PRS Offline T-Com - Gefahr einer neuen Einwahl?

Hallo Leute,ich habe heute wieder ein Schreiben von der T-Com bekommen,es wurde mir mitgeteilt das der Fall nochmals geprüft worden ist (meine Rechnung von 69Euro)und das ich keinen Anspruch auf Erstattung habe,ich solle bitte bis 30.03. bezahlen ansonsten wird es an die Anwälte der Telekom weitergegeben und mir wird außerdem der Anschluß gesperrt.Ich weiß nicht mehr weiter und werde wohl bezahlen,
wenn die das an ihre Anwälte geben wird es warscheinlich noch teurer und darauf habe ich keine Böcke,nur wer garantiert mir das nicht auf der nächsten Rechnung dann 500Euro für so eine Verbindung sind?!
ußerdem haben die mir geschrieben das sie es nicht verfolgen können ob diese Verbindung am PC oder am Telefon stattgefunden hat.
IST EBEN ALLES DACKELKACKE
 
Jurist schrieb

Meinst du,ich soll nochmal in Wiederspruch gehen?
was ist wenn die das ihren Anwälten übergeben,da wird es sicher um einiges teurer,oder?
 
Der Jurist schrieb

Ich denke mal das man gegen so ein Unternehmen wie die Telekom kaum eine Chance hat,ich meine so einen Prozess zu gewinnen ist sicher
nicht einfach und am Ende bezahlst du die Prozesskosten auch noch.
Es wäre sicher einen Versuch wert ,mehr als verlieren kann man ja nicht.
Was wäre mit einer Sammelklage,da hat man mehr Argumente,vieleicht hat man da eine größere Chance?? :
 
Re: Der Jurist schrieb

technofreak schrieb:
Dirk schrieb:
Was wäre mit einer Sammelklage,da hat man mehr Argumente,vieleicht hat man da eine größere Chance?? :

Zum ca 170ten Mal (Ergebnis der Forumssuche) ,

@ tf
Ich bewundere :respekt: Deine gebetsmühlenartigen Erklärungen zumThema S..... , nein, ich nenne nicht dieses Wort !! :schuettel:

Gruß,
Chemiker
:schreiben:
PS: Frage nebenbei: Hast Du vieleicht Baldrian statt Blut in den Adern ?
 
Ebenfalls 25,82 EUR auf Rechnung

Hallo,

es ist ja sehr auffällig dass ich ebenfalls wie And_ee eine Seite vorher gepostet hat, auch eine Rechnung mit "1 Verbindung des PRS (Offline) von T-Com" mit einem Betrag von 25,82 bekommen habe. Die Rechnung stammt vom 18.03.04.

Weiß einer mehr darüber?? Es scheint ja dann wohl der selbe anbieter zu sein!!!?

@And_ee: wenn du was neues weißt, bitte hier posten!!
 
Hallo,

da ich auch von der .... der Dialer/Telekom betroffen bin, hier die Kurzfassung meines Streits mit der Telekom:

Anfang Februar 2004 habe ich eine Telefonrechnung von der Deutschen Telekom AG bekommen, in der 2 Posten PRS offline in Höhe von 29,95 € (incl. MWSt = Gesamtbetrag 59,90 €) enthalten waren.

Ich forderte einen Einzelverbindungsnachweis an und legte gleichzeitig Widerspruch gegen diesen Rechnungsposten bei der Telekom ein und zog die strittige Summe gleich von der Rechnung ab.

Nach mehrmaligen telefonischen und schriftlichen Anfragen bzw. Beschwerden schickte mir die Telekom einen um die letzten 3 Stellen gekürzten Einzelverbindungsnachweis zu. Auf erneute Proteste meinerseits reagierte die Telekom, in dem sie in einem neuen Schreiben mitteilte, dass auf Grund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nur die gekürzte Version des EVN gespeichert sei, da ich bei Vertragsabschluss nicht explizit einen ungekürzten EVN beantragt hätte. Solange ich meine Behauptungen nicht besser konkretisieren könne, blieben die Forderungen der Telekom gegen mich bestehen.

Seit diesen Vorfall erhärtet sich bei mir mehr und mehr der Verdacht, dass die Telekom als....bzw. ..... bei ......fungiert. Die Telekom und die .... nutzen jede Gesetzeslücke aus und machen erst einen Rückzieher, wenn der Gesetzgeber entsprechende Gesetze gegen den Mißbrauch erlässt. Dann aber sind Dialer & Co. schon wieder einen Schritt weiter und haben eine neue Abzockermasche entdeckt. Der Dumme ist der Verbraucher, der verunsichert und eingeschüchtert, schliesslich resigniert und das Geld zahlt.

