Vision Bill , Vision Communication GmbH

AW: Vision Bill

Hallo derauchnoch,


habe am 17.12.08 wieder Post von meinem Freund Colli der Inkassomann bekommen, mal eine kleine Chronik der Ereignisse:

1. Am 28.07.08 auf eine Spam-Mail reagiert und am Millionenquiz teilgenommen. Am gleichen Abend hat man sich bei mir dafür bedankt und eine Rechnung von 10 € angekündigt.

2. Die Rechnung kam per Post, ja ich war naiv und habe alle Anmeldedaten ordentlich ausgefüllt, am 30.07.08. Die konnte ich online aber nicht überweisen, Begründung, außereuropäisches Ausland. Erst jetzt, bin ja naiv, wurde ich stutzig. Nach kurzem suchen im Netz landete ich hier und von da an war klar, aussitzen und nicht zahlen.:grin:

3. Am 05.08.08 per Einschreiben Musterschreiben zum Widerruf. (Heute weis ich das dass rausgeschmissen Geld war:wall:).

4. 11.08.08, Zahlungserinnerung vom Millionenquiz. Ich reagiere gelassen.

5. 27.08.08, zweite und letzte Mahnung mit beigelegtem Überweisungsformular, jetzt 17,61 €. Es wird interessant.

6. Bis zum 06.10.08 war ruhe, dann meldet sich zum ersten Mal mein Freund Colli mit beigelegtem Überweisungsformular. Etwas holperig in seine Formulierungen:

Wenn Sie nicht zahlen, gehen wir davon aus, dass die Forderung unbestritten ist.

Falsch, ich bestreite diese Forderung ganz energisch. Er möchte gerne 64,07 €

7. Beim nächsten Brief 07.11.08 teilten sie mir erstmal ihre neue Bankverbindung mit (warum haben die wohl die Bank gewechselt:sun:) um mir dann noch eine angemessene Ratenzahlung anzubieten. Wieder mit Überweisungsformular für 66,16 €. Jetzt fang ich an zu staunen, welch ein Aufwand für 10 €.

8. Am 25.11.08 kommen sie zu der Einsicht dass ich „kein Interesse an eine gütlichen Einigung habe“. Man sieht, da sind Lernerfolge zu verzeichnen. Man fordert mich „nochmals eindringlich auf“ jetzt 70,21 € mit beiliegendem Überweisungsvordruck zu überweisen.

9. Heute teilt man mir mit, dass ich letztmalig die Möglichkeit habe 74,26 € zu überweisen. Wie kommen die an diese krummen Zahlen, würfeln die? Denen scheint es schlechter zu gehen, man spart schon am üblichen Überweisungsformular:scherzkeks:. Ach ja, jetzt erst kommen Drohungen mit Gericht und Zwangsvollstreckung. Eigentlich ein ganz humanes Völkchen, mit viel Ausdauer.

Ich freue mich schon auf 10.
 
AW: Vision Bill

Mit folgendem sage ich nicht, dass mir die Methoden von VB gefallen, geschweige denn moralisch oder rechtlich korrekt sind!

Sorry, aber deine Ausführungen sind nicht hilfreich und zudem falsch.

Auch eine telefonische Beratung kann kostenpflichtig sein, und dazu gebraucht es keiner Premiumrufnummer!

Wenn du privat krankenversichert bist, ruf mal deinen Arzt an und frage ihn etwas (z.B. du hast morgens vergessen ein Medikament zu nehmen, sollst du abends die doppelte Dosis nehmen) und du wirst eine Rechnung von ihm erhalten. Das ist völlig legitim und gilt auch für Kassenpatienten, aber die sehens ja nicht!
Ebenso kannst du z.B. in einer Werstatt anrufen und um telefonische Reparaturhilfe bitten. Telefonisch könnte vereinbart werden, dass diese Hilfe 20€ kostet. Bist du einverstanden, musst du auch zahlen!




