Nun ist er da: der Probenzauber !

AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

:motz:Hallo,:motz:

habe grade eine völlig neue Rechnung mit neuem Konto vone einem S.R. von Probenzauber erhalten,

innerhalb von noch nicht mal 10 Tagen neuer Besitzer, neue Briefe, neue Firma????????????:roll:

Habe nochmal die Mail vom europ. Verbraucherzentrum in leicht abgewandelter persönlicher Form zurückgeschickt.
Die sind aber nervig....
So eine Zeitverschwendung bei dem schönen Wetter!!!!

Lieben Gruß an alle Geschädigten, Silvia :teddy:​
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Hallo an alle weiteren entnervten,
ich habe heute folgende Mail erhalten:

Sehr geehrter Kunde,

Sie erhalten diese E-Mail weil Sie Kunde bei probenzauber.de sind.

wie sich sicherlich schon herumgesprochen hat, wurde Probenzauber.de, an mich, Firma .....verkauft.

Durch den Verkauf des Projektes haben sich unsere Kontodaten geändert, folgende Kontodaten sind die neuen:

Kontoinhaber: ......

Bankverbindung Deutschland:
Kontonummer: 355419037
Bankleitzahl: 100 208 90
Bank: HypoVereinsbank

Bankverbindung Österreich:
Kontonummer: 51560 765 165
Bankleitzahl: 12000
Bank: Bank Austria
IBAN: AT741200051560765165
SWIFT-BIC: BKAUATWW

Sollten Sie Ihre Rechnung, welche wir Ihnen nochmals im Anhang hinzugefügt haben, noch nicht überwiesen geworden sein:

So tun Sie das bitte jetzt, überweisen Sie bitte an die oben genannten Ktodaten, als Verwendungszweck geben Sie bitte die Rechnungsnummer an.

Wir tragen Sie monatlich für 20 kostenlose Produktproben ein.

Mit freundlichen Grüßen
Probenzauber.de

Fa. .....

....
ich kann die Mails schon nicht mehr zählen, die ich an Pro Invent und Probenzauber geschickt habe..ich versende die Mails an die Bande immer mit "Erhalt bestätigen", worauf ich immer die gleiche automatische Rückantwort erhalte.....wir bearbeiten Ihre Mail innerhalb der nächsten 48 Stunden während der Arbeitszeit (ja wann auch sonst). Aber sonst erhalte ich außer Mahnungen nichts.

Gruß und weiterhin gute Nerven wünscht

rotznase05

persönliche Daten gelöscht , Link deaktiviert modaction
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

naja mittlerweile wissen wir wir diese mail ausschaut ...
ich hab sie noch immer nicht bekommen
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Hallo,
seit Tagen verfolge ich regelmäßig was sich hier so tut.Hab mich auch schon genug über diese Bauernfänger geärgert (Mein 12jähriger Sohn verirrte sich auf diese Seite) und unzählige Mails und Briefe geschrieben. Die hier bekannten Antworten hab ich auch alle schon erhalten, aber zusätzlich gabs dann noch die folgende aus der man vielleicht entnehmen kann dass besagter Herr R. nicht nur während der normalen "Arbeitszeit" sondern offensichtlich auch nach einer durchzechten Nacht per Mail antwortet. Übrigens bin ich ihm in Punkt 3 zuvor gekommen und nun befasst sich ein Rechtsanwalt mit dem leidigen Thema,mir wird das langsam zu blöd.

Von: [email protected] im Auftrag von Probenzauber.de
[[email protected]]
Gesendet: Sonntag, 23. April 2006 02:04
An: xxxxxxxxx
Betreff: AW: Kündigung des Vertrages (Rechnungsnummer PRZ-0xxxxxxx)

1. Können Sie einen Vertrag nicht einfach fristlos kündigen, da sie weder in der Lage sind, weiters Sie einen Vertrag abgeschlossen haben!

2. Weiters sollten Sie sich über Ihre Rechte informieren

3. Werden wir bei nicht einhaltung der Vertragbedingung unseren Rechtsanwalt einschalten.


Werd das hier aber mit Interesse weiter verfolgen,
Gruß Helena
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Helena schrieb:
nun befasst sich ein Rechtsanwalt mit dem leidigen Thema,mir wird das langsam zu blöd.
Wenn ein Rechtsanwalt schreibt, wird voraussichtlich recht schnell Ruhe einkehren. Dafür kostet ein Rechtsanwalt auch Geld.

Aber zugegeben: Dauernd Mahnschreiben zu erhalten, kann einen aufregen, wenn man keine Erfahrung mit ungewöhnlichen Anbietern hat.
 
