Vision Bill , Vision Communication GmbH

AW: Vision Bill

Mh...

Mein Problem ist, ich will das dieses Abo nie abgeschlossen wurde und ich nie einen Anruf bekomme.

Halten Sie es für wahrscheinlich oder tendieren Sie zu der Meinung dass mich bald ein Anruf erwartet?

Mich interessiert einfach die Meinung einer erfahrenen Person.

Danke
 
AW: Vision Bill

Wie auch immer.

Auch, wenn eine Rechnung/Mahnung kommt, gilt:

  • Der Forderungssteller muss im Streitfall beweisen, dass es einen Vertragsschluss gegeben hat.
  • Das heißt: er muss beweisen, dass es eine Willenserklärung Deinerseits gegeben hat, ein bestimmtes Leistungspaket kaufen zu wollen.
  • Wenn lediglich ein Telefonanruf auf einer bestimmten, im TV beworbenen Nummer erfolgt ist, kann hieraus nicht schon eine solche Willenserklärung abgeleitet werden. Ein solcher Anruf kann auch rein zufällig, z.B. durch Vertippen der Nummer, erfolgen.
  • Schon von daher dürfte eine Beweisführung, es sei eine Willenserklärung zur Bestellung des Angebots erfolgt, kaum machbar sein.
  • Eine Preisauszeichnung, die nur im Betrachtungsabstand von 1 m vor dem Bildschirm wahrnehmbar ist, entspricht wohl kaum der "allgemeinen Verkehrsauffassung von Preisklarheit und Preiswahrheit" im Sinne der Preisangabenverordnung (PAngV)
  • Eine solche verschleierte Preisangabe, die nur nach aktivem Suchen auffindbar ist, ist grob wettbewerbswidrig und kann wohl kaum Vertragsgrundlage werden.
  • Wenn schon eine eindeutige Preisauszeichnung im Angebot nicht erfolgt ist, kann in den AGB stehen, was will: das ist dann als Überraschungsklausel gemäß § 305 c BGB zu werten. Eine überraschende Preisangabe in den AGB ist daher null und nichtig.
  • Ein Vertragsschluss nach den Fernabsatzregelungen des BGB setzt auch voraus, dass auf das Widerrufsrecht in Textform (!) hingewiesen wurde. Diese Pflicht zur Widerrufsbelehrung gilt auch dann, wenn gem. § 312 BGB "das Angebot unverzüglich in Anspruch genommen wurde". Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich an den AGB angehängt ist, reicht nicht.
    Ist eine solche Widerrufsbelehrung dem Schuldner nicht nachweisbar in Textform zugegangen, kann sich der Anspruchssteller schon von daher i.d.R. den Anspruch über den Kamin hängen.

Fazit:
Es liegen hier vielerlei Gründe und Handhaben vor, um in einem rechtlichen Streitfall (der aber ohnehin mit ziemlicher Sicherheit nie eintreten wird...) aus der Sache wieder herauszukommen.
Falls ein solcher Streitfall jemals eintreten sollte, hilft gern ein Anwalt weiter. Die Anwaltskosten zahlt der Anspruchssteller, wenn er verliert - was in derartigen Fällen wohl kaum anders laufen würde.

In aller Regel hat man aber in solchen Fällen allenfalls für einige Zeit ein penetrantes, wiederholtes Droh- und Mahngeblubber seitens beauftragter Inkassobüros zu befürchten. Die dort immer wieder geäußerten Drohungen: "Mahnbescheid...Vollstreckung...Prozess..." werden aber mit 99.99999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht.
Uns ist von diesem Anbieter nicht ein einziger Prozess gegen irgendeinen angeblichen Schuldner bekannt geworden.
Das spricht Bände.
 
AW: Vision Bill

Ein sehr beruhigender Post. Vielen Dank, ich klammere mich mal an die Hoffnung nie etwas von diesem Anbieter zu hören und falls doch, werde ich mich auf genau diese Rechte berufen.
Eine große Hilfe dieses Forum und nochmals Danke.
 
