Talkline und die Knoedel Holding

Meine Story zu Knödel

Denke mal nix neues, Dialer eingefangen. Ich hab's nach ein paar minuten gemerkt und erst mal alles "gekappt".
Datensicherung betrieben und gewartet was passiert. Dann kam die Rechnung der Telekom und die erste Bekanntschaft mit Talkline.

- Anfrage an Talkline wer denn da warum und wieso Geld will.
- Kontakt mit der Telekom daß ich den Talkline/Knödel-Betrag nicht bezahlen will.
- Dame bei Telekom erklärte mir, daß ich den abgebuchten Betrag zurückfordern, den strittigen Betrag abziehen und den Rest überweisen soll.
Hab also brav gewartet bis das Geld abgebucht wird und mich nach ein paar Tagen gewundert :gruebel: - die Abbuchung der Telekom war niedriger. Die haben die Kohle für Talkline/Knödel gar nicht erst abgebucht !!!!

Dann kam was kommen mußte - die Mahnung von Talkline --- 08/15 natürlich.
Habe die üblichen Schreiben/Mails an Talkline/Knödel verschickt und auch das Angebot von Ködel bekommen mir das Geld zu überweisen, daß ich dann an Talkline weiterleiten soll.

Nix da. Habe Talkline/Knoedel umgehend mitgeteilt, daß ich mit dem Eingeständnis von Knödel die ganze Sache für erledigt halte und mich bei dieser Geldwäscheaktion nicht beteiligen werde (mit Knoedel Antwortschreiben im Anhang)

Nach 8 Tagen schriftliche Reaktion von Talkline - zumindest von einer Person (i.V.) handschriftlich unterzeichnet :crazy:

Zitat: "... teilen Sie uns mit, dass Sie sich mit der Firma Knoedel Holding ApS in Verbindung gesetzt haben. Ihrer Bitte, die Zahlung des offenen Betrages bis zur Klärung mit der .. Knoedel... auszusetzen kommen wir insofern nach, dass wir Ihnen eine Frist bis zum 27.Mai geben....."

Wie schon bereits mehrfach hier gesehen - die Mitarbeiter bei Talkline dürfen nicht lesen (können).

Ich bin, wie viele andere auch, zielich stinkig und will gerichtlich gegen diese ... ... vorgehen. Um denen möglichst viele Unangenehmlichkeiten zu bereiten was kann man denn hier so alles zur Last legen bzw. gibt's denn schon irgendwelche Fortschritte/Erfolgsmeldungen ?

Bin über Tips etc. dankbar
[ein Wort eliminiert: Virenscanner]
 
Re: Meine Story zu Knödel (BDU)

- Anfrage an Talkline wer denn da warum und wieso Geld will.
- Kontakt mit der Telekom daß ich den Talkline/Knödel-Betrag nicht bezahlen will.
- Dame bei Telekom erklärte mir, daß ich den abgebuchten Betrag zurückfordern, den strittigen Betrag abziehen und den Rest überweisen soll.
Hab also brav gewartet bis das Geld abgebucht wird und mich nach ein paar Tagen gewundert :gruebel: - die Abbuchung der Telekom war niedriger. Die haben die Kohle für Talkline/Knödel gar nicht erst abgebucht !!!!


Darf ich Dir den Tip geben, sicherzustellen, dass die Telekom den Betrag mit einem dauerhaften Hinweis in Ihrem Computer versehen haben, ihn dauerhaft NICHT von Deinem Konto einzuziehen. Bei mir war es nämlich so, dass es erst auch nur der Betrag minus dem für Talkline war, aber nach ca. 14 Tagen habe ich eine Abbuchung dafür auf meinem Auszug gesehen. Empört habe ich die Telekom angerufen und mitgeteilt, man hatte mir gesagt, der Betrag wird nicht eingezogen und an Talkline überwiesen, bis die Sache geklärt ist, ABER ein Mitarbeiter bei der Telekom hatte aus versehen ein B hinter die Position gemacht (oder so), was bedeutet, der Betrag wurde nur für ca. 10 Tage "auf Eis" gelegt und somit musste ich den Betrag dann doch noch zurückfordern.
 
Re: ZITATE

technofreak schrieb:
Duc schrieb:
sorry, irgendwie krieg' ich das mit den Zitaten nicht hin :-?

