PRS Offline T-Com - Gefahr einer neuen Einwahl?

technofreak schrieb:
moon schrieb:
Das heißt ich muss diesen Dienst den ich nie in Anspruch genommen habe, weil ich DSL habe, bezahlen. Ich versende gelegentlich Faxe...
Damit besteht jederzeit , wenn keine Schutzmaßnahmen getroffen wurden, die
Einwahlmöglichkeit eines Dialers:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=351
tf

mein Rechner hatte zu diesem Zeitpunkt leider keine Dialerstopper weil ich mein System erst neu aufgezogen hatte. Ich habe wie gesagt leider paar tage später mein Rechner wieder Formatiert... Momentan hab ich die Serivcenummern sperren lassen und den dialer-control installiert.
 
virenscanner schrieb:
Aktuell gibt's ein Limit von EUR 2/min. und max. EUR 30 / Verbindung.
Aktuell gibt es ein Limit von 2 Euro/min bei zeitabhängiger Abrechnung
bzw. ein Limit von 30 Euro/Einwahl bei zeitunabhängiger Berechnung der Verbindung.

somit hätte sich das für mich dann erledigt. Wie will ich denen beweisen das ich nirgendwo mit "OK" bestätigt habe?
 
Dass Du ausgerechnet jetzt Dein System formatierst, ist natürlich sehr ärgerlich. Warum eigentlich gerade jetzt?
 
2 Euro x 60 Minuten = ??

Da wird wohl die "Zwangstrennung" gegriffen haben !

Ist so Gesetzt ! Muss sein !


@moon
Wer in eurem Haus könnten denn den Dienst "auch nicht" in Anspruch genommen haben ?

Wenn du dir sicher bist - dann nimm doch umgehend deinen PC und ab damit zur Kripo !

Hast du dich eigentlich schon einmal an die Global Netcom gewand ?
hast du da schriftlich mal nachgefragt was für einen Dienst du "nicht genutzt" hast ?

Die Telekom wird dir die Anschrift mitgeteilt haben - schreib doch mal hin.

Schreib doch gleichzeitig an die Global Netcom dass du ihr gestattest in diesem Forum die Ergebnisse zu veröffentlichen.
 
Sie wollen hier posten, welche Inhalte sie so vermarkten? Das würde mich ja brennend interessieren...

also:

Dialer-exe:

web(1-apr-0-0-,de).exe

07.03.2004 00:40:41 Start Astro Prime
07.03.2004 00:40:51 Start Astro Prime
07.03.2004 00:42:14 Dial: 090090000040
07.03.2004 00:42:18 Dial error! Code: 678!

Reg.-Nr.: 90090000040-1252200 vom : Jan 29 2004 11:04AM
Adressierungsmerkmal : http://in.global-netcom.de
Hash - Wert :7F271D2E29FC19449635BF1A9ECB95BFD5227A43
Dateiname : apr.exe


???


Was hätte ich gekriegt, was hätte ich bezahlt, was hätten sie gekriegt, was hätte Michael P gekriegt usw. usf.

ZUsatzbedingung: 56k-Modem
 
@cj


Was soll uns dein Beitrag sagen ?

A) Du hast den Streit "Ich oder die Dialer" verloren ?
B) Du warst auf der Suche nach einem Liebeshoroskop ?
C) Du hast zwar mehrmal OK Eingetiptt - dabei aber vergessen dass du garkein Modem hast - also konnte sich auch keine Verbindung herstellen ?
 
Anonymous schrieb:
C) Du hast zwar mehrmal OK Eingetiptt - dabei aber vergessen dass du garkein Modem hast - also konnte sich auch keine Verbindung herstellen ?

ist es verboten, Waren in den Einkaufskorb zu legen, um an der Kasse festzustellen, dass man den Geldbeutel vergessen hat? Übrigens habe ich ein internes Modem eingebaut!

Aha, ein Liebeshoroskop... Was wohl meine Frau dazu sagen wird?