Ich möchte mich wehren und brauche dringend ein paar Tipps was ich nun tun kann. Für Eure Mithilfe in Form von Ratschlägen wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Roggy

:p

aus rechtlichen Gründen editiert tf/moderator
 
Vielen Dank für Deine Antwort Haudraufundschluss.

In meinen Schreiben an die Telekom habe ich bereits mehrfach auf § 16 TKV hingewiesen - ohne jedoch einen ungekürzten Einzelverbindungsnachweis oder das Ergebnis der technischen Prüfung vorgelegt zu bekommen.

Die Telekom beharrt stur auf die Bezahlung des ausstehenden Betrages.
Originalwortlaut der Telekom im letzten Schreiben:
Die Speicherung der Verbindungsdaten darf jedoch entsprechend § 7 Abs. 3 TDSV auch im Einwendungsfall nur mit verkürzten Zielrufnummern erfolgen, sofern der Kunde nicht bereits einen hierzu abweichenden Auftrag gemäß § 7 Abs. 4 TDSV erteilt hatte.


Ferner wird auf ein Aktenzeichen verwiesen, dass nicht näher erläutert wird (AG München vom 21.10.02, Az. 251 C 15444/02). Damit hofft wohl die Telekom auch die letzten widerspenstigen Kunden von der Rechtmäßigkeit ihrer Ansprüche überzeugen zu können.

Bei mir hat diese Einschüchterungstaktik aber nicht gewirkt, im Gegenteil ich bin sehr verärgert über das skandalöse Verhalten der Telekom gegenüber ihren Kunden.

Gruß
Roggy
 
roggy schrieb:
Ferner wird auf ein Aktenzeichen verwiesen, dass nicht näher erläutert wird (AG München vom
21.10.02, Az. 251 C 15444/02). Damit hofft wohl die Telekom auch die letzten widerspenstigen
Kunden von der Rechtmäßigkeit ihrer Ansprüche überzeugen zu können.

Sehr seltsames AZ , bei Dialerundrecht nicht gelistet, mit Google nicht zu finden , außerdem "taufrisch" von 2002
ein echtes "Schnäppchen" .....

tf
 
@ technofreak

ich werde die Telekom in meinem nächsten Schreiben bitten, mir den genauen Wortlaut dieses Urteils mitzuteilen.

Sobald ich eine Antwort bekomme, lasse ich dieses Forum an meinen neuesten Erkenntnissen in punkto deutsche Rechtsprechung teilhaben. Versprochen!

Gruß
Roggy
 
roggy schrieb:
.... Ferner wird auf ein Aktenzeichen verwiesen, dass nicht näher erläutert wird (AG München vom 21.10.02, Az. 251 C 15444/02). Damit hofft wohl die Telekom auch die letzten widerspenstigen Kunden von der Rechtmäßigkeit ihrer Ansprüche überzeugen zu können. ...


Ein erstaunliches Aktenzeichen. Das Amtsgericht München hat 15 Abteilungen ( vgl. http://www.ag-m.bayern.de/ unter Zuständigkeiten).

Damit dürfte es dort nur Aktenzeichen die mit 15x C ...... und nicht 25x C ... beginnen.

An einer Veröffentlichung wäre ich auch interessiert. Ach ja Du kannst sie ja noch fragen, ob sie das Urteil meinen, das der BGH auf Seite 16 des Urteils erwähnt hat, indem er ausdrücklich sagt, dass der vom AG München vertretenen Rechtsauffassung nicht zu folgen sei.
 
roggy schrieb:
@ technofreak
ich werde die Telekom in meinem nächsten Schreiben bitten, mir den genauen Wortlaut
dieses Urteils mitzuteilen.

Und bitte das genaue AZ, ich hab jetzt auch noch mal http://www.jurpc.de/ und alle möglichen
Teilkombinationen abgeklappert , z.B mit 15 anstatt 25 oder den vorderen Teil ganz weggelassen
absolut nichts. Das ist bei einem Urteil, das die T-Kom als rechtsverbindliches "Grundsatzurteil" benennt
schon etwas kurios.
Wir alle sind gespannt , was für ein Urteil das sein soll ......

tf
 
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