Wieso, was ist daran so schwierig? Einfach anstatt auf "Antwort erstellen" auf "Zitat" klicken
und deinen eigenen Text dazu schreiben
Gruß
tf

ok jetzt habe ich auf Zitat geklickt wie vorher auch. Mal sehen obs jetzt klappt (irgendwie habe ich aber das Gefühl, ich schreibe auch in die Zitat-Box hmmm). Also wenn's nicht klappt, sorry nochmal. Dann gebe ich es auf, denn das weicht doch zu sehr vom eigentlichen Thema hier ab :oops:
 
Intrum Justitia

@alle
sehr seltsam, seit 14 Tagen habe ich nichts mehr von Intrum Justitia gehört.
Die streiken doch wohl nicht? :-?
Viele Grüße
 
Des Wahnsinns fette Beute....

....das bin ich!!!!

Ich erhielt vergangene Woche ein Schreiben von RAe Seiler & Kollegen aus Heidelberg, worin sie mir die anwaltliche Vertretung der Deutschen Telekom AG anzeigen. Eine Mahnung der TK vom 29.04.03 habe ich ignoriert und dann auch vergessen.
Sie wollen jetzt für die

Hauptforderung EUR 13,72
+ Verzugszinsen EUR 0,05
+ Rechtsanwaltsgebühren gem. § 118 118 BRAGO incl. uslagenpauschale EUR 21,56,
was insg. EUR 35,33 macht.

Sie berufen sich auf ein Urteil eines Oberlandesgerichte(?) sowie der Entscheidung des BGH vom 22.11.2001 (III ZR 5/01). Sie wollen das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und ggf. die Zwangsvollstreckung betreiben. Mein letzter Termin zur Zahlung: 04.06.2003 (Ratenzahlung EUR 15.00 sei möglich) Nur so kann ich gerichtliche Schritte vermeiden, meinen die!

Kafka läßt grüßen!!!

Scheinbar flippt die TK jetzt komplett aus. Kundenzufriedenheit und Kulanz ist für diesen "Dienstleister" schlichtweg ein Fremdwort. Oder liegt es einfach daran, dass keine/r irgendeine Entscheidungsbefugnis hat und ähnliche Zustände wie bei Talkline herschen?

Wäre dankbar für Eure wertvollen Tipps, wo ich entsprechende Textpassagen für die Anwälte finde, weil ich langsam den Überblick verliere und auch weil ich einen Teil meines Hirns für den Broterwerb reservieren muss. Textbausteine aneinander reihen kann ich aber noch selbst.

Bei Talkline tut sich momentan nichts, nachdem ich denen den Forderungsverzicht von Knoedel nochmals per Post geschickt habe und die mir am 08.05.03 den Erhalt bestätigt haben. Geld habe ich nicht überwiesen, weil ich von Knoedel auch keins haben will.
 
@ Schwesterlein


Ist das eine ganz andere Forderung oder die Knoedel´sche?

Falls andere bereits widersprochen?, war SAF dazwischen geschaltet?

Iast es eine originäre Foderung der Telekom.?
 
@ Der Jurist

das ist quasi die Fortsetzung meines Telefonates vom 23.04.2003 mit meinem TK-Sachbearbeiter.

Der strittige Betrag fand sich zeitgleich mit der Knoedel-Position auf meiner TK-Rechnung aber unter "Verbindungen über TK. Der "Vermieter" der 0190er-Nummer ist also die TK höchstselbst.

Den MehrWERD-Dienstanbieter haben mir die nie genannt, weil ich erst nachträglich einen EVN beantragt habe. Dümmlicherweise nur eine verkürzte EVN. Stand aber auch nicht in den Infos bzw. AGB, dass ich eine vollständigen brauche.
 
@ Schwesterlein,



Du kannst auch eine nachträgliche Aufschlüsselung verlangen, schau hier ab dem vierten Posting:

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=75


Da Du die Rechnung streitig gestellt hast, solltest Du Seiler und Partner darauf aufmerksam machen, dass die Rechnung damals von Dir streitig gestellt wurde und die bis heute auf die Aufschlüsselung wartest.

Ich unterstelle, dass Du einen Beleg dafür hast, etwa ein Schreiben der Telekom, dass sie leider. leider, weil Du keinen EVN beantragt hast, nicht mehr sagen können usw.

Dann Seiler bitten, die Forderung zu detaillieren, beov diese nicht geschehen sei, könne sie auch gar nicht fällig werden und Du nicht im Verzug sein.

