Overnext macht Druck

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Ohne aber auf die vorher von Teleton schon einmal gestellte Frage zu antworten, ob Sie Ihrem albanischen Auftraggeber bei widersprochener Forderung die Gebühren in Rechnung stellen.
 
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Sicherlich legen wir hier nicht unsere Gebührenmodelle offen, aber auch hier halten wir es analog zum RVG.
 
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Ne *lach* Die gibt es nicht. Natürlich werden je Kunde unterschiedliche Modelle verhandelt.

Aber "geheimen Supportcentern" verursachen weniger Aufwand als andere Kunden. Warum sollte es da Extra-Gebührenmodelle geben? ;-)

Es ist ohnehin unser einziger Kunde dieser Branche ... Wir haben uns auf diese Branche nicht "spezialisiert" - wie ja manch anderes Inkassobüro oder Anwaltskanzlei.

Wir sind eigentlich eher durch Zufall Auftragnehmer geworden.

Und es behagt mir gar nicht, hier im Forum zu stehen und mich anprangern zu lassen - das ist nicht das, für das ich und mein Unternehmen stehen.

---------- Artikel hinzugefügt um 14:05:01 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 14:04:35 ----------

Ups, Tippfehler: Sie verursachen NICHT weniger Aufwand!!!
 
AW: Overnext macht Druck

Und es behagt mir gar nicht, hier im Forum zu stehen und mich anprangern zu lassen -
Niemand hat sie aufgefordert, sich hier zu rechtfertigen. Es war ihre freie Entscheidung. Dass Sie
in einem Forum wie diesem nicht mit offenen Armen empfangen werden würden und Ihre Aussagen
nicht unwidersprochen bleiben würden, müßte Ihnen vorher bewußt gewesen sein.
Also beklagen Sie sich nicht. Das Brikett haben Sie sich selbst in´s Auge geworfen.
 
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Immerhin hat er den Mut, seine Ansichten darzulegen und sich kritischen Fragen zu stellen. Das ist heutzutage beileibe nicht üblich.

Von Herrn T., Frau G. (die ewig in die Kamera Grinsende) oder DIS-ZI-P. kamen keinerlei Reaktionen hier - nur dümmliche Mahnbutzenschreiben!
 
AW: Overnext macht Druck

Wir möchten uns zuerst für die offene Kommunikation bedanken, jedoch anmerken, dass ein Forum sicherlich nicht die beste Quelle für Informationen ist, da der Author einer Nachricht anonym bleibt, selbst wenn sich die dargestellten Fälle als falsch oder irreführend erweisen.

Wir möchten unseren Teil jedoch dazu betreigen um für ein wenig Aufklärung zu sorgen.

1) Ganz im Gegenteil, zu der hier dargestellten Auffassung overnext würde dubiose Geschäftsmodelle betreiben, geht overnext gegen Mitbewerber vor, die sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Wohlmöglich ein Begriff sollte hier das Angebot von 99downloads.de sein. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen können wir unsere Meinung zum Angebot nicht im Detail äußern - wohlmöglich hilft aber folgendes von overnext durchgebrachtes Verfügungsverfahren gegen 99downloads.de, um zu verstehen, dass overnext die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland nicht nur für den eigenen Dienst ernst nimmt, sondern darüberhinaus gegen Mitbewerber vorgeht, sofern diese sich nicht daran halten.

Das Urteil kann hier als PDF heruntergeladen werden:
[noparse]http://www.easycom.net/doc-out/easycom-vs-belleros.pdf[/noparse]

Im vorliegenden Fall wurde nicht nur gegen die Betreiberin (in Deutschland ansässige Ltd.) sondern auch gegen die Inhaberin des Unternehmens vorgegangen.

In anderen Fällen gab es wohlmöglich auch außergerichtliche Einigungen, in einigen Fällen, wie dem o.g. lehnte es Mitbewerber jedoch ab, das wettbewerbswidrige Verhalten abzustellen.

Ich möchte auch daran erinnern, dass o.g. Verfahren zum Zweck der Unterstützung seriöser Angebote im Internet betrieben wurde. An sich sehen wir hier Handlungsbedarf beim Verbraucherschutz, in vielen Fällen wird jedoch nicht aktiv genug vorgegangen. overnext hat hier Courage gezeigt und ist selbst vor Gericht gezogen und war erfolgreich.

2) overnext ist ein Produkt der easycom. Die Firma easycom hat ihren Sitz in Tirana / Albanien und arbeitet weltweit (in 9 verschiedenen Ländern) mit festen und freien Mitarbeitern an verschiedenen Projekten und Produkten aus dem Technologiebereich. overnext ist ein Privatkundenprodukt der easycom. Den größeren Fokus setzt easycom jedoch auf B2B Produkte und Projekte. Nähere Informationen zu den B2B Produkten die u.a. auch für den Staat / öffentliche Einrichtungen und andere große Unternehmen entwickelt werden erhalten Sie auf der Webseite easycom.net

3) Sollte es zu Widersprüchen beim Privatkundenprodukt overnext kommen hat easycom die Produktbetreuung und die Rechtsanwaltskanzlei angewiesen Mahnbescheide an die Gläubiger zuzustellen. Sofern ein Mahnbescheid zwecks falscher Anschrift zurückkommt, wird ggf. unter Prüfung des Straftatbestandes Strafanzeige gestellt. Sicherlich möchte der Staat wg. kleineren Beträgen kein Strafverfahren eröffnen, dies scheint jedoch von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterschiedlich zu sein.

Sofern der Gläubiger Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhebt wird die Kanzlei angewiesen das Verfahren zu eröffnen. Sofern kein Widerspruch erhoben wird, folgt der Vollstreckungsbescheid. Nach Ausstellung des Vollstreckungbescheides wird eine erneute Frist für den Widerspruch abgewartet, erfolgt dieser, ist die Kanzlei auch angewiesen das Verfahren zu eröffnen.

Sobald der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig wird (Widerspruchsfrist abgelaufen) wird die Kanzlei angewiesen die Gerichtsvollzieherstelle mit der Zwangsvollstreckung zu beauftragen.

