AW: Vision Bill
Zu Falke586
das ich die Rechnung in Höhe von 72,00 EUR erhalten habe, hab ich euch ja schon geschrieben.
Seine Antwort war das ich "nachweislich"! den Service bestellt hätte und dies auch auf meinem EVN belegt wäre. "....Um weitere Kosten zu vermeiden, bitten wir um sofortige Zahlung....".
Nachdem nun die Zahlungsfrist abgelaufen ist und ich immer noch nicht gezahlt habe, flattert mir ein Mahnschreiben von VB ins Haus mit jetzt schon 80,25 EUR. "....Sofern die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wird, werden wir die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassounternehmen geben. Zur Vermeidung der damit verbundenen nicht unerheblichen Kosten, die Sie ebenfalls bezahlen müssten, bitten wir um einen fristgerechten Ausgleich."
Mal schauen wies weitergeht. Die Sendung im Fernsehen hätt ich zu gern gesehen
Zu: "nachweislich"
Das ist anscheinend ein Standardschreiben und kommt immer nach einem Widerspruch.
Habe das gefühl, nach dem dritten und vierten Schreiben wird es von dem Unternehmen gar nicht mehr gelesen und sie schicken einem immer wieder diese Schreiben mit dem "nachweislich".
Zu: "Inkassounternehmen" und und und
Habe ich auch bekommen und das gehört einfach zur Einschüchterungsmethode dazu. Es kommt noch dicker, aber wie im Forum schon mehrfach beschrieben; Keine Panik.
Selbst wenn du die Nummer angerufen hast, ist die Art und Weise wie es zu dem Vertragsabschluß gekommen ist, fragwürdig und rechtlich schwierig zu begründen. Wenn das eine sichere Sache wäre, würden schon längst gerichtliche Verfahren hier im Forum beschrieben und diskutiert werden. Die ganze Zeit, in der ich hier das Forum beobachte habe ich noch keinen Kommentar in dieser Richtung gelesen.
Zu: Wie es weitergeht?
Bei mir war das folgendermaßen:
Nach der ersten Mahnung kam eine anwaltliche Zahlungsaufforderung. Natürlich mit Kostenaufschlag
!
Die Rechnung des Anwalts W. hat ein seltsames Format.(Vielleicht können einige erfahrene Forenmitglieder etwas konkreteres dazu schreiben).
Mir fällt auf: Eine Kostenpflichtige Telefonnummer des Anwaltbüros:sun:
Statt GoR (Gebührenordnung für Rechtsanwälte) wird eine Geschäftsgebühr berechnet.
Die Unterschrift ist nur aufkopiert, also kein Original.
Dann kam eine zweite Rechnung des Anwaltes W. mit Hinweis zur Weiterleitung an die Prozessabteilung und Erwirkung eines Titels (30 Jahre). Abschließend wurde ein Angebot zur Ratenzahlung beigelegt mit einer Schuldeingeständniserklärung.
Ich Glaube hier ist noch nicht das Ende erreicht.:wall:
Also kein Grund zur Unruhe.
Gruß Wyron
Zitat Einstein:
"Ich kenne zwei Dinge die unendlich sind.
Das eine ist das Universum.
Das andere ist die Dummheit der Menschen.
Beim letzteren bin ich mir nicht sicher".