A
Anonymous
Also unter der Nummer gibt es 5184 Registrierungen der Fa. Mainpean. Jetzt gilt es die tasächliche Einwahlnummer heraus zu finden.Posso schrieb:Im sog. Bestätigungsfenster Fenster ist die Einwahlnummer 090090000583
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Also unter der Nummer gibt es 5184 Registrierungen der Fa. Mainpean. Jetzt gilt es die tasächliche Einwahlnummer heraus zu finden.Posso schrieb:Im sog. Bestätigungsfenster Fenster ist die Einwahlnummer 090090000583
Zurückbuchen der Lastschrift ja, besser wäre jedoch, unmittelbar nach Rechungseingang sofort telefonisch den so genannten "Einwand" gegen die strittige Position zu setzen. Das funktioniert jedoch nur solange, bis die Rechung abgebucht worden ist, danach geht man den Weg des Widerspruches mit Lastschrift-Rückbuchung und gleichzeitiger Überweisung des unstrittigen Betrages.gast schrieb:Wir warten zur Zeit auf den Einzelverbindungsnachweis, werden dann die Rechnung zurückbuchen lassen (hat man ja wohl 6 Wochen Zeit).
Merkwürdig finde ich, daß der Posten direkt unter den Verbindungen der Telekom auftaucht (also nicht bei "Beträge anderer Anbieter"). Trotzdem konnte die Dame beim Amt nichts konkretes sagen. Die müssen doch wissen, wo sie das Geld hinüberweisen. Oder bin ich da falsch gewickelt ?
gast schrieb:.... Leider war die Einwahl vor dem 31.1.04 und mein Schwiegervater hatte bisher keinen Einzelverbindungsnachweis. Die T-Com sagt, sie können die angewählte Nummer nicht mehr herausbekommen (glaub ich aber nicht so richtig).
Nun die Wertigkeit des privaten MSN-Protokolles und des EVN der T-Com solltest Du auf jeden Fall nochmal überdenken (auch wenn es angeblich vorkommen soll, dass der EVN nicht korrekt ist).Kimba schrieb:--Auf der MSN wurde kein Gespräch geführt, egal was der EVN sagt --
KatzenHai schrieb:Bislang waren das jeweils Fehleinstellungen der PC-Konfiguratoren ...
anna schrieb:Das spielt doch alles keine Rolle - unter dieser Nummer gibt es keine Registrierung, also besteht kein Zahlungsanspruch!
Überprüfe aber dennoch mal die Nummer im Dialer und die angewählte Nummer (unbedingt Screenshots anfertigen). Wenn diese nicht identisch sind, besteht ebenfalls kein Zahlungsanspruch, auch wenn die Nummer in der Telefonrechnung bei der RegTP registriert sein sollte - das wäre dann der etwas schlimmere Fall: Irreführung, die zum nichtigen Vertragsabschluss führte und ggf. Betrug gem. § 263 StGB.
Nö - falsche Nummer, Verstoss gegen die Registrationsregeln, keine Zahlungspflicht! Da könnte ja jeder kommen!KalleM schrieb:Ist der Dialer nun registriert, auch wenn er für eine andere Nummer eingetragen ist ???? :gruebel:
anna schrieb:Nö - falsche Nummer, Verstoss gegen die Registrationsregeln, keine Zahlungspflicht! Da könnte ja jeder kommen!KalleM schrieb:Ist der Dialer nun registriert, auch wenn er für eine andere Nummer eingetragen ist ???? :gruebel:
Aber aufgepasst - das ist meine persönliche Meinung. Ich befürchte, dass hier die RegTP gehört werden sollte. Reiche eine entsprechende Beschwerde ein.
anna schrieb:Die Einwahl mit den verschiedenen Fenstern dokumentieren (Screenshots), der Zahlung ggü. der DTAG widersprechen, so dass ein Mahnverfahren eines "anderen" Anbieters einsetzt. Diesem ebenfalls einfach per Einschreiben widersprechen und dabei von vornherein einer Übergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen ablehnen. Abwarten, bis ein Mahnbescheid kommt (wenn überhaupt), diesem erneut widersprechen. Sollte die Gegenseite die Angelegenheit dann vor Gericht bringen, erst hier die Beweise vorlegen und den Richter entscheiden lassen, ob ein Zahlungsanspruch besteht.Posso schrieb:Einwahl 090090000567 EUR 29,95/30min. Was nun??
So könnte es aussehen, wenn die Rufnummer mit einem Dialer in der Datenbank der RegTP registriert wäre - ist sie aber nicht! Siehe: http://www.regtp.de/mwdgesetz/start/fs_12.html. Demzufolge reicht der einfache Widerspruch gegen den Einzelposten der Telefonrechnung, da prinzipiell kein Zahlungsanspruch besteht. Daraufhin prüft die T-Com selbst den Datenbankeintrag und bucht die Forderung ohne weiteren Firlefanz aus.
Anonymous schrieb:Meine Frage... wenn ich wie du oben beschreibst das Geld nicht zahle (was ich jetzt erstmal auch nicht gemacht habe) und dann Mahnungen bekomme, fallen da dann auch noch Mahngebühren an? Und wie weit kann ich gehen, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann? Bin alleinerziehend mit 2 kids...
Der Jurist schrieb:Anonymous schrieb:Meine Frage... wenn ich wie du oben beschreibst das Geld nicht zahle (was ich jetzt erstmal auch nicht gemacht habe) und dann Mahnungen bekomme, fallen da dann auch noch Mahngebühren an? Und wie weit kann ich gehen, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann? Bin alleinerziehend mit 2 kids...
Die andere Seite wird versuchen Dich mit Mahngebühren usw. zu überziehen. Grundsätzlich ist es so, dass Du nichts zahlen musst, wenn Du am Ende einen möglichen Prozeßß gewinnst.
Das musst Du selbst für Dich entscheiden. Als Entscheidungshilfe solltes Du einen Blick in unseren Erste Hilfe Kasten werfen.