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Es bleibt unterschwellig übrig, als wenn Verbraucher diesen Gang zum Gericht zu fürchten hätten.
Was übrigens in fast allen Pressemeldungen immer wieder völlig falsch dargestellt wird.
Auch die riesige Schlagzeile ( fast 5 cm große Buchstaben) der gestrigen Ausgabe des
Revolverblattes aus Hamburg suggeriert dies: "So wehren sie sich gegen die Internet-Abzocke"

dazu gibt es Ratschläge, die aus der untersten Mottenkiste stammen.
Frage schrieb:
"Ich wurde abgezockt, was kann ich tun?"
Wieso abgezockt? Solange man nicht gezahlt hat ist man nicht abgezockt, sondern wird
lediglich durch Mahnmüll belästigt
Antwort schrieb:
Sichern sie Beweise. Rufen sie die Abo-Fallen erneut auf und drucken sie die Seite als Beweis aus
So ein hanebüchener Unfug. Nicht der Verbraucher muß etwas beweisen sondern der Abzocker.
Immer wieder wird es so dargestellt, als ob der Verbraucher sich verteidigen müsse und
von den Roßtäuschertricks der versteckten Preise haben sie ebenfalls noch nie was in der
Redaktion gehört oder gelesen >> http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html
 
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Ich hab diese Rechnung auch von diesem O. T. bekommen.

Also wär das einfachste den brief erstmal zu ignorieren oder hab ich da was falsch verstanden?:-?
 
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Was brauchst du eigentlich noch außer den Ratschlägen hier im Forum?

Die Entscheidung, ob du zahlen ( und ein Depp sein) willst, ( der weitere
Ferraris der Nutzlosen mitfinanziert) oder nicht liegt ganz bei dir.
 
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Aber "fleissig" ist er. Mal nur ein Rechenbeispiel:

Angenommen, ein Mandant schreibt 170000 Rechnungen pro Woche. Da muss dann in etwa gleicher Anzahl ein bedrohliches Anwaltsschreiben hinterher versandt werden.

Bei 40 Arbeitsstunden in der Woche stehen hier 2400 Minuten oder 144000 Sekunden zur Verfügung. Pro Fallbearbeitung hat der Anwalt rund 0,847 Sekunden zur Verfügung.

In jeder Zeitspanne von 0,847 Sekunden verdient sich der Anwalt die Kosten seiner Inanspruchnahme, die Bearbeitungspauschale usw.. Von dem Stundenlohn können Zierden des Berufsstandes nur träumen ...

Na gut, er bekommt ihn auch nicht. Es wird so schlecht gezahlt.

Als Anwalt muss er natürlich nicht darüber nachdenken, warum bei seinem Mandanten einfaches Nichtzahlen in jedem beliebigen Einzelfall reicht und warum bei anwaltlicher Gegenwehr der vorgesehenen Opfer der Forderungssteller flugs auf alle Ansprüche verzichtet. Nachdenken gehört nicht zu den Berufsspflichten. Es kann ihm wenigstens nicht nachgewiesen werden, dass er über diesen Zusammenhang bereits nachgedacht hätte.
 
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Aber "fleissig" ist er. Mal nur ein Rechenbeispiel:

Angenommen, ein Mandant schreibt 170000 Rechnungen pro Woche. Da muss dann in etwa gleicher Anzahl ein bedrohliches Anwaltsschreiben hinterher versandt werden.

Besitzt der Herr Advokat eigentlich eine eigene Druckerei inkl. Kuvertier- und Frankierstrasse und eine Fahrzeugflotte zur Auslieferung an die Post?

Bei 40 Arbeitsstunden in der Woche stehen hier 2400 Minuten oder 144000 Sekunden zur Verfügung. Pro Fallbearbeitung hat der Anwalt rund 0,847 Sekunden zur Verfügung.

Na, mit der ein oder anderen Überstunde wird er schon auf eine ganze Sekunde pro Fall kommen. So viel Zeit muss sein.


Eniac
 
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Besitzt der Herr Advokat eigentlich eine eigene Druckerei inkl. Kuvertier- und Frankierstrasse und eine Fahrzeugflotte zur Auslieferung an die Post?
Es kann zumindest bezweifelt werden, da meiner Meinung nach das Ganze in Hessen beim Rüsselsheimer Anbieter abgewickelt wird und nicht in Osnabrück/Niedersachsen.
 
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Es kann zumindest bezweifelt werden, da meiner Meinung nach das Ganze in Hessen beim Rüsselsheimer Anbieter abgewickelt wird und nicht in Osnabrück/Niedersachsen.
Er hatte ja schon einmal eine Leitung nach Hochheim/Main. Das muss jetzt ca. vier Jahre her sein. Damals stand das "Endgerät" der 0180-er Leitung ja auf einem Schreibtisch der NewAdMedia... :wink:

Und im Mülleimer der NewAdMedia fand man etliche Blanko-Briefbögen mit dem großen roten "T" vor.
 
AW: opendownload opfer

Hauptforderung 96,00euro
mahnkosten 3,00euro
1,3 geschäftsgebühr aus 96,00 euro also 32,50euro
auslangenpauschale 6,50euro

insgesamt kommt dann folgende summe raus.....138euro
RVG - Einzelnorm
I 2300 I Geschäftsgebühr .................................... I 0,5 bis 2,5 I
I I Eine Gebühr von mehr als 1,3 kann nur gefordert I I
I I werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig I
I I war. I I
Wie schwierig ist denn die Beauftragung eines Serienbriefes für den Anwalt, der sein Briefpapier zur Verfügung stellt?