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reductor schrieb:
Naja ich muss denen ja widersprechen, dass ich keinen bindenden Vertrag mit ihnen eingegangen bin. Und sowas mache ich einfach lieber per Einschreiben als per Mail.

Das Schreiben ging jetzt, wie du schon schreibst, an den Herr der auf der Rechnung steht. Und jetzt sehen wir einfach mal weiter.
Das verstehe ich nicht. Die senden Dir Emails und Du fühlst Dich verpflichtet die zu beantworten? Noch dazu auf dem Postwege. Ein teures und wenig erquickliches Hobby. Es gibt in diesem Thread doch viele gute Hinweise darauf, dass die Forderungen meist unberechtigt sind. Das fängt bei der Irreführung zum Angebot an und geht bis zur fehlenden Widerrufsbelehrung. Die einzigen Schreiben, auf die man daher m. E. in den Zusammenhang reagieren muss, sind Schreiben vom Gericht (Mahnbescheid, Klage). Alles andere macht nur Stress und ist Zeit- und Geldverschwendung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass es soweit je kommt. Und wenn, sind die Chancen sehr hoch, dass denen dann gerichtlich attestiert wird, was ihre Forderungen wert sind: nämlich nichts.

M. Boettcher
 
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drboe schrieb:
Die senden Dir Emails und Du fühlst Dich verpflichtet die zu beantworten? Noch dazu auf dem Postwege. Ein teures und wenig erquickliches Hobby. Es gibt in diesem Thread doch viele gute Hinweise darauf, dass die Forderungen meist unberechtigt sind. Das fängt bei der Irreführung zum Angebot an und geht bis zur fehlenden Widerrufsbelehrung. Die einzigen Schreiben, auf die man daher m. E. in den Zusammenhang reagieren muss, sind Schreiben vom Gericht (Mahnbescheid, Klage). Alles andere macht nur Stress und ist Zeit- und Geldverschwendung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass es soweit je kommt. Und wenn, sind die Chancen sehr hoch, dass denen dann gerichtlich attestiert wird, was ihre Forderungen wert sind: nämlich nichts.

Das vollständige Abtauchen ist jedenfalls rein juristisch betrachtet nur dann sinnvoll, wenn man sich sicher ist, dass ein Vertrag von vornherein gar nicht zustande gekommen ist.

Irreführung und fehlende Widerrufsbelehrung haben aber nicht automatisch eine Auswirkung auf die Wirksamkeit eines Vertrags. Wenn die Irreführung zu einem Irrtum geführt hat, kann man anfechten. Wenn die Widerrufsfrist noch läuft, kann man widerrufen. Aus Sicht eines vorsichtigen Juristen sollte man das auch tun. Hilfsweise kann man noch eine ordentliche Kündigung erklären.

Erst wenn das wirksam erledigt ist, kann man getrost auf einen gerichtlichen Mahnbescheid warten, der vermutlich gar nicht kommen wird.

Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos unter Grundlagen zur Bindung an Online-Abos und auch grundsätzliche Überlegungen zu den Handlungsmöglichkeiten (unter "Und was mache ich jetzt?").

Hilfreich finde ich auch den Artikel Abo-Fallen im Internet des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.


Ein angeblich von einer Verbraucherzentrale für Fälle einer ungewollten Inanspruchnahme von Internet-Serviceleistungen entworfenes Musterschreiben, wurde hier veröffentlicht:
http://forum.computerbetrug.de/showpost.php?p=142516&postcount=76
 
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waqs ist denn wenn ich sag das ich wärend der anmeldung besoffen war?;-)
 
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Mein gott, so viele mit dem gleichen Problem....verdammt ärgerlich.

Ich gehe am Donnerstag zur Verbraucherzentrale und las mich da beraten.

So ein Brief hab ich noch nicht bekommen, ich werde den A***löchern nicht einen Cent zahlen!
 
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ich glaube wenn ihr sagt das ihr wärend der anmeldung betrunken wart,ist der vertrag nichtig!!!
 
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Schlechte Idee, denn dann würde ja ein Eingeständnis der Anmeldung erfolgen, die zu Schadenersatzforderungen führen könnte. Allerdings ließe sich von vornherein kein Schaden erkennen - aber einen Versuch wäre es dem Zauberer bestimmt wert.
 
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rolf76 schrieb:
Das vollständige Abtauchen ist jedenfalls rein juristisch betrachtet nur dann sinnvoll, wenn man sich sicher ist, dass ein Vertrag von vornherein gar nicht zustande gekommen ist.