Falls möglich, sichere Dir Beistand druch einen Rechtsanwalt, der was von der Sache versteht. Anwälte hier, weiter unten im Link:

http://www.dialerschutz.de/home/Links/links.html
 
@ Der Jurist,

daraus kann ich etwas stricken, was denen ordentlich Lesezeit :splat: kostet. Tausend Dank!

Mit meinen besten alpenländischen Grüßen

Schwesterlein
 
Des Wahnsinns fette Beute ...Teil 2

@ alle, die noch mitlesen und -schreiben

:schreiben: Meine 5-seitige Antwort an Seiler & Kollegen gebastelt aus allem, was hier freundlicherweise vom Juristen 0:) in Texten und Kommentaren bereitgestellt wurde:

Sehr geehrter Herr Seiler, :argue:

Ihr Schreiben, worin Sie mir die anwaltliche Vertretung der Deutschen Telekom bekannt geben, habe ich erhalten. Bitte lassen Sie mir der Ordnung halber den Nachweis der Abtretung der vermeintlichen Forderung der Telekom zukommen.

Vorausschicken möchte ich, dass ich es höchst befremdlich finde, dass um einen zugegeben läppischer Betrag von netto EUR 11,83 so großes Aufheben gemacht wird. Wenn diese Angelegenheit schon so große Kreise zieht, dann bestehe ich darauf, dass alle Beteiligten Ihre „Hausaufgaben“ machen und auch ich zu meinem Recht komme.

Weiter habe ich in früheren Schreiben an die Deutsche Telekom daraufhingewiesen, dass die Einwahl mittels Kanalbündelung getätigt wurde. Dieser PC ist an eine DSL-Splitter angeschlossen und eine ISDN-Karte stellt analoge Verbindungen her, um Faxe verschicken zu können. Der Dialer hat den Standardzugang über die DSL-Verbindung abgehängt und über die Faxkarte eine 0190-Verbindung angewählt. Es ist unsinnig zu glauben, jemand kann absolut zeitgleich zwei Hörer abheben und mit zwei Personen der gleichen Nummer ein sekundengenau gleich langes Gespräch führen. Ich habe den sehr begründeten Verdacht, dass die fragliche Verbindung über einen betrügerischen Dialer zustande kam. Deshalb habe ich den o.g. Betrag streitig gestellt.

Ich möchte Sie herzlich bitten, diese Erwägungen noch einmal ernsthaft vorzunehmen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie dann auch zu dem Ergebnis kommen, dass die Forderung unbegründet ist, weil die Verbindung bereits aus logischen Gründen nicht von mir willentlich aufgebaut werden konnte.

Für den Fall, dass Sie zu einem anderen Ergebnis kommen, muss ich Sie bitten, Ihren Vortrag bezüglich der vermeintlichen Forderung zu substantiieren. Dazu gehört auch der Nachweis über Art und Dauer der Verbindung, den Sie als kostenlose Nebenpflicht zu erbringen haben.
In der Anlage finden Sie meine zahlreichen schriftlichen Versuche, der Telekom den Name des „Mehrwertdienste“-Anbieters, der sich hinter der Leistungsartikel-Nr. XXXXX aus der Rechnung vom 31.01.2003 verbirgt, zu entlocken. Ich habe größte Anstrengungen unternommen, auch einen Einzelverbindungsnachweis angefordert und Telefonate mit mehreren Stellen der Telekom geführt, um eine Klärung herbeizuführen. Es ist zutreffend, dass § 14 TKV davon ausgeht, dass der Einzelverbindungsnachweis vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum zu beantragen ist. Eine absolut zeitnahe nachträgliche Beantragung des EVN darf die Telekom aber nicht vor unlösbare Aufgaben stellen, zumal es in ihrem ureigensten Interesse gewesen wäre, mir den Inhaber der 0190er-Nummer zu nennen, um mir Gelegenheit zu geben, die Verbindung zu prüfen.

Es scheint mir angebracht, dass Sie sich schon jetzt mit den relevanten Gesetzen und Verordnungen auseinandersetzen, um mir die zahlreichen Formbriefe zu ersparen, die auch Sie nur Zeit und Geld kosten. Zusätzliche Honorare für die Eintreibung einer streitig gestellten Forderung können Sie mir ohnehin nicht in Rechnung stellen.
Begingen wir mit § 16 TKV. Einem Kunden muss eine Verbindungsübersicht auch nachträglich zum Nachweis von möglichen Entgeltforderungen vorgelegt werden.

