Overnext macht Druck

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Insofern ist als Leistung das anzusehen, was der Nutzer direkt von einem Dienst erwartet, in Folge dessen ist das der Download, der auch für den Preis erbracht wird.
Die Argumentation erinnert irgendwie an jemanden, der gegen Bares die Tür zu einem Supermarkt öffnet.
Ob der Kunde die Waren dann auch legal mitnehmen darf, ist ihm egal. Damit hat er ja nichts zu tun.
Seltsame virtuelle Welt :eek:
 
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Sofern er gegen Bares die Tür aufbricht, ist die Handlung als solche bereits nicht legal. Insofern finde ich diesen Vergleich etwas an den Haaren herbeigezogen um ehrlich zu sein.
 
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Es ist nicht leicht, in der realen Welt Parallelen zu den seltsamen Methoden der deutschen Internetgeschäftswelt zu finden.

Dieses Forum bietet endlos viele Beispiele für Geschäftsgebaren, die in der realen Welt sofort vor dem Richter landen würden.

Da aber deutsche Politiker, was das Internet betrifft, kaum mehr Wissen besitzen, als die unbedarftesten hilfesuchenden Verbraucher, dürften diese dunkeln Ecken noch lange ohne entsprechende Ausleuchtung bleiben.
In Verbindung mit dem in diesem Land "einmaligen" Inkassostalking wird
Deutschland noch lange das Paradies für dubiose Geschäftspraktiken bleiben.
 
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Erstmal vielen Dank für die Unterstützung durch Overnext :-)

Ich sehe jedenfalls keinen Grund, an der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit der Verträge zu zweifeln - auch, wenn das hier der eine oder andere anders sehen mag.

Niemand hat sie aufgefordert, sich hier zu rechtfertigen. Es war ihre freie Entscheidung. Dass Sie
in einem Forum wie diesem nicht mit offenen Armen empfangen werden würden und Ihre Aussagen
nicht unwidersprochen bleiben würden, müßte Ihnen vorher bewußt gewesen sein.
Also beklagen Sie sich nicht. Das Brikett haben Sie sich selbst in´s Auge geworfen.

Das mit dem Anprangern bezog sich auch nicht auf diese Diskussion, der ich mich gerne stelle. Vielmehr wurde ja schon vorher über uns diskutiert und hergezogen. Hier in der Diskussion war es ja vielmehr (größtenteils) eine sachliche Auseinandersetzung ...

Und ja: Ich glaube an das Gute im Menschen - obwohl ich 100x am Tag von genau diesen Menschen angelogen werde :-)

Und wer ein Problem hat, darf sich gerne an uns wenden! In diesem Sinne klinke ich jetzt hier mal aus der Diskussion aus und wünsche allen noch fruchtbare Diskussionen!
 
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@jupp: Auch in vielen anderen Ländern herrschen ähnliche Umstände, aber die gesetzlichen Regelungen sind etwas anders gestrickt. Das bedeutet manchmal zwar "besseren Schutz", manchmal aber auch "blanker Wahnsinn" und zwar noch schlimmer als das was wir in Deutschland kennen.

Ich erinnere mich an ein Protokoll eines Anwesenden zum Verfahren gegen belleros, in dem irgendwo drin stand, dass jemand gesagt haben soll, dass an dem "Geschäftsmodell" selbst rechtlich nichts einzuwenden wäre. Solange dies rechtlich weiterhin so ist und bleibt wird es solche Dienste weiterhin geben. Allein der Staatsanwaltschaft ist es zu verdanken, dass dem in einigen Fällen ein Riegel vorgeschoben wurde. Damit werden aber nicht alle Akteure getroffen, insofern bleibt es dem Verbraucherschutz und den Mitbewerbern überlassen dagegen vorzugehen - von beiden muss ich sagen, verspüre ich subjekt immer noch zu wenig Anstrengungen - in den meisten Fällen wird aber tatsächlich einfach weggeschaut.

@adebio: Gern geschehen. An das Gute im Menschen zu Glauben ist eine Stärke, der wir es zu verdanken haben, das Schlechte zu bekämpfen - insofern ist das gar nicht mal so verkehrt. Für die offene Kommunikation möchten wir uns auch hiermit bedanken. Sei es durch den eigenen Rechtsbeistand oder mit unserer internen oder externen Sachbearbeitung sollte sich doch jeder Fall aufklären lassen.