[Vollzitat entfernt. (bh)]
 
AW: Vision Bill

Auch eine telefonische Beratung kann kostenpflichtig sein....
Aber nur dann, wenn beide Vertragspartner damit einverstanden sind. Darüber hinaus ist es sogar möglich, Verträge per Zuruf oder gar Rauchzeichen abzuschließen. Wie es sich da mit der Widerrufsbelehrung verhält oder in wie fern AGB hinreichend in den Vertrag einbezogen werden, erschließt sich mir jedoch nicht.
Wenn du privat krankenversichert bist, ruf mal deinen Arzt an und frage ihn etwas .... du wirst eine Rechnung von ihm erhalten.
Nicht unbedingt und wenn ich der Meinung bin die nicht bezahlen zu wollen, weil z. B. die Leistung unzureichend oder überteuert war, dann fechte ich auch das aus. Ein Arzt wollte mir sogar schon die Terminvereinbarung für eine Behandlung bei ihm in Rechnung stellen, doch das konnte er knicken - Rechnung gekürzt und nie wieder von ihm gehört!
 
AW: Vision Bill

Wenn du privat krankenversichert bist, ruf mal deinen Arzt an und frage ihn etwas (z.B. du hast morgens vergessen ein Medikament zu nehmen, sollst du abends die doppelte Dosis nehmen) und du wirst eine Rechnung von ihm erhalten. Das ist völlig legitim und gilt auch für Kassenpatienten, aber die sehens ja nicht!

Wie oben schon gesagt: das ist absolut falsch, und ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen!

Bei den "Leistungen" (welche das auch immer sein sollen...) von Vision Bill handelt es sich um die Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste laut Telekommunikationsgesetz.

Ein Arzt, der ein telefonisches Beratungsgespräch führt, erbringt jedoch keinen telekommunikationsgestützten Dienst. Das würde er nur dann, wenn er den Patienten gar nicht kennen würde und er aber trotzdem einen kostenpflichtigen Auskunfts-Service anbieten würde (was natürlich allein vom medizinischen Standpunkt her schon vollkommen unseriös wäre).

Wenn jemand für einen telekommunikationsgestützten Dienst Geld haben möchte, dann erwartet man nach allgemeiner Verkehrsauffassung, dass diese Dienste über die Telefonrechnung verrechnet werden, und insbesondere, dass hier eine Premium- oder Mehrwertnummer benutzt wird.

Nach allgemeiner Verkehrsauffassung erwartet der Anrufer, der auf einer ganz normalen Ortsnetz-Nummer anruft, keinesfalls, dort einen kostenpflichtigen Mehrwertdienst in Anspruch zu nehmen.

Dazu kommt, dass (wie oben schon verschiedentlich ausgeführt...) bei mangelhafter Preiskennzeichnung sowie intransparenten Angeboten regelmäßig kein Vertrag zustandekommt bzw. ein unterstellter Vertrag anfechtbar ist.
 
AW: Vision Bill

Wenn jemand für einen telekommunikationsgestützten Dienst Geld haben möchte, dann erwartet man nach allgemeiner Verkehrsauffassung, dass diese Dienste über die Telefonrechnung verrechnet werden, und insbesondere, dass hier eine Premium- oder Mehrwertnummer benutzt wird.
Richtig, das kann man erwarten! Dennoch kann ein Unternehmer seine Leistungen in einer Art und Weise anbieten, wie es ihm gefällt. Das Angebot von VB kann z.B. mit 0900xxx gar nicht umgesetzt werden.

Nach allgemeiner Verkehrsauffassung erwartet der Anrufer, der auf einer ganz normalen Ortsnetz-Nummer anruft, keinesfalls, dort einen kostenpflichtigen Mehrwertdienst in Anspruch zu nehmen.
Auch richtig. Die Kostenpflichtigkeit muss der Anbieter dem Anrufer -bevor das Abo beginnt- schon deutlich machen.
Ich kann dir anbieten, mich für 56 Euro an 30 aufeinander folgenden Tagen je Tag eine Stunde anzurufen und ich spiele dir meine Hausmusik vom Band vor. Das könnten wir zur Sicherheit schriftlich festlegen. Wenn ich dann alle technischen Einrichtungen geschaffen habe, du erhältst also eine Verbindung und hörst meine Hausmusik, bekomme ich im Streitfall vor jedem deutschen Gericht Recht. Aber auch mündliche Verträge haben Bestand, die jedoch nicht so einfach zu beweisen sind.

