opendownload.de softwaresammler.de ( me too Postings )

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Mir ist das selbe wie allen mit open Download passiert. Nur mit dem Unterschied das die meine Adresse haben und ich sogar den ersten Jahresbeitrag bezahlt habe :wall:.
Wie ist das jetzt mit dem zweiten Jahresbeitrag?? Soll ich den zahlen oder auch nicht?? Weil die haben ja meine korrekte Adresse :-?
 
Vertipperdomains

Eine altbewährte Form der Fallenstellerei sind die sog. "Vertipperdomains". Ein kleiner Rechtschreibfelher oder ein vergessener Punkt hinter dem www führen nicht auf die (kostenlosen) Seiten der Originalhersteller sondern direkt in den Drahtverhau des Mahn- und Drohgewerbes.

Vorsicht, Falle:

www-firefox.de
www-open-office.de
www7-zip.de
www7zip.de
wwwfree-avg.de
wwwfreeavg.de
wwwopen-office.de
wwwpdfcreator.de

Also nicht mit dicken Fingern auf die Tasten kloppen.


Eniac
 
Softwaresammler-[...]: Wie genau vorgehen in meinem Fall?

Hallo,

ich bin, wie viele andere, in eine [...]sfalle getappt, diesmal wars softwaresammler.de
Ich habe bei der Homepage zwar falsche Daten angegeben, aber die richtige E-Mail.
Nun habe ich mich erst gerade vor einer Stunde oder so angemeldet und hab dann zu spät in den AGBs gelesen, dass man dafür bezahlen sollte. Hab mich also mal informiert und auch schon diesen Thread durchgelesen.
In zwei Wochen wird also wahrscheinlich die erste Rechnung per E-Mail kommen, meine Frage ist also: Wie soll ich dann genau vorgehen? Ich bin erst 17, also wäre der Vertrag eh ungültig, also es gäbe drei Möglichkeiten:

a) der Rechnung widersprechen, mit der Begrüdung, dass ich erst 17 bin
b) der Rechnung einfach so widersprechen
c) einfach gar nichts tun

Ich bin vor etwa 2-3 Jahren schon einmal auf einen [...] reingefallen (ja, ich in dumm, gleich zwei Mal...). Damals hat mein Vater für mich da zurückgeschrieben und sogar meine Identitätskarte gescannt, um zu beweisen, dass ich minderjährig bin, bis sie dann von selbst aus den Vertrag als ungültig erklärt haben.

Aber offensichtlich ist sowas gar nicht nötig, also was soll ich genau tun?

Danke im Voraus,
Totenkopftoast
 
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Dennoch folgende Frage: Ich habe den Zugang nicht über die Mail von denen freigeschaltet, weil ichs dann doch gemerkt habe. Kommt da jetzt überhaupt Post von denen?

Ist nicht auszuschließen, wäre aber dann noch weniger von Belang, als wenn man tatsächlich den Zugang "aktiviert" hätte.
(Selbst dann kommt gemäß einschlägiger Rechtsprechung kein kostenpflichtiger Dienstvertrag zustande, weil der Preishinweis nicht sofort erkennbar ist.)

Strafanzeigen gegen diese "Firma" werden leider regelmäßig eingestellt.
Die Staatsanwälte haben eine andere Auffassung vom gewerbsmäßigen Betrug als der durchschnittliche Internetnutzer.


Totenkopftoast schrieb:
[Minderjährig...]
Aber offensichtlich ist sowas gar nicht nötig, also was soll ich genau tun?

Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande.
Wer sich auf so einer Seite unter falschen Daten anmeldet, macht sich nicht strafbar, weil er nicht davon ausgehen musste, sich auf einer kostenpflichtigen Seite anzumelden. Daher liegt kein Vorsatz vor, mithin auch kein Betrug.
Daher gibt es auch solche immer wieder angedrohten "Anzeigen wegen Betrugs" nie. Uns ist nicht ein einziger solcher Fall bekanntgeworden.

Bei Minderjährigen empfehlen wir generell, die Eltern zu informieren und ihnen diese Webseiten hier zu zeigen.
Es ist keine Schande, auf solche Abzocker-Webseiten hereinzufallen. Das ist einem hanseatischen Bürgermeister auch schon passiert. Und der hat im übrigen auch nicht bezahlt.

