AW: Vision Bill
Dass die Angebote irreführend beworben werden: Fakt!
Dass die Preisangaben nicht ausreichend sind: Fakt!
Dass das Zustandekommen eines Vertrages nichts als seine Vision ist: Fakt!
Aber auch:
Dass Telefonsex mehr als ein paar cent pro Minute kostet: Fakt!
Dass ein Verbraucher sich fragen muß, wie das abgerechnet wird: Fakt!
Dass ein Verbraucher, der das Angebot wissentlich nutzt, zahlen sollte: Fakt!
Es liegt hier ein Angebot vor, das von der "Niederschwelligkeit" ganz weit unten liegt: Es gibt keine Altersverifikation und nichts: Man ruft an und los geht's! Dazu klingt es auch noch sehr billig (und ich erinnere noch einmal daran: selbst wenn das Angebot einmalig für 30 Minuten genutzt wird, ist es vergleichsweise günstig). Das Anbieterrisiko bei einer solchen Konstruktion ist freilich im Umkehrschluß hoch, denn mit was soll man einem drohen, der das Angebot nutzt und nicht zahlt? Denn der Mangel am Vertragsschluß gilt ja unabhängig davon, ob man 2 Minuten, eine Stunde oder 30 Tage lang täglich 20 Minuten anruft.
Wenn aber einer das Angebot ausgiebig nutzt und dann nicht zahlt, müsste er sich schon auf die Frage einstellen, wie er denn glaubte, für das Angebot zu zahlen... (Ich würde selbst in diesem Fall wetten wollen, dass die Forderung der Vision vor Gericht keinen Bestand hat).
Wie gesagt, wir sind im Bereich des Philosophierens: Wenn ein Geschäftsmann, der so etwas anbietet, nicht gerade an Realitätsverlust leidet, muß ihm folgendes klar sein:
1. Er bewegt sich auf sehr dünnem Eis und in vielen Punkten in der Nähe der Grenze zwischen legalem und illegalem Angebot (von welcher Seite, das lasse ich dahingestellt)
2. Er macht sich damit zu einem Thema bei Verbraucherschützern.
3. Er muß damit rechnen, dass heftige Kritik an seinem Geschäftsmodell öffentlich geäußert wird.
4. Er muß damit rechnen, dass aufgrund der mangelhaften Preisauszeichnung selbst berechtigte Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
Dieses Modell läuft seit 10 Jahren und wenn es nicht funktionieren würde, würde es nicht mehr angeboten werden. R*D* ist Geschäftsmann. Nach meiner Überzeugung lohnt sich das Modell, weil es unfair ist. Also ist es nicht Neid und Mißgunst, dieses Angebot öffentlich zu kritisieren, sondern es ist die direkte Folge bewusst unfairen Handelns(*) seitens des Herrn R*D*.
Da sind wir uns aber sicherlich alle einig.
(*): bewusst unfair, da die kritischen Punkte mit Herrn D* diskutiert wurden. Er kennt also die Knackpunkte und die Kritik an seinem Angebot (nicht zuletzt kokettierte ein "R*D*" ja sogar vor seinen peers mit der hohen Zahl an Anzeigen wegen seines Angebots, auch wenn es später Diskussionen zur Urheberschaft dieses unter seinem account und seinem Namen geposteten Statements gab) und vertritt die Position, dass sein Angebot den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das ist in meinen Augen und nach meiner vergleichsweise fundierten Kenntnis der Sachlage eine klare Schutzbehauptung.
Jetzt kommen wir schnell ins Philosophieren (macht andererseits ja auch nichts, weil ohnehin zum Thema alles gesagt ist): Warum sollte ich mich unfair verhalten, nur weil sich jemand anderes nicht fair verhält? Ich habe ihm zugesagt, bei aller Kritik fair zu bleiben - was er macht, ist nicht meine Sache. Ich bin nicht für sein Verhalten verantwortlich, wohl aber für mein Verhalten.Warum man jemandem gegenüber fair sein soll
Dass die Angebote irreführend beworben werden: Fakt!
Dass die Preisangaben nicht ausreichend sind: Fakt!
Dass das Zustandekommen eines Vertrages nichts als seine Vision ist: Fakt!
Aber auch:
Dass Telefonsex mehr als ein paar cent pro Minute kostet: Fakt!
Dass ein Verbraucher sich fragen muß, wie das abgerechnet wird: Fakt!
Dass ein Verbraucher, der das Angebot wissentlich nutzt, zahlen sollte: Fakt!
Es liegt hier ein Angebot vor, das von der "Niederschwelligkeit" ganz weit unten liegt: Es gibt keine Altersverifikation und nichts: Man ruft an und los geht's! Dazu klingt es auch noch sehr billig (und ich erinnere noch einmal daran: selbst wenn das Angebot einmalig für 30 Minuten genutzt wird, ist es vergleichsweise günstig). Das Anbieterrisiko bei einer solchen Konstruktion ist freilich im Umkehrschluß hoch, denn mit was soll man einem drohen, der das Angebot nutzt und nicht zahlt? Denn der Mangel am Vertragsschluß gilt ja unabhängig davon, ob man 2 Minuten, eine Stunde oder 30 Tage lang täglich 20 Minuten anruft.
Wenn aber einer das Angebot ausgiebig nutzt und dann nicht zahlt, müsste er sich schon auf die Frage einstellen, wie er denn glaubte, für das Angebot zu zahlen... (Ich würde selbst in diesem Fall wetten wollen, dass die Forderung der Vision vor Gericht keinen Bestand hat).
Wie gesagt, wir sind im Bereich des Philosophierens: Wenn ein Geschäftsmann, der so etwas anbietet, nicht gerade an Realitätsverlust leidet, muß ihm folgendes klar sein:
1. Er bewegt sich auf sehr dünnem Eis und in vielen Punkten in der Nähe der Grenze zwischen legalem und illegalem Angebot (von welcher Seite, das lasse ich dahingestellt)
2. Er macht sich damit zu einem Thema bei Verbraucherschützern.
3. Er muß damit rechnen, dass heftige Kritik an seinem Geschäftsmodell öffentlich geäußert wird.
4. Er muß damit rechnen, dass aufgrund der mangelhaften Preisauszeichnung selbst berechtigte Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
Dieses Modell läuft seit 10 Jahren und wenn es nicht funktionieren würde, würde es nicht mehr angeboten werden. R*D* ist Geschäftsmann. Nach meiner Überzeugung lohnt sich das Modell, weil es unfair ist. Also ist es nicht Neid und Mißgunst, dieses Angebot öffentlich zu kritisieren, sondern es ist die direkte Folge bewusst unfairen Handelns(*) seitens des Herrn R*D*.
Da sind wir uns aber sicherlich alle einig.
(*): bewusst unfair, da die kritischen Punkte mit Herrn D* diskutiert wurden. Er kennt also die Knackpunkte und die Kritik an seinem Angebot (nicht zuletzt kokettierte ein "R*D*" ja sogar vor seinen peers mit der hohen Zahl an Anzeigen wegen seines Angebots, auch wenn es später Diskussionen zur Urheberschaft dieses unter seinem account und seinem Namen geposteten Statements gab) und vertritt die Position, dass sein Angebot den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das ist in meinen Augen und nach meiner vergleichsweise fundierten Kenntnis der Sachlage eine klare Schutzbehauptung.