Gleichzeitig möchten wir auch darauf aufmerksam machen, dass wir gerne Vorschläge für dubiose Mitbewerber sammeln um sie durch unsere Kanzlei zu prüfen. E-Mails hierzu werden auf der E-Mail Adresse [noparse][email protected][/noparse] sehr gerne angenommen und überprüft.
 
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...da Sie selbst sagen, dass "man eigentlich meinen sollte, diese sei vollständig". Sofern Sie dieses Gerichtsurteil bestreiten möchten, bitten wir um Glaubhaftmachung, dass ein Nichtvorhandensein in einer "Urteilsdatenbank von NRW" bedeutet, dass das Gerichtsurteil nicht existiert.

Soweit bin ich gar nicht gegangen. Ich gab nur meine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass bisher überhaupt keine Publikation darüber existiert hat. Dabei wäre es gerade hier im Interesse desjenigen, der die einstweilige Verfügung erwirkt hat, das auch publik zu machen.

Beim Unternehmen kommt Post ohne Probleme an. Ein Nachweis ist über ein Einschreiben mit Rückschein auch möglich.
Ihnen sollte klar sein, dass Behauptungen auch glaubhaft vortragen werden müssen.

Ich habe bisher gar nichts behauptet, sondern nur ein unbestätigtes Gerücht über einen erfolglosen Zustellversuch zitiert. Daher würde ich den Betroffenen empfehlen, das selbst auszuprobieren.

Wie Sie im Briefkopf sehen können wurde die Post an die Adresse unserer Niederlassung in Tirana zugestellt

Trotzdem kann und sollte jeder Betroffene das selbst noch einmal probieren.

Ich möchte gerne darauf hinweisen, dass Google zu allererst keine zuverlässige Quelle ist, und weder "ein Eintrag bei Google" noch "kein Eintrag bei Google" eine Behauptung beweisen kann.

Wenn die Easycom international tätig ist, sollte zumindest eine englischsprachige Webseite auffindbar sein. Eigentlich dann auch eine in französischer und spanischer, evtl. auch italienischer Sprache - wo doch die Easycom in 9 Ländern tätig ist.

Aber es stimmt, inzwischen wird weltweit Deutsch gesprochen, darum dürfte die Nutzung des Overnext-Angebots auch für einen US-Amerikaner kein Problem sein.

Mahnbescheide: Wie Sie den vorgelegten Vollstreckungsbescheiden entnehmen können wurden Vollstreckungsbescheide erlassen.

In welcher Sache und für welchen Mandanten diese Bescheide erlassen wurden, das geht aus ihnen nicht hervor.

Sie bestreiten zwar diesen Beweis, haben aber keine Fakten genannt, wonach dies nur "ein Drohgetöse" sein soll.

Bisher sind mir keine stichhaltigen gegenteiligen Fakten bekannt.

Strafanzeige: Gerne können Sie sich beim Polizeipräsidium Aachen beispielsweise über die VNr. 297908/2008 über den Stand einiger Strafanzeigen erkundigen.

Ich bin unbeteiligt und habe daher kein Recht auf Akteneinsicht. Und das wissen Sie auch.

Vollstreckungsbescheid: Wie Sie den vorgelegten Vollstreckungsbescheiden entnehmen können wurden diese erlassen. Auch hier gehen wir davon aus, dies glaubhaft gemacht zu haben.

Es wurde glaubhaft gemacht, dass Vollstreckungsbescheide erlassen wurden. In Sachen "???" für einen "???"- Mandanten (denn diese Stellen sind ausgelassen).

Verfahren: Gerne liefere ich Ihnen ein geschwärztes (personenbezogene Daten) Verfahren als Beispiel. Dieses habe ich soeben beim zuständigen Rechtsanwalt angefragt.

Nur zu.

Die Unterlassung eines Widerspruchs kann auch bedeuten, dass die Forderung anerkannt wird.

Ein konkludentes Anerkenntnis, aber damit wurde nicht über den Anspruch in der Sache entschieden.