Auch Schadenersatzansprüche gegen den Erziehungsberechtigten sind durch das "Unternehmen" regelmäßig in solchen Fällen nicht durchsetzbar.
Siehe dazu:
Urteil des AG München vom 18.2.09, AZ 262 C 18519/08, gegen den Betreiber einer Flirtseite

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Alles, was man sonst wissen muss, findet sich auch in den oben auf dieser Seite verlinkten Artikeln.
 
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Das Zitat ist doch nett:
Im Zuge der durch die Staatsanwaltschaft Mannheim geführten Ermittlungen gegen die Betreiber der Internetseite opendownload.de wegen des Verdachts des Betruges hat sich ergeben, dass ein die hiesige Zuständigkeit begründender Sitz der Gesellschaft in Mannheim nicht besteht. Die Ermittlungsverfahren wurden daher an die zuständige Staatsanwaltschaft Darmstadt abgegeben und von dort übernommen.
 
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Mein Sohn (minderjährig, falsches Alter angegeben) ist auch in diese Kostenfalle gelaufen.
Inkassobüro geführt durch Rechtsanwalt [ edit] schickt nette Schreiben.
Es gibt doch ein Aufsichtsbehörde für Inkassobüros. Eigentlich sollten alle Geschädigten ein Beschwerdschreiben an die Aufsichtsbehörde senden, mit Hinweis auf Betrug. Vielleicht nützts was.

Gr. Petro:handreib:
 
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Es gibt doch ein Aufsichtsbehörde für Inkassobüros. Eigentlich sollten alle Geschädigten ein Beschwerdschreiben an die Aufsichtsbehörde senden, mit Hinweis auf Betrug.
Was meinst du, wieviel zig-tausend Beschwerden über diese Burschen bereits geschrieben wurden!
Ich kann dir versichern: Es nützt nichts! Hier die Auffassung eines Landgerichtspräsidenten, der für die Lizenzierung in seinem Gerichtsbezirk zuständig ist:
Landgerichtspräsident schrieb:
Die zuständige Justizverwaltung kann künftig nur dann tätig werden, wenn Tatsachen bekannt werden, die einen Widerruf (§ 14 RDG) erforderlich machen.
Gründe für einen solchen Widerruf können unter anderem vorliegen, wenn begründete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die registrierte Person die persönliche Eignung oder Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt (§ 14 Nr. 1 RDG). Dies ist in der Regel der Fall, wenn die registrierte Person wegen eines Verbrechens oder eines die Berufsausübung betreffenden Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist (§§ 14 Nr. 1, 12 Abs. 1 Nr. 1 a RDG). Andere Widerrufsgründe sind etwa das Fehlen der Berufshaftpflichtversicherung, die Einbringung von Rechtsdienstleistungen über die eingetragene Befugnis hinaus, ein beharrlicher Verstoß gegen Auflagen oder keine Benennung einer neuen qualifizierten Person.

Selbst in den Fällen, in denen aufgrund einer erheblichen Vielzahl gleichgelagerter Beschwerden der Schluss naheliegt, dass systematisch sittenwidrige, überzogene oder nicht bestehende Forderungen eingetrieben werden, besteht bei der derzeitigen Rechtslage in aller Regel erst dann eine Widerrufsmöglichkeit, wenn eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung oder ein Widerruf der Erlaubnis der qualifizierten Person vorliegt. In der Praxis wird daher vielstimmig eine Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDL) befürwortet.

Es bleibt Ihnen aber unbenommen, sich an die Verbraucherschutzverbände zu wenden.
:unzufrieden:
 
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Was Aboabzocke betrifft, ist Deutschland einsame "Weltspitze" .

Einer der Hauptgründe: Das völlig ungebremste und unkontrollierte Inkassounwesen in Deutschland,
bei dem selbst erpresserische Mittel und Methoden nicht geahndet werden.

In jedem andern Land der Erde wäre denen längst der Hahn zugedreht worden
 
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Daher sollte man die "Wahlkampfphase" (gääähn) nutzen und seine/n Bundestagsabgeordneten mal auf das dilettantische neue Rechtsdienstleistungsgesetz ansprechen. Dieses Gesetz ermöglicht es unseriösen Inkassobutzen, über Monate hinweg anzumahnen und zu drohen, ohne dass eine rechtmäßige Forderung vorliegt.

Da könnte die/der neue Justizminister/in umgehend tätig werden, denn die derzeitige Ministerin Zypries schrieb:
Ministerin Zypries schrieb:
Weitere gesetzgeberische Maßnahmen halte ich zurzeit nicht für erforderlich.
:wall:

Diese Sauerei gibt es in keinem Land der Welt, nur in Deutschland!
 
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Reiner Zufall.
 

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