opendownload.de softwaresammler.de ( me too Postings )

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Mir ist was lustiges aufgefallen. Und zwar wer sich noch ersinnen kann ich habe weiter vorn meine Geschichte mit opendownload geschrieben. Und da wars ja so, cih hab mich mit falschem Namen angemeldet und aus angst vor Strafanzeige meinen richtigen geschickt und mich entschuldigt, etc. Da dachte ich ja noch die wären seriös. Naja jedenfalls ist mir auf gefallen, das die meine Supportmeldung mit meinen richtigen Daten anscheind ncih gelesen haben und mir stadessen diesen standardbrief geschickt haben, der auf jede widerrufung zurückkommt. Na ja und so denken die immernoch ich heiße [......].
Schön dumm, würden die sich die Mühe machen, die Mails zu lesen, könnten sie mir die Mahnungen frei Haus senden,aber so, landet alles im Spam... tja pech für die - Glück für mich, damit wirds natürlich ncoh einfacher.:-D

Für alle anderen, ein Spam für den Hauseigenen Briefkasten wäre nicht schlecht, da könnten auch gleich die Briefe von GEZ und die Flyer der Zeugen Jehovas mit rei^n:sun:
 
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Klartext von einem, der sich auskennt:
Da wird über die Kostenpflichtigkeit des ausdrücklich als kostenlos angekündigten Download-Angebots arglistig hinweggetäuscht. Aus juristischer Sicht ist damit keinesfalls ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.
Die Erfahrung zeigt aber: Auch wenn man nichts tut, ist von Seiten des Geldeintreibers nichts zu befürchten, da ist noch nie etwas nachgekommen.
 
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...und noch ein post!;)

ebenfalls "opfer" ... und die dreistigkeit ...
das ists, was so verärgert ...
die spielen mit der dummheit und angst der menschen.

hatte mich auch registriert ... aber den aktivierungslink nie betätigt ... und morgens um 5 kam die rechnung ... um 9 hab ich alles zurückgenommen bzw. storniert, da gelten unsere konsumentenschutzgesetze ...

und ich hab tatsächlich auf mein erstes mail ne antwort gekriegt ... ich hätte den aktivierungslink betätigt und dadurch den vertrag angenommen!;)

tja ... pustekuchen ... hab ich nicht

[ edit]
 
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so ein schwachsinn!!!


"Informationen zum Widerrufsrecht und Belehrung:
Der Kunde, kann seine auf Vertragsschluss gerichtete Erklärung (§ 1 Abs. 2 AGB: "Anmeldung") innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Kontakt: w*w.support-online-center.com

Telefax: +49-1805-88204487 (0,14 EUR/min)*
(Montag bis Freitag / 09.00 - 18.00 Uhr)

* aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz

Das Widerrufsrecht des Kunden besteht nicht, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Leistung innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsschluss begonnen hat oder der Kunde dies selbst veranlasst hat.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die vom Anbieter empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Anbieter insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung zu erfüllen."
 
RA O. T., Osnabrück auch

Hallo Leute,
nicht nur die Frau RA K. G., jetzt auch Herr RA O. T. schreibt die Mahanbescheide. Der erste habe ich gerade gestern bekommen. Aus 96.- Euro macht er mir 138.- Mal schauen wie sich die Geschichte weiter entwickelt. Ich habe nicht im Sinn zu zahlen! Er droht mir im Namen von CONTENT SERVICES LIMITED mit den gerichtlichen Schritten.
Grüsse Alle in diesem Forum - eine super Idee, sonst ist man alleine und verzweifelt.
Georg
 
AW: RA O. T., Osnabrück auch

nicht nur die Frau RA K. G., jetzt auch Herr RA O. T. schreibt die Mahanbescheide.
Lassen da etwa "Verlobte" auf ihre Art "grüßen"? ;)

Übrigens handelt es sich bei den Mails/Schreiben beileibe nicht um gerichtliche Mahnbescheide, sondern um den üblichen Mahndünnpfiff, der zur Einschüchterung aus München und Osnabrück verbreitet wird!
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

Es geht ganz klar um die Ausbeutung von Unwissenheit und Unerfahrenheit.

Der Wechsel der anwaltlichen Mahndroh-Kasper treibt scheinbar die Kosten hoch und soll die völlig überflüssige Angst erhöhen.