Sie geben zwar an, dass generell Forderungen unseres Unternehmens strittig sein sollen, weisen dies aber nicht nach.

Laut Wortmeldungen der Forenuser sind viele Forderungen strittig.
Noch kein einziger Forenuser hat dagegen bisher berichtet, dass die Forderung vor Gericht eingeklagt wurde. Gut, das muss nichts beweisen, ist aber doch ungewöhnlich.

Die Schlussfolgerung Ihrer Aussage würde nämlich bedeuten, dass wenn ein Schuldner nicht widerspricht, die Forderung generell nicht rechtmäßig wäre. Es sollte klar sein, dass Sie damit das gesamte Justizsystem in Frage stellen und Urteile ad absurdum führen -

Sie verdrehen das. Ich habe nur gesagt, dass ein Vollstreckungsbescheid kein Beweis dafür ist, dass bei einem Gerichtsverfahren die Forderung als rechtmäßig beurteilt würde. Wenn der Schuldner dem Vollstreckungsbescheid nicht widerspricht, liefert er ein Anerkenntnis. Trotzdem kann es sein, dass bei einer qualifizierten gerichtlichen Prüfung in der Sache der Anspruch eigentlich nicht Bestand gehabt hätte.


Wir haben bewiesen, dass wir gerichtlich vorgehen.

Bisher habe ich kein Urteil gegen einen Schuldner gesehen, sondern nur Vollstreckungsbescheide in unbekannter Sache für einen unbekannten Gläubiger.


Dass kein Verfahren gegen einen overnext Schuldner "bekannt geworden ist" begründet keinswegs, dass kein Verfahren geführt wurde.

Nein, aber es ist ungewöhnlich.

Hier finden Sie den vorherigen Schritt, in dem auf die kostenpflichtige Premium-Software hingewiesen wird:
[noparse]http://de.overnext.com/doc/screen-grabit.jpg[/noparse]
[/quote]

Diesen Schritt habe ich nicht zu sehen bekommen, weil ich wohl in der Demo-Version war (ohne, dass dies aber z.B. mal beim Download-Button auf der Webseite eindeutig so gekennzeichnet wird).

Bei dem Screenshot zur Premium-Software sehe ich aber keine Preisangabe, sondern lediglich den Hinweis, dass es etwas kosten soll.

Wohlmöglich ist Ihnen unsere Ausführung im letzten Kommentar entgangen. Ihr Screenshot zeigt Vertriebsmodell D mit anonymer Zugangs-Nummer und Zugangs-Passwort, hier ist kein Hinweis auf die Kostenpflicht notwendig, weil Sie keine Kosten durch die Installation der Demo-Version verursachen!

Auf welcher Webseite sind denn mal alle vorhandenen Vertriebsmodelle mit zugehörigen Preisen transparent nebeneinander aufgelistet?


Nochmals, in Ihrem Fall war kein Preishinweise zu sehen, weil es sich um die Demo-Version handelt, und diese generell kostenlos ist. Ein "Kostenpflicht" gehen Sie damit auch nicht ein und Sie verpflichten sich auch damit nicht irgendetwas zu bezahlen.

Dann soll es mir recht sein.

Die Streitfrage als solche ergibt sich in diesem Fall lediglich aus Ihrer Behauptung, dass es eine Streitfrage darstellt.

Die Streitfrage ergibt sich aus den vielen Wortmeldungen.

Möglicherweise sind Sie auch daran interessiert zur Kenntniss zu nehmen, dass die Widerrufsbelehrung bei overnext in der Aktivierungs E-Mail enthalten ist. Diese gilt als zugestellt, weil ohne die Aktivierung des Zugangs, überhaupt kein Vertrag abgeschlossen werden kann.

Mag so sein. Wenn Sie dann noch für die Perpetuierung sorgen, dann wäre es zumindest bezüglich der Widerrufsbelehrung wasserdicht. Bleiben trotzdem die für mich nicht geklärten Fragen zur Transparenz der Preiskennzeichnung.
 
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Aber es stimmt, inzwischen wird weltweit Deutsch gesprochen, darum dürfte die Nutzung des Overnext-Angebots auch für einen US-Amerikaner kein Problem sein.