AW: Vision Bill

Hier übrigens ein angeblicher O-Ton vom Geschäftsführer der Visionäre, der auch Deine Frage beantwortet, wieso beim zweiten Anruf keine Ansage mehr kam:
Rechti.de • Thema anzeigen - Stress mit Solidus/Vision Communication

Jedem Anrufer werden die Bedingungen beim ersten Anruf ohne Berechnung mitgeteilt, auf Wunsch kann der Anrufer unsere AGBs abhören und sich genauestens informieren. Das Abhören der Preisinformation und Nutzungsbedingungen ist ebenfalls möglich und wird selbstverständlich nicht berechnet.
[Anmerkung: Die Möglichkeit einer Preisangabe anzubieten entspricht keineswegs dem Gesetz - dazu gibt es sogar irgendwo ein Urteil...]
Bereits in der Werbung wird der Anrufer darauf hingewiesen, dass es sich um einen Abonnementdienst handelt, der für 30 Tage bestellt wird, pro Tag mit maximal 60 Minuten genutzt werden kann und bei einem Minutenpreis von € 0,036 pro Monat € 64,80 kostet
 
AW: Vision Bill

Als kleine Ergänzung.

Soll man auf substanzlose Forderungen überhaupt reagieren?
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Dort geht es zwar um Internetabzocke, aber das Prinzip ist das gleiche: Mahndroh-Kasperle-Theater.

Was tun bei einem Mahnbescheid (der aber ziemlich sicher eh nicht kommen wird)?
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html
http://forum.computerbetrug.de/info...chnung-mahnung-mahnbescheid-inkassobrief.html
 
AW: Vision Bill

Der Unterschied ist aber, dass Herr R*D* die Absicht hat (anderes kann man ihm zumindest nicht unterstellen) ein Angebot zu präsentieren, bei dem der Preis klar transportiert wird. Der arme Brite schafft es halt nur leider leider nach meiner Auffassung trotz jahrelanger Übung immer noch nicht (*).

Er bietet ja auch eine Dienstleistung an (wobei noch die Frage ist, was er denn genau anbietet). Die Nutzer der Dienstleistung sind sich auch klar, dass eine kostenpflichtige Dienstleistung angeboten wird.

Egal, ob man angeheitert ist (wäre man besoffen, könnte man nicht mehr wählen) oder sonst irgendwie in seiner Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt: Jeder geschäftsfähige Erwachsene, der dort anruft, weiß, dass so etwas Geld kostet. Das ist ein ganz erheblicher Unterschied zur Nutzlosbranche.

Dann hört's aber auch schon auf: R*D* weiß ganz genau, wie kritisch sein Modell beäugt wird seit Jahren. Er wird sich vor keinem Gericht der Welt darauf rausreden können, nicht gewusst zu haben, dass er nur dann Anspruch auf die Kohle hat, wenn seine Preisauszeichnung ok ist.

Wenn er der Ansicht ist, dass sein Preisauszeichnungsmodell ausreichend ist, soll er doch mal klagen. Geld hat er doch wohl genug.

Was bedeutet es aber für Außenstehende, dass er nicht klagt?
Das kann heißen, dass er nicht klagt, weil er zu verlieren fürchtet. Es kann aber auch bedeuten, dass ihm sein Gewinn reicht, selbst wenn ein Teil der Nutzer nicht bezahlt.

Die Tatsache, dass nicht versucht wird, das Geld einzuklagen, muß also nicht bedeuten, dass hier böswillig mit wissentlich nicht bestandskräftigen Forderungen gearbeitet wird.

Um keine Verwirrung entstehen zu lassen: Ich wiederhole, dass ich noch keinen einzigen Fall gesehen habe, bei dem ein Angebot des Herrn R*D* fair und ausreichend den Preis deutlich gemacht hätte.