Wir haben als kleines Sample einige Vollstreckungsbescheide in einem PDF Dokument zusammengetragen, dieses kann hier heruntergeladen werden:
[noparse]http://www.easycom.net/doc-out/SampleVollstreckungsbescheide.pdf[/noparse]

Die Widerspruchsrate ist relativ gering (im unteren einstelligen Bereich). Bisher können wir statistisch festhalten, dass kein geführtes Verfahren zu unserem Nachteil von irgendeinem Gericht beschieden wurde.

4) Auf einigen Seiten dieses Threads werden teilweise falsche Szenarien dargestellt. overnext wurde bisher mit folgenden Vertriebsmodellen in Deutschland betrieben:

a) Kostenlos testen (2 Tage + 2-5 Gigabyte), ohne "Verlängerung". Innerhalb dieser Vertriebsperiode die im Dezember 2007 startete hat das Unternehmen u.a. auch das Lastschriftverfahren für den Einzug von kleineren Beträgen angeboten. Der gesamte Zahlungsablauf erfolgte im Prepaid Verfahren.

Die Ausfallrate (Rückbelastungen) war im Monatsdurchschnitt genauso hoch wie bei allen anderen Vertriebsmodellen.

b) Jahresmitgliedschaft mit integriertem 14 tätigen Test, ohne Upgrade-Funktionalität. Auch hierbei änderte sich nichts an der Ausfallrate. Aufgrund einer sehr hohen Betrugsquote - da der Ausfall erst 14-20 Tage nach Bestellung bemerkt wurde, wurde Vertriebsmodell "c" eingeführt.

c) Jahresmitgliedschaft einer "Light-Version" mit integriertem 14 tätigem Test, mit Upgrade-Funktionalität. Bei einem Upgrade musste der Betrag jedoch sofort entrichtet werden. Wir haben an einigen Stellen gelesen, dass wir nur in einem "kleinen Fenster" auf "Preis" hingeweisen haben sollen. Dies ist soweit falsch, denn:

- Auf die Preise wurde bereits bei Anmeldung hingewiesen (Light-Version)
- Vor dem Klick auf den Upgrade Knopf und der Installation der Software wurde ein Text auf den Button gelegt, Zitat: "Kostenpflichtige Premium-Software".

Auch letzter eingebauter Versuch das Wort "Kosten" auf der Seite an jeder Stelle dominieren zu lassen, führte nicht unbedingt zu einer niedrigeren Ausfallrate. Besonders im Vergleich zum Vertriebsmodell A sehen wir somit den Grund für einige Beschwerden nicht im Vertriebsmodell selbst.

d) Fälschlicherweise hat einer der Nutzer in diesem Forum einen Screenshot eingebunden in dem eine Zugangs-Nummer und ein Zugangs-Passwort zu sehen ist.

Interessant dabei ist, dass der Nutzer erwähnt, durch den Klick auf "Software installieren" würde er "ein Abo" kriegen.

Interessant hierbei ist, dass der Nutzer es vermeidet zu erwähnen, dass er bis zu diesem Teil der Nutzung gar keine Anmeldedaten eingegeben hat. Wie also bitte soll ein ein kostenpflichtiger Vertrag zu Stande kommen? Antwort: Gar nicht. Den Kommentar des Nutzers bitte ich bei der Durchsicht schlicht als irreführend zu bewerten.

Um genau zu sein handelt es sich hierbei um das Vertriebsmodell D von overnext. Noch transparenter geht es eigentlich kaum: Der Kunde gelangt direkt in die Software, ohne Anmeldung, installiert die Software, und tätigt einen einzelnen Download kostenlos (Demo-Download).

Was passiert nach dem Demo-Download? Antwort: Gar nichts. Er wird nur freundlich gebeten einen Tarif zu kaufen, falls er weiter machen möchten. Auch beim Kauf eines Tarifes haben wir beim Vertriebsmodell D darauf geachtet, sehr wenig personenbezogene Daten des Nutzers zu erheben. Selbstverständlich sind einige weitere Angaben notwendig, wenn Zahlungsmittel wie das Lastschriftverfahren benutzt werden möchten.

Abschließend: In allen vier vorgestellten Vertriebsmodellen hat overnext darauf geachtet, keine üblichen Abomodelle anzubieten, d.h. der Kauf einer Jahresmitgliedschaft endet auch tatsächlich automatisch nach einem Jahr, eine Kündigung ist nicht notwendig. Lediglich wenn eine Jahresmitgliedschaft mit einem vierzehntätigen Test gekauft wird, muss innerhalb dieser vierzehn Tage gekündigt werden. Auch hier unterschiedet sich jedes des Vertriebsmodelle von overnext von vielen Angeboten der Konkurrenz.

5) Missbrauch von Daten: Selbstverständlich sind uns auch Fälle bekannt, in denen Daten Dritter für eine Anmeldung, eine Bestellung oder eine Zahlung per Lastschrift missbraucht worden sind. Wir haben innerhalb von wenigen Wochen im Jahr 2008 Maßnahmen gegen solche Betrugsdelikte eingeleitet, indem eine Aktivierung über einen deutschen Telefonanschluss Teil der Verifizierung geworden ist. Wir können somit versichern, dass wir in fast jedem Fall, natürlich mit Hilfe der ermittelnden Behörden, den Täter identifizieren können.

Ich bitte bei solchen Fällen Ruhe zu bewahren und mit uns zu kooperieren, anstatt über das mitgeschädigte Unternehmen in Foren zu schreiben.

6) Das Unternehmen easycom und ihre Mitarbeiter genießen auf dem internationalen Markt eine sehr gute Reputation - dies schließt auch unsere Partner ein. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, im Fall eines Problems mit einer Forderung den Sachverhalt darzustellen. Dieser wird von kompetenten Mitarbeitern mit einem hohen Maß an Sachverstand überprüft.

Ferner würde ich es begrüßen wenn über eine Leistung diskutiert wird, dies fallbezogen durchzuführen, d.h. unter Angabe eines Aktenzeichens. Nur so ist es der Gegenseite in einer offenen Diskussion möglich die Fakten zu nennen. Selbstverständlich werden wir darauf achten keine personenbezogenen Daten in die Diskussion zu involvieren. Sollte eine offene fallbezogene Diskussion nicht erwünscht sein, sollte sich der Schuldern unbedingt an das zuständige Inkassounternehmen wenden.
 