Ich hätte dazu folgende Frage: Wäre der Inhalt identisch gewesen, wenn ich den GN-Supermarkt über eine andere Eingangstür betreten hätte, z.B.

h**p://www.e-media****.de/kostenlose-horoskope/sternzeichen-skorpion.asp


Ausserdem wurde meine Frage noch nicht beantwortet:

Was hätte ich gekriegt [Liebeshoroskop], was hätte ich bezahlt [2€/min, seit da der nette GN-dialer drauf hängt], was hätten sie gekriegt [Global Netcom, meine ich], wo wäre der Rest des Geldes gelandet?


___

edit: jetzt bin ich aber irgendwie verwirrt... Welcher ihrer dialer ist denn jetzt apr.exe? Seit wann ist der im Einsatz? Oder hat "apr.exe" früher eine andere Nummer angewählt? Welche denn?

Ich kann mich dumpf erinnern, "Empathie" angeklickt zu haben. Leider hat ja mein internes Modem offenbar einen Fehler, ich tippe mal auf einen IRQ-Konflikt...
 
Nachdem sich keiner auf meine Fragen meldet, sammle ich ein paar neue Fragen...

Ich hab tatsächlich eine apr.exe gefunden in den Tiefen des virtuellen Ozeans... Aber da steht plötzlich "30 Euro pro Einwahl". Ja was denn nun???

cj
 
PRS (Offline) von T-Com

Auch ich habe im Februar so eine Rechnung bekommen ,eine Verbindung von drei sekunden für 69,90Eus.habe Wiederspruch eingelegt und liege seitdem tierisch im klinsch mit der Telekom den der BGH hat entschieden das der Verbraucher durch einen Dialer verursachte Kosten nicht zahlen braucht,PRS OFFLINE sind Kosten verursacht durch einen Dialer.
Ich lasse es mit der Telekom drauf ankommen und wenn nötig gehe ich vor Gerichtdenn es bestehen gute Chancen auf Prozessgewinn.
Also , diese Rechnungen bloß nicht bezahlen sonst denken die das es immer so gehen kann.
Ich gebe mal bescheid was draus geworden ist.
Tschüß und weg
 
Davon höre ich das erste mal.

@Dirk:
Es ist höchst selten, daß irgendein Gericht - geschweige denn der BGH - ein derart pauschales Urteil fällt. Lies Dir lieber noch mal das Urteil auf das Du Dich beziehst sorgfältig durch. Beruf Dich nicht nur auf ein Urteil, versuche Gesetze zu finden, die Deinen Fall betreffen. Es gibt in Deutschland keine Präzedenzfälle, weshalb zwei unterschiedliche Richter zwei ähnliche Fälle absolut unterschiedlich beurteilen können.

@Alle Neueinsteiger:
Ich empfehle Euch dringend die Lektüre des mittlerweile über 50 Seiten zählenden Threads zur Geldwäscheanzeige gegen die Telekom. Sehr erbaulich.

Grüße,
Sherlock
 
Cicoy schrieb "Schön wärs"

Ist so ,kanste glauben:Urteil vom 04.03.04 AZ:III ZR 96/03,
habe ich schwarz auf weiß.
 
Nachgelesen

@Dirk:
Also, ich habe mal nachgelesen. http://www.beckmannundnorda.de/dialer.html

Der BGH komm zu dem einzig zutreffenden Ergebnis, dass bei einem heimlich installiertes Anwahlprogramm kein Anspruch auf Zahlung des Telefonentgelts besteht.
Nicht mehr und nicht weniger bedeutet das Urteil. Es besteht also mitnichten eine Pauschalisierende Aussage, derzufolge sämtliche durch Dialer verursachte Kosten nicht zu zahlen sind. (es hätte mich auch gewundert)

Gruß
Sherlock
 
Hier die etwas ausführlichere Pressemitteilung
http://www.beckmannundnorda.de/bghdialerpm.html
Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes Anwahlprogramm (sogenannter Dialer)

