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Ich habe die falsche Adresse angegeben und die Verbraucherzentrale meinte, dass ich keinen Wiederspruch gegen die Mahnung einlegen soll, weil sie sonst meine Anschrift haben.
Die Verbraucherzentrale ist lernfähig. Wenigstens das. Die haben jahrelang Betroffene in die Fänge dieser Banden getrieben, weil man sich dort angeblich "melden" müsse.
wie stellen die den gelben Zettel denn zu?
Man muss sich nicht den Kopf dieser Banden zerbrechen.
 
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Diese Antwort gefällt mir besonders. (alle anderen sind die nur bekannten und richtigen
Antworten "zahle nicht und ignoriere es" )

REPI schrieb:
Mr.Blik schrieb:
Nun wollen die geld von mir, bzw. ein anwalt namens olaf tank
Meine erste Reaktion war ein mehrmaliges kurzes Lachen.
Nicht, dass man Geld von Dir will, sondern wegen Olaf Tank.

Frag ihn mal, ob Du sonst noch was für ihn tun kannst, eventuell das Frühstück ans Bett bringen oder seinen Hund Gassi führen?

PS: Mr. Blik hat jedenfalls keinen Durchblick: Ratenzahlung :wall:
 
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Danke, das beruhigt mich schon etwas. Ich mache mir ja auch nicht Gedanken für Herrn Tank, sonder weil es die Adresse wirklich gibt. Nur der Name ist falsch und ich weiß ja nicht, wie die Post zustellt, ob denen die richtige Adresse reicht oder ob Name und Adresse übereinstimmen müssen (wovon man ausgehen sollte, aber wenn ich an meinen Postboten denke :roll:). Am Ende bekmmt ganz wer anders Ärger. Hab ne rießen Stadt genommen und kann ja ned Ahnen, dass es diese verfi... Straße da wirklich gibt :(
 
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Das Widerrufsrecht ist ja überhaupt nur dann interessant, wenn man überhaupt annimmt, dass ein wirksamer, kostenpflichtiger Vertrag zustandegekommen ist. Vorher interessiert das schon mal sowieso niemanden.

Also ich verstehe es nicht!
Die Verraucherzentrale sagt, man muss einmal Widerruf einreichen, wenn man eine Rechnung bekommt. Und viele andere sagen man soll keinerlei darauf reagieren. Was denn nun?
 
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1) Müssen tut man gar nichts.

2) Wenn, dann heißt das nicht Widerruf, sondern Widerspruch mit hilfsweisem Widerruf, so wie in den Formschreiben.

Die Verbraucherzentralen sind sich selbst nicht immer einig. Ältere Kommentare empfehlen noch die Widerspruchschreibselei. Das ist dann sinnvoll, wenn man sich unbedingt gegen Schneestürme in der Sahara versichern möchte. "Um ein besseres Gefühl zu haben."
Aber: weniger Mahnungen bekommt man deswegen danach auch nicht. Und, egal ob man schreibselt oder nicht: vor Gericht gehen die Abzocker nicht. Das ist das entscheidende.

Neuere Kommentare der Verbraucherzentralen empfehlen ebenfalls die "Aussitztaktik":
ZDF.de - Teuer angeklickt: Abo-Abzocken 2009
WISO schrieb:
Zitat von Markus Saller/VZ Bayern :
Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren.

Auch die Verbraucherzentrale Hamburg sieht das inzwischen genauso.

Denn: bei Webseiten mit verschleierter, nicht sofort erkennbarer Preisauszeichnung kommt kein kostenpflichtiger Vertrag zustande.

http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Nutzlos-Abzocke - schreibseln oder nicht - Antispam Wiki
 
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@Antiscammer
Danke für die aktuellen Infos. Davon wusste ich nichts.

Ich habe damals leider die Überweisung vorgenommen:wall:. Nun 1 Jahr vergangen - eine neue Rechnung :D
drauf seht folgendes:
Die Rechnung für das erste Vertragsjahr wurde von Ihnen beglichen. Die Forderung ist somit anerkannt und daher fällig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat dies ineinem Fall (Zeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift", Rechtssprechungsreport1998 ) entschieden.

Hat jemand zufälligerweise die oben genannte Zeitschrift gelesen?
Zahlen werde ich definitiv nicht!

Kann es auch sein dass, das Anwaltsschreiben per email zugeschickt wird?

Schöne Grüße
Tuanna
 
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Die Rechnung für das erste Vertragsjahr wurde von Ihnen beglichen. Die Forderung ist somit anerkannt und daher fällig.
Quatsch mit Sauce >> http://forum.computerbetrug.de/info...64-bei-abo-einmal-bezahlt-immer-bezahlen.html
Das Urteil des AG ist völlig irrelevant, was immer da drin stehen mag.
Es werden von der Nutzlosbranche mit Vorliebe Urteile in völlig unzutreffendem
Zusammenhang gebracht.
 
