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AW: Gerrichtlicher Mahnbescheid

Natürlich habe ich eine Rechnung und vor 4 Tagen auch schon mein erstes Mahnschreiben bekommen. Das Problem ist das ich heute Abend für mindestens zwei Wochen in Urlaub fahre was soll ich tun wenn in dieser Zeit ein Gerrichtlicher Mahnbescheid kommt?

Gerichtliche Mahnbescheide der Nutzlosen sind sehr selten und werden schon mal gar nicht gleich nach der ersten Mahnung versandt.

Bei der Anmeldung habe ich nicht meine echten Daten (Name, Adresse, usw.) angegeben, also denke ich mal das es schwer sein dürfte mir einen Gerichtlichen Mahnbescheid zu schicken.

Na, dann ist ja alles paletti. Gerichtliche Mahnbescheide können nun mal nicht per email zugestellt werden, alles was Du bekommen wirst sind weitere Mahnungen per mail, die Du getrost in die Tonne kloppen kannst.

Geniesse also Deinen Urlaub und mach Dir keinen Kopp wegen dem Quatsch.


Eniac
 
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Selbst wenn der Zugang "freigeschaltet" würde: bei der Anmeldung auf einer Webseite, wo der Preishinweis verschleiert wurde, entsteht kein kostenpflichtiger Vertrag.

Strafanzeigen werden in diesen Fällen regelmäßig eingestellt, weil z.B. der Vorsatz nicht beweisbar ist etc.etc.
 
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Eine weitere Quelle: Abzocke Firma Content Services Ltd. softwaresammler.de*-*Rechtsanwalt Anwalt Weiß & Partner, Esslingen
In einem uns vorliegenden Schreiben des Vorstandssekretariat/Kommunikation BW-Bank heißt es wörtlich:

„Die BW-Bank ist auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Stuttgart verpflichtet, das von Ihnen genannte Konto der Firma Content Services Ltd. zu führen und für diese den Zahlungsverkehr abzuwickeln. Die BW-Bank hat hiergegen bereits entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet.“

Offensichtlich entwickelt sich diese Möglichkeit, den Banken die Verbindung zu derartigen dubiosen Firmen anzuzeigen, zu einem adäquaten Mittel den Geldfluss zumindest kurzfristig zu unterbinden. Dass Firmen wie die Firma Content Services Ltd. hierdurch –wohl schmerzlich- getroffen werden zeigt sich daran, dass sie versuchen die Kontosperrung im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu verhindern. Ob die Verpflichtung der Baden-Württembergischen Bank zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Folgenden aufrecht erhalten werden kann, bleibt abzuwarten. Wir werden in jedem Fall weiter berichten.
Es wird der Bank helfen, die Mitwirkung am Schmeißfliegen-Inkasso durch unfreiwilliges Betreiben eines Kontos zu beenden, wenn Betroffene ihren Mahndrohmüll dorthin entsorgen. Die Bank muss derzeit die Schädigung ihres Ansehens in der Öffentlichkeit ertragen.
 
AW: feel-free-sms.com HILFE

Hallo, ich hab mich am 25.04.09 auch bei opendownload angemeldet....
habe gelesen das es wohl da nicht mit rechten dingen zu sich geht, deshalb habe ich die rechnung nicht bezahlt...
jetzt habe ich aber eine rechnung von einem anwalt bekommen und wenn ich das nicht bezahle dann gehts wohl vor gericht...
ich weiß nicht so recht was ich machen soll???
 
AW: feel-free-sms.com HILFE

jetzt habe ich aber eine rechnung von einem anwalt bekommen
Anwälte in Diensten der Nutzlosbranche sind bezahlte Schreibknechte ohne jede besondere Rechte
und wenn ich das nicht bezahle dann gehts wohl vor gericht...
höchst unwahrscheinlich
ich weiß nicht so recht was ich machen soll???
die Infos lesen, blaue Links oben auf der Seite. Wer zahlt, tut es freiwillig zur Finanzierung weiterer Ferraris der Nutzlosbranche, aber nicht weil er müßte.
 
AW: opendownload.de softwaresammler.de ( me too Postings )

Nur zur Info: bei dem betreffenden Fall vor dem AG Mannheim ging es nicht um einen bereits an Opendownload gezahlten Betrag, sondern es ging darum, mit einer negative Feststellungsklage die Frage zu klären, ob dem "Unternehmen" die Forderung zusteht. Die anfangs noch selbstsicheren Anwälte haben dann zurückgezuckt und die Forderung zurückgezogen (es war noch kein Geld bezahlt), außerdem muss das Unternehmen die Verfahrenskosten übernehmen.
 
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Unser Sohn hat sich auf der Seite von opendownload angemeldet und jetzt haben wir den Anwalt auf dem Hals. Dem Inkassoschreiben des Anwalts haben wir widersprochen. Dummerweise hat sich unser 16jähriger Sohn bei der Anmeldung 3 Jahre älter gemacht. Was in so einem Fall tun? Auch ignorieren? Der Anwalt will von uns einen aussagekräftigen Beleg über die Minderjährigkeit.
Weiss jemand eine Antwort?
 
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Anwalt schickt Luft-Mahnungen | Ibbenbürener Volkszeitung - Kreis Coesfeld
Ob der Jurist, dessen Kanzlei in Osnabrück sitzt, weiß, dass er Forderungen eintreibt, die offenbar jeder Grundlage entbehren - mit der Antwort auf diese Frage wollen Verbraucherschützer nicht zitiert werden.