---
(*)
Nachtrag: Man muß immer die ganze Geschichte erzählen... R*D* arbeitete 2001 als Projektmanager beim international tätigen Telefonsexkonzern "IBC". Nach mir vorliegenden Informationen wurde daraufhin ein Redakteur der MoPo bei ihm eingeladen, der über die Firma berichten sollte. Dieser habe dann einen Artikel veröffentlicht, der nicht dem entsprochen hat, was ihm zur Prüfung vorab vorgelegt wurde. Insofern war der gute Herr R*D* damals auch ein bisschen das Opfer einer Irreführung geworden ;)
In dem Artikel wird auch von Kritik an der Firma von Ex-Mitarbeitern gesprochen, die sich damals von den Machenschaften distanzierten. Das ist etwas, was es in dieser Branche immer wieder gibt: Man distanziert sich nachher immer von allem...
Ich nenne das gerne das "Mainzsyndrom".

http://archiv.mopo.de/rewrite/show.php?pfad=/archiv/2001/20011108/200111081212.html&drucken=yes
[offtopic]
Als Mister X schließlich die Handy-Nummer D*s anwählte, war der Brite gerade mit seinem Oldtimer unterwegs und sah sich nicht zu einem Interview in der Lage. Er versprach zurückzurufen. Tat es aber nicht
[/offtopic]
Das Auto spielte da auch schon eine Rolle :)
Wenn es darum geht, das Geld einzutreiben, setzt IBC voll auf Zermürbungstaktik. Zahlt der "Kunde" nicht freiwillig, wird das Inkasso-Büro "Persolvo" eingeschaltet, das wüste Drohungen ausstößt. Zahlungssäumige IBC-Kunden erhalten von "Persolvo" eine so genannte "Langzeitüberwachungsmitteilung". In dem Wisch heißt es: "Die gegen Sie bestehende Forderung ist nun in unserem System zur Überwachung gespeichert. Das heißt, dass wir für eine sehr lange Zeit die Forderung an Sie verfolgen werden. Wir werden Zinsen zu Ihrem Betrag hinzufügen und zwar jeden Tag ..."
Persolvo tritt heute nicht mehr auf, Zermürbungstaktik wohl....
 
AW: Vision Bill

Die Nutzer der Dienstleistung sind sich auch klar, dass eine kostenpflichtige Dienstleistung angeboten wird.

Nöja. War das hier wirklich so?

Der User Lucien777 schreibt doch:
Als ich gelesen habe dass es in der Werbung versteckt ist, das es ein Abo ist habe ich auf die Werbung gewartet und musste mich 1 Meter davor stellen um überhaupt etwas erkennen zu müssen.

Er hat also beim Anschauen der Werbung nicht registriert, dass hier ein Leistungspaket geordert werden soll.
Erst, als er hier informiert wurde, hat er die Werbung nochmal angesehen und musste selbst da aktiv auf 1 m Sehabstand suchen, bis er den "Preishinweis" fand.

Also musste der User sich "nach allgemeiner Verkehrsauffassung" wohl nicht darüber im klaren sein, dass hier eine kostenpflichtige Dienstleistung bestellt wurde.

Es liegt meiner Meinung nach hier (ich habe allerdings selbst die Werbung nicht in Augenschein nehmen können, ich gucke seit Jahren überhaupt kein TV mehr...) genau dasselbe Szenario einer bewusst verschleierten Preisangabe vor, wie bei den bekannten Abzocker-Webseiten der Nutzlosbranche, wo in Kleinstschrift (hellblau auf marineblau-indigoblau-gestricheltem Untergrund... :scherzkeks: ..."...natürlich ganz klar ersichtlich..."...:scherzkeks:) eine versteckte Preisangabe erfolgt, die nicht den Bestimmungen der PAngV genügt.
Das ist wettbewerbs- und ordnungswidrig.

