AW: Overnext macht Druck
War mir noch nicht bekannt. Ist bisher nirgends veröffentlicht, auch nicht in der Urteilsdatenbank von NRW zu finden. Man meint eigentlich, die sei vollständig.
Im Rahmen einer Glaubhaftmachtung denke ich, dass die Abschrift für den Nachweis ausreichend ist. Ihrer Aussage kann ich nicht entnehmen, dass Sie unsere Dokumentation bestreiten, da Sie selbst sagen, dass "man eigentlich meinen sollte, diese sei vollständig". Sofern Sie dieses Gerichtsurteil bestreiten möchten, bitten wir um Glaubhaftmachung, dass ein Nichtvorhandensein in einer "Urteilsdatenbank von NRW" bedeutet, dass das Gerichtsurteil nicht existiert. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Sie das Urteil über das Aktenzeichen beim zuständigen Landgericht überprüfen können.
Ferner möchte ich auch darum bitten nicht irreführend zu argumentieren, denn Ihnen sollte folgender Text in der von Ihnen verlinkten Urteilsdatenbank auch zugänglich gewesen sein:
'Der Bestand der Datenbank wird täglich ergänzt und erweitert. Dennoch kann es vorkommen, dass eine Entscheidung noch nicht in der Datenbank verfügbar ist.'
Löblich. Hoffentlich kriegen sie von denen die Verfahrenskosten wieder rein.
Ich gehe davon aus, dass Sie unsere Bemühungen anerkennen - wir bedanken uns für den Lob.
Was solange unwidersprochen bleibt, falls nicht 2 Zustellversuche hintereinander scheitern.
1) Wir würden trotzdem um den Nachweis der fehlgeschlagenen Zustellversuche bitten, denn:
Beim Unternehmen kommt Post ohne Probleme an. Ein Nachweis ist über ein Einschreiben mit Rückschein auch möglich.
Ihnen sollte klar sein, dass Behauptungen auch glaubhaft vortragen werden müssen. Wir bestreiten nicht, dass die Post immer ohne Fehler arbeitet, möchten aber dennoch darauf hinweisen, dass keine Fälle von nicht zugestellten Briefen bekannt sind, die uns gegenüber glaubhaft nachgewiesen worden sind.
2) Wir machen hiermit aber gerne Glaubhaft, dass selbst "normale Behördenpost" ankommt, indem wir den Erhalt der Kostenrechnungen des Landgerichts Köln zu o.g. geführten Verfahren gegen Belleros nachweisen.
Wie Sie im Briefkopf sehen können wurde die Post an die Adresse unserer Niederlassung in Tirana zugestellt - das Dokument kann als PDF hier heruntergeladen werden:
[noparse]http://www.easycom.net/doc-out/LGKoelnPost.pdf[/noparse]
So? - Außer in Albanien findet man bei google zur Easycom keine Niederlassung.
Ich möchte gerne darauf hinweisen, dass Google zu allererst keine zuverlässige Quelle ist, und weder "ein Eintrag bei Google" noch "kein Eintrag bei Google" eine Behauptung beweisen kann. In 9 verschiedenen Ländern präsent zu sein, bedeutet nicht, in jedem Land eine Niederlassung zu haben. Wenn wir schon beim Thema Google sind, dürfte Ihnen aufgefallen sein, dass Google europäische Aktivitäten über die Niederlassung Google Ireland Ltd. durchführt. Sofern Google z.B. in Deutschland über eine Google Deutschland GmbH verfügt, ist diese zumindenst nicht mit den geschäftlichen Aktivitäten von Google selbst, also Google Ireland Ltd. oder Google Inc. verbunden.
Ihnen sollte auch bekannt sein, dass digitale Produkte und Projekte über keine physikalische Niederlassung verfügen müssen. So, beispielsweise bietet easycom auch Leistungen an amerikanische Kunden an, verfügt in den USA jedoch nur über einige freie Mitarbeiter und keinerlei Niederlassung.
Dass das Kölner Drohgetöse wahrgemacht wird, konnte hier nicht in einem einzigen Fall verifiziert werden.
Mahnbescheide: Wie Sie den vorgelegten Vollstreckungsbescheiden entnehmen können wurden Vollstreckungsbescheide erlassen. Prozesstechnisch sollte Ihnen klar sein, dass einem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid folgt. Ich denke wir haben also in diesem Fall glaubhaft genug gemacht, dass Mahnbescheide verschickt worden sind.