Irreführung und fehlende Widerrufsbelehrung haben aber nicht automatisch eine Auswirkung auf die Wirksamkeit eines Vertrags. Wenn die Irreführung zu einem Irrtum geführt hat, kann man anfechten. Wenn die Widerrufsfrist noch läuft, kann man widerrufen. Aus Sicht eines vorsichtigen Juristen sollte man das auch tun. Hilfsweise kann man noch eine ordentliche Kündigung erklären.
Eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt doch zu einer unbegrenzt laufenden Widerspruchsfrist. Man kann also zu jedem beliebigen Zeitpunkt widerrufen, auch noch bei einem Gerichtstermin.

Natürlich kann man seine Position diesbezüglich schriftlich mitteilen. Aber ohne Not Kosten produzieren? Das empfiehlt sich eher nicht.

Soweit kein Vertrag besteht, ist eine ordentliche Kündigung m. E. nicht wirklich möglich. Auf welcher Grundlage sollte die Kündigung - ohne Vertrag - erfolgen? Andernfalls würde man m. E. nämlich erklären, dass man den Bestand eines gültigen Vertrages durchaus in Betracht zieht. So aber, wie das hier und anderswo oft geschildert wird, kann man dann auch gleich Demenz zugeben. Denn entweder hat man sich da angemeldet, oder man hat nicht. Wer nun genau weiß, dass er das nicht getan hat, kann den anderen so lange zappeln lassen, wie er will. Der andere ist im Streit eh beweispflichtig. Und das dürfte ihm dann ja ziemlich schwer fallen. Also kann man das m. E. sehr wohl gelassen abwarten.

M. Boettcher
 
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Man kann ohne Probleme einen Vertragsschluss bestreiten und hilfsweise anfechten und ordentlich kündigen, ausführlich hier:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=131662#post131662

Ich meinte mit meinen Überlegungen diejenigen, die ihre Daten selbst eingegeben haben. Wenn man sich dabei auf einen Irrtum berufen möchte, muss man unverzüglich anfechten und kann nicht bis zu einem Prozess warten.
 
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rolf76 schrieb:
Man kann ohne Probleme einen Vertragsschluss bestreiten und hilfsweise anfechten und ordentlich kündigen,
Was würde die hilfsweise ausgesprochene, ordentliche Kündigung bewirken? Sie würde doch auf den Vertragsbedingungen des Anbieters basieren und damit wohl die Zahlung (12/24 Monate) nach sich ziehen. Nehmen wir einmal an, der Anbieter nimmt die ordentliche Kündigung an, weist jedoch zugleich alle anderen Einwände zurück und fordert darauf das Geld für die Restlaufzeit des Vertrages bis zum Kündigungsternmin ein. Dann steht man doch genau da, wo man jetzt auch schon steht: praktisch ein Deadlock.

M. Boettcher
 
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Die hilfsweise ausgesprochene Kündigung führt als Ergänzung zu den anderen einschlägigen Erklärungen dazu, dass man in EINEM Schreiben ALLES mögliche getan hat und sich bis zu einem wohl nicht kommenden gerichtlichen Mahnbescheid nicht mehr mit dem Anbieter auseinandersetzen muss.

Es ist ein allerletztes Sicherheitsnetz: Falls der undenkbare irreale Fall einträte und ein Gericht einen Vertrag annehmen sollte, Widerruf und Anfechtung in den Wind schreiben würde, dann hat man wenigstens nicht das Folgejahr an der Backe, da man auf jeden Fall fristgerecht ordentlich gekündigt hat.

Für einen Haudegen wie drboe erscheint das als Erbsenzählerei, für Juristen ist das normale Vorsicht.

Da immer wieder Missverständnisse aufkommen: Mir geht es darum, mit einem Schreiben alle in Betracht kommenden Erklärungen abzusenden. Danach kann man alle weiteren Schreiben abheften, dass der Anbieter Ruhe gibt, kann man als Privatperson nicht erzwingen, weder durch geschickte Schreiben noch durch Nichtstun.
 