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Genau derselbe Betreiber hat neulich erst auf einen bösen Brief eines Berliner Anwalts hin sogar den ganzen irrtümlich für das erste Jahr bezahlten Betrag zurückerstattet. Aus lauter Angst vor einer neuen negativen Feststellungsklage. Denn so eine hatte er erst kurz vorher verloren.
 
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Hallo in die Runde,
ich möchte mal alle etwas beruhigen, auch ich bin schon auf Opendownload und Softwaresammler reingefallen.
Allerdings habe ich mich nicht unter meinem Namen angemeldet da
die ja schonmal keine sichere Seite dazu anbieten.
So, bezahlt habe ich nie und von Opendownload kam noch nichtmals eine
Mahnung per Mail, anders bei Softwaresammler die mahnen nach ein Paar
Tagen mit Mahnkosten von 3,- € aber auch da werde ich nicht bezahlen
und meine Anschrift und Namen haben die auch nicht.
Und wenn bei jemanden ein Mahnbescheid in Haus flattert, diesen als
unbegründet ablehnen fertig:abgelehnt:

Gruß:tach: und schlaft alle wieder ruhig
 
Mahnung von opendowload.de

hallo ihr lieben!

habe mich letztes jahr dort angemeldet und leider das mit den mitgliedsbeiträgen überlesen...habe mir dann openoffice runtergeladen, was aber nicht richtig funktioniert hat! habe letztes jahr zwei mahnungen bekommen die ich auch gezahlt habe...blöd...ich weiß! danach habe ich aber sofort meine kündigung geschickt! darauf kann nur ein schreiben das das nicht ginge!

nun zum problem...habe nun wieder eine mahnung bekommen...vorher aber sicher keine rechnung! die mahnung war im spam-ordner und sollte bis heute bezahlt werden!

meine frage! reicht es nicht darauf zu reagieren? oder krieg ich dann probleme weil ich ja beim ersten mal gezahlt habe??

freue mich über eure antworten! ich hoffe ihr könnt mir helfen!
 
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Nun muss ich doch noch einmal eine Begebenheit schildern, die mir neu erscheint.
Am 30.10. um 16:18 Uhr habe ich mich ausweislich einer Nachricht von Telekom bei Softwareload angemeldet und die Freeware "Internet Explorer 7.0" heruntergeladen.
Am 14.11. bekam ich eine Rechnung von Softwaresammler mit dem Hinweis, ich hätte mich am 30.10. um 16:18 Uhr dort angemeldet.
Da ich nur einen PC besitze, ist das ja praktisch nicht möglich.
Kann es sein, das Softwaresammler sich Kundendaten von Softwareload
besorgt oder gibt es noch eine andere Erklärung?
 
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Vielleicht mal wieder eins von den "Datenlecks", von den die Telekom ja schon häufiger betroffen war...
 
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Das beschäftigt auch die Justiz. Allein gegen die Mannheimer Firma gibt es mehr als 6000 Anzeigen. Der Fall liegt bei der Staatsanwaltschaft in Darmstadt - ein Hinweis darauf, dass mutmaßliche Hintermänner in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnen. "Wir befinden uns noch in der Prüfungsphase, es geht um Betrug und um Verstöße gegen das Urherberrecht und das Markengesetz", sagt ein Sprecher. Bei der betroffenen Firma gab es gestern telefonisch keine Auskunft. Eine Mitarbeiterin der Hotline erklärt, Anfragen seien schriftlich zu stellen - an die Postadresse auf der Rheinau.
:-D
Die Verbraucherzentrale rät auf ihrer Internetseite ebenfalls, "auf keinen Fall" zu zahlen
Quelle: "Nicht zahlen lautet der wichtigste Rat"
 
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morgenweb.de schrieb:
schon gerichtliche Mahnbescheide seien extrem selten, und auch vor Gericht lande kaum ein Fall, heißt es auf der Internetseite.
Man vergißt zu erwähnen, dass selbst diese extrem seltenen Prozesse ( ein halbes Dutzend
in über vier Jahren bei hundertausenden ev sogar im Millionenbereich Betroffener )
mit Ohrfeigen für die Nutzlosbetreiber endeten.

Es wird immer noch nicht deutlich genug gemacht, dass sich der gesamte Mahndrohmüll
ohne jede juristische Rechtfertigung abspielt.
Warum unter solchen Umständen einige VZ noch immer die tibetanische Gebetsmühle
des Schreibseln empfehlen, ist kaum noch nachzuvollziehen.
morgenweb.de schrieb:
Um ganz sicher zu gehen, rät D. aber zu Widerruf, Anfechtung und Kündigung
- etwa mit dem Musterschreiben der Verbraucherzentrale (
Vergleichbar mit einer Reiseausfallversicherung für den Fall heftiger Schneestürme in der Sahara. :rolleyes:
 
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