AW: Overnext macht Druck

1) Ganz im Gegenteil, zu der hier dargestellten Auffassung overnext würde dubiose Geschäftsmodelle betreiben, geht overnext gegen Mitbewerber vor, die sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten.

Das Urteil kann hier als PDF heruntergeladen werden:
[noparse]http://www.easycom.net/doc-out/easycom-vs-belleros.pdf[/noparse]

War mir noch nicht bekannt. Ist bisher nirgends veröffentlicht, auch nicht in der Urteilsdatenbank von NRW zu finden. Man meint eigentlich, die sei vollständig.

Im vorliegenden Fall wurde nicht nur gegen die Betreiberin (in Deutschland ansässige Ltd.) sondern auch gegen die Inhaberin des Unternehmens vorgegangen.

Löblich. Hoffentlich kriegen sie von denen die Verfahrenskosten wieder rein.

2) overnext ist ein Produkt der easycom. Die Firma easycom hat ihren Sitz in Tirana / Albanien

Was solange unwidersprochen bleibt, falls nicht 2 Zustellversuche hintereinander scheitern.

und arbeitet weltweit (in 9 verschiedenen Ländern)

So? - Außer in Albanien findet man bei google zur Easycom keine Niederlassung.

...Mahnbescheide ...
...Strafanzeige...
...Vollstreckungsbescheid...
..Verfahren...

Dass das Kölner Drohgetöse wahrgemacht wird, konnte hier nicht in einem einzigen Fall verifiziert werden.

Wir haben als kleines Sample einige Vollstreckungsbescheide in einem PDF Dokument zusammengetragen, dieses kann hier heruntergeladen werden:
[noparse]http://www.easycom.net/doc-out/SampleVollstreckungsbescheide.pdf[/noparse]

Diese Bescheide besagen in der kastrierten Form überhaupt gar nichts. Weder geht aus den Bescheiden hervor, in welcher Sache sie ergangen sind, noch für welchen Mandanten.

Und schon gar nicht besagen diese Bescheide irgend etwas über die Rechtmäßigkeit der Forderung. Denn bei Unterlassung eines Widerspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid kann es passieren, dass man auch eine prinzipiell unberechtigte Forderung bezahlen muss. Selbst wenn diese Bescheide also für Easycom erwirkt worden wären, würde das nur besagen, dass die Schuldner nicht widersprochen haben - aus welchen Gründen auch immer.

Die Widerspruchsrate ist relativ gering (im unteren einstelligen Bereich).

Das sagen sie alle. Das Gegenteil können wir nicht beweisen, aber niemand kann uns zwingen, das zu glauben.

Bisher können wir statistisch festhalten, dass kein geführtes Verfahren zu unserem Nachteil von irgendeinem Gericht beschieden

Bisher wurde uns auch kein Verfahren gegen einen Easycom-Schuldner bekannt. Wenn es kein Verfahren gibt, liegt es in der Natur der Sache, dass kein Verfahren zu Ihrem Nachteil entschieden wurde.

- Auf die Preise wurde bereits bei Anmeldung hingewiesen (Light-Version)
- Vor dem Klick auf den Upgrade Knopf und der Installation der Software wurde ein Text auf den Button gelegt, Zitat: "Kostenpflichtige Premium-Software".

Der Preishinweis sollte auf derselben Webseite erfolgen, wo die Software heruntergeladen wird.

Auch letzter eingebauter Versuch das Wort "Kosten" auf der Seite an jeder Stelle dominieren zu lassen, führte nicht unbedingt zu einer niedrigeren Ausfallrate.

"An jeder Stelle"? Also auf dem von mir geposteten Screenshot sehe ich keinen Preishinweis.

d) Fälschlicherweise hat einer der Nutzer in diesem Forum einen Screenshot eingebunden in dem eine Zugangs-Nummer und ein Zugangs-Passwort zu sehen ist.

Interessant dabei ist, dass der Nutzer erwähnt, durch den Klick auf "Software installieren" würde er "ein Abo" kriegen.

Nein. Genau das wurde eben nicht behauptet.

Es wurde nur dargelegt, dass aufgrund des grundsätzlichen Mißtrauens der Download nicht durchgeführt wurde, und dass bis zu diesem Schritt kein Preishinweis zu sehen war. Ein anderer User hat dann den Screenshot aus dem Programmfenster gebracht, was so aussieht wie eine "EULA"-Lizenzgenehmigung, wobei ein Durchschnittsnutzer hier keinen Preishinweis erwarten würde.

Interessant hierbei ist, dass der Nutzer es vermeidet zu erwähnen, dass er bis zu diesem Teil der Nutzung gar keine Anmeldedaten eingegeben hat. Wie also bitte soll ein ein kostenpflichtiger Vertrag zu Stande kommen?

Während des Installationsprozesses der exe-Datei. Und genau das wurde tunlichst vermieden.

Lediglich wenn eine Jahresmitgliedschaft mit einem vierzehntätigen Test gekauft wird, muss innerhalb dieser vierzehn Tage gekündigt werden.

Ob dieser Umstand transparent im Angebot beschrieben wird - das scheint genau die Streitfrage zu sein. Bisher ist nicht bekannt geworden, dass der Anbieter genau diese Streitfrage vor einem Gericht klären liess.

Ich bitte bei solchen Fällen Ruhe zu bewahren und mit uns zu kooperieren, anstatt über das mitgeschädigte Unternehmen in Foren zu schreiben.

Bevor wir dazu raten, mit Kölner Anwälten zu "kooperieren", raten wir eher dazu, den Fall intensiv selbst durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

6) Das Unternehmen easycom und ihre Mitarbeiter genießen auf dem internationalen Markt eine sehr gute Reputation -

Dann sollte man eigentlich ein paar mehr google-Einträge von internationalen Usern finden.

Eine "gute Reputation", das sagen sie alle.
 
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War mir noch nicht bekannt. Ist bisher nirgends veröffentlicht, auch nicht in der Urteilsdatenbank von NRW zu finden. Man meint eigentlich, die sei vollständig.

