Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellte heute interessanten Link in Sachen Probino, Winow, Probenzauber, M. und B.C. sowie V.(P.) F. ein:
"Tipps" der StA Wiebaden
Hier der dazugehörige Text (Zitat):
Hinweise für Geschädigte in Sachen Gratisproben - Gratis-SMS
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden führt unter dem Aktenzeichen
[...] Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Internetangebote der Firma NewAdMedia in Hochheim/Main, insbesondere winow.de und probino.de. Dabei handelt es sich nach den bisherigen Feststellungen um die Beschuldigten B**** D**** C****** und M****** C******.
Ferner richten sich die Ermittlungen gegen die Firma Proinka*** GmbH in Hanau und deren Geschäftsführer St**** Str****** sowie gegen Herrn Rechtsanwalt O*** T*** in O********, die teilweise mit der Beitreibung der Forderungen aus der angeblichen Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen befasst waren und sind. Andere Mandate der Proinka*** GmbH und des Rechtsanwaltes O*** T*** sind nicht Gegenstand der hiesigen Ermittlungen.
Die Seite probino.de wurde seit Mitte Dezember 2005 allerdings nicht mehr von der Firma NewAdMedia in Hochheim betrieben sondern laut Impressum von der Firma Opulentia EDV-Diensteistungs GmbH in Wien/Österreich.
Seit einiger Zeit laufen entsprechende Angebote auch nicht mehr unter probino.de sondern unter probenzauber.de mit gleicher Verantwortlichkeit.
Ebenfalls in Wien/Österreich firmiert nach dem Impressum der Internetseiten die Zweigniederlassung der Firma Verimount mit Hauptsitz in Dubai, die unter simsen.de Gratis-SMS anbietet, deren Inanspruchnahme in eine Zahlungspflicht münden kann.
Als Verantwortlicher wird V******* P
[...] Fr******* genannt, der wiederum auch als Verantwortlicher des Angebotes unter probenexpress.de aufgeführt ist.
Eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wiesbaden für die Verfolgung in Österreich begangener strafbarer Handlungen ist nicht gegeben, wenn nicht andere Gesichtspunkte die hiesige Zuständigkeit begründen. Ebenso besteht keine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wiesbaden für vergleichbare andere Internetangebote, deren Verantwortliche laut Impressum ebenfalls außerhalb des Landgerichtsbezirkes Wiesbaden ihren Sitz haben.
Bislang haben sich noch keine hinreichend sicheren Erkenntnisse dafür ergeben, dass die Beschuldigten B**** D**** und M****** C****** auch für die weiteren Aktivitäten mit den Seiten probino.de und probenzauber.de durch die Firma Opulentia EDV-Diensteistungs GmbH verantwortlich sind.
Ebenso wenig liegen aktuell hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass zu dem unter probenexpress.de angebotenen Dienst des V******* P
[...] Fr******* oder anderen ähnlichen Angeboten eine Verbindung besteht, die zu strafrechtlichen Konsequenzen führen könnte.
Falls Sie sich durch die Verantwortlichen der von Wien aus unterhaltenen Internetangebote betrügerisch geschädigt fühlen, könnten Sie unmittelbar bei der zuständigen Staatsanwaltschaft der Bundesrepublik Österreich Strafanzeige erstatten. Dies ist ein deutlich schnellerer Weg, als dies in Deutschland zu unternehmen, weil von hier aus nur auf dem Weg eines recht aufwändigen Strafverfolgungsersuchens im Internationalen Rechtshilfeverkehr vorgegangen werden könnte.
Insoweit müsste mit erheblichen Verzögerungen gerechnet werden, weil schon die Bearbeitung der zahlreichen ständig neu hier anhängig werdenden Vorgänge und Anfragen die vorhandenen Kapazitäten weitgehend auslasten.
Hier ist folgende Anschrift bekannt:
Staatsanwaltschaft Wien
Landesgerichtsstr. 11
A-1010 Wien
Bundesrepublik Österreich
Tel/ + 43 (1) 4 01 27 - 0
Strafanzeigen gegen Personen oder Firmen, die von Deutschland aus operieren, können Sie dagegen entweder bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle oder bei der für den jeweiligen Firmensitz zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten.
Folgende Punkte und Fragen sind im Übrigen für die Bearbeitung der Strafanzeigen in Sachen Winow/Probino usw. wesentlich und sind bei einer Anzeigeerstattung zu beachten:
* Haben Sie sich auf der Internetseite angemeldet ?
* Haben Sie dabei die Zahlungspflicht erkannt, falls nicht, warum nicht?
* Haben Sie die Anmeldemaske ausgefüllt und den Vorgang abgebrochen?
* Haben Sie die Internetseite lediglich besucht ?
* Haben Sie eine andere Erklärung dazu, warum die betroffenen Unternehmen von Ihnen Zahlung verlangen ?
* Haben Sie Leistungen der Gegenseite erhalten ?
* Haben Sie Zahlungen geleistet, wenn ja in welcher Höhe und an wen ?
* Bitte fügen Sie ggf. weiteren Schriftverkehr in Kopie oder Ausdruck bei.
Schließlich ist zu empfehlen, keine Zahlung zu leisten, sofern Sie sicher sind, dass eine entsprechende Verbindlichkeit nicht eingegangen wurde. Von Ihren Gründen sollten Sie die Gegenseite schriftlich unterrichten.
Spätestens wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen Sie erwirkt werden sollte, müssten Sie umgehend zivilrechtlichen Rat einholen. Dessen Erteilung gehört nicht zum Aufgabenbereich der Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaften.
Bitte wenden Sie sich deswegen an einen Rechtsanwalt, an die Rechtsberatungsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts oder an eine Verbraucherberatungsstelle.
[An markierten Stellen editiert - bitte NUBs beachten! Im Übrigen Link angepasst] - modaction.sep