Sicher ist: Der Anwalt, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hat, beziehungsweise seine Mitarbeiter gehen nicht an das Telefon, dessen Rufnummer sich auf der Mahnung findet.

Mehrere Versuche der WN, eine Stellungnahme in der Kanzlei zu erhalten, scheiterten jedenfalls: Es kamen das Besetztzeichen oder eine freundliche Stimme vom Band . . .
 
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Hatte zum Beitrag von Kassio15 (1148 ) gepostet. Nun ist der Beitrag verschwunden!?:(

---------- Artikel hinzugefügt um 09:44:50 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 09:43:53 ----------

Hatte zum Beitrag von Kassio15 gepostet. Nun ist der Beitrag verschwunden!?:(


Modinfo
Postings mit Werbung für bestimmte Zeitungen fliegen raus
 
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Danke erstmal allen für die Tipps und Kommentare.:-p
Wir werden die Angelegenheit wohl aussitzen. Ich bin sauer auf mich selbst, dass ich nicht schon eher auf diese Seite gekommen bin. Hätte mir schon viel Ärger erspart.
 
softwaresammler.de // mich kriegt ihr nicht

Hallo Leute.

Unschwer ist zu erraten das ich auch auf den [...] von softwaresammler.de
reingefallen bin. Ich hab mich ebenfalls "superschnell und kostenfrei" registriert und soll jetzt 96€ zahlen.
Hab mir schon einige Threads durchgelesen und das mit tot stellen/Widerspruch einlegen scheint mir auch sehr sinnvoll. Allerdings ists bei mir ein wenig anders und ich weiß nicht wie ich verfahren soll. Ich hab hier jetzt eine Rechnung (138€) von einem Rechtsanwalt bekommen der sagt das ich die Mahnungen nicht beachtet habe und ich die 138€ bis zum 13.8.2009 bezahlen soll.

Das erste was ich gedacht hab als ich den brief vorhin gelesen hab war: was zum teufel wollt ihr von mir und worum geht es eigentlich :eek:

Also bin ich auf softwaresammler.de gegangen um zu erfahren worum es eigentlich geht. Ich dachte zuerst ich hätte mir irgentein sauteures Teil gekauft und nicht bezahlt. Als ich dann drauf war dachte ich nur: "Die Seite kennste doch. Da hab ich mir schon so manches Update geladen". Und was seh ich im nächsten Moment ganz dick und fett gedruckt.
96€ Anmeldekosten
Ich bin mir 100% sicher dass das da bei meiner Anmeldung nicht gestanden hat. Beweisen kann ichs nicht.

Ebenfalls ist mir dann eingefallen das ich auf meinem email-acc immer ein paar Spammails hab. Meistens so Miste wie "billigFliegen" "selbstständigkeit leicht gemacht" und auch "Mahnung". Hab ich mir halt nie was bei gedacht da meiner Meinung nach ne Mahnung nicht per mail verschickt werden sollte da sie ja immer im Spamfilter hängen bleiben kann. Könnte ich dann nicht einfach behaupten das ich seit Jahren meinen acc nicht mehr aufgerufen hab und so die Mahnungen verpasst hab?

Mein Problem ist halt jetzt das ich nicht wie die meisten Leute nur eine elektronische Mahnung, sondern eine halt eine richtige Rechnung (Briefform) eines ! Anwalts ! hab. Hab jetzt schon son bisl Bammel aber ich werde das definitiv nicht bezahlen (und das es dadurch noch teurer werden kann macht mir noch mehr bammel).

Was soll ich jetzt machen?

Sollte ich beim Anwalt morgen anrufen und es ihm dann erklären oder im meine Meinung sagen?

Ist es nicht so das ein Vertrag 2 handschriftliche Unterschriften benötigt?

Ich hab vom Recht echt kP.


schonmal besten Dank
Jan

[Ausdruck entfernt. (bh)]
 
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Diese Verfahren werden allesamt massenhaft eingestellt, weil der Betrugsvorsatz nicht nachweisbar ist etc.
Zivilrechtlich sieht es allerdings anders aus, das "Unternehmen" hat neulich erst in einer negativen Feststellungsklage klein beigegeben und die Forderung zurückgezogen. Zivilrechtlich sind diese Forderungen nicht durchsetzbar.
 
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Und hier zur Abwechslung mal wieder ein Paradebeispiel, wie ein Journalist nicht in der Lage ist das Problem sachgerecht zu erfassen: Gefangen in der Internetfalle - München - Aktuelles - tz-online.de

Und dann wird auch noch was davon geschriebselt, dass man den Schriftverkehr mit den Burschen pflegen soll, was weder erfahrene Verbraucherschützer noch i. d. R. Anwälte oder wir Aktivisten hier so nicht unterschreiben. :wall:
 
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Nicht jeder Journalist ist im WW so erfahren wie der Mitbetreiber dieses Forums.

Immerhin wird auch einiges richtig weitergegeben:
„Am besten reagieren Sie überhaupt nicht“, rät die Verbraucherschützerin. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss der Pseudo-Kunde Widerspruch einlegen – aber weil der Schritt zum Gericht mit Kosten verbunden ist, gehen Abzocker-Firmen selten so weit.
selten ist nicht richtig, sehr sehr selten wäre korrekt
 
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