Nun ist er da: der Probenzauber !

Reducal schrieb:
Wie willst Du den Österreicher vor Gericht zerren?
Der in seine AGB hineinschreibt:

Probenzauber AGB schrieb:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
.
Der Admin-C, der ja aus Hamburg stammt, kennt, glaube ich, einen bestimmten Anwalt ganz gut.

Einen (firmeneigenen) Ombudsmann haben die laut HP auch. Die Info darüber ist über das Impressum zu erreichen. Der Text kommt einem irgendwie bekannt vor. Als hätte ich den schon bei einer Seite eines anderen Wiener Unternehmers gelesen. :wink:

Gruß
Wembley
 
Neuer Zauber vom Probenzauber:
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Sehr geehrter Kunde,
die getätigte Anmeldung wurde mit den vollständigen Angaben am 2006-xx-xx mit der IP-Adresse xxx.xx.xx.xxx durchgeführt.
aufgrund Ihrer Angabe, Sie hätten sich nicht bei diesem Dienst angemeldet, erhalten Sie diese eidestattliche Versicherungsvorlage.

Sobald Sie dieses Schreiben per Post (ausdrücklich per Post!) senden, werden Sie aus diesem Vertrag entlassen,

Wir bitten Sie ein Schreiben aufzusetzen, mit folgendem Inhalt:
-------------------------------------------------------------------------------------------------------

[ Ihr Name]


Eidesstattliche Versicherung


In Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer falschen eidesstattlichen Versicherung versichere ich, [Ihr Vor- und Nachname, Adresse, PLZ, Wohnort, Land] an Eides Statt, dass ich mich zu keiner Zeit bei der Internet-Seite probenzauber.de angemeldet habe. Insbesondere habe ich nicht am [Datum der Eintragung] mit der IP [IP-Nummer] meine Daten dort eingegeben und den kostenpflichtigen Probendienst in Anspruch genommen.


[Wohnort, Datum]


_______________________
Unterschrift

------------------------------------------------------------------------------------------------------

Erst nach diesem Schreiben welches Sie bitte per Post an die folgende Adresse richten:

Opulentia EDV-Dienstleistungs GmbH
Mariahilferstraße 103/1/25
1060 Wien
Österreich,

können wir Anzeige erstatten, Ermittlungen mithilfe dieser IP-Adresse durchführen und die Person, die tatsächlich die Anmeldung vorgenommen hat, ausfindig machen.
Durch die Ermittlungen, erhalten wir in äußerst kurzer Zeit die Täter-Daten, mithilfe denen wir strafrechtlich gegen den Täter vorgehen können.

Bitte Fragen Sie die in Ihrem Haushalt lebenden Personen, ob jemand eine Anmeldung bei Probenzauber.de getätigt hat, den falschgetätigte eidestattliche Versicherungen,
werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Probenzauber.de - Team
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Die versuchen es doch mit allen Tricks, die Leute zum Zahlen zu bewegen!
 
Probenzauber schrieb:
Erst nach diesem Schreiben ...

können wir Anzeige erstatten, Ermittlungen mithilfe dieser IP-Adresse durchführen und die Person, die tatsächlich die Anmeldung vorgenommen hat, ausfindig machen.
Durch die Ermittlungen, erhalten wir in äußerst kurzer Zeit die Täter-Daten, mithilfe denen wir strafrechtlich gegen den Täter vorgehen können.

Bitte Fragen Sie die in Ihrem Haushalt lebenden Personen, ob jemand eine Anmeldung bei Probenzauber.de getätigt hat, den falschgetätigte eidestattliche Versicherungen,
werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet.

Das soll wohl heißen, dass der Anbieter angeblich bei der Staatsanwaltschaft (StA)/Polizei Anzeige gegen Unbekannt wegen Betrugs erstatten zu beabsichtigt. Hintergrund soll wohl sein,
  • dass ein Dritter die Daten eingegeben haben könnte, um sich eine Leistung zu erschleichen, oder
  • dass zwar der Empfänger des Schreibens sich eingetragen hat, jetzt aber behauptet, dass nicht er selbst, sondern ein Dritter die Daten eingegeben hat.
Wenn der Anbieter tatsächlich Anzeige gegen den unbekannten Anmelder erstattet, entscheidet die StA, ob sie überhaupt ermittelt oder nicht. Und wenn die StA/Polizei im Falle der Aufnahme der Ermittlungen dann von dem Empfänger des o.g. Schreibens eine Aussage möchte, wird sie sich selbst melden. Eine eidesstattliche Versicherung gegenüber dem Anbieter bringt der Staatsanwaltschaft nicht viel.

