AW: Overnext macht Druck
Hallo,
Bin auch auf Overnext reingefallen, wollte mir 2008 das mal anschauen, beim versuch das Testabo zu kündigen, wurde mir dann mitgeteilt dass dies nicht möglich sei, da ich die Software entsiegelt hätte und somit mein Rückgaberecht erloschen sei.
So ein Schwachsinn.
Es wird da doch gar keine Software gekauft, wenn ich das richtig verstehe. Sondern die Software, die man im übrigen kostenlos runterladen kann (denn dort steht nirgends ein Preishinweis für die Software...) dient doch nur zur Nutzung des Usenet-Zugangs. Die Gebühren werden aber doch nur für eben diese Nutzung des Usenet-Zugangs geltend gemacht - und nicht für den Download der Software.
Wie man jetzt also dazu kommt, hier aus einer "Software-Entsiegelung" (was für ein Siegel überhaupt? Ein virtuelles Internet-Siegel? - So ein Quatsch...) das Widerrufsrecht sabotieren zu wollen, ist hier nicht nachvollziehbar, allerdings wird hierzu eine gewisse Kölner Kanzlei sicher wieder eine andere eloquente Auffassung vertreten.
Wie auch immer: soll doch diese eloquente Kölner Kanzlei mal klagen.
Overnext und Adebio behaupten hier, man habe bereits erfolgreich Schuldner verklagt, und wollten vor Tagen dazu bereits hier ein Musterurteil vorlegen. Aber erst müsse man die Unterlagen in der Kanzlei suchen, das dauere etwas. Nun denn, ich denke, es werden noch einige Tage ins Land ziehen, bis die Unterlagen aufgefunden wurden und wir das mal zu sehen kriegen.
(Und die sollen uns hier nur nicht mit Versäumnis- oder Anerkenntnisurteilen nach Ratenzahlungsvereinbarung kommen, das zerreiße ich denen jetzt schon in der Luft, denn das besagt über den Anspruch
in der Sache gar nichts.)
Allerdings habe ich gestern erneut einen Brief von denen bekommen, in dem sie mich "Gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz ... darauf hinweisen, dass wir uns bei weiterer unbegründeter Nichtzahlung vorbehalten, sämtliche weitere Maßnahmen gegen sie an die mit uns verbundenen Auskunfteien zu übermitteln......(Schufa, Creditreform, Bürgel oder Infoscore)":-?
Ach. War dort wirklich ausdrücklich von der
Schufa die Rede? Vor ein paar Tagen erst hat hier die Adebio selbst in diesem Thread hinausposaunt, man sei überhaupt gar kein Mitglied der Schufa, sondern die Eintragungen erfolgten lediglich in anderen, aber nicht näher bezeichneten Auskunfteien.
Kurzum: jeder kann selbst beschließen, was er hier glauben will.
MEINE FRAGEN:
Sollte ich auf diese Schreiben mir einer Begründung meiner Nichtzahlung reagieren?
Was kann ich gegen unberechtigte Eintragungen in solche Auskunfteien unternehmen?
Was Du sollst und was Du nicht sollst, können wir Dir nicht sagen, das wäre unerlaubte Rechtsberatung. Fest steht jedoch: nach allem, was wir bisher wissen, ist noch niemand wirklich verklagt worden, der
- nicht gezahlt hat
- auch nicht reagiert hat
- einem gerichtlichen Mahnbescheid (wenn einer gekommen ist) widersprochen hat.
Selbst, wenn man verklagt würde, hätte man immer noch genug Möglichkeiten zur Verteidigung.
Gegen illegale Eintragungen in Auskunfteien hilft ggf. ein Anwalt, der den Eintrag mit einem Anwaltsbrief an die Schufa entfernen lässt, notfalls eine einstweilige Verfügung.
Ist es möglich adebio wegen Beihilfe zum Betrug anzuzeigen?
Versprich Dir nicht zuviel davon.