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Nun, derzeit stehen beide im Impressum. Opulentia und besagter Herr als Geschäftsführer.stupsi75 schrieb:Wer ist den jetzt nun der Inhaber?
Opulentia oder der Herr S.R.? Oder beide?
Es spitzt sich einfach oftmals auf die Frage zu, ob der jeweilige Anbieter jetzt vor Gericht geht oder nicht. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Bereitschaft solcher Seitenbetreiber, diesen Weg einzuschlagen, stark endenwollend ist bzw. ist uns bei Probenzauber noch kein Fall bekannt geworden, dass es einen gerichtlichen Mahnbescheid gegeben hätte bzw. die Sache gar vor Gericht verhandelt worden wäre. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dies noch tun würden, wird allgemein als sehr gering eingeschätzt. Aber Garantie gibt es dafür keine. Außerdem können die noch viele "lustige" Briefe schicken. Das kann noch lange gehen.Nad schrieb:Somit erscheint mir das ganze Schreiben nun unnötig, aber wie viele hier bin ich verunsichert, ob wir das nun einfach aussitzen können.
Nicht nur, dass eine Antwort ein Verstoss gegen das Rechtsberatungsgesetz sein könnte, wenn es zu sehr in Richtung Einzelfallberatung ginge, gibt es hier durchaus Auffassungsunterschiede, die in folgendem Link zusammengefasst sind:Nad schrieb:Wäre das Schreiben jetzt also nur Zeitvertreib oder sollte ich das machen? (darf mir das überhaupt beantwortet werden? )
kreta schrieb:bin natürlich noch einmal auf die seite probenzauber.de gegangen - und, ohh wunder - es steht das keine anmeldungen mehr angenommen werden!
kann es sein das sich da was tut weil so viele beschwerden eingegangen sind?
Natürlich gibt es das... und manchmal sind die sogar recht erfolgreich...kreta schrieb:ihr habt wenigstens einen Verbraucherschutz oder sowas - ich wüsste nicht mal ob es das hier in der CH gibt