Die englischsprachige Version von overnext finden Sie z.B. hier:
[noparse]http://int.overnext.com[/noparse]

Das Angebot einiger Länder ist aus steuerrechtlichen Gründen gesperrt, da Sie sich schließlich aus Deutschland einloggen. Wenn Sie sich von einem anderen Land einloggen werden Sie auch andere Angebote und vielleicht sogar eine Drop-Down Box oben rechts sehen, in der Sie das jeweilige Angebot des Landes auswählen können. Modern ist die Welt, aber das haben wir gesetzlichen Bestimmungen zu verdanken.

Was die Präsenz von easycom betrifft, reicht englisch vollkommen aus, denke ich - jedenfalls in Hinblick auf den B2B Sektor und über den reden wir hier ja nicht.

In welcher Sache und für welchen Mandanten diese Bescheide erlassen wurden, das geht aus ihnen nicht hervor.
Es wurde glaubhaft gemacht, dass Vollstreckungsbescheide erlassen wurden. In Sachen "???" für einen "???"- Mandanten (denn diese Stellen sind ausgelassen).
Bisher habe ich kein Urteil gegen einen Schuldner gesehen, sondern nur Vollstreckungsbescheide in unbekannter Sache für einen unbekannten Gläubiger.

Schauen Sie auf das Aktenzeichen des Rechtsanwaltes ONxx-xxxxxx - ON steht hier für overnext. Gerne können Sie sich aber auch an die Kanzlei wenden und fragen ob es sich dabei um die Sache overnext handelt. Ich werde schauen Ihnen weiteres Material besorgen zu können, aus dem Sie Ihre Fragen selbst beantworten können. Hier bin ich wie bereits gesagt bereits aktiv und bitte noch um etwas Geduld.

Ich bin unbeteiligt und habe daher kein Recht auf Akteneinsicht. Und das wissen Sie auch.

Das stimmt... aber generell könnte man doch Auskunft erteilen ob Strafanzeigen oder Verfahren gegen Unbekannt/Schuldern laufen, oder nicht?! Das weiss ich leider nicht so genau. Möglicherweise kann ich aber hier den ein oder anderen Schriftsatz publizieren, muss aber aufgrund der besonderen Regelungen im Strafrecht vorher noch einmal mit der Kanzlei Rücksprache halten.

Trotzdem kann es sein, dass bei einer qualifizierten gerichtlichen Prüfung in der Sache der Anspruch eigentlich nicht Bestand gehabt hätte.

Wenn der Kunde bei der gerichtlichen Prüfung auch nicht reagiert endet diese auch qualifiziert und rechtmäßig zu unserem Gunsten... Konjunktive begrüßen wir zwar für eine ausgefeilte Rhetorik, keinesweges aber um den aktuellen Stand der Dinge zu beschreiben, da er sich anders darstellt.

Auf welcher Webseite sind denn mal alle vorhandenen Vertriebsmodelle mit zugehörigen Preisen transparent nebeneinander aufgelistet?

Das hängt davon ab über welchen Werbepartner das Angebot aufgerufen wird und dies wird dann noch per Cookie und ein paar anderen Methoden für einen gewissen Zeitraum verewigt. Das soll man natürlich nicht ändern können, jedenfalls nicht gemäß den Anforderungen einiger Werbepartner.

Der Sinn von Vertriebsmodellen hat einen vertriebsstrategischen Hintergrund, ich bitte um Nachsicht, dass wir diesen nicht zur Klärung einer für Sie dargestellten Vergleichs-Version komplett auf allen Märkten aufgeben können, mit dem es dem Nutzer selbst überlassen wird unsere Vertriebsstrategie oder die der Werbepartner zu steuern.

Bei dem Screenshot zur Premium-Software sehe ich aber keine Preisangabe, sondern lediglich den Hinweis, dass es etwas kosten soll.

Richtig und nach dem Klick darauf erscheint die Box, von Ihnen als EULA angegeben, mit der Preisangabe - diese wollte ich jetzt nicht noch einmal raussuchen, da Sie diese selbst erwähnt hatten und ich der Meinung war, dass Sie darüber bereits ausreichend Kenntniss hatten.