Im Rahmen einer Glaubhaftmachtung denke ich, dass die Abschrift für den Nachweis ausreichend ist. Ihrer Aussage kann ich nicht entnehmen, dass Sie unsere Dokumentation bestreiten, da Sie selbst sagen, dass "man eigentlich meinen sollte, diese sei vollständig". Sofern Sie dieses Gerichtsurteil bestreiten möchten, bitten wir um Glaubhaftmachung, dass ein Nichtvorhandensein in einer "Urteilsdatenbank von NRW" bedeutet, dass das Gerichtsurteil nicht existiert. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Sie das Urteil über das Aktenzeichen beim zuständigen Landgericht überprüfen können.

Ferner möchte ich auch darum bitten nicht irreführend zu argumentieren, denn Ihnen sollte folgender Text in der von Ihnen verlinkten Urteilsdatenbank auch zugänglich gewesen sein:
'Der Bestand der Datenbank wird täglich ergänzt und erweitert. Dennoch kann es vorkommen, dass eine Entscheidung noch nicht in der Datenbank verfügbar ist.'

Löblich. Hoffentlich kriegen sie von denen die Verfahrenskosten wieder rein.

Ich gehe davon aus, dass Sie unsere Bemühungen anerkennen - wir bedanken uns für den Lob.

Was solange unwidersprochen bleibt, falls nicht 2 Zustellversuche hintereinander scheitern.

1) Wir würden trotzdem um den Nachweis der fehlgeschlagenen Zustellversuche bitten, denn:
Beim Unternehmen kommt Post ohne Probleme an. Ein Nachweis ist über ein Einschreiben mit Rückschein auch möglich.
Ihnen sollte klar sein, dass Behauptungen auch glaubhaft vortragen werden müssen. Wir bestreiten nicht, dass die Post immer ohne Fehler arbeitet, möchten aber dennoch darauf hinweisen, dass keine Fälle von nicht zugestellten Briefen bekannt sind, die uns gegenüber glaubhaft nachgewiesen worden sind.

2) Wir machen hiermit aber gerne Glaubhaft, dass selbst "normale Behördenpost" ankommt, indem wir den Erhalt der Kostenrechnungen des Landgerichts Köln zu o.g. geführten Verfahren gegen Belleros nachweisen.

Wie Sie im Briefkopf sehen können wurde die Post an die Adresse unserer Niederlassung in Tirana zugestellt - das Dokument kann als PDF hier heruntergeladen werden:
[noparse]http://www.easycom.net/doc-out/LGKoelnPost.pdf[/noparse]

So? - Außer in Albanien findet man bei google zur Easycom keine Niederlassung.

Ich möchte gerne darauf hinweisen, dass Google zu allererst keine zuverlässige Quelle ist, und weder "ein Eintrag bei Google" noch "kein Eintrag bei Google" eine Behauptung beweisen kann. In 9 verschiedenen Ländern präsent zu sein, bedeutet nicht, in jedem Land eine Niederlassung zu haben. Wenn wir schon beim Thema Google sind, dürfte Ihnen aufgefallen sein, dass Google europäische Aktivitäten über die Niederlassung Google Ireland Ltd. durchführt. Sofern Google z.B. in Deutschland über eine Google Deutschland GmbH verfügt, ist diese zumindenst nicht mit den geschäftlichen Aktivitäten von Google selbst, also Google Ireland Ltd. oder Google Inc. verbunden.

Ihnen sollte auch bekannt sein, dass digitale Produkte und Projekte über keine physikalische Niederlassung verfügen müssen. So, beispielsweise bietet easycom auch Leistungen an amerikanische Kunden an, verfügt in den USA jedoch nur über einige freie Mitarbeiter und keinerlei Niederlassung.

Dass das Kölner Drohgetöse wahrgemacht wird, konnte hier nicht in einem einzigen Fall verifiziert werden.

Mahnbescheide: Wie Sie den vorgelegten Vollstreckungsbescheiden entnehmen können wurden Vollstreckungsbescheide erlassen. Prozesstechnisch sollte Ihnen klar sein, dass einem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid folgt. Ich denke wir haben also in diesem Fall glaubhaft genug gemacht, dass Mahnbescheide verschickt worden sind.

Sie bestreiten zwar diesen Beweis, haben aber keine Fakten genannt, wonach dies nur "ein Drohgetöse" sein soll.

Strafanzeige: Gerne können Sie sich beim Polizeipräsidium Aachen beispielsweise über die VNr. 297908/2008 über den Stand einiger Strafanzeigen erkundigen.

Vollstreckungsbescheid: Wie Sie den vorgelegten Vollstreckungsbescheiden entnehmen können wurden diese erlassen. Auch hier gehen wir davon aus, dies glaubhaft gemacht zu haben. Wir bitte um entsprechende Nachweise von Ihnen, die beweisen, dass dem nicht so sein soll. Wir haben absichtlich in den Vollstreckungsbescheiden das Aktenzeichen NICHT geschwärzt, damit Sie beim Gericht die Bescheide überprüfen können. Wir wissen nicht in welchem Umfang das Gericht Ihnen Informationen erteilen wird, beispieslweise gehen wir nicht davon aus, dass das Gericht Ihnen personenbezogene Daten übermitteln darf, Sie sind aber in der Lage die Existenz der Vollstreckungsbescheide so zu überprüfen. Ihre Behauptung, dass Vollstreckungsbescheide nur "Drohgetöse" sein soll, weisen wir entschieden ab, und bitten um Glaubhaftmachung Ihrer Aussage. Wir zumindest haben beweisen, dass es kein "Drohgetöse" ist.

Verfahren: Gerne liefere ich Ihnen ein geschwärztes (personenbezogene Daten) Verfahren als Beispiel. Dieses habe ich soeben beim zuständigen Rechtsanwalt angefragt. Wie Sie unschwer an der Uhrzeit dieses Beitrags erkennen können, ist dies erst nach Geschäftsbegin möglich.

Und schon gar nicht besagen diese Bescheide irgend etwas über die Rechtmäßigkeit der Forderung. Denn bei Unterlassung eines Widerspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid kann es passieren, dass man auch eine prinzipiell unberechtigte Forderung bezahlen muss. Selbst wenn diese Bescheide also für Easycom erwirkt worden wären, würde das nur besagen, dass die Schuldner nicht widersprochen haben - aus welchen Gründen auch immer.

