AW: Vision Bill
zu (1) darf ich Dir hier nicht öffentlich was sagen, was Dir evtl. ein Rechtsanwalt sagen würde, also lassen wir's
zu (2): hingewiesen vielleicht - aber: deutlich genug???
zu (3): Wenn in den AGB für den Vertrag entscheidende Dinge enthalten sind, reicht es dann aus, sie lediglich abrufbar zu machen?
Manchmal wünsche ich mir ein bisschen mehr Zeit - dann würde ich nämlich mal eben schnell Mitbewerber von Herrn D* werden... Das wäre ein Spaß, Leute...
Problem, dass schon Schriftstücke geschickt wurden... Ob weitere detaillierte Aussagen zum Sachverhalt da so eine gute Idee wären???
--> Bei Verbraucherzentrale fragen
info(at)verbraucherzentrale-bayern.de
Kann sein, dass bald ein Schreiben kommt, in dem aus Kulanz der Verzicht auf die Rechnung verkündet wird, als Gegenleistung ist dann aber eine Zahlung (Aufwandsentschädigung) fällig, die etwa die Hälfte der Rechnung beträgt. Na, das ist doch mal ein nettes Angebot von einer Firma, die aus Geschäftssinn auf ausreichenden Jugendschutz verzichtet...
(1) -nachweislich wurde von unserem Anschluß der Dienst genutzt
(2) -der Anrufer wird bereits in der Werbung auf das Abo hingewiesen
(3) -der Anrufer kann die AGB´s ohne Berechnung abrufen
zu (1) darf ich Dir hier nicht öffentlich was sagen, was Dir evtl. ein Rechtsanwalt sagen würde, also lassen wir's
zu (2): hingewiesen vielleicht - aber: deutlich genug???
zu (3): Wenn in den AGB für den Vertrag entscheidende Dinge enthalten sind, reicht es dann aus, sie lediglich abrufbar zu machen?
Das hätten diese netten Leute mal vorher machen sollen, um sicherzugehen, sich nicht selbst strafbar zu machen (Verbreitung von Pornographie an Minderjährige). Es wurde meines Wissens noch nicht ausprobiert, ob ein deutscher Richter den Jugendschutz als so verzichtbar ansehen würde wie das Bundesverbraucherministerium... (Vorsicht, Sarkasmus!)-es wird nun zum Nachweiß der Minderjährigkeit des Anrufers eine Kopie des Personal- bzw. Kinderausweises angefordert
Weia, weia, wenn das deren Jugendschutzkonzept ist, wundere ich mich, dass die kein Mitbewerber mit einem den strengen deutschen Gesetzen genügenden Jugendschutzsystemen in Grund und Boden zu klagen versucht...-Unterster Absatz: Jeder Anrufer wird sofort darauf hingewiesen das er 18 sein muss, verweilt er lang genug wird geprüft ob er 18 ist (so in etwa steht das da) und sonst vom chat ausgeschlossen
bei mir fand keine derartige Prüfung statt, nur der Hinweis d.h. es hätte auch ein 3 jähriger das gestöhne hören können
Manchmal wünsche ich mir ein bisschen mehr Zeit - dann würde ich nämlich mal eben schnell Mitbewerber von Herrn D* werden... Das wäre ein Spaß, Leute...
teltarif.de Forum: Vision Communication / MinderjährigeWie soll ich jetzt vorgehen?
Problem, dass schon Schriftstücke geschickt wurden... Ob weitere detaillierte Aussagen zum Sachverhalt da so eine gute Idee wären???
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info(at)verbraucherzentrale-bayern.de
Kann sein, dass bald ein Schreiben kommt, in dem aus Kulanz der Verzicht auf die Rechnung verkündet wird, als Gegenleistung ist dann aber eine Zahlung (Aufwandsentschädigung) fällig, die etwa die Hälfte der Rechnung beträgt. Na, das ist doch mal ein nettes Angebot von einer Firma, die aus Geschäftssinn auf ausreichenden Jugendschutz verzichtet...