Wieder ein Nachfolger vom Probenzauber

Vorgestern hatte ich eine E-mail erhalten von einem [...] der mir mitgeteilt hat dass die Firma Probenzauber an ihn verkauft hat und das sich deshalb die Kontodaten geändert hätten und ich möge doch den Betrag, eh schon wissen,überweisen.Hat noch jemand Post bekommen bzw. wie geht das denn jetzt wieder weiter

[Namen entfernt. (bh)]
 
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Ich habe jetzt übrigens die "neue" Rechnung bekommen.
Sie schaut genau so aus wie die alte ... also auch was Firma etc. angeht.
Nur falls das wichtig sein könnte ;)
 
AW: Wieder ein Nachfolger vom Probenzauber

Hallo, gar nicht reagieren. Die Staatsanwaltschaft in Wien beschäftigt sich mit probenzauber.de. Habe selbst Anzeige erstattet und der StA meinen gesamten Schriftverkehr zur Verfügung gestellt. Ich warte ab was da rauskommt. Habe dem neuen Firmeninhaber mitgeteilt, dass, wenn er die Firma gekauft hat, ja auch wohl den gesamten Schriftverkehr kennen sollte. Abwarten und Tee trinken, oder wende Dich an die StA Landgericht Wien, [...].
Ich habe von der StA einen Fragebogen erhalten, diesen ausgefüllt und wieder an die zuständige StA übersandt. Gleichzeitig habe ich ihr auch mitgeteilt, dass probenzauber.de eine neue Benutzeroberfläche hat. Ich warte jetzt ab, was die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Wien macht.
Gruß Jürgen

[Namen und Aktenzeichen entfernt. (bh)]
 
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rolf76 schrieb:
.. dass der Anbieter Ruhe gibt, kann man als Privatperson nicht erzwingen, weder durch geschickte Schreiben noch durch Nichtstun.
Das ist klar, obwohl man sich gegen Belästigungen schon zur Wehr setzen kann. Nur muss man dann selbst Geld in die Hand nehmen, was sich mit der nötigen Gelassenheit aber vermeiden läßt. An der scheint es regelmäßig zu fehlen. So, wie sich das hier und anderswo vielfach liest, fühlen sich die Betroffenen offenbar genötigt immer und immer wieder auf die Schreiben zu antworten. Diese "Brieffreundschaft" zerrt dann richtig an den Nerven, weil unklar ist, ob es nun zu Ende ist oder nicht. Praktisch lebt man dann eine Zeit in der bangen Erwartung, ob die Firma noch ein As im Ärmel hat. Das dürfte auch das Kalkül sein, nämlich durch stetige, nervige Schreiben mit dreisten und drohenden Formulierungen die Leute peu a peu weich zu kochen, damit sie (mindestens ein Teil davon) zahlen, um endlich wieder ihre Ruhe zu haben.

rolf76 schrieb:
Für einen Haudegen wie drboe erscheint das als Erbsenzählerei, für Juristen ist das normale Vorsicht.
Naja, es sind auch Juristen, die als Handlanger der Anbieter dieser dreisten "Dienste ohne Nutzen" auftreten. Es sind Juristen, die den Firmen die Formulierungshilfen geben und das Forderungsmanagement betreiben. Es sind Juristen, die in Mahnbriefen nicht zutreffende Szenarien aufbauen, von denen sich die Empfänger letzten Endes wirtschaftlich bedroht fühlen. Juristen geben den Dailerparasiten Deckung, fungieren als Jugendschutzbeauftragte, geben den Strohmann für angebliche oder tatsächlich ausländische Anbieter von Internetdiensten, halfen bei der Verlagerung von Webseiten auf die BVI, beim Betrieb von illegalen FTP-Servern und bei Versuchen sich qua Markeneintrag und Abmahnung erfolgreiche Projekte unter den Nagel zu reissen. Juristen mahnen Internetbetreiber ab, gelegentlich gleich tausende, wie im Fall der Kfz-Kennzeichen in Domainnamen oder für bösgläubige Marken, wie bei den Explorer-Fällen. Juristen sorgten dafür, dass eine Dame in der Gemeinde Kummerfeld erst unter Betreuung gestellt wurde; dann haben die Betreuer - Juristen - ihr Haus unter Wert an die Gemeinde verkauft und zu 4-fach überhöhten Preis räumen lassen. Juristen haben dann die Berichterstattung über diesen Skandal verboten. Juristen sitzen zu Hauf in Parlamenten, machen Politik und Gesetze, oft genug zum Nachteil der Bürger und zum Vorteil einer kleinen Gruppe. Und nun sage einer, dass das, was Juristen machen, gut ist.

M. Boettcher
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

hilfe!

ich habe mich ausversehen auch am 9.4. auf probenzauber.de angemeldet und bekam genau 15 tage später (was für eine verarsche) die rechnung, obwohl ich niemals die bestätigungsmails akzeptiert habe.

ich habe denen nun einen brief geschrieben, von wegen, dass das alles rechtswidrig ist etc zumal ich ja auch nie etwas bestätigt habe.

wie stehen denn nun meine chancen?

bitte helft mir,

liebe grüße,

laura
 
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