Die Unterlassung eines Widerspruchs kann auch bedeuten, dass die Forderung anerkannt wird. Sie geben zwar an, dass generell Forderungen unseres Unternehmens strittig sein sollen, weisen dies aber nicht nach. Wir möchten natürlich helfen, das Gegenteil zu beweisen, obwohl es sich bei Ihren Äußerungen um reine unbegründete und unbewiesene Aussagen handelt. Natürlich hat das Gericht in jedem einzelnen Fall die Forderung zu überprüfen sofern ein Verfahren eröffnet wird, widerspricht der Schuldner jedoch nicht, gehen Gericht und wir davon aus, dass die Forderung rechtmäßig ist. Die Schlussfolgerung Ihrer Aussage würde nämlich bedeuten, dass wenn ein Schuldner nicht widerspricht, die Forderung generell nicht rechtmäßig wäre. Es sollte klar sein, dass Sie damit das gesamte Justizsystem in Frage stellen und Urteile ad absurdum führen - denn wer Ihrer Meinung nach nicht widerspricht, und trotzdem gerichtlich zur Zahlung angeweisen wird, würde somit den Gläubiger daran hindern die Rechtmäßigkeit seiner Forderung zu beweisen. Da dem Schuldner hierfür aber genügend Rechtsmittel zur Verfügung stehen, ist an der Rechtmäßigkeit unserer Forderung in diesen Fällen nichts auszusetzen.

Ihre Aussage ist somit keineswegs konform zum uns bekannten Justizsystem. Wir gehen aber davon aus unseren Standpunkt glaubhaft vorgetragen und nachgewiesen zu haben. Sofern Sie eine nicht rechtmäßige Forderung beweisen möchten, können Sie dies auch mit eigenen Rechtsmitteln tun. Bis zum aktuellen Zeitpunkt haben Sie nicht dargelegt und bewiesen, weshalb Sie diese Rechtsmittel, die Ihnen zur Verfügung stehen würden, nicht angewendet haben sollen. Auf einer einfachen Behauptung, die die Rechtmäßigkeit einer Forderung in Frage stellt, lassen wir es hier nicht beruhen, besonders im Hinblick auf die vorgelegten Beweise und oben genannte Ausführung zum Thema Prozessordnung.

Das sagen sie alle. Das Gegenteil können wir nicht beweisen, aber niemand kann uns zwingen, das zu glauben.

Wir haben bewiesen, dass wir gerichtlich vorgehen. Wir haben auch dargelegt, dass die Widerspruchsrate gering ist. Natürlich müssen Sie dies nicht glauben - wenn Sie es nicht beweisen und erklären können, bitte ich jedoch trotzdem davon Abstand zu nehmen die Äußerung weiterhin zu publizieren. Wir helfen Ihnen gerne dabei zu "verstehen", damit Sie uns "glauben" - wir gehen aber davon aus besonders zu diesem Thema genug glaubhaft gemacht zu haben.

Bisher wurde uns auch kein Verfahren gegen einen Easycom-Schuldner bekannt.

Dass kein Verfahren gegen einen overnext Schuldner "bekannt geworden ist" begründet keinswegs, dass kein Verfahren geführt wurde. Wie Sie selbst in vorherigen Beiträgen kommentiert haben, war Ihnen bis heute auch nicht bekannt, dass überhaupt Mahn- oder Vollstreckungsbescheide oder gar Strafanzeigen gestellt wurden. Bevor wir diese nicht bekannt machen, werden diese nur bekannt falls der Schuldner ein Interesse daran hat diese bekannt zu machen. Sicherlich ist es nicht im Interesse des Schuldners ein verlorenes Verfahren "bekannt zu machen".

Wenn es kein Verfahren gibt, liegt es in der Natur der Sache, dass kein Verfahren zu Ihrem Nachteil entschieden wurde.

Sobald ich, wie im oberen Text dargestellt, das Verfahren nachgewiesen habe, gehe ich aber davon aus, dass ich auch zu dieser Aussage von Ihnen unseren Standpunkt glaubhaft gemacht habe und Sie darüber belehren konnte, dass Ihre Informationen wohlmöglich falsch waren.

Natürlich können Sie weiterhin Ihre Argumente, sofern vorhanden, danach noch vortragen. Ich freue mich aber, dass Sie nach Vorlage eines Verfahrens akzeptieren, dass kein Verfahren zu unserem Nachteil entschieden wurde - da dies, laut Ihren Ausführungen, dann auch zwecks Ihrem vorgetragenen Zusammenhanges "in der Natur der Sache liegt".

Der Preishinweis sollte auf derselben Webseite erfolgen, wo die Software heruntergeladen wird.

Hier finden Sie den vorherigen Schritt, in dem auf die kostenpflichtige Premium-Software hingewiesen wird:
[noparse]http://de.overnext.com/doc/screen-grabit.jpg[/noparse]

Dass der Preis nach Anklicken dieses Buttons noch akzeptiert werden muss, haben Sie bereits selbst bestätigt, hierfür bedarf es keiner Ausführung unsererseits.

An jeder Stelle"? Also auf dem von mir geposteten Screenshot sehe ich keinen Preishinweis.

Wohlmöglich ist Ihnen unsere Ausführung im letzten Kommentar entgangen. Ihr Screenshot zeigt Vertriebsmodell D mit anonymer Zugangs-Nummer und Zugangs-Passwort, hier ist kein Hinweis auf die Kostenpflicht notwendig, weil Sie keine Kosten durch die Installation der Demo-Version verursachen!

Es wurde nur dargelegt, dass aufgrund des grundsätzlichen Mißtrauens der Download nicht durchgeführt wurde, und dass bis zu diesem Schritt kein Preishinweis zu sehen war. Ein anderer User hat dann den Screenshot aus dem Programmfenster gebracht, was so aussieht wie eine "EULA"-Lizenzgenehmigung, wobei ein Durchschnittsnutzer hier keinen Preishinweis erwarten würde.

Nochmals, in Ihrem Fall war kein Preishinweise zu sehen, weil es sich um die Demo-Version handelt, und diese generell kostenlos ist. Ein "Kostenpflicht" gehen Sie damit auch nicht ein und Sie verpflichten sich auch damit nicht irgendetwas zu bezahlen. Sie verwechseln gerade ein Angebot, dass Sie entgegengenommen haben mit einem anderen Angebot.

Was das von einem anderen Nutzer gepostete Screenshot betrifft, wird er wohlmöglich das Feld mit dem Preishinweis erhalten haben, nachdem er sich anstatt für die Light-Version für die Premium-Version entschieden hat.