Auch wäre es nicht auszuschließen, dass man durch Vertippen der Nummer aus Versehen, völlig ungewollt, bei dem Herrn Dienstleister landet. Auch dann würde die Nummer registriert, es würde das übliche Manöver zur Feststellung des Nummerninhabers erfolgen. Auch dieses Manöver: rechtlich schon nach BDSG äußerst fragwürdig.

Es gibt bei diesem "Anmeldeverfahren" keine wie auch immer geartete beweisbare Willenserklärung, aus der hervorgeht, dass der Anrufer ein kostenpflichtiges Leistungspaket bestellen wolle.

Und der Herr D. soll doch nicht so "kulant" tun. Er weiß ganz genau, dass er, wenn ein Minderjähriger dort anruft, eh schon mangels Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen vor Gericht keine Chance hätte. Es ist also von ihm nicht "Kulanz", die Forderung zu stornieren, sondern beruht darauf, dass er eh keine Chance hätte und das auch weiß. Reine Augenwischerei.
 
AW: Vision Bill

Also musste der User sich "nach allgemeiner Verkehrsauffassung" wohl nicht darüber im klaren sein, dass hier eine kostenpflichtige Dienstleistung bestellt wurde.
Wir beiden "alten hasen" müssen aufpassen, dass wir den Betroffenen nicht verwirren (bzw. ich muß...). Wenn ich der Ansicht wäre, dass die PAngV hier eingehalten wird, würde ich das auch sagen. Nein, natürlich wird sie nicht eingehalten. Und selbst wenn, bliebe immer noch die Frage, ob das ausreichend preisausgezeichnete Angebot dadurch angenommen wird, dass man da anruft. Es ist und bleibt eine normale Telefonnummer! (und keine Mehrwertnummern, bei der man argumentieren könnte, wenn auch nicht erfolgreich, dass man ja wissen müsste, dass es teuer wird)
Und 01805 ist eine "shared cost"-Nummer, wo man normalerweise eine Servicehotline erwartet für 14ct/Min. Auch das würde vor Gericht in diesen Fällen eine Rolle spielen...

Dass es sich um ein Abo handelt wurde nicht ausreichend dargestellt, dass es 3,6*1800 cents kostet, wurde nicht ausreichend dargestellt. Klar.

Aber dass es prinzipiell was kostet (3ct/min), dass es also kostenpflichtig ist, das musste doch klar gewesen sein.
Es war ein übertrieben billiges Angebot und in der Werbung wurde stark darauf hingewiesen, dass es keine Abzocke ist. Nun habe ich angerufen und es ertönt ein Signal und die Stimme einer Frau die sagt : Nun kannst du 30 Tage lang 1 Stunde pro Tag telefonieren.

Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man lachen - lachen darüber, wie exakt hier genau das passiert, was diese Visionäre selbst über ihren Dienst sagen:

According to the company, surfers are invited to call a regular local number for either chat or phone sex services which are advertised at three cents per minute (Euro). This buys them a 30 day subscription, during which time they will be granted up to an hour's worth of phone fun per day during that time.
(Quelle: XBIZ)

