Vision Bill , Vision Communication GmbH

AW: Vision Bill

(1) -nachweislich wurde von unserem Anschluß der Dienst genutzt
(2) -der Anrufer wird bereits in der Werbung auf das Abo hingewiesen
(3) -der Anrufer kann die AGB´s ohne Berechnung abrufen

zu (1) darf ich Dir hier nicht öffentlich was sagen, was Dir evtl. ein Rechtsanwalt sagen würde, also lassen wir's ;)

zu (2): hingewiesen vielleicht - aber: deutlich genug???

zu (3): Wenn in den AGB für den Vertrag entscheidende Dinge enthalten sind, reicht es dann aus, sie lediglich abrufbar zu machen?

-es wird nun zum Nachweiß der Minderjährigkeit des Anrufers eine Kopie des Personal- bzw. Kinderausweises angefordert
Das hätten diese netten Leute mal vorher machen sollen, um sicherzugehen, sich nicht selbst strafbar zu machen (Verbreitung von Pornographie an Minderjährige). Es wurde meines Wissens noch nicht ausprobiert, ob ein deutscher Richter den Jugendschutz als so verzichtbar ansehen würde wie das Bundesverbraucherministerium... (Vorsicht, Sarkasmus!)

-Unterster Absatz: Jeder Anrufer wird sofort darauf hingewiesen das er 18 sein muss, verweilt er lang genug wird geprüft ob er 18 ist (so in etwa steht das da) und sonst vom chat ausgeschlossen
bei mir fand keine derartige Prüfung statt, nur der Hinweis d.h. es hätte auch ein 3 jähriger das gestöhne hören können
Weia, weia, wenn das deren Jugendschutzkonzept ist, wundere ich mich, dass die kein Mitbewerber mit einem den strengen deutschen Gesetzen genügenden Jugendschutzsystemen in Grund und Boden zu klagen versucht...
Manchmal wünsche ich mir ein bisschen mehr Zeit - dann würde ich nämlich mal eben schnell Mitbewerber von Herrn D* werden... Das wäre ein Spaß, Leute...
Wie soll ich jetzt vorgehen?
teltarif.de Forum: Vision Communication / Minderjährige

Problem, dass schon Schriftstücke geschickt wurden... Ob weitere detaillierte Aussagen zum Sachverhalt da so eine gute Idee wären???
--> Bei Verbraucherzentrale fragen
info(at)verbraucherzentrale-bayern.de

Kann sein, dass bald ein Schreiben kommt, in dem aus Kulanz der Verzicht auf die Rechnung verkündet wird, als Gegenleistung ist dann aber eine Zahlung (Aufwandsentschädigung) fällig, die etwa die Hälfte der Rechnung beträgt. Na, das ist doch mal ein nettes Angebot von einer Firma, die aus Geschäftssinn auf ausreichenden Jugendschutz verzichtet...
 
AW: Vision Bill

Moin Moin !!!

Hihihi... heute kam endlich wieder ein zwei-Seiten-Märchen von Onkel Rechtsanwalt xxx in den Briefkasten geflattert - yes !!! - meine 2. Zahlungsaufforderung - endlich!!! Nach dem Geschreibsel vom Briten... Werde es für den Literaturnobelpreis vorschlagen... War diesmal was zum ankreuzeln dabei, ob ich in Raten zahlen will oder gleich ganz... hab mich weggeschmissen, echt! Und der Onkel meint, er hätte eine PROZESSABTEILUNG !!! Na ja, der Trend geht ja zum Zweit- und Drittjob - scheinbar auch für Düdo-Advokaten.

Hab mich aber auch sehr gefreut, hatte schon Angst, die Brieffreundschaft hätte ein Ende gefunden, blos weil ich nix zahlen werde... Hm, mein erstes Ultimatum vom Advokaten war ja am 28.11.08 abgelaufen, und jetzt hat der Mann sich echt wieder 3 Tage Zeit gelassen, bis wieder mal was kam - aber anrufen tut er scheinbar noch täglich - bin blos leider nie daheim.