Dazu kommt, dass (wie oben schon verschiedentlich ausgeführt...) bei mangelhafter Preiskennzeichnung sowie intransparenten Angeboten regelmäßig kein Vertrag zustandekommt bzw. ein unterstellter Vertrag anfechtbar ist.
Vollkommen richtig! Und genau deswegen wird VB nur in den Fällen zu Geld kommen, in denen die Opfer freiwillig zahlen. Vor Gericht hat das Angebot nie Bestand!
 
AW: Vision Bill

Dennoch kann ein Unternehmer seine Leistungen in einer Art und Weise anbieten, wie es ihm gefällt. Das Angebot von VB kann z.B. mit 0900xxx gar nicht umgesetzt werden.

Eben! Weil hier die Preisobergrenzen der Regulierung durch TKG/BNA bewußt umgangen werden. Durch ein Konstrukt, was im TKG nicht vorgesehen ist: Offline-Billing über normale Ortsnetznummern. Weil das dem Willen des Gesetzgebers direkt widerspricht.
Für 0900xxx gäbe es Preisobergrenzen und eine Registrierungspflicht. Diesen Restriktionen entzieht sich VB ganz bewusst.
Trotzdem: das wie auch immer geartete "Angebot" bleibt ein "telekommunikationsgestützter Dienst" gemäß TKG.

Ich kann dir anbieten, mich für 56 Euro an 30 aufeinander folgenden Tagen je Tag eine Stunde anzurufen und ich spiele dir meine Hausmusik vom Band vor.

Dann ist es ein telekommunikationsgestützter Dienst gemäß TKG. Man kann das zwar machen, aber ob das dem Regulierungsgedanken des TKG entspricht, ist äußerst fraglich. Im TKG wird für tk-gestützte Dienste eindeutig die Abrechnung über 0900-Nummern bzw. Premium-SMS vorgesehen, mit Abrechnung über die Telefonrechnung des TK-Dienstanbieters. Eine offline-Berechnung direkt vom "Dienstleister" ist im TKG weder definiert noch vorgesehen. Es ist zwar nicht ausdrücklich verboten, widerspricht aber dem Willen des Gesetzgebers zur Regulierung tk-gestützter Dienste.

Vollkommen richtig! Und genau deswegen wird VB nur in den Fällen zu Geld kommen, in denen die Opfer freiwillig zahlen. Vor Gericht hat das Angebot nie Bestand!

VB kommt nur deshalb zu Geld, weil:

Offline-Billing über Ortsnetznummern im TKG bzw. durch die BNA nicht explizit verboten wurden.

Und weil die liberale Inkassorechtslage in Deutschland ein Inkasso-Stalking ungestraft zulässt. In einer Form, in der es fast überall im Ausland unter Strafe steht.
 
AW: Vision Bill

Ich bekomme dann morgen wohl auch so einen brief, wurde heute angerufen und sollte meine adresse sagen:wall:. naiv wie ich war, gab ich diese dann auch raus! was wäre denn, wenn ich einfach zahle, ist die sache dann gegessen! eigendlich will ich nicht, weil ich solche firmen nicht noch unterstützen will. Momentan bin ich im Zwispalt, kann man mir sagen, was geschied, wenn ich zahle?



Viele grüße an alle die, die hier ins forum schreiben. find ich echt klasse das ihr von euren erfahrungen erzählt.


Wer rechtschreibfehler findet, darf sie behalten! danke
 
AW: Vision Bill

Zuerst mal solltest Du Dir klar werden, was Du eigentlich willst.

Willst Du eine Forderung bezahlen, die äußerst fragwürdig ist, nur um dann Deine Ruhe zu haben?
Diese Ruhe hast Du dann möglicherweise.