Ich denke, dass ein Durchschnitts-User, der vor die Wahl gestellt wird ob er die kostenlose Version nehmen will oder die Premium-Version, sehr wohl einen Preis für die "Kostenpflichtige Premium-Version" erwarten kann.

Während des Installationsprozesses der exe-Datei. Und genau das wurde tunlichst vermieden.

Wir akzeptieren, dass Sie keine Software unseres Unternehmens installieren wollten, sehen hier aber keinen Zusammenhang zum Thema der Forderungen. Ich empfehle Ihnen in solchen Situationen die Software VMWare, mit dieser können Sie in einer virtuellen Maschine eine abgeschottete parallele Version von Windows betreiben und dann dort unser Angebot testen. Damit sollte es Ihnen dann auch möglich sein bessere Aussagen und Kommentare zu diesem Thema zu machen. Allein zu raten, was aufgrund einer anderen Aussage an jenem oder anderen Ort genau passieren würde ist nicht unbedingt sehr glaubhaft. Hier bedarf es besserer Recherche Ihrerseits.

Ob dieser Umstand transparent im Angebot beschrieben wird - das scheint genau die Streitfrage zu sein. Bisher ist nicht bekannt geworden, dass der Anbieter genau diese Streitfrage vor einem Gericht klären liess.

Der Verbraucherschutz, Mitbewerber oder Schuldern sind in der Lage diese Fragen vor Gericht klären zu lassen, sofern es sich für diese Personengruppen um Streitfragen handelt. Wie Sie selbst gesehen haben, wurde von unserem Unternehmen eine solche Streitfrage gegen einen Mitbewerber vor Gericht geklärt. Sofern Sie mir ein Aktenzeichen nennen können, bei dem diese Streitfrage tatsächlich besteht und bei dem wir kein Verfahren geführt haben sollen und uns dies anzulasten ist, sind wir gerne bereit Ihnen diese Prozedur vor Gericht zu demonstrieren, Schritt für Schritt. Der Umstand ist uns nicht anzulasten, wenn der Schuldner eine falsche Anschrift angegeben hat, anhand der zur Verfügung stehenden Kommunikationsnmittel (E-Mail und Telefon) die Angabe seiner richtigen Anschrift verweigert, und wir somit bereits beim Mahnbescheid vergeblich daran scheitern diesen zuzustellen.

Die Streitfrage als solche ergibt sich in diesem Fall lediglich aus Ihrer Behauptung, dass es eine Streitfrage darstellt. Genauso könnten Sie jede Prozedur bei einer Dienstleistung als "Streitfrage" deklarieren, ob es tatsächlich eine Streitfrage ist hängt jedoch davon ab, ob der Schuldner dies zu einer Streitfrage macht. Sie geben selbst an, dass diese Streitfrage Ihrer Meinung nach nicht vor einem Gericht geklärt wurde, wie können Sie davon ausgehen, dass es sich dann generell um eine Streitfrage handelt? Entsprechende Vermutungen über Streitfragen ließen sich zur jeder erdenklichen Dienstleistung anstellen, was jedoch trotzdem nichts mit den von uns vorgetragenen Forderungen zu tun hat, die nicht in diesem Punkt bestrittetn werden, oder falls sie bestritten werden, wir ein Verfahren eröffnen werden um dann wohlmöglich diese von Ihnen als "Streitfrage" deklartierten Fragen vor Gericht zu klären. Bitte haben Sie Verstädnis dafür, falls der Schuldner dies vor Gericht dann nicht mehr als Streitfrage behandelt - dies liegt ganz im Ermessen des Schuldners.

Möglicherweise sind Sie auch daran interessiert zur Kenntniss zu nehmen, dass die Widerrufsbelehrung bei overnext in der Aktivierungs E-Mail enthalten ist. Diese gilt als zugestellt, weil ohne die Aktivierung des Zugangs, überhaupt kein Vertrag abgeschlossen werden kann. Ich vermisse hier Ihren Sinn dafür zu erkennen, dass overnext sehr transparent arbeitet. Dies ist jedoch lediglich unsere Meinung. Ferner ist uns aufgefallen, dass die Widerrufsbelehrung in Zeiten von "Nutzlosangeboten" immer mehr ernst genommen wird - besonders im Hinblick darauf, dass unsere Kunden sogar bei "Prepaid Angeboten" nur "um ganz sicher zu gehen", laut "Widerrufsbelehrung" kündigen. Wir gehen aufgrund der hohen Anzahl solcher nicht erforderlicher Kündigungen mit Bezug auf die "Widerrufsbelehrung" davon aus, dass diese in geeignetem Maße angebracht wurde und unmissverständlich zur Kenntniss genommen wird.


Bevor wir dazu raten, mit Kölner Anwälten zu "kooperieren", raten wir eher dazu, den Fall intensiv selbst durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

Sollte es Streitfragen geben raten auch wir natürlich für ein transparentes, neutrales und faires Verfahren dazu einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Sollte man keine (finanziellen) Möglichkeiten haben einen Rechtsanwalt zu konsultieren, kann durchaus über Prozesskostenhilfe ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Wir müssen jedoch auch darauf hinweisen, dass wir mehreren Schuldnern bei strittigen Forderungen geraten haben einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir haben auch auf die Prozesskostenhilfe hingeweisen. Leider ist in den meisten Fällen niemals ein Rechtsanwalt beauftragt worden, was unweigerlich dazu führt, dass wir das Verhalten als Verzögerungstaktik werten und entsprechend weitere Schritte gegen den Schuldner veranlassen. Es ist überhaupt kein Problem eine Fristverlängerung zu erhalten, da die Prozedur einer Prozesskostenhilfe auch etwas Zeit in Anspruch nimmt - wie aber bereits beschrieben, raten wir selbst den Schuldnern bei juristischen Fragen einen Anwalt zu kontaktieren und helfen sogar in Hinsicht auf die Kostenklärung des Anwalts. Warum dies in vielen Fällen nur eine Drohung im Sinne der "Ich schalte einen Anwalt ein" bleibt, brauchen wir wohl nicht erklären.

Dann sollte man eigentlich ein paar mehr google-Einträge von internationalen Usern finden.