Bin schon gespannt wie´s weitergeht!

Hat hier jemand aktuell mehr als die 2. Zahlungsaufforderung vom RA bekommen??? Bin so neugierig, echt !!!!

Und im Angesicht der heraufziehenden Rezession: Herr Rechtsanwalt - schön, dass SIE dazu beitragen, die Job´s bei der Post sichern!!! Schöne Grüße vom Frankierzentrum Frankfurt!

Leute, nehmt es mit Humor, dann ist es eigentlich nur noch zum totlachen !!!

Thanks to Aka-Aka, Antiscammer und den Rest der Crew hier - guter Einsatz - gute Show - weiter so! :o)

Gute Nacht!
 
AW: Vision Bill

Aka-Aka echt nett von dir, dass du dich so umfassend mit meinem Fall beschäftigst!

Ich habe bereits darüber nachgedacht, das Musterschreiben zu benutzen allerdings ist mir in der AGB aufgefallen, dass es auch einen Absatz für Minderjährige gibt, ich zitiere:

Strafmündige und deliktsfähige Minderjährige (Alter von 14 bis 17 Jahren), die durch vorsätchliche Täuschung über ihr Alter unsere Dienste in Anspruch nehmen, sind gesetzlich verpflichtet, gemäß §§818, 819 BGB Wertersatz und gemäß § 823 BGB Schadenersatz zu leisten.

Ich meine irgendwo hätte ich gelesen, dass man bei diesem "Schadensersatz" dann 1,99€ zahlen muss, für jede Minute die man da angerufen hat!
Trifft das denn auch dann ein, wenn ich diese Tante vorsätzlich getäuscht hätte (indem ich gesagt habe,dass ich 19 bin), aber sie mir dann, nachdem ich ihr meine richtige Perso Nummer (die,die ich hier geposted habe ist wenig abgeweicht, die 7 wesentlichen Ziffern stimmen aber) mitgeteilt habe, Zugang zu diesem Dienst gewährt hat?

MfG Philipp
 
AW: Vision Bill

Es tut mir Leid aber ich muss das wohl irgendwie total vergessen haben. In dem Schreiben wo die Kopie des Perso-Ausweises angefordert wird, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 27,00€ verlangt. Merke: 27*2=54, okey, nicht ganz der Betrag der Rechnung aber fast..^^

Wie also nun vorgehen?


MfG DirtyDancer
 
AW: Vision Bill

Hi,

auch ich melde mich mal wieder. Onkel Klaus hat sich auch bei mir gemeldet. Man oh man, da bekommt es ja einer echt mit der Angst zu tun, wenn er sich hier noch nicht schlau gemacht hat. Jetzt will er gegen mich einen gerichtlichen Vollstreckungstitel erwirken und erforderliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Böse, böse. Mittlerweile sind es jetzt € 112,05. Das Headquater hat ihn nämlich dazu beauftragt mit einer langfristigen Titelüberwachung bei mir dran zu bleiben: Bedeutet: 30 Jahre!!!!! können turnusmäßig Vollstreckungsmaßnahmen gegen mich ergriffen werden. Hoffentlich lebe ich noch 30 Jahre. Ob ich Onkel Klaus "Schöne Weihnachten" wünsche? Wohl eher nicht. Langsam nervt er. Weiß jemand,wann ein Ende in Sicht ist?

Gruß

Sabine
 
AW: Vision Bill

Was heist er ruft scheinbar täglich an. Ist das erlaubt. Oder trickst er da auch rum. Habe übrigens auch heute ein erstes Anschreiben von RA-W. aus Düsseldorf bekommen. Nun wollen sie 103,25 haben. Habe den Eindruck das ich da erst mal abwarte bis der Gerichtliche Mahnbescheid kommt. Wenn er denn kommt.
Jedemfalls mal an alle hier ein großes Lob für die vielen Tipps und Beiträge. Ohne die hätte ich am Ende eventuell noch gezahlt.
Vielen Dank
Gruss Alli.
 
