AW: Nun ist er da: der Probenzauber !
hallo!
wie nicht anders zu erwarten hat es mich auch erwischt und ich bin schon über letzte mahnung hinweg. nach kontakt zu verbraucherschutzzentralen und anderen betroffenen gingen kündigungsschreiben und widerruf nach österreich. nun kam folgendes schreiben, von dem ich noch nicht all zuviel halte und nach eurer meinung frage...
für mich macht es den anschein, als wollten sie mich dadurch überhaupt erstmal angreifbar machen. ich freue mich über jeden ratschlag von eurer seite
gruß
ErNuWiedeR
Sehr geehrter Kunde,
die getätigte Anmeldung wurde mit den vollständigen Angaben am 2006-04-06 mit der IP-Adresse xxxxxxxxxxx durchgeführt.
aufgrund Ihrer Angabe, Sie hätten sich nicht bei diesem Dienst angemeldet, erhalten Sie diese eidestattliche Versicherungsvorlage.
Sobald Sie dieses Schreiben per Post (ausdrücklich per Post!) senden, werden Sie aus diesem Vertrag entlassen,
Wir bitten Sie ein Schreiben aufzusetzen, mit folgendem Inhalt:
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[ Ihr Name]
Eidesstattliche Versicherung
In Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer falschen eidesstattlichen Versicherung versichere ich, [Ihr Vor- und Nachname, Adresse, PLZ, Wohnort, Land] an Eides Statt, dass ich mich zu keiner Zeit bei der Internet-Seite probenzauber.de angemeldet habe. Insbesondere habe ich nicht am [Datum der Eintragung] mit der IP [IP-Nummer] meine Daten dort eingegeben und den kostenpflichtigen Probendienst in Anspruch genommen.
[Wohnort, Datum]
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Unterschrift
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Erst nach diesem Schreiben welches Sie bitte per Post an die folgende Adresse richten:
Probenzauber.de Supportstelle
Mariahilferstraße 103/1/25
1060 Wien
Österreich,
können wir Anzeige erstatten, Ermittlungen mithilfe dieser IP-Adresse durchführen und die Person, die tatsächlich die Anmeldung vorgenommen hat, ausfindig machen.
Durch die Ermittlungen, erhalten wir in äußerst kurzer Zeit die Täter-Daten, mithilfe denen wir strafrechtlich gegen den Täter vorgehen können.
Bitte Fragen Sie die in Ihrem Haushalt lebenden Personen, ob jemand eine Anmeldung bei Probenzauber.de getätigt hat, den falschgetätigte eidestattliche Versicherungen,
werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Probenzauber.de - Team