Sie bestreiten zwar diesen Beweis, haben aber keine Fakten genannt, wonach dies nur "ein Drohgetöse" sein soll.
Strafanzeige: Gerne können Sie sich beim Polizeipräsidium Aachen beispielsweise über die VNr. 297908/2008 über den Stand einiger Strafanzeigen erkundigen.
Vollstreckungsbescheid: Wie Sie den vorgelegten Vollstreckungsbescheiden entnehmen können wurden diese erlassen. Auch hier gehen wir davon aus, dies glaubhaft gemacht zu haben. Wir bitte um entsprechende Nachweise von Ihnen, die beweisen, dass dem nicht so sein soll. Wir haben absichtlich in den Vollstreckungsbescheiden das Aktenzeichen NICHT geschwärzt, damit Sie beim Gericht die Bescheide überprüfen können. Wir wissen nicht in welchem Umfang das Gericht Ihnen Informationen erteilen wird, beispieslweise gehen wir nicht davon aus, dass das Gericht Ihnen personenbezogene Daten übermitteln darf, Sie sind aber in der Lage die Existenz der Vollstreckungsbescheide so zu überprüfen. Ihre Behauptung, dass Vollstreckungsbescheide nur "Drohgetöse" sein soll, weisen wir entschieden ab, und bitten um Glaubhaftmachung Ihrer Aussage. Wir zumindest haben beweisen, dass es kein "Drohgetöse" ist.
Verfahren: Gerne liefere ich Ihnen ein geschwärztes (personenbezogene Daten) Verfahren als Beispiel. Dieses habe ich soeben beim zuständigen Rechtsanwalt angefragt. Wie Sie unschwer an der Uhrzeit dieses Beitrags erkennen können, ist dies erst nach Geschäftsbegin möglich.
Und schon gar nicht besagen diese Bescheide irgend etwas über die Rechtmäßigkeit der Forderung. Denn bei Unterlassung eines Widerspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid kann es passieren, dass man auch eine prinzipiell unberechtigte Forderung bezahlen muss. Selbst wenn diese Bescheide also für Easycom erwirkt worden wären, würde das nur besagen, dass die Schuldner nicht widersprochen haben - aus welchen Gründen auch immer.
Die Unterlassung eines Widerspruchs kann auch bedeuten, dass die Forderung anerkannt wird. Sie geben zwar an, dass generell Forderungen unseres Unternehmens strittig sein sollen, weisen dies aber nicht nach. Wir möchten natürlich helfen, das Gegenteil zu beweisen, obwohl es sich bei Ihren Äußerungen um reine unbegründete und unbewiesene Aussagen handelt. Natürlich hat das Gericht in jedem einzelnen Fall die Forderung zu überprüfen sofern ein Verfahren eröffnet wird, widerspricht der Schuldner jedoch nicht, gehen Gericht und wir davon aus, dass die Forderung rechtmäßig ist. Die Schlussfolgerung Ihrer Aussage würde nämlich bedeuten, dass wenn ein Schuldner nicht widerspricht, die Forderung generell nicht rechtmäßig wäre. Es sollte klar sein, dass Sie damit das gesamte Justizsystem in Frage stellen und Urteile ad absurdum führen - denn wer Ihrer Meinung nach nicht widerspricht, und trotzdem gerichtlich zur Zahlung angeweisen wird, würde somit den Gläubiger daran hindern die Rechtmäßigkeit seiner Forderung zu beweisen. Da dem Schuldner hierfür aber genügend Rechtsmittel zur Verfügung stehen, ist an der Rechtmäßigkeit unserer Forderung in diesen Fällen nichts auszusetzen.
Ihre Aussage ist somit keineswegs konform zum uns bekannten Justizsystem. Wir gehen aber davon aus unseren Standpunkt glaubhaft vorgetragen und nachgewiesen zu haben. Sofern Sie eine nicht rechtmäßige Forderung beweisen möchten, können Sie dies auch mit eigenen Rechtsmitteln tun. Bis zum aktuellen Zeitpunkt haben Sie nicht dargelegt und bewiesen, weshalb Sie diese Rechtsmittel, die Ihnen zur Verfügung stehen würden, nicht angewendet haben sollen. Auf einer einfachen Behauptung, die die Rechtmäßigkeit einer Forderung in Frage stellt, lassen wir es hier nicht beruhen, besonders im Hinblick auf die vorgelegten Beweise und oben genannte Ausführung zum Thema Prozessordnung.