Auch wenn Sie erneut vortragen werden, dass man uns das nicht glauben muss, aber es ist vollkommen egal bei welchem Vertriebsmodell, die Ausfallquote ist fast identisch.

-
Stellungnahmen auf andere Aussagen habe ich übersprungen, weil ich keine direkten Fragen darin erkennen konnte, sollte ich dennoch eine vergessen habe bitte ich um Wiedervorlage in einem Kommentar.

---------- Artikel hinzugefügt um 13:34:31 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 13:31:13 ----------

Kleine Anmerkung noch am Rande - Sie sprechen von strittigen Forderungen. Bitte nennen Sie uns Aktenzeichen, andernfalls reden wir möglicherweise komplett aneinander vorbei. Jeder Fall ist anders, mit Aktenzeichen kann ich Ihnen aber viel mehr zu einem Fall mitteilen.
 
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... aber generell könnte man doch Auskunft erteilen ob Strafanzeigen oder Verfahren gegen Unbekannt/Schuldern laufen, oder nicht?!
Nein, das wäre genau genommen unzulässig, auch wenn einzelne Beamte sich hier und da über die Vorgaben des Gesetzgebers hinweg setzen.

.. Sie sprechen von strittigen Forderungen. Bitte nennen Sie uns Aktenzeichen, andernfalls reden wir möglicherweise komplett aneinander vorbei.
Sind strittige Forderungen nicht auch solche, die einfach durch Nichtzahlung oder lediglich durch die Rückholung einer Lastschrift geheilt werden?

Polizeipräsidium Aachen ...Strafanzeigen
Wieso Aachen? Woraus leitet der albanischer Anbieter es ab, gerade diese deutsche Stadt mit Anzeigen erobern zu müssen? Den Stand der Ermittlungen wird man dort ohnehin nicht erfahren können, da (wenn überhaupt) die dort erfassten Anzeigen lediglich ihre Reise quer durch die Bundesrepublik beginnen.
 
AW: Overnext macht Druck

Sind strittige Forderungen nicht auch solche, die einfach durch Nichtzahlung oder lediglich durch die Rückholung einer Lastschriftgeheilt werden?

Haben Sie gerade wirklich gesagt, dass durch Nichtzahlung die Forderung bestritten wird oder habe ich das gerade nur falsch gelesen?

Es gibt beim Lastschriftverfahren keine Markierung die eindeutig besagt, dass der Schuldner die Forderung bestreitet. Eine Rückbelastung zwecks Widerspruchs findet auch in vielen anderen Fällen statt, in denen nicht der Schuldner sondern beispielsweise die Bank, andere Gläubiger (verursacht durch Pfändungen) aus diversen Gründen "wiedersprechen". Darüberhinaus müsste auch noch eine Analogie zwischen Transaktion widersprechen und Forderung widersprechen gefunden werden. Diese ist im Kreditkartengeschäft so, d.h. ohne die Forderung schriftlich gegenüber dem Kreditkartenunternehmen zu bestreiten erfolgt kein Chargeback, bei Lastschrift benötigt es keiner bestrittenen Forderung um eine Rückbelastung einzuleiten.


Weil der erste bearbeitende Rechtsanwalt der Strafverfahren gegen Schuldner in Aachen sitzt. Den Themenzusammenhang konnte ich in dieser Frage aber tatsächlich nicht wiederfinden... Warum nicht Aachen? Werden Sie dieselbe Frage stellen "Wieso Köln?" wenn ich eine Vorgangsnummer aus Köln mitteile?! Ich sehe hier leider einen Sinnzusammenhang.

---------- Artikel hinzugefügt um 14:01:47 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 14:00:52 ----------

Ich sehe hier leider keinen Sinnzusammenhang sollte das heissen.
 
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Haben Sie gerade wirklich gesagt, dass durch Nichtzahlung die Forderung bestritten wird oder habe ich das gerade nur falsch gelesen?
Ihre Rechtsauffassung ist subjektiv! Bekanntlich gibt es bei derartigen Projekten immer Nutzer, die mit der Forderung nicht einverstanden sind und deshalb diese durch Nichtzahlung zurück weisen, ansonsten aber nicht weiter reagieren. Landläufig hat sich ja auch die Meinung irrtümlich breit gemacht, dass eine Strafanzeige dazu verhilft, dass man eine Forderung nicht zu bezahlen braucht - ist Unsinn natürlich!

