opendownload.de softwaresammler.de ( me too Postings )

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AW: opendownload.de softwaresammler.de ( me too Postings )

Lass es einfach. Brieffreundschaften mit denen bringen nichts. Ist das Porto nicht wert. Das ist wie Konversation mit einer Parkuhr.

Im Grunde genommen bringen sie auch nichts. Selbst auf konkrete Anfragen kommen nur allgemein gehaltene vorgefertigte mails. ...haben Sie Fragen, wenden Sie sich an unseren Support ..... steht in ihren Webseiten. Und das habe ich absichtlich gemacht. Scheint bloß keinen Support zu geben, der auf Fragen eingeht. Irgendwie merken sie dann doch schnell, dass sie mit keiner Bezahlung rechnen können. Sie reagieren dann auf keine Provokation mehr. Dann brechen sie die Brieffreundschaft ab. Habe es bei 3 Abzockern probiert. Innerhalb ca. 3 Wochen war Funkstille. Ist aber alles Zeitverschwendung, denn dann landen die mails "an" die Abzocker in den Papierkorb. Wie gesagt, es kosten ihnen kein .A.....runzeln, ob einer mehr oder weniger bezahlt, ist ihnen dann egal. Deshalb immer wieder der Rat, nicht zu reagieren, dann verlieren sie von alleine die Lust. Wer denkt, er kann mit mails sie aus der Reserve locken und denkt, die ärgern sich über irgendwelche Provokationen, der irrt.
Auch die Rechnungen werden ohne Prüfung verschickt. Alles übers System erzeugt, sonst würden nicht so viele Rechnungen im Internet auftauchen, die sie an ihre eigene Adresse geschickt haben, weil sich jemand bei ihnen unter deren Adresse angemeldet hat. Hier sieht man, dass sie sich nicht einmal die Mühe machen, ihr System so zu bereinigen, dass das nicht vorkommen kann. Es ist ihnen völlig egal, dass das passiert, es wird einfach weg gesteckt. Und an diesem Beispiel kann man auch ahnen, wie viele Rechnungen täglich verschickt werden, sonst müssten solche Fehler auffallen. Lara
 
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Wenn eine gewisse Anzahl vom me too Postings erreicht wird, schließen wir
gelegentlich solche Threads, so wie hier z.B den ersten Thread zu dem Thema,
nachdem auch alles schon x-mal gefragt und beantwortet wurde.
http://forum.computerbetrug.de/allg...de-neu-softwaresammler-de-124.html#post282559
Ingesamt sind das jetzt ca 2600 Postings!

Das Thema ist erschöpfend behandelt, beantwortet und erklärt worden.
Und deswegen ist jetzt hier auch mal Pause

EOT

PS: Wer meint, er hätte was gaaaaanz neues auf Lager, kann mir oder einem der andern Mods
dies per PN mitteilen, ob es sich lohnt, dafür das Thema wieder zu öffnen.
 
DivX download bei kino.to / Rechnung bekommen

Hallo!

Ich habe versucht einen Film bei kino.to anzusehen. Bereits Wochen zuvor hatte ich mir mal von einer anderen Seite den DivX-Player kostenlos downgeloadet.
Das was jetzt folgt, scheint etwas zu sein, was man leicht umgehen kann, wenn mans eben weiß.

Kino.to soll grundsätzlich kostenfrei sein, deshalb wollte ichs dort mal testen.
Als ich den Film starten wollte, ging ein Fenster auf mit der Nachricht, ich müsse meinen DivX-Player updaten, da dieser nicht auf dem neuesten Stand sei. Hierfür wurde ein Download Link angezeigt. Den klickte ich an, mußte meine Adressdaten angeben und der Download startete.

Heute bekam ich eine Rechnungs-Mail von desktop-downloads.de über 12x 8 Euro, die Gesamtsumme von 96 Euro sei diesen Monat in eins zu überweisen.
Ich habe nie willentlich etwas kostenpflichtiges abgeschlossen.
Ich bin dann nochmal auf die kino.to Seite. Wenn man so verfährt, wie oben beschrieben, gelangt man eben auf diese Seite, die einem einen Download des Players anleitet. Dort steht nun tatsächlich in klein in einem Fenster, dass dies kostenpflichtig ist.
Das ist mir damals nicht aufgefallen und ich bin nicht blind, muss gegenteilig davon ausgehen, dass ein durchschnittlicher User der über den Nepp noch nicht Bescheid weiß, dies auch kaum wahrnehmen würde.

Ich bekam nach der Eingabe meiner Adressdaten eine Bestätigungsmail mit Zugangsdaten. Von Kostenpflichtigkeit wird in dieser Mail nichts erwähnt. Auch wurde ich zu keiner Zeit in irgendeiner Form über ein Widerrufsrecht informiert.

Ich habe dies heute desktop-downloads.de per Mail mitgeteilt und verlangt, meinen Zugang dort sofort zu kündigen.

Wie siehts nun mit der rechtlichen Vertretbarkeit ihrer Forderung aus? Es wird immer gesagt, es müsse klar und deutlich erkenntlich sein, wann für etwas was zu zahlen ist. Das dumme ist eben, dass "klar und deutlich" eine weiche Forumlierung ist. Ich habe es nicht gesehen und auch eben ist es mir auf den ersten Blick nicht in die Linse gefallen. Definitiv bekam ich keine weiteren Informationen über Kostenpflichtigkeit und Widerrufsrecht per Mail oder Brief oder sonst irgendwie.
 
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Es ist leider bekannt, dass kino.to gern zu den Abofallen verlinkt.