Das sagen sie alle. Das Gegenteil können wir nicht beweisen, aber niemand kann uns zwingen, das zu glauben.
Wir haben bewiesen, dass wir gerichtlich vorgehen. Wir haben auch dargelegt, dass die Widerspruchsrate gering ist. Natürlich müssen Sie dies nicht glauben - wenn Sie es nicht beweisen und erklären können, bitte ich jedoch trotzdem davon Abstand zu nehmen die Äußerung weiterhin zu publizieren. Wir helfen Ihnen gerne dabei zu "verstehen", damit Sie uns "glauben" - wir gehen aber davon aus besonders zu diesem Thema genug glaubhaft gemacht zu haben.
Bisher wurde uns auch kein Verfahren gegen einen Easycom-Schuldner bekannt.
Dass kein Verfahren gegen einen overnext Schuldner "bekannt geworden ist" begründet keinswegs, dass kein Verfahren geführt wurde. Wie Sie selbst in vorherigen Beiträgen kommentiert haben, war Ihnen bis heute auch nicht bekannt, dass überhaupt Mahn- oder Vollstreckungsbescheide oder gar Strafanzeigen gestellt wurden. Bevor wir diese nicht bekannt machen, werden diese nur bekannt falls der Schuldner ein Interesse daran hat diese bekannt zu machen. Sicherlich ist es nicht im Interesse des Schuldners ein verlorenes Verfahren "bekannt zu machen".
Wenn es kein Verfahren gibt, liegt es in der Natur der Sache, dass kein Verfahren zu Ihrem Nachteil entschieden wurde.
Sobald ich, wie im oberen Text dargestellt, das Verfahren nachgewiesen habe, gehe ich aber davon aus, dass ich auch zu dieser Aussage von Ihnen unseren Standpunkt glaubhaft gemacht habe und Sie darüber belehren konnte, dass Ihre Informationen wohlmöglich falsch waren.
Natürlich können Sie weiterhin Ihre Argumente, sofern vorhanden, danach noch vortragen. Ich freue mich aber, dass Sie nach Vorlage eines Verfahrens akzeptieren, dass kein Verfahren zu unserem Nachteil entschieden wurde - da dies, laut Ihren Ausführungen, dann auch zwecks Ihrem vorgetragenen Zusammenhanges "in der Natur der Sache liegt".
Der Preishinweis sollte auf derselben Webseite erfolgen, wo die Software heruntergeladen wird.
Hier finden Sie den vorherigen Schritt, in dem auf die kostenpflichtige Premium-Software hingewiesen wird:
[noparse]http://de.overnext.com/doc/screen-grabit.jpg[/noparse]
Dass der Preis nach Anklicken dieses Buttons noch akzeptiert werden muss, haben Sie bereits selbst bestätigt, hierfür bedarf es keiner Ausführung unsererseits.
An jeder Stelle"? Also auf dem von mir geposteten Screenshot sehe ich keinen Preishinweis.
Wohlmöglich ist Ihnen unsere Ausführung im letzten Kommentar entgangen. Ihr Screenshot zeigt Vertriebsmodell D mit anonymer Zugangs-Nummer und Zugangs-Passwort, hier ist kein Hinweis auf die Kostenpflicht notwendig, weil Sie keine Kosten durch die Installation der Demo-Version verursachen!
Es wurde nur dargelegt, dass aufgrund des grundsätzlichen Mißtrauens der Download nicht durchgeführt wurde, und dass bis zu diesem Schritt kein Preishinweis zu sehen war. Ein anderer User hat dann den Screenshot aus dem Programmfenster gebracht, was so aussieht wie eine "EULA"-Lizenzgenehmigung, wobei ein Durchschnittsnutzer hier keinen Preishinweis erwarten würde.
Nochmals, in Ihrem Fall war kein Preishinweise zu sehen, weil es sich um die Demo-Version handelt, und diese generell kostenlos ist. Ein "Kostenpflicht" gehen Sie damit auch nicht ein und Sie verpflichten sich auch damit nicht irgendetwas zu bezahlen. Sie verwechseln gerade ein Angebot, dass Sie entgegengenommen haben mit einem anderen Angebot.
Was das von einem anderen Nutzer gepostete Screenshot betrifft, wird er wohlmöglich das Feld mit dem Preishinweis erhalten haben, nachdem er sich anstatt für die Light-Version für die Premium-Version entschieden hat.