Spätestens wenn ein hypothetisch mit dem Fall betroffener Richter das lesen würde, dürfte es verdammt eng werden für die Jungs :)
Der Betroffene hier hat ja wohl angerufen, um sich schlauer zu machen über das Angebot.
...und wenn er dann rechtzeitig auflegt, passiert ihm nichts. Ich gehe mit 95%er Wahrscheinlichkeit davon aus, dass er niemals von denen hören wird.
Es liegt meiner Meinung nach hier (...) Preisangabe (...) die nicht den Bestimmungen der PAngV genügt. Das ist wettbewerbs- und ordnungswidrig.
Da stimme ich Dir so vollstens und gänzestens zu, wie ich überhaupt kann.
...durch Vertippen der Nummer aus Versehen, völlig ungewollt, bei dem Herrn Dienstleister landet... Auch dann würde die Nummer registriert
Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wie würde man anders als mit einer Beschlagnahmung der Telefonanlagen belegen können, dass dies passiert? Die Frage an sich wurde schon öfter gestellt, aber noch nie beantwortet.
Es gibt bei diesem "Anmeldeverfahren" keine wie auch immer geartete beweisbare Willenserklärung, aus der hervorgeht, dass der Anrufer ein kostenpflichtiges Leistungspaket bestellen wolle.
Wie wäre aber der Wille einer Person zu beurteilen, die 30 Minuten in der Leitung bleibt?
Und der Herr D. soll doch nicht so "kulant" tun. (...) wenn ein Minderjähriger dort anruft, eh schon mangels Geschäftsfähigkeit vor Gericht keine Chance hätte (...)
Wer die Minderjährigkeit des Anrufers im Disput mit RD vorbringt, kriegt eine Rechnung über etwa die Hälfte des Betrages. Und das, obwohl damit eine Rechnung für eine Dienstleistung gestellt wird (auch wenn man das dann anders nennt), die per Gesetz strafbar ist.
Aber selbst das zuständige Ministerium (BMLEV) räumt ein, dass der nicht durchsetzbare Jugendschutz in diesem Bereich nicht etwa dazu führt, solche Angebote zu verbieten, sondern dazu, den Jugendschutz hier faktisch aufzuheben. Das ist einer der Gründe, wieso ich so beharrlich an diesem Thema dranbleibe. Diese Haltung des deutschen Minsiteriums ist ein Skandal, den keiner ausreichend zur Kennntis nimmt.
Zurück zur "Kulanz": Das war nicht so ganz ernst gemeint. Denk Dir Ironietags dazu. Mir war nur wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Firma ihren eigenen Kunden gegenüber (also denen, die per Werbung Leute fangen, die da anrufen) von vorneherein sagt "Kann sein, dass wir mal eine Rechnung stellen und mal nicht, je nachdem, wie der Fall liegt". Das ist ja wohl ein Witz, oder?


In der Summe: Der hier konkret betroffene Lucien wird nie von denen hören. Und selbst wenn, könnte er ruhig schlafen.
 
AW: Vision Bill

hallo leute, ich habe letzte woche eine zeitschrift bekommen, obwohl ich mit der firma nix zu tun habe!
Inhalt ist "das scharfe Magazin Sexnews" als Gratisausgabe. Laut Impressum erscheint es monatlich und wird herausgegeben von NT Medien GmbH in Mainz (sexynews at newtex).

ich habe nix bestellt oder angerufen, kann es sein das vision bill jetzt die adressen an solchen firmen weitergibt um weiter kohle abzusahnen?
war natürlich schockiert, als ich die zeitschrift in die hände bekommen habe, nicht das die aus der gratisausgabe eine "kostenausgabe" machen! aber was so sein wird!
habe nach der firma nachgegoogelt habe aber nichts besonderes gefunden!
hat einer ne ahnung über die firma?!
danke schon im voraus
 
AW: Vision Bill

Das wurde hier auch schon berichtet
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/49753-vision-bill-10.html#post258013

Ich habe das überlesen...
was meinst du mit sexynews(at)newtex?
Ist das eine Mailadresse? Was steht da noch so drin? (bitte PN)

NT Medien AG kam ursprünglich aus Frankfurt/Main (Frankfurt am Mainz HRB 78276), die frühere GFin arbeitet(e) in einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei und/oder für einen Pferdeverband. Ich habe keine Ahnung, wie das zusammenhängen soll.

wie heisst denn der Titel genau? Ist irgendeine Identifikation drin? Kam das als Wurfsendung oder im Kuvert? Was stand auf dem Kuvert?
Bis dato ist das unbekannt und mysteriös und möglicherweise ohne Zusammenhang, obwohl irgendwas mit einem Magazin gaaaanz weit hinten in der Erinnerung klingelt...
 
AW: Vision Bill

das war mein post 464, das hier zitiert wird.

ja, bei sexynews(at)newtex handelt es sich um die im Magazin angegebene mailadi des Herausgebers NT Medien in Mainz.