Auch hier möchte ich daran erinnern, dass "ein Google Verweis" oder "kein Google Verweis" keine legitime Quelle ist. Besonders in Hinsicht auf die Anzahl von E-Mails mit positivem Feedback in der Kundenbetreuung, gemessen beispielsweise mit diesem Thread, sind solche Verweise tatsächlich irrelevant. Auch ist zu vermerken, dass falls "kein Google Eintrag" zu einem Anbieter zu finden ist, das nicht unbedingt dazu führen sollte, der Annahme zu sein einen "seriösen Anbieter" gefunden zu haben. Schließlich folgere ich aus Ihrer Aussage, dass sofern ein Unternehmen in Foren positives Feedback fingiert, es dann ein "seriöses Unternehmen" ist?

Wie Sie wissen sollten sind solche fingierten Meldungen sehr einfach zu erstellen und geben in keinerlei Hinsicht Aufschluss darüber ob es sich um einen seriösen oder unseriösen Anbieter handelt. Aus diesem Grund sehe ich keine Begründung oder Beweis in Ihrer Kritik, dass man bei einer positiven Reputation "Google Einträge finden sollte".

Ferner möchte ich Sie auch daran erinnern, dass Geschäftskundenbeziehungen einer Schweigepflicht unterliegen. Diese kann zu Gunsten einer für Dritte wahrnehmbaren positiven Reputation natürlich nicht gebrochen werden. Sofern Sie in Geschäftsfeldern außerhalb eines Angestelltenverhältnisses aktiv sind, sollte Ihnen auch klar sein, dass positive Reputation in vielen Fällen nicht einmal als Referenz benutzt werden darf. Wohlmöglich ist Ihnen dies bereits auf unserer Internetseite aufgefallen, in dem wir lediglich die Branchen mit einem einfachen aber neutralen Bezug zu den Unternehmensgruppen / Sektoren genannt haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir solche Vereinbarungen nicht brechen können, lediglich um einer schlichten Behauptung zu widersprechen, die auf "Google Verweise" knüpft oder einen "Google Verweis" zwingend für eine positive Reputation vorsieht. Im Hinblick darauf würde ich darüberhinaus für Google ein Problem sehen, sollte Google für "positive Reputation" verantwortlich sein, bzw. durch "keine Verweise" für eine gewissermaßen "negative Reputation" sorgen?

"Eine "gute Reputation", das sagen sie alle."

Nicht alle, sonern wir - in diesem Fall - und verweisen hier auf oben genannte Argumentation.
 
AW: Overnext macht Druck

Wie Sie im Briefkopf sehen können wurde die Post an die Adresse unserer Niederlassung in Tirana zugestellt - das Dokument kann als PDF hier heruntergeladen werden:
[noparse]http://www.easycom.net/doc-out/LGKoelnPost.pdf[/noparse]
Niederlassung in Tirana? Nach dem Impressum würde ich fast glauben, die Firma wäre dort ansässig.

Können Sie auch gerade mal das Urteil "81 O 77/2009 001 (510) vom LG Köln" hier reinstellen?

Die Firma Belleros interessiert uns auch sehr. Speziell auch Ihre Verbindung zu denen, bei dem Streitwert.

BTW: In Ihrem Downloadangebot finde ich z.B.
Tatort Königskinder 2010 German Xvid by Statler Tatort Königskinder
0.96 GB 47 07.02.2010
Haben Sie hierzu eine deutsche oder eine albanische Vertriebslizenz?
 
AW: Overnext macht Druck

Niederlassung in Tirana? Nach dem Impressum würde ich fast glauben, die Firma wäre dort ansässig.

Das ist auch richtig. Bitte lesen Sie unsere vorletzte Ausführung zu diesem Thema und unserem internationalen Geschäft.

Können Sie auch gerade mal das Urteil "81 O 77/2009 001 (510) vom LG Köln" hier reinstellen?

Dies hatten wir bereits in unserem vorletzten Kommentar getan, hier aber nochmal der Link:
[noparse]http://www.easycom.net/doc-out/easycom-vs-belleros.pdf[/noparse]

Die Firma Belleros interessiert uns auch sehr. Speziell auch Ihre Verbindung zu denen, bei dem Streitwert.

Die wettbewerbsrechtliche Verbindung ergibt sich aus der Bereitstellung von Links zu "Downloads", dieses können Sie jedoch dem Urteil entnehmen.

BTW: In Ihrem Downloadangebot finde ich z.B.

Wir verweisen in unserem Angebot auf UGC (User Generated Content) über eine Suchmaschine, wobei der Inhalt in diesem Fall nicht über uns bereitgestellt wurde, oder auf Premium Inhalte, die wir selbst in das Usenet im Einvernehmen mit dem Urheber einspeisen. Hierbei gibt es unterschiedliche Lizenzabkommen.

Darüberhinaus betreiben wir eine Lösung, die es Urhebern ermöglicht im Usenet, besonders im Hinblick auf User Generated Content, diese Daten, automatisiert entfernen zu lassen - ähnlich wie dies von YouTube betrieben wird.

Auch hierzu möchten wir gerne auf die Internetpräsenz unter easycom.net verweisen, auf der Sie weiterführendes Material erhalten können.

Sollten Sie Urheber von Premium Inhalten sein, oder Inhalten die nicht nur im Usenet sondern auch bei Diensten wie RapidShare widerrechtlich gehostet werden / werden könnten, dürften Sie auch andere Lösungen von easycom interessieren, die auf der Internetseite beschrieben werden.
 
AW: Overnext macht Druck

Dies hatten wir bereits in unserem vorletzten Kommentar getan
Sorry, das hatte ich bei der Fülle des Textes leider übersehen. Danke.

Die Frage nach der Vertriebslizenz für den "Tatort" blieb leider offen.

Ich hatte nicht gefragt, wie Sie Ihr Angebot technisch darstellen. Ich finde auf Ihrer Webseite das Angebot für z.B. diesen Tatort und gehe davon aus, dass der durchschnittlich verständige Verbraucher das Angebot, den Tatort herunterzuladen, mit Ihrer kostenpflichtigen Dienstleistung verbindet.

Wozu sollte er sonst bezahlen? Welche Rechte erwirbt Ihr Kunde?

Bitte wenig Text, aber dafür verständlich. Danke.
 