Am Rande bemerkt: Wie lange kann so ein Advokat mit Mahnungsempfängern am Telefon sprechen, wenn jeder 10 erst anruft?
 
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Wer macht heute den Werbedrücker?

Z.B. 5download.de mit Google-Bezahlwerbung und dem Suchwort "mediaplayer".

Wer ist nun 5download.de? Sieht erst einmal "fremd" aus:

Site report for 5download.de

Klickt man drauf, kommt sad01.com zum Vorschein. Das sieht dann sehr bekannt aus:

Site report for sad01.com

Die Welt des Einschüchterungsgewerbes ist klein.
 

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Gefangen in der Internetfalle - München - Aktuelles - tz-online.de
Die rund 6000 Anzeigen gegen Vorgänger-Firmen der Content Services, hinter der laut Staatsanwaltschaf die einschlägig bekannten Gebrüder S[...] stecken, liefen allesamt ins Leere: die Verfahren wurden alle eingestellt. Gegen Content Serivces sind seit Oktober 2008 rund 3000 Anzeigen eingegangen
Schön, wenn die Behörden auch durchblicken. Noch schöner, wenn sie auch was täten. Das werden wir leider nicht erleben.
 
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Hier handelt es sich natürlich nicht um das Wirken von Banditen:

Content Services Ltd. - Abofalle mahnt Stiftungs-Chef - Meldung - Stiftung Warentest - test.de
Da staunte der Vorstand der Stiftung Warentest nicht schlecht: Per E-Mail verlangt die für den Betrieb diverser Abofallen bekannte Content Services Ltd. von ihm, W. B., persönlich die Bezahlung von 96 Euro für die Nutzung von www.opendownload.de. Klarer Fall: B. zahlt nicht. Auf test.de gibts reichlich Tipps, wie sich unberechtigte Forderungen abwehren lassen.
Wenn Sie sicher sind, sich gar nicht beim fraglichen Angebot registriert zu haben, brauchen Sie gar nichts zu unternehmen.
 
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WDR 2 Der Sender. - Quintessenz - Teure "Gratisangebote"
Nur bei gerichtlichem Mahnbescheid reagieren
Weil die Forderungen der Internetfirmen ungültig sind, muss auf deren Schreiben, Rechungen und Mahnungen nicht reagiert werden. Doch Abzocker sind hartnäckig, verschärfen den Ton, erheben sehr hohe Mahngebühren und schalten recht schnell einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro ein. Die versuchen die angeblichen Kunden einzuschüchtern, drohen mit Pfändung oder negativen Schufa-Einträgen.Drohgebärden, die jedoch getrost ignoriert werden können.
Fordern sie das kooperierende Geldinstitut auf, das Konto zu schließen oder beschweren sie sich bei der Banken- und Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn.

Beschweren Sie sich über die Rechtsanwaltsbüros bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes. Welche Rechtsanwaltskammer zuständig ist, weiß die Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9, 10179 Berlin.
Kehrt Vernunft ein?
 
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hallo,
ich bin auch auf diese idioten reingefallen. nach einer email indem sie mir die kosten + mahnkosten auflisten, bin ich mal ins internet und habe danach gesucht und sofort unzählige seiten gefunden, wo immer wieder von betrügern gesprochen wird.um mich gegen diese zu wehren habe ich diesen brief gefunden:

Absender
+ Adresse

Einschreiben mit Rückschein
Anbieter
+ Adresse
Ort und Datum

Betrifft: Ihre unberechtigte Forderung – “Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr. …………”

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

Ich bin jedoch völlig davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.

Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll und wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestim*mungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

Nach nochmaliger Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten.

Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an.

Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge.

Weiterhin erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich hiermit auch fristlos.

Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Eine Zahlung werde ich keinesfalls vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)

und jez wollte ich wissen, ob es sinnvoll ist diesen brief fertig zumachen und diesen leuten zuzuschicken. meine richtige adresse haben sie, da ich mir bei der anmeldung nix schlimmes gedacht habe.
naja würde mcih über eine schnelle antwort freuen.
 
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Was ist der Grund, sich mit diesem substanzlosen Mahndrohgekläffe länger zu beschäftigen, als man für das Drücken der Entf-Taste benötigt?
Bestimmt kommte jetzt als Begründung, dass man sich viiiiiieeeel besser fühlt, wenn man
sich so "energisch" gewehrt hat :rolleyes:

Sachlich fundierte Gründe hab ich noch nirgends gefunden. Begründen können das auch
die "Rechtsexperten" in bestimmten Foren/Blogs nicht.
Aber solche okkulten Beschwörungsrituale als Abwehrzauber gegen böse Nutzlosgeister
finden immer wieder begeisterte Jünger.
 
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Wer auf die anonymen Bedrohungen und das schwachsinnige Mahndrohgekläffe reagiert, zeigt, dass er Angst hat und sich mit dem Müll auseinandersetzen will.

Diese Bereitschaft, als Opfer für solche üblen Erpressungsüberfälle zur Verfügung zu stehen, ist der erste Schritt ins Verderben.

Wenn nicht eine nachvollziehbare Begründung und ein einsehbarer sachlicher Grund vorliegt für eine geschäftliche Kommunikation, gehört das alles direkt in den Müll.
 
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