Das Magazin kam als frankierter Brief (25 ct) aus Flensburg. Ein Absender war auf dem Kuvert nicht angegeben, nur Flensburg war groß zu lesen. Zunächst dachte ich an die Verkehrssünderkartei. Beim Öffnen dann an Beate U. Dann fand ich im impressum obige Angaben.
Meine Adresse auf dem Kuvert war haargenau so geschrieben wie in den Schreiben der Vision und deren Anwaltskanzlei, weshalb ich von einem direkten Zusammenhang ausgehe (bisher schrieb niemand sonst meine Adresse so).


Ich habe das überlesen...
was meinst du mit sexynews(at)newtex?
Ist das eine Mailadresse? Was steht da noch so drin? (bitte PN)

NT Medien AG kam ursprünglich aus Frankfurt/Main (Frankfurt am Mainz HRB 78276), die frühere GFin arbeitet(e) in einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei und/oder für einen Pferdeverband. Ich habe keine Ahnung, wie das zusammenhängen soll.

wie heisst denn der Titel genau? Ist irgendeine Identifikation drin? Kam das als Wurfsendung oder im Kuvert? Was stand auf dem Kuvert?
Bis dato ist das unbekannt und mysteriös und möglicherweise ohne Zusammenhang, obwohl irgendwas mit einem Magazin gaaaanz weit hinten in der Erinnerung klingelt...[/quote]
 
AW: Vision Bill Geklärt!

Hallo,
also ich habe heute eine Mail von Vision Bill erhalten. Lest sie euch durch, auf jeden Fall sind meine Sorgen wie weggeblasen.

Sehr geehrter Herr ******,

nachweislich wurde von dem Telefonanschluss ********** der von uns in
Rechnung gestellte Sevice bestellt. Da diese Hotline nur kurz in Anspruch
genommen wurde, sind wir bereit
aus Kulanz die Rechnung *********** zu stornieren.

Bitte beachten Sie, dass keine weiteren Gesrpäche zu unseren Hotlines
geführt werden dürfen,
sonst wird die Rechnung wieder aktiviert.

Mit freundlichen Grüßen

Vision Communication GmbH

Ich danke euch nochmal für die beruhigenden Posts und verabschiede mich mal. =)
 
AW: Vision Bill

Hallo hier der nächste Problemdfall ähnliche Situation wie bei meinem Vorgänger nachts um halb 6 diese Nummer angerufen... 3,6 cent die Minute...
Joa das mir am Telefon gesagt wurde das ich den Service für 30 Tage a60 min habe hab ich iwie nicht vernommen. Also habe ich den Dienst zehn min lang genutzt. Jetzt haben die mich angerufen und ich gab denen nur meine Adresse gegeben weil mir am Telefon ausdrücklich gesagt wurde das ich kein Abo abgeschlossen hätte! Also ich weiss jetzt nicht ob da iwas dran ist das ich diese 64,80 zahlen muss oder nich das ist der betrag dafür. was kann ich jetzt tun? bitte helft mir
 
AW: Vision Bill Geklärt!

HALLO LUCIEN777

wie hast Du das geschafft, diese mail zu bekommen?? Was hast du dem Kerl geschrieben??

Hallo,
also ich habe heute eine Mail von Vision Bill erhalten. Lest sie euch durch, auf jeden Fall sind meine Sorgen wie weggeblasen.



Ich danke euch nochmal für die beruhigenden Posts und verabschiede mich mal. =)

Ich habe heute die 1.Mahnung von visionbill erhalten, mit EUR 8,25 Mahngebühren und Inkassobüroandrohung.
 
AW: Vision Bill Geklärt!