Wer selbst einer Straftat verdächtigt wird, muss gar nichts sagen, weil niemand seiner eigenen Überführung mitwirken muss (und regelmäßig auch nicht sollte), siehe dazu z.B. hier:
http://www.justiz.nrw.de/BS/RechtAbisZ/glossar/A/Aussageverweigerungsrecht.html

Grundsätzlich kann eine Firma an die Nichtabgabe einer verlangten eidesstattlichen Versicherung auch keine vertragsrechtlichen Folgen anknüpfen. Ganz grundsätzlich kann man aus einem "Nichtstun" keine Willenserklärung herleiten (ansonsten würde ich nur noch Schreiben verschicken mit dem Inhalt: "Wer nicht sofort widerspricht, muss mir 5 EUR bezahlen"...). Siehe z.B. bei wikipedia
 
Nachtrag: Hätte ich fast verpennt:

Ein sehr unüberlegt handelnder Probenzauber-Mitarbeiter schrieb:
Erst nach diesem Schreiben können wir Anzeige erstatten, Ermittlungen mithilfe dieser IP-Adresse durchführen und die Person, die tatsächlich die Anmeldung vorgenommen hat, ausfindig machen.
Erst nach der eidesstattlichen Versicherung könnte Probenzauber nach eigenem Eingeständnis anhand der IP-Adresse den Telefonanschlussinhaber ermitteln (sofern die IP nicht gefälscht war und der Provider die Daten noch gespeichert hat, siehe dazu auch hier ). Das müsste doch jeden Empfänger einer solchen Rechnung beruhigen!
 
Anonymous schrieb:
Naja dann verklag i sie um schmerzensgeld oder so was, meine Bekannter ist auf dem Gebiet Spitze, de da draußen sollen sich festhalten!

du willst die wegen 84euro verklagen? da haste nachher mehr zeit und geldverschwendeung als erfolg
 
Jetzt bin ich gespannt was die auf mein Einschreiben antworten werden:

Code:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde auf Ihre Rechnung vom ... auf keinen Fall eine Zahlung leisten, da sie keinerlei Zahlungsanspruch gegen mich haben.

Zwischen uns kam kein entgeltlicher Vertrag zustande. Aufgrund der irreführenden Gestaltung der Anmeldemaske und der sehr versteckten Hinweise auf die Kostenpflicht durften Sie meine Anmeldung nicht als Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrags verstehen. Die Regelung der Entgeltlichkeit in den AGBs ist überraschend und daher unwirksam.

Sollte entgegen meiner Auffassung ein Vertrag zunächst zustande gekommen sein, widerrufe ich diesen hiermit und fechte ihn wegen Irrtums an. Vorsorglich kündige ich einen etwaigen Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Mit freundlichen Grüßen

Mehr hören die von mir nicht mehr und dass die vor Gericht mit mir reden wollen glaub ich auch nicht...
:evil:
 
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellte heute interessanten Link in Sachen Probino, Winow, Probenzauber, M. und B.C. sowie V.(P.) F. ein:

"Tipps" der StA Wiebaden

Hier der dazugehörige Text (Zitat):

Hinweise für Geschädigte in Sachen Gratisproben - Gratis-SMS

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden führt unter dem Aktenzeichen [...] Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Internetangebote der Firma NewAdMedia in Hochheim/Main, insbesondere winow.de und probino.de. Dabei handelt es sich nach den bisherigen Feststellungen um die Beschuldigten B**** D**** C****** und M****** C******.

Ferner richten sich die Ermittlungen gegen die Firma Proinka*** GmbH in Hanau und deren Geschäftsführer St**** Str****** sowie gegen Herrn Rechtsanwalt O*** T*** in O********, die teilweise mit der Beitreibung der Forderungen aus der angeblichen Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen befasst waren und sind. Andere Mandate der Proinka*** GmbH und des Rechtsanwaltes O*** T*** sind nicht Gegenstand der hiesigen Ermittlungen.

Die Seite probino.de wurde seit Mitte Dezember 2005 allerdings nicht mehr von der Firma NewAdMedia in Hochheim betrieben sondern laut Impressum von der Firma Opulentia EDV-Diensteistungs GmbH in Wien/Österreich.

Seit einiger Zeit laufen entsprechende Angebote auch nicht mehr unter probino.de sondern unter probenzauber.de mit gleicher Verantwortlichkeit.