Zitat § 16 TKV bla bla bla

Und siehe da Sie werden fündig werden. Danach gilt, dass dann, wenn Einwen-dungen gegen die Höhe der Rechnung erhoben werden, sogar ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelverbindungsnachweis die einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln sind.

Zur weiteren Prüfung des Ergebnisse sollte dann noch geprüft werden, in welchem rechtlichen Zusammenhang die Vorschrift steht. Dazu ist die vorstehende Vorschrift heranzuziehen.

Zitat § 15 TKV Rechnungserstellung bla bla bal

Wird nun mehr § 16 TKV im Lichte des Regelungsumfeldes in dem diese Vorschrift steht, interpretiert, kommt man zu dem Ergebnis, dass im Regelfall eine verkürzte Rechnung ohne weitere Angaben zulässig und ausreichend ist. Werden aber Einwendungen erhoben, so ist vom Anbieter eine detaillierte Rechnungslegung zu erbringen. Dabei handelt es sich um selbstverständliche Nebenpflichten aus einem Vertrag oder einem vermeintlichen Vertrag. Diese Nebenpflichten sind nicht gesondert in Rechnung zu stellen. Aus Abs. 1 des § 15 TKV im letzten Satz ergibt sich, dass der Rechnungsersteller Ihnen alle Bestands- und Verbindungsdaten der in Rede stehenden Verbindung zu übermitteln hatte.

Daraus folgt, dass diese Ihnen vorliegen müssen und es somit kein unbilliges Verlangen meinerseits ist, von Ihnen, wenn Sie weiter von mir Geld verlangen, zunächst eine detaillierte Rechnungslegung verlangen kann. Das nennen Juristen eine substantiierte Darlegung einer Forderung bzw. einer vermeintlichen Forderung.

Als allerletzter Schritt folgt dann die Überprüfung des Ergebnisses anhand vorliegender Rechtsprechung. Dazu passt die Entscheidung des OLG Dresden 9. Zivilsenat, Urteil vom 25.01. 2001 AZ 9 U 2729/00. Es erging zu § 6 Abs. 3 Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV). Der Orientierungssatz laut Juris-Datenbank lautet:

Die Nichtzahlung einer Rechnung über TK-Dienstleistungen ist als konkludente Einwendung gegen die Abrechnung des Telekommunikationsunternehmens aufzufassen. Löscht der Dienstleister die Verbindungsdaten, obwohl er von seinem Kunden weder ausdrückliche Einwendungen noch eine Zahlung erhalten hat, so hat er die sich daraus ergebende Beweisnachteile hinzunehmen.

Sie erlauben, dass ich Ihnen das in "normales" Deutsch übertrage: Schon das Nichtzahlen der Rechnung ist als Einwendung aufzufassen. Löscht der Dienstleister die Daten bevor er eine Zahlung hat, dann hat er -der Dienstleister- ein Beweis-Problem, nicht der Kunde.

Daraus folgt, dass ein Dienstanbieter die Daten für Beweiszwecke vorhalten muss und nach der Rechtssprechung auch hinsichtlich Datenschutz darf.

Die praktische Folgerung ist: Erhebt der Kunde sogar Einwendungen, dann hat der Dienstleister seine Dienste nachzuweisen. Wer aber selbst seine Dienste nach-weisen muss, muss dies aber auf eigene Kosten leisten. Er darf sie nicht in Rechnung stellen.

Zitat § 6 Telekommunikationsverbindungen bla bla bla

Aus diesen Gründen bitte ich Sie erneut, dass Sie mir ohne Kosten für mich, detaillierte darüber aufklären, weshalb Sie Geld von mir verlangen.

Rein aus Fürsorgegründen gegenüber den handelnden Personen wiederhole ich meinen Hinweis, dass ich Ihr Tun für strafbar halte. Bitte erkennen Sie meine Bemühung an, Ihnen die Möglichkeiten des § 261 Abs. 9 StGB zu eröffnen. Ich halte Ihr Tun nämlich für Geldwäsche gemäß § 261 StGB, da Sie für einen Betrüger, der sich hinter einer MWD-Nummer verbirgt, mittelbar dessen vermeintliche Forderung einziehen bzw. einziehen wollen.