Es gelten aber die Hinweise, die schon auf vielen, vielen Seiten hier im Thread gegeben wurden. Kostenhinweise haben sofort und deutlich erkennbar zu sein. Wenn aber Hunderttausende den Hinweis übersehen, dann ist der Hinweis eben "gemäß allgemeiner Verkehrsauffassung" (so sagen es die Juristen...) nicht sofort sichtbar. Denn Hunderttausende können nicht alle blöd sein, oder blind, oder zu faul zum lesen.

Also gelten die üblichen Hinweise zu Abofallen.

Das lesen.

Die Videos von Katzenjens gucken.
 
Softwaresammler

Hallo zusammen.
Ebend bin ich dummerweise auf Softwaresammer.de gelandet um mir den DIVX Player zu laden. Ihr wisst ja was dann passiert. Ich bin einen Vertrag von denen Abzockern eingegangen.
Nach der Email musste ich ja den Link anklicken um zu bestätigen. Das habe ich gemacht und dann habe ich mir den Player runtergeladen.
Später viel mir auf was ich gemacht hatte.
Nun habe ich die Möglichkeit zu wiederrufen aber ich habe schon geladen....
Kann ich noch wiederrufen?

Da steht:

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Was heisst das???

Danke im Vorraus
 
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Ich bin einen Vertrag von denen Abzockern eingegangen.

Wieso das? Bei Webseitenangeboten mit verschleierter Preiskennzeichnung kommt gemäß geltender Rechtsprechung kein wirksamer kostenpflichtiger Dienstvertrag zustande.

Was heisst das???
Mahngeblubber schrieb:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Das heisst für Dich erstmal gar nichts. Das bezieht sich auf das angebliche Erlöschen des Widerrufsrechts bei sofortiger Inanspruchnahme der Dienstleistung (§ 312d BGB).
Man kann aber nicht mit dem Setzen eines Häkchens auf sein Widerrufsrecht verzichten. Absoluter Blödsinn. Vorher hätte eine wirksame Widerrufsbelehrung in Textform zugehen müssen, und beide Vertragsparteien hätten Ihre Leistung bereits vollständig erbracht haben müssen. Gilt also nur dann, wenn Du bereits bezahlt hättest.

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Wer den Ball flachhält und auf den Schwachsinn nicht reagiert, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung...Prozess...Schufa. .." etc.)
wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht.

Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
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Wieso das? Bei Webseitenangeboten mit verschleierter Preiskennzeichnung kommt gemäß geltender Rechtsprechung kein wirksamer kostenpflichtiger Dienstvertrag zustande.
...


Habe ich die Dienstleistung denn nicht schon in Anspruch genommen wenn ic den DIV X Player schon heruntergeladenHabe? Das macht mir sorgen...
 
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Es geht nicht darum, ob du es in Anspruch genommen hast. Hast du es im vollen Bewußtsein
und in Kenntnis der angeblichen Kostenpflichtigkeit getan?
 
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Ich hatte eben dein Satz falsch zitiert:
Das bezieht sich auf das angebliche Erlöschen des Widerrufsrechts bei sofortiger Inanspruchnahme der Dienstleistung (§ 312d BGB).


Ich meinte das das Widerrufsrecht erlischt wenn ich die Dienstleistung, also das Downloaden, vollbracht hätte.


Vielleicht verstehe ich das auch nicht richtig...
 
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Ich meinte das das Widerrufsrecht erlischt wenn ich die Dienstleistung, also das Downloaden, vollbracht hätte.
Ein Widerspruchsrecht macht nur Sinn, wenn überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.

Lies, was antiscammer geschrieben hat und versuch es zu verstehen
So macht die Diskussion keinen Sinn
 
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Naja, die Feinheiten des Vertragsrechts sind ja auch nicht ganz einfach zu verstehen.

Das Widerrufsrecht ist ja überhaupt nur dann interessant, wenn man überhaupt annimmt, dass ein wirksamer, kostenpflichtiger Vertrag zustandegekommen ist. Vorher interessiert das schon mal sowieso niemanden.

Wie schon gesagt: es kommt hier kein kostenpflichtiger Vertrag zustande. Der versteckte Preishinweis wird nicht Vertragsbestandteil. Basta.

Das gilt auch dann, wenn eine angebliche "Dienstleistung" in Anspruch genommen wurde. Wenn der Verbraucher sich nicht darüber im klaren sein musste, dass die Nutzung des Angebots kostenpflichtig ist, dann ist die Nutzung nicht als Anerkenntnis eines Dienstvertrags zu werten.
 
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Hat sich alles erledigt. Habe eine Email erhalten das der Widerruf akzeptiert wird und ich aus allem raus bin.

Hätte ich nicht gedacht.

Die zivilisieren sich doch nicht etwa???
 
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Einen schönen guten Morgen,

hier mal wieder ein neues Opfer von opendownload.de :wall:
Ich habe mich schon in sämtlichen Foren schlau gemacht und auch mit der Verbraucherzentrale telefoniert. Jeder sagt ja NICHT zahlen und aussitzen. Mache ich gerade :-D Die erste Mahnung habe ich schon bekommen.
Meine Frage: Ich habe die falsche Adresse angegeben und die Verbraucherzentrale meinte, dass ich keinen Wiederspruch gegen die Mahnung einlegen soll, weil sie sonst meine Anschrift haben. So. Sollte es nun nach einiger Zeit zu einer gerichtlichen Mahnung kommen, wie stellen die den gelben Zettel denn zu? Weil per Post geht ja nicht bzw. er kommt dann bei jemand anderem an? Gegen diesen Gerichtszettel muss ich ja Einspruch einlegen, aber wenn ich ihn nicht per Post erhalte bzw. wenn ihn jemand anders erhält? Zufälligerwiese gibt es die Adresse wirklich irgendwo, nur der Name ist halt falsch. Die Frage also, wird der dann auch per Email zugestellt?
Schönes Wochenende
 
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