidienststelle, oder
  • im Internet-Portal der zuständigen Landespolizei ("Online-Anzeige").

Einen Anwalt braucht man dazu nicht.
Bei solchen Abzockfällen werden jedoch nach unserer Erfahrung die Verfahren durch die Staatsanwälte sehr oft eingestellt. Unter vielfältigen, z.T. fadenscheinigen Begründungen. Die gehen i.d.R. an diese Sachen nicht ran. In deren Augen handelt es sich um Bagatellbeträge, bzw. "der Vorsatz ist nicht nachweisbar", etc.etc.
 
AW: Vision Bill

Mich hat es auch erwischt und ich bin sofort auf dieses Forum gestoßen, dass mir sehr weiterhilft.
Ist nich rein rechtlich ein Widerruf (nicht Wiederspruch) möglich, sofern er innerhalb 14-Tage eingereicht wird? Nur weil ich erst 1 Monat nach einem angeblichen Vertragsschluss in schriftlicher Form Bescheid bekomme, heißt dass doch nicht, das diese Frist vernachlässigt werden darf?
Oder wird das Wiederufsrecht ausser Kraft gesetzt, da die "Leistung" offenbar schon in Anspruch genommen worden ist?

Noch etwas anderes: Was haltet ihr davon, über die Website des Bundestages eine Petition einzureichen, um derartige [.......] einzuschränken? Ich vermute soweit ich mich in diesem Forum eingelesen habe, dass hier einige dazu fähig werden, einen offiziellen Gesetztesentwurf zu formulieren.
 
AW: Vision Bill

Ist nich rein rechtlich ein Widerruf (nicht Wiederspruch) möglich, sofern er innerhalb 14-Tage eingereicht wird?

Grundsätzlich ja.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren soll.
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Nur weil ich erst 1 Monat nach einem angeblichen Vertragsschluss in schriftlicher Form Bescheid bekomme, heißt dass doch nicht, das diese Frist vernachlässigt werden darf?

Die Widerrufsfrist beginnt überhaupt erst ab dem Tag zu laufen, an dem Dir eine Widerrufsbelehrung in Textform nachweisbar zugestellt wurde.
Hat es diese Widerrufsbelehrung nicht gegeben, dann hat im Prinzip die Frist nicht zu laufen begonnen - ein Widerspruch wäre dann auch noch später möglich.

Oder wird das Wi[]derufsrecht ausser Kraft gesetzt, da die "Leistung" offenbar schon in Anspruch genommen worden ist?

Das ist eine oft gehörte Schwurbeltaktik der Abzocker. Man beruft sich hierbei auf den § 312 d BGB. Dort ist geregelt, dass das Widerrufsrecht entfällt, wenn auf Wunsch des Kunden mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung sofort begonnen wird.
Nur - was dabei gern unterschlagen wird: trotzdem muss vorher eine Widerrufsbelehrung zugestellt werden, der Vertragspartner muss zumindest über die Tatsache unterrichtet sein, dass sein 14-tägiges Widerrufsrecht entfällt, wenn er die Leistung sofort in Anspruch nimmt.

Noch etwas anderes: Was haltet ihr davon, über die Website des Bundestages eine Petition einzureichen, um derartige [.......] einzuschränken?

Davon halte ich exakt genausoviel wie von dem Versuch, einem Ochsen den Satz des Pythagoras zu erklären.

Ich vermute soweit ich mich in diesem Forum eingelesen habe, dass hier einige dazu fähig werden, einen offiziellen Gesetztesentwurf zu formulieren.

Die Politik ist, soweit wir wissen, derzeit der Meinung, dass die vorhandenen Gesetze ausreichen (auch, wenn sie eh z.T. nicht angewendet werden...).
Nach deren Meinung brauchen wir keine UWG-Änderung und auch keine Änderung im Inkassorecht.
 
AW: Vision Bill

Die Politik ist, soweit wir wissen, derzeit der Meinung, dass die vorhandenen Gesetze ausreichen (auch, wenn sie eh z.T. nicht angewendet werden...).
Nach deren Meinung brauchen wir keine UWG-Änderung und auch keine Änderung im Inkassorecht.
Wie wahr, wie wahr! Ein derartiger Vorstoß ist vergebliche Liebesmüh! Auf meine entsprechenden Einwände und Vorschläge erhielt ich von Frau Zypries immer wieder dieselbe Antwort:
BM.d.Justiz schrieb:
Weitere gesetzgeberische Maßnahmen halte ich zurzeit nicht für erforderlich.
:unzufrieden:
 
AW: Vision Bill

Gude,

allso ich habe noch keine weiteren schreiben bekommen, denke mal es kommt noch aber die lassen sich scheinbar lange zeit oder vieleicht haben sie auch kein papier mehr.

ich reagier aber erst garnicht darauf vieleicht schüchtert sie das auch ein ^^

ich bin ja immer noch dafür das wir da mal hin fahren freundlich an die türe klopfen... und da wir freundlich und respekt voll im umgang mit menschen sind, fragen wir einfach mal ein paar mitarbeiter um aufhebung. vieleich auch einfach mal mit dem cheff reden ^^ wenn er da ist....

mfg
 
AW: Vision Bill

...und da wir freundlich und respekt voll im umgang mit menschen sind, fragen wir einfach mal ein paar mitarbeiter um aufhebung. vieleich auch einfach mal mit dem cheff reden ^^ wenn er da ist....