Ebenfalls in Wien/Österreich firmiert nach dem Impressum der Internetseiten die Zweigniederlassung der Firma Verimount mit Hauptsitz in Dubai, die unter simsen.de Gratis-SMS anbietet, deren Inanspruchnahme in eine Zahlungspflicht münden kann.

Als Verantwortlicher wird V******* P[...] Fr******* genannt, der wiederum auch als Verantwortlicher des Angebotes unter probenexpress.de aufgeführt ist.

Eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wiesbaden für die Verfolgung in Österreich begangener strafbarer Handlungen ist nicht gegeben, wenn nicht andere Gesichtspunkte die hiesige Zuständigkeit begründen. Ebenso besteht keine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wiesbaden für vergleichbare andere Internetangebote, deren Verantwortliche laut Impressum ebenfalls außerhalb des Landgerichtsbezirkes Wiesbaden ihren Sitz haben.

Bislang haben sich noch keine hinreichend sicheren Erkenntnisse dafür ergeben, dass die Beschuldigten B**** D**** und M****** C****** auch für die weiteren Aktivitäten mit den Seiten probino.de und probenzauber.de durch die Firma Opulentia EDV-Diensteistungs GmbH verantwortlich sind.

Ebenso wenig liegen aktuell hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass zu dem unter probenexpress.de angebotenen Dienst des V******* P[...] Fr******* oder anderen ähnlichen Angeboten eine Verbindung besteht, die zu strafrechtlichen Konsequenzen führen könnte.

Falls Sie sich durch die Verantwortlichen der von Wien aus unterhaltenen Internetangebote betrügerisch geschädigt fühlen, könnten Sie unmittelbar bei der zuständigen Staatsanwaltschaft der Bundesrepublik Österreich Strafanzeige erstatten. Dies ist ein deutlich schnellerer Weg, als dies in Deutschland zu unternehmen, weil von hier aus nur auf dem Weg eines recht aufwändigen Strafverfolgungsersuchens im Internationalen Rechtshilfeverkehr vorgegangen werden könnte.

Insoweit müsste mit erheblichen Verzögerungen gerechnet werden, weil schon die Bearbeitung der zahlreichen ständig neu hier anhängig werdenden Vorgänge und Anfragen die vorhandenen Kapazitäten weitgehend auslasten.

Hier ist folgende Anschrift bekannt:

Staatsanwaltschaft Wien
Landesgerichtsstr. 11
A-1010 Wien

Bundesrepublik Österreich

Tel/ + 43 (1) 4 01 27 - 0

Strafanzeigen gegen Personen oder Firmen, die von Deutschland aus operieren, können Sie dagegen entweder bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle oder bei der für den jeweiligen Firmensitz zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten.

Folgende Punkte und Fragen sind im Übrigen für die Bearbeitung der Strafanzeigen in Sachen Winow/Probino usw. wesentlich und sind bei einer Anzeigeerstattung zu beachten:

* Haben Sie sich auf der Internetseite angemeldet ?
* Haben Sie dabei die Zahlungspflicht erkannt, falls nicht, warum nicht?
* Haben Sie die Anmeldemaske ausgefüllt und den Vorgang abgebrochen?
* Haben Sie die Internetseite lediglich besucht ?
* Haben Sie eine andere Erklärung dazu, warum die betroffenen Unternehmen von Ihnen Zahlung verlangen ?
* Haben Sie Leistungen der Gegenseite erhalten ?
* Haben Sie Zahlungen geleistet, wenn ja in welcher Höhe und an wen ?
* Bitte fügen Sie ggf. weiteren Schriftverkehr in Kopie oder Ausdruck bei.

Schließlich ist zu empfehlen, keine Zahlung zu leisten, sofern Sie sicher sind, dass eine entsprechende Verbindlichkeit nicht eingegangen wurde. Von Ihren Gründen sollten Sie die Gegenseite schriftlich unterrichten.

Spätestens wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen Sie erwirkt werden sollte, müssten Sie umgehend zivilrechtlichen Rat einholen. Dessen Erteilung gehört nicht zum Aufgabenbereich der Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaften.

Bitte wenden Sie sich deswegen an einen Rechtsanwalt, an die Rechtsberatungsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts oder an eine Verbraucherberatungsstelle.

[An markierten Stellen editiert - bitte NUBs beachten! Im Übrigen Link angepasst] - modaction.sep
 
Tipps der STA Wiesbaden

Sorry...ich hab mir das jetzt durchgelesen, nur anscheind bin ich zu blond" um das zu kapieren.......Soll das etwa heißen das wir die Österreicher jetzt um hilfe bitten müßten ( wenn es soweit kommt).....kann mich bitte mal jemand aufklären?