Ich denke, dass ein Durchschnitts-User, der vor die Wahl gestellt wird ob er die kostenlose Version nehmen will oder die Premium-Version, sehr wohl einen Preis für die "Kostenpflichtige Premium-Version" erwarten kann.
Während des Installationsprozesses der exe-Datei. Und genau das wurde tunlichst vermieden.
Wir akzeptieren, dass Sie keine Software unseres Unternehmens installieren wollten, sehen hier aber keinen Zusammenhang zum Thema der Forderungen. Ich empfehle Ihnen in solchen Situationen die Software VMWare, mit dieser können Sie in einer virtuellen Maschine eine abgeschottete parallele Version von Windows betreiben und dann dort unser Angebot testen. Damit sollte es Ihnen dann auch möglich sein bessere Aussagen und Kommentare zu diesem Thema zu machen. Allein zu raten, was aufgrund einer anderen Aussage an jenem oder anderen Ort genau passieren würde ist nicht unbedingt sehr glaubhaft. Hier bedarf es besserer Recherche Ihrerseits.
Ob dieser Umstand transparent im Angebot beschrieben wird - das scheint genau die Streitfrage zu sein. Bisher ist nicht bekannt geworden, dass der Anbieter genau diese Streitfrage vor einem Gericht klären liess.
Der Verbraucherschutz, Mitbewerber oder Schuldern sind in der Lage diese Fragen vor Gericht klären zu lassen, sofern es sich für diese Personengruppen um Streitfragen handelt. Wie Sie selbst gesehen haben, wurde von unserem Unternehmen eine solche Streitfrage gegen einen Mitbewerber vor Gericht geklärt. Sofern Sie mir ein Aktenzeichen nennen können, bei dem diese Streitfrage tatsächlich besteht und bei dem wir kein Verfahren geführt haben sollen und uns dies anzulasten ist, sind wir gerne bereit Ihnen diese Prozedur vor Gericht zu demonstrieren, Schritt für Schritt. Der Umstand ist uns nicht anzulasten, wenn der Schuldner eine falsche Anschrift angegeben hat, anhand der zur Verfügung stehenden Kommunikationsnmittel (E-Mail und Telefon) die Angabe seiner richtigen Anschrift verweigert, und wir somit bereits beim Mahnbescheid vergeblich daran scheitern diesen zuzustellen.
Die Streitfrage als solche ergibt sich in diesem Fall lediglich aus Ihrer Behauptung, dass es eine Streitfrage darstellt. Genauso könnten Sie jede Prozedur bei einer Dienstleistung als "Streitfrage" deklarieren, ob es tatsächlich eine Streitfrage ist hängt jedoch davon ab, ob der Schuldner dies zu einer Streitfrage macht. Sie geben selbst an, dass diese Streitfrage Ihrer Meinung nach nicht vor einem Gericht geklärt wurde, wie können Sie davon ausgehen, dass es sich dann generell um eine Streitfrage handelt? Entsprechende Vermutungen über Streitfragen ließen sich zur jeder erdenklichen Dienstleistung anstellen, was jedoch trotzdem nichts mit den von uns vorgetragenen Forderungen zu tun hat, die nicht in diesem Punkt bestrittetn werden, oder falls sie bestritten werden, wir ein Verfahren eröffnen werden um dann wohlmöglich diese von Ihnen als "Streitfrage" deklartierten Fragen vor Gericht zu klären. Bitte haben Sie Verstädnis dafür, falls der Schuldner dies vor Gericht dann nicht mehr als Streitfrage behandelt - dies liegt ganz im Ermessen des Schuldners.
Möglicherweise sind Sie auch daran interessiert zur Kenntniss zu nehmen, dass die Widerrufsbelehrung bei overnext in der Aktivierungs E-Mail enthalten ist. Diese gilt als zugestellt, weil ohne die Aktivierung des Zugangs, überhaupt kein Vertrag abgeschlossen werden kann. Ich vermisse hier Ihren Sinn dafür zu erkennen, dass overnext sehr transparent arbeitet. Dies ist jedoch lediglich unsere Meinung. Ferner ist uns aufgefallen, dass die Widerrufsbelehrung in Zeiten von "Nutzlosangeboten" immer mehr ernst genommen wird - besonders im Hinblick darauf, dass unsere Kunden sogar bei "Prepaid Angeboten" nur "um ganz sicher zu gehen", laut "Widerrufsbelehrung" kündigen. Wir gehen aufgrund der hohen Anzahl solcher nicht erforderlicher Kündigungen mit Bezug auf die "Widerrufsbelehrung" davon aus, dass diese in geeignetem Maße angebracht wurde und unmissverständlich zur Kenntniss genommen wird.