Ja nee, is klar. :rolleyes:
Und ausgerechnet nach Eurem Besuch wird Cheffe reumütig in sich gehen und eine Beicht-Wallfahrt nach Rom antreten. :scherzkeks:
Anschließend wird er das Büßerhemd anziehen und sein ganzes Vermögen an das Kinderhilfswerk spenden und fortan seinen Lebensunterhalt mit dem Austragen des Sonntagsboten verdienen. :rolleyes:

Mal ehrlich: was glaubt Ihr eigentlich, mit was für einer Sorte Menschen Ihr es da zu tun habt.
 
AW: Vision Bill

Wie wahr, wie wahr! Ein derartiger Vorstoß ist vergebliche Liebesmüh! Auf meine entsprechenden Einwände und Vorschläge erhielt ich von Frau Zypries immer wieder dieselbe Antwort:
"Weitere gesetzgeberische Maßnahmen halte ich zurzeit nicht für erforderlich.
:unzufrieden:
ebenso beim Bundesministerium für Ochsen- und Verbraucherschutz, obwohl die selbst eine Studie in Auftrag gegeben haben, die klar und deutlich das Missbrauchspotential anspricht.
Und soweit ich weiß, hat die Bundesnetzagentur auf einen offenen Brief eines deutschen Forums auch nicht reagiert.
 
AW: Vision Bill

Hy! Melde mich auch mal wieder zu Wort. Lese immer aufmerksam mit, habe mich bisher 1-2 mal zu Wort gemeldet. Muss jetzt mal eine etwas provokantere Frage stellen, wie hoch ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit das hier im Forum Leute von denen mitmischen??Nicht falsch verstehen, nichts gegen das menschliche Urvertrauen^^ aber theoretisch ist das doch möglich oder?? Naja ansonsten nichts neues, aüßer das ich mich belästigt fühle von denen, Fakt ist das mit 3ct pro Minute geworben wird, alles andere ist Schwachsinn und in meinen Augen einfach nur höchst kriminell. Wer bitteschön ruft denn da mit der Absicht an um ein Abo abzuschließen??Hallo jeder will doch nur en Quickie bei 2 Promille und keinen ganzen Monat:-) Da hat sich ne Gruppe von unterdurchschnittlichen Juristen zusammengetan und verzweifet nach rechtlichen Grauzonen gesucht (sofern sie an dem Tag der Uni waren) und versuchen nun Kohle zu machen weil sie nicht mal backen können.

Peace, haut rein Leute!!:cool:
 
AW: Vision Bill

Nicht das es jetzt den Anschein hat als wären die Gäule mit mir durchgegangen,hahaha.
Aber Fakt ist doch das wirklich niemand dort angerufen hat mit dem Ziel ein Abo einzugehen, das wissen auch die Gerichte, alles andere ist doch sekundär.
 
AW: Vision Bill

Nicht das es jetzt den Anschein hat als wären die Gäule mit mir durchgegangen,hahaha.
Aber Fakt ist doch das wirklich niemand dort angerufen hat mit dem Ziel ein Abo einzugehen, das wissen auch die Gerichte, alles andere ist doch sekundär.

Es ist irrelevant aus welchem Grund, unter welchem Einfluß und mit welchem Ziel dort jemand anruft.
Diese Firma stellt definitiv eine, wenn auch fragwürdige Dienstleistung an.
Wenn man dort anruft nimmt man diese Dienstleistung in anspruch. Ausgenommen sind hier die Fälle, bei denen die Forenmitglieder sagen, sie hätten niemals dort angerufen. Die kann ich nicht beurteilen.
Diese Geschäftsmodell nutzt eine rechtliche Grauzone aus, sonst würden die geltenden Gesetze ausreichen dieses Geschäftsgebaren zu verbieten, da mehrere Verfahren gegen das Unternehmen eingeleitet und auch niedergelegt wurden.
Fragwürdig ist die Werbung und die Art und Weise der angeblichen Vertragsabschlüsse. Es gibt hierzu viele Fragestellungen, die die Rechtmäßigkeit eines Vertragsabschlusses in Frage stellen.
- Wird man entsprechend über die Kosten informiert?
- Ist der Vertragspartner auch wirklich die Person, der der Telefonanschluss zugeordnet ist (Kumpel hat Handy für so einen Anruf benutzt, während ich auf der Toilette war)?
- Macht die Werbung deutlich, dass es sich hier um ein ABO handelt?
und und und.
Jetzt gibt es hier im Forum erstklassige Fachleute die diese Liste besser und vollständiger oder sogar korrekter ausführen können.
Ich möchte hier keinesfalls für diese Firma das Eise brechen, da ich auch ein Opfer bin, aber es sollt jedem klar sein das es sich hier wirklich um ein kurioses Angebot geht, was ja auch einige genutzt haben, jedoch unter ganz anderen Bedingungen als ihnen vorgegaukelt wurde.
Gruß Wyron
 