Sie sehen, bevor die Forderung der Telekom/des MWD-Anbieters nicht detailliert dargestellt wurde, kann ich auch nicht in Zahlungsverzug sein und Sie hätten noch gar nicht in Aktion treten müssen. Die in Rechnung gestellten Auslagen und Gebühren sind gegenstandslos und ggf der Telekom zu berechnen. Nichts liegt näher, als dass Sie den Vorgang zuständigkeitshalber an die Telekom zurück verweisen.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

"Schwesterlein" :juggle: die Zitatejongleurin
 
Re: Des Wahnsinns fette Beute ...Teil 2

Schwesterlein schrieb:
@ alle, die noch mitlesen und -schreiben

:schreiben: Meine 5-seitige Antwort an Seiler & Kollegen gebastelt aus allem, was hier freundlicherweise vom Juristen 0:) in Texten und Kommentaren bereitgestellt wurde:

Sehr geehrter Herr Seiler, :argue:

Ihr Schreiben, worin Sie mir die anwaltliche Vertretung der Deutschen Telekom bekannt geben, habe ich erhalten. Bitte lassen Sie mir der Ordnung halber den Nachweis der Abtretung der vermeintlichen Forderung der Telekom zukommen.

Vorausschicken möchte ich, dass ich es höchst befremdlich finde, dass um einen zugegeben läppischer Betrag von netto EUR 11,83 so großes Aufheben gemacht wird. Wenn diese Angelegenheit schon so große Kreise zieht, dann bestehe ich darauf, dass alle Beteiligten Ihre „Hausaufgaben“ machen und auch ich zu meinem Recht komme.

Weiter habe ich in früheren Schreiben an die Deutsche Telekom daraufhingewiesen, dass die Einwahl mittels Kanalbündelung getätigt wurde. Dieser PC ist an eine DSL-Splitter angeschlossen und eine ISDN-Karte stellt analoge Verbindungen her, um Faxe verschicken zu können. Der Dialer hat den Standardzugang über die DSL-Verbindung abgehängt und über die Faxkarte eine 0190-Verbindung angewählt. Es ist unsinnig zu glauben, jemand kann absolut zeitgleich zwei Hörer abheben und mit zwei Personen der gleichen Nummer ein sekundengenau gleich langes Gespräch führen. Ich habe den sehr begründeten Verdacht, dass die fragliche Verbindung über einen betrügerischen Dialer zustande kam. Deshalb habe ich den o.g. Betrag streitig gestellt.

Ich möchte Sie herzlich bitten, diese Erwägungen noch einmal ernsthaft vorzunehmen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie dann auch zu dem Ergebnis kommen, dass die Forderung unbegründet ist, weil die Verbindung bereits aus logischen Gründen nicht von mir willentlich aufgebaut werden konnte.

Für den Fall, dass Sie zu einem anderen Ergebnis kommen, muss ich Sie bitten, Ihren Vortrag bezüglich der vermeintlichen Forderung zu substantiieren. Dazu gehört auch der Nachweis über Art und Dauer der Verbindung, den Sie als kostenlose Nebenpflicht zu erbringen haben.
In der Anlage finden Sie meine zahlreichen schriftlichen Versuche, der Telekom den Name des „Mehrwertdienste“-Anbieters, der sich hinter der Leistungsartikel-Nr. XXXXX aus der Rechnung vom 31.01.2003 verbirgt, zu entlocken. Ich habe größte Anstrengungen unternommen, auch einen Einzelverbindungsnachweis angefordert und Telefonate mit mehreren Stellen der Telekom geführt, um eine Klärung herbeizuführen. Es ist zutreffend, dass § 14 TKV davon ausgeht, dass der Einzelverbindungsnachweis vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum zu beantragen ist. Eine absolut zeitnahe nachträgliche Beantragung des EVN darf die Telekom aber nicht vor unlösbare Aufgaben stellen, zumal es in ihrem ureigensten Interesse gewesen wäre, mir den Inhaber der 0190er-Nummer zu nennen, um mir Gelegenheit zu geben, die Verbindung zu prüfen.

Es scheint mir angebracht, dass Sie sich schon jetzt mit den relevanten Gesetzen und Verordnungen auseinandersetzen, um mir die zahlreichen Formbriefe zu ersparen, die auch Sie nur Zeit und Geld kosten. Zusätzliche Honorare für die Eintreibung einer streitig gestellten Forderung können Sie mir ohnehin nicht in Rechnung stellen.
Begingen wir mit § 16 TKV. Einem Kunden muss eine Verbindungsübersicht auch nachträglich zum Nachweis von möglichen Entgeltforderungen vorgelegt werden.

