AW: Nun ist er da: der Probenzauber !
Nabend zusammen!
Habe heute ebenfalls zum ersten mal Nachricht(die Standartrechnung) von Probenzauber so gegen 22:13 erhalten.
Darauf folgte dann eine Info-Mail gegen 22:59, dass Probenzauber an Firma [......] verkauft wurde und sich somit die Kontodaten geaendert haben.
Waehrend dessen war ich schon im Internet auf der Suche nach Gleichgesinnten und mit dem Verfassen eines Antwortschreibens schon recht weit fortgeschritten.
Habe dieses auch eben abgeschickt und bin nun einmal gespannt, wie reagiert wird.
Gruss,
keks
PS: Meine Antwortmail einmal fuer alle kommenden Betroffenen..hoffentlich hilfts.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 29.04.2006 in dem Sie einen
Betrag von 84 Euro für die angebliche Inanspruchnahme eine
Internet-Serviceleistung verlangen.
Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und
wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und
mich u.a. gemäß ƒ 312e BGB, bzw. ƒ 1 der BGB-Info VO informiert haben.
Äußerst hilfsweise fechte ich diesen angeblich abgeschlossenen Vertrag
wegen arglistiger Täuschung an.
Daneben widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen
Vorschriften über Fernabsatzverträge.
Höchst hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über
den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
Sie haben desweiteren nicht ausreichend über das Rücktrittsrecht
informiert, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist
(basierend auf der sogenannten Fernabsatzrichtlinie).
Der Hinweis auf Ihrer Homepage reicht dafür nicht aus, da es sich dabei
nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt.
Da somit keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht
Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor
offen. Ich beziehe mich hier auf den § 5d des Konsumentenschutzgesetzes,
welcher unmißverständlich besagt:
...
[zitat § 5d,Konsumentenschutzgesetzes]
...
Ich trete von diesem Vertrag, sowie jeglicher geschäftlichen Beziehung
zu Ihnen, innerhalb der erweiterten Rücktrittsfrist von 3 Monaten
zurück. Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz, sowie aus jedem anderen
tauglichen Rechtsgrund, ist dies mein Recht, welches ich hiermit in
Anspruch nehme.
...
[zitat § 5e,Konsumentenschutzgesetz]
...
Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom 29.04.2006
(Rechnungsnummer: PRZ-***) zurückzubuchen
und die Angelegenheit innerhalb von 7 Tagen als gegenstandslos zu
bestätigen, sowie sämtliche Informationen über mich( besonders e-mail
Adresse und Anschrift) unwiderruflich aus ihrer Datenbank zu entfernen.
Mit freundlichen Grüßen,
****
Name entfernt MOD/BR