AW: Vision Bill

Diese Geschäftsmodell nutzt eine rechtliche
Grauzone aus, sonst würden die geltenden Gesetze ausreichen dieses
Geschäftsgebaren zu verbieten, da mehrere Verfahren gegen das
Unternehmen eingeleitet und auch niedergelegt wurden.
Der Fehler, der immer wieder gemacht wird, ist Strafrecht und Zivilrecht in
einen Topf zu werfen kräftig rumzurühren und einen ungeniessbaren Brei
daraus zu produzieren.

Strafrechtlich haben Nutzlosanbieter in Deutschland so gut wie nichts zu
befürchten, da es nach Ansicht deutscher Richter ausreicht, dass ein User
( nach intensiver Detektivarbeit ) die Preisangaben hätte ermitteln können, um den
Betrugsvorwurf zu entkräften.

Zivilrechtlich sieht es völlig anders aus. Hier urteilen Richter wesenlich
praxisnäher und verneinen kategorisch jegliche Zahlungsansprüche sofern
Preisangaben nicht deutlich wahrnehmbar sind. ( ohne detektivische Fähigkeiten zu entwickeln)

Auf welch wackeligem Fundament die Forderungen dieses Ladens stehen,
ergibt sich aus der Tatsache, dass noch nie rechtliche Schritte gegen
Verbraucher eingeleitet wurden um die Zahlung per Urteil zu erzwingen.
Umgekehrt haben User schon bei vergleichbar dunkelgrauen "Angeboten"
negative Feststellungsklagen problemlos durchgezogen.

Schlussfolgerung daraus ist, dass wer zahlt, dies "freiwillig" tut, aber nicht, weil er müßte.
 
AW: Vision Bill

Für alle die noch nicht so lange dabei sind habe ich hier nochmal die Antwort der Firama VB auf das Einlegen eines Widerspruchs.

Antwort VB:
nachweislich wurde von dem Telefonanschluss XXXXXXX der von uns in Rechnung gestellte Service bestellt.
*
Wenn Sie den Einzelverbindungsnachweis (EVN) Ihrer Telefongesellschaft zu der o.g. Telefonnummer prüfen, werden Sie feststellen, dass der genannte Anruf von diesem Telefonanschluss durchgeführt wurde.
Bereits in der Werbung wird der Anrufer darauf hingewiesen, dass es sich um einen Abonnementdienst handelt, der für 30 Tage bestellt wird, pro Tag mit maximal 60 Minuten genutzt werden kann und bei einem Minutenpreis von € 0,036* pro Monat €* 64,80* kostet.
*Jedem Anrufer werden die Bedingungen beim ersten Anruf ohne Berechnung mitgeteilt, auf Wunsch kann der Anrufer unsere AGBs abhören und sich genauestens informieren. Das Abhören der Preisinformation und Nutzungsbedingungen ist ebenfalls möglich und wird selbstverständlich nicht berechnet.
*Wir möchten deutlich machen, dass wir nur dann eine Rechnung verschicken, wenn auch eine ordnungsgemäße Bestellung bei uns erfolgt ist.
*Wir bitten um rechtzeitige Bezahlung unserer Rechnung.
Nach einem weiteren, aus unkenntnis meinerseits, erfolgten Versuch, das Widerrufsrecht schriftlich durchzusetzten.

Antwort VB:
nachweislich wurde von dem Telefonanschluss XXXXXXXXXXX der von uns in Rechnung gestellte Service bestellt.
*Sie waren mit der sofortigen Erbringung unserer Dienstleistung einverstanden und haben damit auf Ihr Widerrufsrecht gemäß BGB §312d, (3) 2 verzichtet. Siehe auch unsere AGBs “Widerrufsrecht”.
Bereits in der Werbung wird der Anrufer darauf hingewiesen, dass es sich um einen Abonnementdienst handelt, der für 30 Tage bestellt wird, pro Tag mit maximal 60 Minuten genutzt werden kann und bei einem Minutenpreis von € 0,036* pro Monat €* 64,80* kostet.
Um weitere Kosten zu vermeiden, bitten wir um sofortige Bezahlung.
Ich bin aber schnell geheilt worden von dem Wahnsinn einer Brieffreundschaft, da sich die Texte immer wiederholen. Zu unkreativ.
Nach dem zweiten Schreiben hab ich es sein lassen und Trost gegen die geistige Verdummung hier im Forum gefunden.

Trotzdem lest mal die angegebenen Paragraphen durch.

Gruß Wyron
*
 
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