Zitat § 16 TKV bla bla bla

Und siehe da Sie werden fündig werden. Danach gilt, dass dann, wenn Einwen-dungen gegen die Höhe der Rechnung erhoben werden, sogar ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelverbindungsnachweis die einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln sind.

Zur weiteren Prüfung des Ergebnisse sollte dann noch geprüft werden, in welchem rechtlichen Zusammenhang die Vorschrift steht. Dazu ist die vorstehende Vorschrift heranzuziehen.

Zitat § 15 TKV Rechnungserstellung bla bla bal

Wird nun mehr § 16 TKV im Lichte des Regelungsumfeldes in dem diese Vorschrift steht, interpretiert, kommt man zu dem Ergebnis, dass im Regelfall eine verkürzte Rechnung ohne weitere Angaben zulässig und ausreichend ist. Werden aber Einwendungen erhoben, so ist vom Anbieter eine detaillierte Rechnungslegung zu erbringen. Dabei handelt es sich um selbstverständliche Nebenpflichten aus einem Vertrag oder einem vermeintlichen Vertrag. Diese Nebenpflichten sind nicht gesondert in Rechnung zu stellen. Aus Abs. 1 des § 15 TKV im letzten Satz ergibt sich, dass der Rechnungsersteller Ihnen alle Bestands- und Verbindungsdaten der in Rede stehenden Verbindung zu übermitteln hatte.

Daraus folgt, dass diese Ihnen vorliegen müssen und es somit kein unbilliges Verlangen meinerseits ist, von Ihnen, wenn Sie weiter von mir Geld verlangen, zunächst eine detaillierte Rechnungslegung verlangen kann. Das nennen Juristen eine substantiierte Darlegung einer Forderung bzw. einer vermeintlichen Forderung.

Als allerletzter Schritt folgt dann die Überprüfung des Ergebnisses anhand vorliegender Rechtsprechung. Dazu passt die Entscheidung des OLG Dresden 9. Zivilsenat, Urteil vom 25.01. 2001 AZ 9 U 2729/00. Es erging zu § 6 Abs. 3 Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV). Der Orientierungssatz laut Juris-Datenbank lautet:

Die Nichtzahlung einer Rechnung über TK-Dienstleistungen ist als konkludente Einwendung gegen die Abrechnung des Telekommunikationsunternehmens aufzufassen. Löscht der Dienstleister die Verbindungsdaten, obwohl er von seinem Kunden weder ausdrückliche Einwendungen noch eine Zahlung erhalten hat, so hat er die sich daraus ergebende Beweisnachteile hinzunehmen.

Sie erlauben, dass ich Ihnen das in "normales" Deutsch übertrage: Schon das Nichtzahlen der Rechnung ist als Einwendung aufzufassen. Löscht der Dienstleister die Daten bevor er eine Zahlung hat, dann hat er -der Dienstleister- ein Beweis-Problem, nicht der Kunde.

Daraus folgt, dass ein Dienstanbieter die Daten für Beweiszwecke vorhalten muss und nach der Rechtssprechung auch hinsichtlich Datenschutz darf.

Die praktische Folgerung ist: Erhebt der Kunde sogar Einwendungen, dann hat der Dienstleister seine Dienste nachzuweisen. Wer aber selbst seine Dienste nach-weisen muss, muss dies aber auf eigene Kosten leisten. Er darf sie nicht in Rechnung stellen.

Zitat § 6 Telekommunikationsverbindungen bla bla bla

Aus diesen Gründen bitte ich Sie erneut, dass Sie mir ohne Kosten für mich, detaillierte darüber aufklären, weshalb Sie Geld von mir verlangen.

Rein aus Fürsorgegründen gegenüber den handelnden Personen wiederhole ich meinen Hinweis, dass ich Ihr Tun für strafbar halte. Bitte erkennen Sie meine Bemühung an, Ihnen die Möglichkeiten des § 261 Abs. 9 StGB zu eröffnen. Ich halte Ihr Tun nämlich für Geldwäsche gemäß § 261 StGB, da Sie für einen Betrüger, der sich hinter einer MWD-Nummer verbirgt, mittelbar dessen vermeintliche Forderung einziehen bzw. einziehen wollen.