AW: Overnext macht Druck

Der Kunde erwirbt:

- Usenet-Zugang über weitere Drittanbieter
- Usenet-Suchmaschine
- Usenet-Software

Das Angebot für den Usenet-Zugang wird im Rahmen von Access-Providing zur Verfügung gestellt. Access-Providing enthält, so wie der Providervertrag mit dem Internetanbieter keine Nutzungslizenz an Inhalten die über das Internet angeboten werden. Die Suchmaschine als solche kann auch keine Nutzungslizenz an den dahinterliegenden Inhalten gewähren.

In Ihrem Fall "Tatort" handelt es sich nicht um Premium-Content, d.h. der Inhalt wurde durch irgendeinen Nutzer im Usenet hochgeladen und mit diesem Titel versehen. In diesem Fall enthält die Leistung keine Nutzungslizenz am dahinterliegenden Content.

Die Leistung ist mit YouTube identisch, mit dem Unterschied, dass die Daten nicht wie bei YouTube selbst, sondern im globalen Usenet gespeichert sind.
 
AW: Overnext macht Druck

Soll das heißen, Sie kassieren dafür, dass Ihr Kunde illegales Material herunterladen kann?
 
AW: Overnext macht Druck

Wenn Access-Providing und die Bereitstellung einer Suchmaschine illegal ist, dann ja - da dies nicht der Fall ist, ist die von uns angebotene Leistung legal.
 
AW: Overnext macht Druck

Der durchschnittlich verständige Verbraucher ist eigentlich gewohnt, dass er bezahlte Downloads auch nutzen darf, speziell, wenn die Titel explizit auf der Homepage des Anbieters gelistet sind (z.B. Amazon, Jamba usw.).

Ihr Angebot erscheint mir dann doch missverständlich.
 
AW: Overnext macht Druck

Es ist unterschiedlich. Unser Content Regulation System für das Usenet kann eine Sache leider (noch) nicht, nämlich die heruntergeladenen Inhalte, die Dritte im internationalen Usenet (also nicht auf unseren Servern) eingepflegt haben beim Download auf die jeweiligen Rechte hin überprüfen. Das würde in vielen Fällen auch keine 100%ige Lösung darstellen, denn dabei würde z.B. der Download von OpenOffice weiterhin als "nicht legitim" dargestellt werden. Vielmehr handelt es sich beim System somit um ein Verbotsverfahren, d.h. "was soll nicht heruntergeladen werden" - also um ein Blacklist Verfahren.

Andererseits müssten beispielsweise auch Internetanbieter (wie T-Online, AOL, etc.) auch mit einer Whitelist arbeiten. Das würde schlichtweg das Internet lahmlegen, da jeder abrufbarer Inhalt erstmal in der Whitelist des Internetanbieters vorkommen müsste, ehe er abgerufen werden darf. Dies trifft dann auch auf Internetseiten, wie auch dieses Forum zu. Beispielsweise müsste T-Online meine Zustimmung vorliegen, damit überhaupt mein Text (der auch urheberrechtlich geschützt ist) in diesem Forum für T-Online Nutzer auftaucht - und dies obwohl ich diesen nicht über T-Online sondern über einen anderen Anbieter hier "reingepostet" habe.

Das Blacklistverfahren funktioniert aber soweit ganz gut. Da wir auch der erste Anbieter weltweit sind der das Usenet für kontrollierte und DRM geschützte Premium Inhalte nutzt, denke ich, dass dies eine ganz vernünftige Zukunft bedeutet. YouTube hat dasselbe Problem und arbeitet auch lediglich mit einer Blacklist.

Wohingegen jedoch YouTube den Dienst darauf angelegt hat Premium Inhalt nur kostenlos anzubieten, haben wir verstanden, dass Premium Inhalte auch gegen eine Entrichtung von einer zusätzlichen Gebühr verkauft werden sollten, da der Urheber nicht immer den Inhalt mit einer Flat-Fee zur Verfügung stellen möchte.

Wir vertreten etliche Urheber, kleinere Künstler bis hin zu großen Unternehmen - hierbei handelt es sich aber um einen Prozess, der noch lange dauern wird, bis alle Parteien glücklich sind. Zugegeben, ohne einen passablen Schutz, wäre es uns auch nicht möglich gewesen geschützte Inhalte im Usenet anzubieten, wenn zeitgleich ein anderer Nutzer den Inhalt kostenlos zur Verfügung stellt. Diese Restriktionen werden aber von Tag zu Tag besser und sorgen für ein ausbalanziertes Verhältnis zwischen Urheber, Nutzer und Technologieanbieter.
 
AW: Overnext macht Druck

Wieder so viel Text am Thema vorbei.

Die Frage ist, ob ein Vertrag zustande kommt. Dabei muss die Einigung über den Preis und die Leistung erfolgen.

Wenn Sie den Download z.B. eines "Tatorts" anbieten, aber nicht leisten wollen, was ist dann die Leistung? Ihre Leistungsbeschreibung ist missverständlich.
 
AW: Overnext macht Druck

Als Leistung wird der Zugang angeboten. Über diesen können die Inhalte heruntergeladen werden. Über den Preis besteht eine Einigung. Leistung wird erbracht. Für den Durchschnitts-User ist es somit verständlich.

Sie sagen jedoch, dass Sie eine "besondere Leistung" erwarten. Sie sollten sich dabei aber im Klaren sein, dass Sie beim Erwerb einer CD auch nicht immer die Leistung erhalten können die Sie erwarten, wie z.B. erweiterte Nutzungs oder Vervielfältigungsrechte, genauso bei DRM geschützten Material.

Insofern ist als Leistung das anzusehen, was der Nutzer direkt von einem Dienst erwartet, in Folge dessen ist das der Download, der auch für den Preis erbracht wird.

Damit ist für mich die Sache eigentlich geklärt.

---------- Artikel hinzugefügt um 09:22:35 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 09:18:32 ----------

Auch hier helfen wohl die Tools des Forums - denn wenn Sie nämlich die Erklärung dieses Forums zum Wort "Download" anklicken erhalten Sie folgenden Text:

"Unter einem Download ("downloaden") versteht man das Herunterladen von Daten, die auf einem anderen Server gelagert sind, auf einen Computer"

Das sollte ziemlich eindeutig sein.
 
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