Diese faulen Tricks machen Gerichte niemals mit.
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

Das Widerrufsrecht des Kunden besteht nicht, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Leistung innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsschluss begonnen hat
Wie kommen die auf diesen Unsinn? Von 7 Tagen steht nix im Gesetz (§312d Abs 3 BGB), mal ganz abgesehen davon das die Frage des Erlöschens des Widerrufsrechtes ohnehin umstritten ist.

Egal, ist ja eh alles nur Mahngeschwurbel.
 
AW: RA O. T., Osnabrück auch

Hallo Leute,
nicht nur die Frau RA K. G., jetzt auch Herr RA O. T. schreibt die Mahanbescheide. Der erste habe ich gerade gestern bekommen. Aus 96.- Euro macht er mir 138.- Mal schauen wie sich die Geschichte weiter entwickelt. Ich habe nicht im Sinn zu zahlen! Er droht mir im Namen von CONTENT SERVICES LIMITED mit den gerichtlichen Schritten.
Grüsse Alle in diesem Forum - eine super Idee, sonst ist man alleine und verzweifelt.
Georg

Also kein gerichtlicher Mahnbescheid - sondern nur gequirlte Sch...., also Mahndrohmüll.

Also weiter Steine legen.:sun: Ich zumindest.
 
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Hallo Liebe User,

ich konnte schon sehr viel über diese [...], durch euere posts, in erfahrung bringen. DANKE !!!

meine frage, bzw mein anliegen ist folgendes :

ich habe die richtige adresse angegeben (sowie ich auch e-mail), aber den falschen namen. wie und in welcher form kann sich das negativ für mich auswirken ??

das lustige bei der ganzen sache ist ja, dass ich vor einigen wochen eine reportage bei stern TV über diese [...] gesehen habe und es nich fassen konnte, wie man auf sowas reinfallen kann..nun, da habe ich mich wohl geirrt :p

ich freue mich über jede antwort, die mir meine nächsten schritte erleichtern !!!

bis dahin, stay tuned !

MFG, bootica

[Ausdrücke entfernt. (bh)
 
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Dein Fall unterscheidet sich ganz offensichtlich nicht von den vielen anderen Fällen, die allein in diesem Thread schon auf vielen Seiten behandelt wurden.
Alles, was man wissen muss, findet sich in den oben auf dieser Seite blau verlinkten Grundsatzartikeln.

Nur soviel:
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande.
Wer sich auf so einer Seite unter falschen Daten anmeldet, macht sich nicht strafbar, weil er nicht davon ausgehen musste, sich auf einer kostenpflichtigen Seite anzumelden. Daher liegt kein Vorsatz vor, mithin auch kein Betrug.

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Aber das steht alles schon so in den oben verlinkten Artikeln.
 
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Sehr vielen Dank für diese schnelle und vor allem kompente Hilfe !!!

Schönes Osterwochenende ;)
 
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Ach ja, mich hats auch erwischt, und wie jeder andere sag ich auch: ich habs nicht gesehn.
Hab ich wirklich nicht, da ich auf dem blöden 17"Monitor die Kostenbelehrung ganz rechts garnicht gesehn hab, und we scrollt schon nach recht, wo eh meistens nur Werbung ist?

Rechnung kam am nächsten Morgen, Verbraucherschutzschreiben ist dann per Einschreiben rausgegangen, wobei ich immernoch auf den rückschein warte.

im übrigen ist bei mir die erste auch gleichzeitig die Letzte Mahnung, so stehts jedenfalls drin. bin mal gespannt wie es weitergeht, bekomm doch so gerne Post vom Anwalt.
Ob der auch persönlich vorbeikommen würde? mich würds freuen ;)

Das einzig gute daran ist, das man jetuzt aufmerksamer auch mal AGB's liest.
das schlechte daran: ich überlege ernsthaft ob ich jemals wieder meinen richtigen Namen und Adresse eingebe.
 
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Brieffreundschaften mit der Nutzlosbranche sind wenig zielführend
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html
Selbst Verbraucherzentralen empfehlen kein Geschreibsel mehr

Also mir wurde vom Verbraucherschutz sogar empfohlen was zurückzuschicken, mit der Begründung "Vogel Strauss Taktik ist nicht, es gibt sowas wie nen Schadensminderungsgesetz" oder so. Er hats mir so erklärt, das DIE einen Teil der Unberechtigten Vorderungen auch durchsetzen könnten, wenn man garnicht auf die schreiben reagiert.
 
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