...Strafanzeigen... Weil der erste bearbeitende Rechtsanwalt der Strafverfahren gegen Schuldner in Aachen sitzt. Den Themenzusammenhang konnte ich in dieser Frage aber tatsächlich nicht wiederfinden...
Das macht mir nichts aber Zwischenfragen sind doch sicher erlaubt, oder? Die interessierten Leser hier verfolgen unterschiedlichste Ziele. Meines liegt sicher etwas anders als ihres oder das vom Antiscammer.

Übrigens:
Polizeipräsidium Aachen beispielsweise über die VNr. 297908/2008 ... erkundigen.
...auch wenn das schon länger her ist, so ein Aktenzeichen gibt es bei der Aachener Polizei nicht. Die fangen dort alle mit der Stadtkennung 608000- an und haben am Ende eine Prüfziffer.
 
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Landläufig hat sich ja auch die Meinung irrtümlich breit gemacht, dass eine Strafanzeige dazu verhilft, dass man eine Forderung nicht zu bezahlen braucht - ist Unsinn natürlich!


Richtig.

Bekanntlich gibt es bei derartigen Projekten immer Nutzer...

Das Verhalten ist aber falsch, dass dies von Schuldnern manchmal so betrieben wird, kann natürlich sein.

Die fangen dort alle mit der Stadtkennung 608000- an...

Tatsächlich, ich habe es gerade noch einmal überprüft, die Nummer wurde ursprünglich bei diesem Fall von Kiel (über das Landespolizeiamt
Schleswig-Holstein) vergeben. Wie Sie bereits mitteilten machen die Fälle eine Runde bis sie die zuständige Behörde gefunden haben, das wird wohl auch in diesem Fall so gewesen sein. Einfacher ist es mit den Strafverfahren selbst über die StA, aber da warte ich wie bereits mitgeteilt auf Rückmeldung welche Daten veröffentlicht werden dürfen.
 
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Übrigens, da ich schon mal beim maulen bin.... Im Impressum des Webs steht:
UstID: keine verfügbar
...wie kommt das? Wo wird die Umsatzsteuer denn abgeführt, wenn ich fragen darf? Hat das Unternehmen Easycom in Deutschland eine Zweitniederlassung?
 
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Eine UstID gibt es nur für EU-Unternehmen. Deutsche Umsatzsteuer via FA Berlin-Neukölln, zuständig für Unternehmen mit Sitz in Tirana.
 
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In welchem Sinne "hakeln"? Was Wettbewerbsrecht betrifft liegt zum aktuellen Zeitpunkt, soweit ich informiert, bin nichts vor.
 
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Juhuu, ich darf wieder schreiben. Kommt jett da noch oder habe ich etwas überlesen?

Ja, da kommt noch etwas, sobald mir die Unterlagen von der Kanzlei vorliegen, das wird aber bald der Fall sein. Ich bitte den Umstand zu entschuldigen, dass es etwas dauert, aber die Unterlagen liegen mir nicht immer alle vor und müssen angefordert werden.
 
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Hallo,
..[ full quote gekürzt, dafür ist der Link da
...
Hallo,

bei mir zieht sich das jetzt auch schon bald 2 Jahre hin, aber keine Angst! Der Anwalt wird dir noch heftige Briefe schreiben, mit einer Anzeige drohen unsw. Gar nicht reagieren.

Jetzt fordert "adebio Forderungsmanagement" einen Betrag über 160,- €. Auch diesen werde ich nicht zahlen.

Ich warte das gerichtliche Mahnverfahren ab und werde dann den kompletten eMail-Verkehr von overnext.de und dem Anwalt aus Köln beifügen. Das alles spricht für sich selbst und wird nicht ohne Folgen für overnext.de bleiben! Sofern die überhaupt greifbar für die deutsche Justiz sind, weil die ja aus Albanien agieren. Nicht doof diese ...!
 
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