Sie sehen, bevor die Forderung der Telekom/des MWD-Anbieters nicht detailliert dargestellt wurde, kann ich auch nicht in Zahlungsverzug sein und Sie hätten noch gar nicht in Aktion treten müssen. Die in Rechnung gestellten Auslagen und Gebühren sind gegenstandslos und ggf der Telekom zu berechnen. Nichts liegt näher, als dass Sie den Vorgang zuständigkeitshalber an die Telekom zurück verweisen.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

"Schwesterlein" :juggle: die Zitatejongleurin


Für Deine häusliche Fleissarbeit muss man Dich loben und Dir das Prädikat vorzüglich aussprechen. :bussi:
Wegen den läppischen EU´s, was sie von Dir wollen, hast Du Dich mächtig ins Zeug gelegt.
Stellvertretend für die Forumsleser, DANKE, die Formulierungshilfe benötigen.
Eine andere Möglichkeit von Formulierungshilfe findest Du bei teltarifforum unter dem Editor , "Lampe".
Der schrieb in absulut kürzester Form seine Einwendung . Ob er damit Erfolg hatte, wurde von ihm noch nicht mitgeteilt.
www.teltarif.de/forum/a-talkline/1381-1.html

Natürlich haben wir in den Foren ja auch ausgezeichnete Ghostscriber,
Comedian1 und Jurist, webchecker und ..., denen ich ebenfalls meine Hochachtung zolle, die unermüdlich diesen Winkeladvokaten die Lust am Abzocken vermiesen.
:lol:
gunnar
 
Hallo allerseits!

Meinen Brief vom Vorabend werde ich als heute in die Post stecken. Mal schau´n, was passiert, wenn Spatzen mit Kanonen schießen. :eek:
Eigentlich habe ich keine andere Chance, so ganz ohne Beweismittel und Rechtschutz. Vielleicht tut´s ein bisschen Mimikri auch.

Hobbys kosten bekanntlich Geld und dafür habe ich mir ein Talkline/Telekom-Budget von EUR 100,- eingerichtet. Danach muss ich betteln gehen. Oder das Angebot über Ratenzahlung von den RAe annehmen und mtl. EUR 15,- abstottern. :vlol:

Macht´s wie ich und schüttet DIE zu mit Briefen. So gehen Monate ins Land und die Korrespondenz bei unseren Brieffreunden häuft sich. Das schafft Arbeitsplätze und kurbelt die Wirtschaft an.

Ciao derweile

:juggle:
 
Letzte Mahnung Talkline

Habe neulich die "Letzte Mahnung" von Talkline für Knoedel erhalten und soll rd. 53 Euro bis 10. Juni zahlen. Kein Wort davon, dass ich zuvor Geld von Knoedel annehmen und dieses dann an TL weiterreichen soll. Vermute mal, dass da jemand wieder einen Standardbrief abgeschickt hat. Oder ist das normal? :gruebel:
Weiß jemand, ob Knoedel noch flüssig ist? :gruebel: :gruebel:
Was kommt nach der "Letzten Mahnung"? :gruebel: :gruebel: :gruebel:

Die Telekom-Anwälte aus Heidelberg machen wohl Hitzefrei! :scherzkeks:
 
Knödel und Talkline sind übrigens geschieden - jetzt treibt Talkline nur noch Restforderungen ein.

@Schwesterlein - kennst Du die vollständige 0190er Nummer? Vielleicht kann ich Dir einen passenen Dialer zur Vorlage bei Talkline übersenden. Habe ein paar prächtige Exemplare im Archiv. Ein Abgleich der Manipulanten ist jedoch nur über die entsprechende Rufnummer zur stimmigen Zeit möglich. Also, benenne mir die vollständige Zeile aus Deinem EVN und ich prüfe mal, ob da was von hier aus geht!
 
Hallo Anna!

Verstehe ich das richtig? Du kannst mir Beweismaterial liefern, das zeigen könnte, wie der Knoedel-Dialer sich präsentiert? Woher weißt Du das von der "Scheidung"?

Die Nummer lautet 0190 050 120 (hat mir Talkline mitgeteilt)

Lt. TK-Rechnung:
Verbindungen vom 03.01.03 bis 03.01.03
Knoedel Holdings AsP

Kannst Du damit etwas anfangen?

Gruß
:juggle: Schwesterlein
 
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