Ja und dann noch was.....hab, nachdem ich denen von P.Z. einen wiederruf, kündigung usw. geschrieben hab, heute wieder ne mail von ihnen erhalten. Sie schreiben mir folgendes:

Sehr geehrte Kunde

Unsere Homepage ist laut E-Commerce recht aufgebaut und überprüft worden und
als Richtig empfunden worden.

Ihr Widerrufsrecht laut §312 e ist 14 Tage nach Anmeldung abgelaufen, somit
können wir ihren Widerspruch nicht annehmen.

Ich hoffe ich habe ihre fragen beantworten, bei weiteren fragen stehen wir
gerne weiter zu Verfügung.

Mit freundliche Grüssen

Ihr Probenzauber Team



ist das jetzt auch wieder nur eine leere drohung, oder wie soll ich das verstehen?

LG Rennbesen!
 
Re: Tipps der STA Wiesbaden

rennbesen schrieb:
Sorry...ich hab mir das jetzt durchgelesen, nur anscheind bin ich zu blond" um das zu kapieren.......Soll das etwa heißen das wir die Österreicher jetzt um hilfe bitten müßten ( wenn es soweit kommt).....kann mich bitte mal jemand aufklären?
Ja, wer die Probenzauberer anzeigen will, sollte dies bei der Staatsanwaltschaft in Wien tun.

Unsere Homepage ist laut E-Commerce recht aufgebaut und überprüft worden und als Richtig empfunden worden.

Meinen die das E-Commerce-Recht oder hat ein Kumpel namens "E-Commerce" diese HP als "recht aufgebaut" (Achtung Mehrdeutigkeiten) bewertet?

Außerdem: der Aufbau von Homepages (nach welchen Richtlinien auch immer) und die Gültigkeit von Vertragsabschlüssen sind zwei Paar Schuhe.

Gruß
Wembley
 
Hab eheute eine mail vom Europakonsumentenschutz bekommen, nach einer beschwerde bei denen!:

In der letzten Zeit häufen sich bei uns Beschwerden von Betroffenen mit identen Sachverhaltsdarstellungen über die Firma Opulentia EDV-Dienstleistungs GmbH aus Wien, bei denen die Empfänger entweder von einer Anmeldung nichts wissen oder sich offenbar durch Gratisangebote angelockt anmelden und die zum Teil klein gedruckten Vertragsbedingungen oder die nur mittels "pop up" aufrufbaren Geschäftsbedingungen übersehen und nicht durchlesen. Erst nach Ablauf von 14 Tagen verschickt die Firma dann Rechnungen, um vermutlich bewusst die für Deutschland geltende Widerrufsfrist zu umgehen.



Grundsätzlich ist zu Anmeldungen im Internet zu sagen, dass dafür der Unternehmer beweispflichtig ist. Die alleinige Bekanntgabe von Name und Adresse reicht für so einen Beweis sicher nicht aus. Auch das Anführen der sogenannten IP-Adresse ist als Beleg für eine verbindliche Anmeldung ungenügend. Sofern Sie sich nicht dort durch ein bewusstes Anklicken bei probenzauber.de angemeldet haben, kann auch kein verbindlicher Vertrag und keine Zahlungspflicht für Sie zustande kommen.



Sollten Sie sich tatsächlich verbindlich angemeldet haben, dann ist ein Unternehmer aufgrund der Fernabsatzrichtlinie verpflichtet, die Anmeldung inklusive aller das Geschäft betreffenden wesentlichen Daten zu bestätigen und über das Rücktrittsrecht (Frist in Österreich 7 Werktage, Frist in Deutschland 14 Tage) zu belehren. Hält der Unternehmer diese Informations- und Belehrungsfristen nicht ein, dann verlängert sich die Rücktrittsfrist gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz auf 3 Monate. Der Hinweis auf der Homepage der Firma reicht gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt (die Information kann jederzeit vom Unternehmer geändert werden). Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Rücktrittsfrist noch offen ist, da der Unternehmer unseres Wissens nicht korrekt informiert.



Wir empfehlen Ihnen daher mittels eingeschriebenen Brief entweder mangels verbindlicher Anmeldung oder mangels ausreichender Rücktrittsbelehrung gegen die Forderung klar und deutlich zu protestieren und vorsichtshalber unter Berufung auf § 5e Konsumentenschutzgesetz den Rücktritt zu erklären. Die Anschrift der Firma lautet:



Opulentia EDV-Dienstleistungs GmbH

Mariahilfer Straße 103/1/25

A-1060 Wien



Die entsprechenden Musterbriefe finden Sie im Anhang.