AW: Vision Bill

Las grad die letzten Einträge und schmeiss mich nur noch weg vor lachen :scherzkeks:
Spitzen Gemeinde hier :-p
Alle bitte DURCHHALETN und jaaaaaaaaaaaaaaa NICHT ZAHLEN !!!!!!
 
Vision Bill

Wieso ist noch niemandem so richtig aufgefallen, dass dieses Geschäftsmodell bereits vom Ansatz her rechtswidrig ist und dass dafür eigentlich keine Zahlungspflicht besteht?


Um Premium-Dienste über Telefonie zu ermöglichen, wurden extra Premium-Nummern ins Leben gerufen, damit über diese Sonderrufnummern abgerechnet werden kann, denn telefonische Premium-Dienste werden mit der Telefonrechnung bezahlt.
Bezahlt wird die Telefonrechnung an den Telefon-Provider, mit dem der Kunde (Anrufer) einen Vertrag abgeschlossen hat. Der Telefon-Provider, besitzt deshalb die persönlichen Daten des Anrufers.
Ruft der Kunde einen Premium-Dienst an, dann zieht der Telefon-Provider die fälligen Gebühren für den Premium-Anbieter ein. Der Premium-Anbieter kommt in der Regel nicht mit den persönlichen Daten des Anrufers in Kontakt. Dadurch bleiben die Daten des Anrufers geschützt.

Bei dem in diesem Thread beschriebenen "Offline Billing über Ortsnetznummern", bei dem für den angeblichen Premium-Dienst "offline" (das bedeutet nicht über die Telefonrechnung) bezahlt werden soll, ist alles ziemlich dubios.

Bei der Betrachtung beziehe ich mich auch auf die Fälle, bei denen sich zufällige Anrufer oder solche mit Rufnummerunterdrückung in einem vermeintlichen Vertrag wiederfinden. Denn um die dargebotenen Premium-Dienste tatsächlich "vergütet" zu bekommen, sind vom Anbieter verschiedene Rechtsbrüche vorzunehmen.


Der erste Rechtsbruch besteht darin, die Rufnummer des Anrufers in Erfahrung zu bringen.
Das geht in vielen Fällen nur durch einen rechtswidrigen Eingriff in das Telekommunikationsnetz und die Verletzung des Datenschutzes.

Bei dem "Offline-Billing-Modell" über Ortsnetze muss der Premium-Anbieter zunächst die Rufnummer des Anrufers in Erfahrung bringen. Bei unterdrückter Rufnummer ist das aber nicht möglich, denn ein Premium-Anbieter bekommt keinesfalls für diese Art von "kommerziellen Diensten" das Merkmal CLIRO aufgeschaltet, dass auch bei aktiver Rufnummerunterdrückung die Nummer anzeigt. Da die Rechnungslegung nicht über die Telefonrechnung erfolgt, bekommt der Anbieter die Rufnummer auch nicht anderweitig mitgeteilt.

Der Premium-Anbieter ist daher gezwungen, sich die Nummer des Anrufers auf illegalen Umwegen zu beschaffen, z.B. durch "Anzapfen" der Telefonleitung an einer Stelle, an der die Rufnummer noch übertragen wird. Die Anzapfstelle liegt dann aber außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Anbieters und stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Verbindungsnetz dar. Außerdem ist es ein Verstoß gegen den Datenschutz und möglicherweise gegen das Fernmeldegeheimnis (je nachdem was für Daten erhoben werden).


Der zweite Rechtsbruch besteht darin, aus der Rufnummer des Anrufers seine zustellfähige Adresse zu halten.

Steht der Anrufer nicht in einem öffentlichen Telefonverzeichnis, das eine Rückwärtssuche über die Rufnummer ermöglicht, so sind weitere illegale Schritte erforderlich.