Was hast du dem Kerl geschrieben??
Sag mal, wie würdest Du den reagieren, wenn Du dieser Herr D* wärest und jemand würde Dich als "dieser Kerl" bezeichnen? Bitte etwas mehr Contenance, meine Herren :)
Es sind auf den Seiten der vision-communication-gmbh.com oder visioncom.tv Kontaktadressen angegeben und - noch ein Unterschied zu den Nutzlosanbietern - die werden beantwortet. Häufig sogar vom Geschäftsführer persönlich, wenn er nicht gerade mit dem weißen Flitzer unterwegs ist *fliiiiitz*

Ich habe was gegen RD, weil er für mich zu dieser internationalen IBC-Gruppe gehört und mir diese Dänen, Franzosen und Chinesen so was von gegen den Strich gehen... Aber ich bemühe mich stets, abgesehen von ironischen Spitzen fair zu argumentieren und zu kommunizieren - mit und über ihn :)
 
AW: Vision Bill

Meine Adresse auf dem Kuvert war haargenau so geschrieben wie in den Schreiben der Vision und deren Anwaltskanzlei, weshalb ich von einem direkten Zusammenhang ausgehe (bisher schrieb niemand sonst meine Adresse so).
Frag doch mal bei Herrn D* nach, ob diese meine Vermutung stimmt: Dein Anruf war beim Anbieter X und wurde abgerechnet über die Vision Communication. Dann hat Dir X das Magazzin geschickt. Wäre die Frage zu klären, wie X an die Adresse kam?

Vision versucht, Deine Adresse in Erfahrung zu bringen, um die Rechnung zustellen zu können. Aber was passiert dann mit diesen Daten? Ich würde mich mal über das Thema "T5F" schlau machen:
was ist ein T5F?
Lies hier:
T5F, auch TFFFFF - Antispam.de

Falls noch einmal so eine Zeitung kommt, könntest Du dem Absender einen T5F schicken. Frag mal im Forum Antispam nach.
und: immer schön freundlich bleiben.
 
AW: Vision Bill Geklärt!

Hallo Aka-Aka,

offenbar hast Du gute Beziehungen??

Sag mal, wie würdest Du den reagieren, wenn Du dieser Herr D* wärest und jemand würde Dich als "dieser Kerl" bezeichnen? Bitte etwas mehr Contenance, meine Herren :)
Es sind auf den Seiten der vision-communication-gmbh.com oder visioncom.tv Kontaktadressen angegeben und - noch ein Unterschied zu den Nutzlosanbietern - die werden beantwortet. Häufig sogar vom Geschäftsführer persönlich, wenn er nicht gerade mit dem weißen Flitzer unterwegs ist :)

Bei mir war es wie bei Lucie777, aber nicht im TV sondern bei einem Ableger von utube ;-). Da kamen nur 2 Zeilen, eine NORMALE (rheinländische glaube ich) TelNr. und der Hinweis auf 3 cent, mit Stern (der aber nicht erklärt wurde).
Genutzt habe ich den Service jedenfalls nicht...(vielleicht hätte ich es...für 3 Cent...na ja...)
Gruß,dubaisunshine
 
AW: Vision Bill Geklärt!

Hallo Aka-Aka,
offenbar hast Du gute Beziehungen
Vor ich kurz mal weg bin, muß ich das noch loswerden...
Ich habe mich wohl intensiver als alle anderen hier mit dieser Firma, dem GF und seinen früheren Firmen beschäftigt, insofern habe ich tatsächlich eine gewisse "Beziehung" zu denen - aber eine gute Beziehung? Nuja... ;)
Ich würde eher sagen "relativ fundiertes Hintergrundwissen" ...
a bisserl halt...

Deshalb interessiert mich das hier z.B. extreeeeem
ja, bei sexynews(at)newtex handelt es sich um die im Magazin angegebene mailadi

Warum?
Gib mal newtex in die Forensuche ein... Dann landest Du hier
http://forum.computerbetrug.de/allg...a-post200364.html?highlight=newtex#post200364
(Zusatzinfo: Colt ist der Ex-Arbeitgeber des Chefs der Bundesnetzagentur. Dies ist eine Feststellung)
 
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