Nun ist er da: der Probenzauber !

AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Aus Kulanzgründen wie die Firma so schön sagt wurde ich aus dem Vetrag entlassen!

UND DAS KANN ICH DEM BRIEF VOM EUROPAKONSUMENT VERDANKEN!

Den hab ich eingeschrieben abgeschickt und siehe da, es bringt mal was!

Mal sehen was bei ....-heute.com passiert!
Also Leute durchhalten!

Am Ende dieses Tunnels gibt es Licht und ich bin geraude ins freie gekommen! fg
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

HAllo Unregistriert!

HAbe eine beschwerde an den Europakonsument geschickt und eine mail zurück bekommen! Und im Anhang war dieser Vordruck!

Bei interesse bitte eine pn mit email adresse!
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Vielen Dank...aber glücklicherweise brauche ich den Wisch nicht mehr!!
Habe mich auf §5e und §5d des Konsumentenschutzgesetzes berufen und diese zitiert,mit der Aufforderung mich aus dem Vertrag zu entlassen.
Und siehe da...Email abgeschickt und nach 30 Min kam die Kündigung aus Kulanzgründen ins Postfach....wahnsinn!

Es geht doch!Kann das nur jedem empfehlen!

LG aus dem sonnigen Süden
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Sorry keine Ahnung wieso ich abgemeldet war! Also falls jemand den Vordruck vom Europakonsument braucht bitte eine PN!
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Zwei Artikel aus Österreich über die Probenzauberer:

Überschrift: Opulentia - Gratisproben, die in Wahrheit Kosten verursachen

http://www.europakonsument.at/Europakonsument/ek_detail.asp?id=26833&lang=DE

Ein weiterer ähnlicher Artikel auf orf.at

Überschrift: Teure "Gratisproben": Staatsanwaltschaft ermittelt

http://help.orf.at/?story=4470

Zwar hier nicht neu, aber durchaus Wert wieder in Erinnerung gerufen zu werden:

orf.at schrieb:
Unternehmer ist beweispflichtig
Grundsätzlich ist bei Anmeldungen im Internet der Unternehmer beweispflichtig. Die alleinige Bekanntgabe von Name und Adresse reicht für so einen Beweis jedenfalls nicht aus.

Auch das Anführen der so genannten IP-Adresse ist als Beleg für eine verbindliche Anmeldung ungenügend – Opulentia versucht allerdings durchaus die "unfreiwilligen Kunden" mit Anführung dieser IP-Adresse zur zahlung zu "bewegen".
Gruß
Wembley
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Habe heute einen BRIEF bekommen!
In den folgendes stand:


Sehr geehrte Frau .....

Stellungnahme u ihrem schreiben vom ......

Sie haben sich am... mit der IP ...... um ..... auf www. prob......de angemeldet.

Bestätigungsmail der anmeldung wurde am .... um .... gesendet.

Unsere Homepage wurde mit den E- commerce Richtlinien aufgebaut und geprüft.

Unsere Widerrufsbelehrungen steht auf unserer Homepage www..........de, direkt auf der Startseite und unter AGB, weiters wird bei jeder Bestellung eine Bestätigungsmail gesendet!

Sie haben leider keine Gebrauch von dem Widerrufsrecht binnen 14 Tagen gemacht.

Da wir unsere Kunden zufrieden stellen wollen, kündigen wir Ihren Mandanten aus dem Vertrag mit Probenzauber und stellen keine weiteren Forderungen.

Ich hofe diese Auskünfte genügen Ihnen, bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen



Okay, aber ich habe keinen Anwalt eingesetz sondern selbst geschrieben!
Also schaut wieder mal so aus als würden alle dieses Mail bekommen!

Also Leute ich bin raus! juhu! jetzt noch den sms-.... sch....
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Hi Rapunzel, kannst du bitte mal den Brief denn du PZ geschrieben hast hier veröffentlichen, damit wir den selben Brief auch dahin schicken können. Wäre echt nett. Danke, gruss fiac.
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Absender




Opulentia EDV-Dienstleistungs GmbH
Mariahilfer Straße 103/1/25
A-1060 Wien


Ort, Datum

Betrifft: Ihre Rechnung vom …..06 Kunden-Nummer ….
Rücktritt § 5e Konsumentenschutzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe mich laut Ihnen am …. 2006 auf Ihrer Homepage unter probenzauber.de angemeldet. Am …..2006 erhielt ich überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass Sie mich ausreichend über das Rücktrittsrecht informierten, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf der sogenannten Fernabsatzrichtlinie). Der Hinweis auf Ihrer Homepage reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt. Da somit keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht gem. § 5d Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor offen.

Ich trete von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück.

Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom …...2006 zurückzubuchen und die Angelegenheit innerhalb von 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen


………….
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Der Probenzauber hat einen neuen Betreiber:

h**p://w*w.probenzauber.de/impressum.php
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

tag,

meine schwiegermutter ist auch auf diese "kostenlos"-masche mit kleingedruckten agbs reingefallen - sie hat aber direkt nach der anmeldung per mail ihre anmeldung widerrufen. kann ich annehmen, dass sie damit aus dem schneider ist - gilt dieses 14-tägige widerrufsrecht in solchen fällen?

eine rechnung und eine mahnung hat sie bereits erhalten...
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Unregistriert schrieb:
sie hat aber direkt nach der anmeldung per mail ihre anmeldung widerrufen.

Hat sie eine Bestätigung des Widerrufs bekommen? Sonst kann ich dir empfehlen, die letzten Seiten dieses Threads inkl. eventueller Links genauer anzuschauen.

Gruß
Wembley
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

habe was besseres gefunden:
http://www.europakonsument.at/Europakonsument/ek_detail.asp?lang=DE&id=26833

da sie nie eine anmeldebestätigung samt widerrufsbelehrung erhalten hat, verlängert sich die rücktrittsfrist auf 3 monate - angemeldet hat sie sich "angeblich" am 15.3. (tatsächlich hat sie sich aber am 15.1. an- und gleich wieder abgemeldet)

zusätzlich werde ich noch schauen, ob sie am 15.3. überhaupt online war, falls nicht liegt hier eindeutig ein fehler oder gar betrug vor!
 
Problem...

Hey ich habe heut auch einen brief bekomm in dem steht das ich angeblich ihrgendwelche produktproben bestellt haben soll, obwohl ich nie sowas bestellt habe...ich soll jetzt 91.50 euro zahlen...und es wär auch die letzte mahnung weil ich auf der davor nicht reagiert hätte, ich hab garnichts davor bekommen...ich habe auch schon versucht da anzurufen is aber entweder besetzt oda es geht keiner ans telefon, fax hab ich auch schon verrsucht hin zuschicken, geht auch nicht da kommt immer ein sendebericht auf dem fehlerhaft steht...könnt ihr mir sagen was ich da machen soll?dürfen die das überhaupt da ich noch minderjährig bin?
 
AW: Problem...

Dorina schrieb:
obwohl ich nie sowas bestellt habe...ich soll jetzt 91.50 euro zahlen...dürfen die das überhaupt da ich noch minderjährig bin?

Dürfen? Versuchen kann man es ja mal, egal ob der angebliche Kunde volljährig oder minderjährig ist. Ob man zur Zahlung verpflichtet ist, hängt aber davon ab, ob ein Vertrag besteht oder nicht.

Wer bei Vertragsschluss noch nicht 18, also minderjährig war, ist an einen Vertrag regelmäßig nur dann gebunden, wenn seine Erziehungsberechtigten im Voraus eingewilligt haben oder den Vertrag im Nachhinein genehmigen.

Wenn der Vertrag ohne Zustimmung der Eltern geschlossen wird, ist der Vertrag bis zur Genehmigung der Eltern oder dem Verweigern der Genehmigung der Eltern schwebend unwirksam. Der Anbieter kann noch nicht auf Erfüllung des Vertrags bestehen, er kann lediglich eine Frist zur Genehmigung oder Nichtgenehmigung setzen, um endlich Klarheit zu erhalten. Näher hier: Kann ich mich als Minderjähriger für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?

Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos findest Du unter Grundlagen zur Bindung an Online-Abos. Hilfreich finde ich auch den Artikel Abo-Fallen im Internet des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Rapunzel025 schrieb:
Absender




Opulentia EDV-Dienstleistungs GmbH
Mariahilfer Straße 103/1/25
A-1060 Wien


Ort, Datum

Betrifft: Ihre Rechnung vom …..06 Kunden-Nummer ….
Rücktritt § 5e Konsumentenschutzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe mich laut Ihnen am …. 2006 auf Ihrer Homepage unter probenzauber.de angemeldet. Am …..2006 erhielt ich überraschend von Ihnen eine Rechnung, ohne dass Sie mich ausreichend über das Rücktrittsrecht informierten, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist (basierend auf der sogenannten Fernabsatzrichtlinie). Der Hinweis auf Ihrer Homepage reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt. Da somit keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht gem. § 5d Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor offen.

Ich trete von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz sowie aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund innerhalb offener Frist zurück.

Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom …...2006 zurückzubuchen und die Angelegenheit innerhalb von 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen


………….

Kann ich mir diesen Brief kopieren und an probenzauber.de schicken? Bin auch Geschädigter. Schon Antwort erhalten von probenzauber.de?
 
Zurück
Oben