Der Premium-Anbieter kann z.B. auf gestohlene Datensätze zugreifen, die momentan in Umlauf sind. Überlicherweise wird aber über einen Rückruf unter Vorspiegelung falscher Tatsachen versucht, dem Angerufenen seine Adresse zu entlocken. Auch das ist nicht rechtens. Außerdem ist keinesfalls sicher, dass die Angaben des Angerufenen stimmen, sodass möglicherweise unbeteiligte Dritte in die "Rechnungslegung" hineingezogen werden.


Der dritte Rechtsbruch erfolgt, wenn die Ortsnetznummern irreführend beworben werden und dem Anrufer etwas ganz anderes anbieten. In der Vergangenheit wurden solche Nummern häufig als Kontaktnummern für Jobangebote beworben. Jobsuchende die dort anriefen, fanden sich plötzlich als Kunden von Offline-Billing-Abos wieder.


Rechtlich gesehen ist es außerdem fraglich, ob überhaupt eine Zahlungspflicht für derartige "Ortsnetz-Mehrwertdienste" besteht.
Die Rufnummern sind Ortsnetznummern, die in keiner Weise den dahinter liegenden "Content" durch höhere Gebühren vergelten. Einer Ortsnetz-Rufnummer ist nicht anzusehen, was sich dahinter verbirgt.

Der Premium-Anbieter kann sich nicht darauf berufen, dass seine Dienste kostenpflichtig seien, da sie ja zu normalen Verbindungsentgelten, bei Flatrates sogar kostenlos zu erreichen sind. Da keine Zugangsbeschränkung oder Kontrolle erfolgt, kann sich jedermann zu diesen Diensten Zugang beschaffen.
Es obliegt dem Premium-Anbieter seine Dienste besser zu schützen. Die Kosten des Anrufs sind bereits durch die Telefongebühr abgedeckt. Eine weitergehende Zahlungspflicht besteht für ungeschützte, offene Zugänge nicht.


Die Situation ist vergleichbar mit einer Internetseite, deren Aufruf einen vermeintlichen Vertragsabschluss bewirkt. "Wer diese Seite anklickt, muss zahlen...".
Die Internetseite ist für jeden frei erreichbar, aber der Anbieter verlangt, dass für den Seitenaufruf bezahlt wird. Zu diesem Zweck beschafft er sich illegal die Daten seiner Internetbesucher und verschickt dorthin die Zahlungsaufforderungen. Dieser Vergleich macht die rechtlich unhaltbare Situation deutlich...
 
AW: Vision Bill

Also, soll ich nun einfach diese Kopie schicken?
Ich hab nur Angst das dann irgendwas neues kommt, also Angst kann man das eigentlich nicht nennen :-p aber so in der Richtung, ich nenn es mal Bedenken. Nun, ich schreibe vor allem deshalb weil mein Vater Druck macht das ich mir mich informieren soll wies nun weitergeht, denn ich hab ihm gesagt ich hab da ein Forum wo einem super geholfen wird.


MfG DD
 
AW: Vision Bill

Adventliche, besinnliche Kerzenscheingrüße an die Gemeinde! :rolleyes:

Weil gefragt wurde zu Anrufen von Onkel Rechtsanwalt (bzw. davor von den VB-Plagen): Lt. meiner Box kommt aktuell täglich ein Anruf, immer kurz vor oder nach 12 Uhr Mittags. Rufnummer unterdrückt. Davor kamen für genau 7 Tage täglich Anrufe in der Mengenordnung zwischen 4 und 12 (!!!), so alle 20 min. einer, über den Tag verteilt, endeten alle spätestens um 18:30 Uhr (ich vermute hier das Ende des telefonischen "Parteiverkehrs" bei VB) :-D .

Es könnte natürlich sein, dass das jemand anderes ist (diverse Gewinnanrufe, Werbung, Milliardengewinne, etc.), :scherzkeks: aber es fällt auf, dass die Anrufe genau am Tag des Erhalts der Märchenbriefe beginnen und immer 7 Tage anhalten - hab mir die Mühe gemacht, dass mal graphisch im Kalender zu verfolgen.