Mittlerweile interessiert sich auch die Wiener Staatsanwaltschaft für die Vorgehensweise der Firma Opulentia. Sollten Sie an einer Anzeige interessiert sein, dann können wir Ihnen gerne den noch von der zuständigen Staatsanwältin fertigzustellenden Fragebogen in den nächsten Tagen zuschicken.
 
Der Hinweis auf der Homepage der Firma reicht gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt (die Information kann jederzeit vom Unternehmer geändert werden).

Das, finde ich, ist ein interessantes und wichtiges Argument. Wie sehen das die juristisch versierten Leser des Forums?

Gruß
Matthias
 
Braucht jemand den Vordruck den ich vom Europakonsument bekommen habe?? Dann stelle ich ihn hier herein!

Kann eigentlich jeder verwenden!
 
Offensichtlich "entläßt" Probenzauber viele "Kunden" (kurioserweise mit genau demselben Text wie bei simsen.de vor einigen Wochen) aus der Abofalle:

Zitat Probenzauber:
"Sehr geehrter Kunde,

aus Kulanzgründen wurde Ihr Vertrag gekündigt, betrachten Sie die Sache als erledigt. Es bestehen keine weiteren Forderungen von unserer Seite. Alle etwaigen E-Mails und Rechnungen sind ab sofort als gegenstandslos zu betrachten. Probenzauber.de entschuldigt sich für alle Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Probenzauber.de Team"


So sah seinerzeit die "Aboentlassung" bei simsen.de aus:

Zitat:

"Sehr geehrter Kunde,

aus Kulanzgründen wurde Ihr Vertrag gekündigt, betrachten Sie die Sache als erledigt. Es bestehen keine weiteren Forderungen von unserer Seite. Alle etwaigen E-Mails und Rechnungen sind ab sofort als gegenstandslos zu betrachten. Verimount entschuldigt sich für alle Unannehmlichkeiten und würde sich freuen, Sie demnächst als zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen."

Mit freundlichen Grüßen
Ihr simsen.de Team"


Haben die den gleichen Textbaustein-Bestand ?????
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Also erstmal muss ich sagen dass ich dieses Forum klasse finde und mir wirklich Mut macht, nachdem ich nach der Rechnung der Opulentia GmbH über 84€ ziemlich geschockt war. Es steht wohl ausser Frage dass dieses Unternehmen absolut [***] und voll auf [***] ausgerichtet ist.

Ich habe in den letzten Tagen eine Email von Probenzauber mit Rechnung als PDF-Anhang erhalten mit der Aufforderung innerhalb von 7 Tagen zu zahlen und war wohl wie ihr alle entsetzt.Ich habe mich dort wohl tatsächlich angemeldet und auch eine Bestätigungs-Mail bekommen.Über die Kosten wurde ich mir natürlich erst nach Eingang der Rechnung klar.Nach einiger Recherche in Foren werde ich nun Folgendes tun: -Rat bei der Verbraucherzentrale einholen -Widerruf durch Einschreiben -abwarten

Bisher ist jeder der Meinung diese Firma rasselt nur mit den Säbeln ohne wirklich was in der Hand zu haben.Ich hoffe ihr habt recht...und ich werde es aussitzen.Werde euch auf dem laufenden halten.

LG Calito

zwei Worte entfernt. Bitte Nutzungsbedingungen beachten BT/MOD
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Für den Fall, dass neben einem Widerspruch noch weitere Erklärungen in Betracht kommen, ist es grundsätzlich sinnvoll, alle Erklärungen auf einmal zu verschicken. Unter "Und was mache ich jetzt?" wird generell geraten, alle im jeweiligen Fall möglichen Erklärungen auf einmal per Einschreiben/Rückschein zu versenden.

Ob im konkreten Einzelfall neben dem Widerruf noch das Bestreiten des Zustandekommens eines entgeltlichen Vertrags, eine Verweigerung der Genehmigung durch die Eltern oder eine Anfechtung (z.B. wegen Irrtums) in Betracht kommen, kann und darf im Rahmen dieses Forums nicht beantwortet werden. Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos kann man >HIER< (blaue Schrift anklicken) nachlesen.
 
AW: Nun ist er da: der Probenzauber !

Rapunzel025 schrieb:
Braucht jemand den Vordruck den ich vom Europakonsument bekommen habe?? Dann stelle ich ihn hier herein!

Kann eigentlich jeder verwenden!
Ich hätte gerne den Vordruck.
 
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