Oder ist Dir Dein Geld zu schade?
Dann lies mal ab weiter ab hier und die folgenden Beiträge:
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/49753-vision-bill-49.html

Soll man auf Mahn- und Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Aber die Entscheidung darüber, ob Du zahlen willst, nur um "Deine Ruhe" zu haben, solltest Du schon selbst treffen können. Du bist volljährig und geschäftsfähig. Sollte man jedenfalls annehmen.
 
AW: Vision Bill

Gerade im § 1 Abs. 1 TMG werden tk-gestützte Dienste gemäß § 3 Nr. 25 TKG ausdrücklich vom TMG ausgenommen. Für diese Dienste gilt das TMG nicht - also findet ausschließlich das TKG Anwendung.
 
AW: Vision Bill

Hallo,

bin auch betroffen aber bin eher der ängstliche Typ. Bei mir wars so, dass ich betrunken (just4fun - bin weiblich) diese Nummer Nachts angerufen habe. Dachte mir nichts dabei, paar Tage später flatterte die erste Rechnung ins Haus. Ich war geschockt, konnte mich aber erinnern, dass ich dort angerufen habe.

Habe dann aber nicht direkt überwiesen, sondern die Firma über google gesucht und schwupp, lande ich beim ersten Treffer bei dem Wort BETRUG. Dann landete ich auch hier.

Es kam dann nach paar Wochen die erste Mahnung, natürlich inklusive Mahngebühr. Heute kam jetzt wieder ein Schreiben (von einer Anwaltskanzlei), bei dem ich wieder aufgefordert werde zu zahlen, man droht mir mit einem gerichtlichen Mahnverfahren und zusätzlich die Zwangsvollstreckung. Aber genau davor habe ich Angst. Und wenn wirklich einer auftaucht?! Wie wird es nun wohl weiter gehen? Ich hoffe, mich kann jemand irgendwie etwas beruhigen. Und das musste auch heute passieren. :roll:
 
AW: Vision Bill

Danke für die Antworten. Habe mir den Link komplett durchgelesen.
Den Brief auch nochmal - und zwar langsam. Es ist doch noch KEIN Mahnbescheid, dieser wird aber wohl irgendwann im Januar antreffen. Dann werd ich dem Link folgen und Widerspruch einlegen.

Was mir noch aufgefallen ist: Der Brief wurde scheinbar einfach kopiert. Die Unterschrift wurde wohl nicht extra darunter gesetzt, sondern sieht total pixelig aus. Wie eine Kopie eben.

Frohe Weihnachten.
 
AW: Vision Bill

Hi Lina, bin zur Zeit auf dem selben Stand wie Du. Drohung durch einen RA [...] aus D.

Habe hier beigebracht bekommen diesen Dingen locker entgegen zu sehen. Das solltest Du auch tun. Nur wenn und nur dann wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte. Dann solltest du Widerspruch erheben. Ansonsten nicht Antworten und nicht machen. Lass die ruhig schreiben.
Ab und an hier bei den guten Jungs mal reinschauen und andere ebenfalls bestäken nicht zu zahlen! Nur so hört das auf.
Schöne Weihnachten und einen guten Rutsch.
Alli

[Namen und Vollzitat entfernt. (bh)]
 
AW: Vision Bill

Hi Leute,

vor ein paar tagen kam die erste Mahnung. Zu den ursprünglichen Kosten sind nochmal 7 oder 8 Euro Mahngebühren dazu gekommen.
Ich habe meinem Vater dann den Musterbrief der Verbraucherzentrale gegeben, mit dem man den Vertrag widerrufen kann, weil man ich ja noch net geschäftsfähig bin!

So als Antwort kam, dass mein vater belegen muss, dass er einen Sohn etc. hat, indem er denen eine Kopie meines Persos schickt. Darüber hinaus soll ich noch eine "Bearbeitungsgebühr" in Höhe von 27€ bezahlen.

So nun seid ihr gefragt... was soll ich eurer Meinugn nach tun?

Euer Philipp
 
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