Ich bin deshalb stark der Ansicht, dass die Anrufe von meinen Brieffreunden stammen, weil seit dem Urteil zu Werbeanrufen mit unterdrückter Rufnummer war dahingehend bei mir schlagartig Ruhe mit unterdrückten Werbeanrufen vom Tonband und Ähnlichem.

Hm, ich habe übrigens immer noch den Plan, den Anruf (nach ausdrücklicher Ankündigung meinerseits an Onkels, Tanten und sonstige Plagen) MITZUSCHNEIDEN - hab da so bissl technische Spielerei...

Den Onkel Rechtsanwalt oder eine von ihm beauftragte Person mal digital aufzuzeichen finde ich eine reizvolle Aufgabe - sollte es mir gelingen, werde ich Euch selbstverständlich informieren! Und dann werde ich mich auch evtl. mal polizeilich beraten lassen, inwieweit hier der VERDACHT DER VERSUCHTEN NÖTIGUNG entstehen könnte... Weil das doch ein Straftatbestand wäre...oder?

Ich müße es nur mal schaffen, zugegen zu sein, wenn Onkel oder Tanten anrufen!

Hier mal der öffentliche Aufruf nach DüDo: RUFT MICH AN - Aber halt wenn ich daheim bin - müsst Ihr halt auch mal Überstunden machen - Mensch - für die Kohle (die ich nicht zahle) kann man doch mal etwas Dienstleistung erwarten, oder !!! :wall:

@Aka-Aka, Antiscammer oder an einen anderen der vielen Weisen in dem Forum. Gibt´s zum Verdacht der versuchten Nötigung schon Erfahrungen??? Habe in den Muster- und Antwortschreiben schon darüber gelesen, aber eine "gute Einschätzung" noch nirgends gefunden (man möge mir verzeihen, wenn ich was überlesen habe, ich bin noch nicht ganz durch alle Einträge durch - das geht ja hier ab wie Schmidt´s Katze!!!)

So, denn noch Happy Glühwein/Punsch & Bratwurst an alle!

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...Hohoho, von draus vom Walde komm ich her, und ich muss Euch sagen, der Onkel Rechtsanwalt nervt gar sehr... Allüberall in den Forum-Spitzen, sag ich genervte Menschen sitzen...

...die Rute macht aus bösen Rechtsanwälten gute!...

...man möge mir verzeihen - ich übe noch :-D !!!....
 
AW: Vision Bill

oh äh, was ich vergas zu schreiben: Am WOCHENENDE ist übrigens immer Ruhe bei mir - Freundschaftliche Anrufe also nur Mo - Fr...

Vermutlich müssen Star-Anwälte ja auch irgendwann mal relaxen... :-D
...und die Kohlen verprassen !!! :wall:

...:rolleyes: ein progressiver Ansatz wäre, ein Band bei meinem Anschluss zu schalten und dem Rechtsanwalt durch Anruf bei mir ein Abo unterzujubeln!!! Beispielsweise könnte ich darauf Kochrezepte vorlesen, oder den Wetterbericht von Vorgestern, oder die Bundesliga-Ergebnisse... :-D
 
AW: Vision Bill

Falls jemand zum Geburtstag gratulieren will :-p :wall: :scherzkeks: :

VISION Communication GmbH,Düsseldorf, (Münsterstr. 248, 40470 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2006. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist die Tätigkeit als Werbeagentur, insbesondere im Bereich des Mobile Marketings, die Erstellung und der Vertrieb von Audio- und TV Produktionen und Abrechnungssystemen, die Entwicklung von Software, die Tätigkeit als Internet Provider, die Erbringung und die Vermittlung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich der Telekommunikation, sowie die Beratung in diesen Bereichen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. [ edit] einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Amtsgericht Düsseldorf

Ist öffentlich zugänglich - sollte also kein Problem sein, oder ???
 
AW: Vision Bill

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