Der u.a. für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein Telefonkunde dem Netzbetreiber gegenüber dann nicht zur Zahlung der erhöhten Vergütung für Verbindungen zu einer 0190- oder 0900-Mehrwertdienstenummer verpflichtet ist, wenn die Anwahl zu dieser Nummer über einen heimlich im Computer des Kunden installierten sog. Dialer erfolgte und dem Anschlußinhaber insoweit kein Verstoß gegen seine Sorgfaltsobliegenheiten zur Last fällt.
Von besonderer Bedeutung ist auch die Aussage des BGH zur Sorgfaltspflicht eines Telefonkunden
Der Beklagten und ihrem Sohn fiel ein Verstoß gegen ihre Sorgfaltsobliegenheiten nicht zur Last. Sie hatten keinen besonderen Anlaß zu Schutzvorkehrungen, da der Dialer nicht bemerkbar war. Auch eine routinemäßige Vorsorge gegen Anwahlprogramme konnte nicht erwartet werden.

tf
 
Das ist zum kotzen,dem kleinen Mann wird das Geld aus der Tasche gezogen und man kan den Herschaften nicht in die Tasche pinkeln.
Da sieht man wieder das man als kleiner Mann keine Rechte in diesem verlogenen angeblichen Rechtsstaat hat.
 
Dirk schrieb:
Also meint ihr das man auf Deutsch gesagt keine Chance hat??

Nein. Der BGH hat lediglich entschieden, daß jedenfalls im zu entschiedenden Fall kein Zahlungsanspruch besteht (da dort aber die Einwahl(!) eines bewußt heruntergeladenen Dialers heimlich geschah, hat der BGH gerade nicht entschieden, daß eine Zahlungspflicht nur dann ausscheiden würde, wenn sich der Dialer heimlich installiert hätte.)

Vor allem jedoch hat der BGH entschieden, daß den Computernutzer keine Sorgfaltspflichten zur Vermeidung ungewollter Dialerinstallation und Dialerverbindungen treffen. Das heißt: wenn eine unbestellte Dialer-Zusendung bzw. eine unbestellte Verbindungsherstellung geschieht, entsteht dadurch kein Anspruch. Zwar ist grundsätzlich ein Anspruch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Empfänger unbestellter Zusendungen und Leistungen bei angemessener Sorgfalt die irrige Bestellvorstellung des Leistungserbringers hätte erkennen müssen. Nach dem BGH-Urteil steht jedoch meiner Ansicht nach fest, daß bei unbestellter Verbindungsleistung den Anschlußinhaber kein Vorwurf eines Verstoßes (etwa wg. Mißachtung einer Obliegenheit zur Verhinderung heimlicher Einwahlen) gegen Sorgfaltspflichten trifft, bei deren Befolgung er ansonsten unausweichlich hätte erkennen müssen, daß die hergestellte Verbindung nur in der Vorstellung vorgenommen worden sein könnte, sie sei vom Anschlußinhaber bewußt und gewollt bestellt worden.

Daß bei unbestellten Leistungen immer zu vermuten ist, der Leistungserbrbinger könnte eine irrige Bestellvorstellung gehabt haben, liegt in der Natur der Sache. Allerdings muß der Leistungserbringer im Zweifel nachweisen, daß der Empfänger notwendig eine übliche Sorgfalt mißachtet haben muß, falls der nicht erkannt hätte, daß die erbrachte Leistung auf einem (angeblichen) Bestellirrtum beruhte. Der Dialeranbieter hätte demnach nachzuweisen, daß dem Computernutzer dann ein Sorgfaltsverstoß zur Last fällt, falls die Mehrwert-Dienste zwar (unbestellt) geleistet würden, der Computernutzer aber nicht erkannt hätte, daß der Diensteanbieter die (irrtümliche) Vorstellung einer vom Computerbenutzer bewußt gewollten Bestellung hatte.

Seit dem BGH-Urteil ist geklärt, daß der Diensteanbieter einen solchen Sorgfaltsverstoß nicht einfach damit begründen kann, daß keine Vorkehrungen gegen ungewollte Verbindungen getroffen worden seien.

gal.
 
Rechnung vom 23.03.04

Hallo zusammen,
habe auch eine Rechnung von der Telekom bekommen. In der war eine Verbindung des PRS (Offline) von T-Com aufgeführt und das zu einem Preis von 25,82 € :eek: . Überwiesen habe ich noch nichts. Wie gehe ich am besten vor? Soll ich die Zahlung dieses Betrags verweigern?

Bitte um Hilfe!
 
Zurück
Oben