Bevor wir dazu raten, mit Kölner Anwälten zu "kooperieren", raten wir eher dazu, den Fall intensiv selbst durch einen Anwalt prüfen zu lassen.
Sollte es Streitfragen geben raten auch wir natürlich für ein transparentes, neutrales und faires Verfahren dazu einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Sollte man keine (finanziellen) Möglichkeiten haben einen Rechtsanwalt zu konsultieren, kann durchaus über Prozesskostenhilfe ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Wir müssen jedoch auch darauf hinweisen, dass wir mehreren Schuldnern bei strittigen Forderungen geraten haben einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir haben auch auf die Prozesskostenhilfe hingeweisen. Leider ist in den meisten Fällen niemals ein Rechtsanwalt beauftragt worden, was unweigerlich dazu führt, dass wir das Verhalten als Verzögerungstaktik werten und entsprechend weitere Schritte gegen den Schuldner veranlassen. Es ist überhaupt kein Problem eine Fristverlängerung zu erhalten, da die Prozedur einer Prozesskostenhilfe auch etwas Zeit in Anspruch nimmt - wie aber bereits beschrieben, raten wir selbst den Schuldnern bei juristischen Fragen einen Anwalt zu kontaktieren und helfen sogar in Hinsicht auf die Kostenklärung des Anwalts. Warum dies in vielen Fällen nur eine Drohung im Sinne der "Ich schalte einen Anwalt ein" bleibt, brauchen wir wohl nicht erklären.
Dann sollte man eigentlich ein paar mehr google-Einträge von internationalen Usern finden.
Auch hier möchte ich daran erinnern, dass "ein Google Verweis" oder "kein Google Verweis" keine legitime Quelle ist. Besonders in Hinsicht auf die Anzahl von E-Mails mit positivem Feedback in der Kundenbetreuung, gemessen beispielsweise mit diesem Thread, sind solche Verweise tatsächlich irrelevant. Auch ist zu vermerken, dass falls "kein Google Eintrag" zu einem Anbieter zu finden ist, das nicht unbedingt dazu führen sollte, der Annahme zu sein einen "seriösen Anbieter" gefunden zu haben. Schließlich folgere ich aus Ihrer Aussage, dass sofern ein Unternehmen in Foren positives Feedback fingiert, es dann ein "seriöses Unternehmen" ist?
Wie Sie wissen sollten sind solche fingierten Meldungen sehr einfach zu erstellen und geben in keinerlei Hinsicht Aufschluss darüber ob es sich um einen seriösen oder unseriösen Anbieter handelt. Aus diesem Grund sehe ich keine Begründung oder Beweis in Ihrer Kritik, dass man bei einer positiven Reputation "Google Einträge finden sollte".
Ferner möchte ich Sie auch daran erinnern, dass Geschäftskundenbeziehungen einer Schweigepflicht unterliegen. Diese kann zu Gunsten einer für Dritte wahrnehmbaren positiven Reputation natürlich nicht gebrochen werden. Sofern Sie in Geschäftsfeldern außerhalb eines Angestelltenverhältnisses aktiv sind, sollte Ihnen auch klar sein, dass positive Reputation in vielen Fällen nicht einmal als Referenz benutzt werden darf. Wohlmöglich ist Ihnen dies bereits auf unserer Internetseite aufgefallen, in dem wir lediglich die Branchen mit einem einfachen aber neutralen Bezug zu den Unternehmensgruppen / Sektoren genannt haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir solche Vereinbarungen nicht brechen können, lediglich um einer schlichten Behauptung zu widersprechen, die auf "Google Verweise" knüpft oder einen "Google Verweis" zwingend für eine positive Reputation vorsieht. Im Hinblick darauf würde ich darüberhinaus für Google ein Problem sehen, sollte Google für "positive Reputation" verantwortlich sein, bzw. durch "keine Verweise" für eine gewissermaßen "negative Reputation" sorgen?
"Eine "gute Reputation", das sagen sie alle."
Nicht alle, sonern wir - in diesem Fall - und verweisen hier auf oben genannte Argumentation.