net mobile AG

Aus meiner derzeitigen Sicht stellen diese offenbar nicht umgesetzten "Button-Lösungen" zum Einen einen abmahnfähigen Rechtsverstoß dar.
Wen willst du abmahnen und vor allem wer bist du, ein Mitbewerber? Als Kunde oder interessierter Beobachter hat man mEn nicht das Recht abzumahnen.

Außerdem, wo wäre der Beweis, dass kein Button da war?

....als doch seit 1. August 2012 die sogen. "Button-Lösung" Gesetz ist. Soweit ersichtlich haben die behandelten "Fälle" nach diesem Datum stattgefunden.
Das ist richtig, nur wie schon Teleton schrieb, es interessiert niemanden ernsthaft und außerdem mangelt es an Sanktionsmöglichkeiten.

Beim üblichen Internetbetrieb greift die Button-Lösung durchaus. Außer mit diversen Spitzfindigkeiten einer Firma aus Hessen und einer aus Sachsen über die B2B-Lüge ist derzeit in dem Bereich Ruhe eingekehrt. Ganz anders sieht es beim "mobilen Internet", insbesondere via Smartphones aus. Die Anbieter können mit ihren Angeboten durchaus technisch unterscheiden, über welches Gerät, welchem Browser, welches Betriebssystem und mit was für einem Internetzugang der Nutzer online ist. Der Nutzer wird passend zu seinen Peripherien bedient. Während normale Computer und übliche PC-Browser diverse Speicherungen vornehmen, die nachträglich ausgelesen werden können, hat man diesen Komfort bei Smartphones z. B. nicht. Also, hier noch mal meine Frage:
.... wo wäre der Beweis, dass kein Button da war?

Wir sind hier im Threat der auch von goPAY und und net-m.de handelt. Kunden dieses "Zahlungsdienstleisters" sind z. B. weltweit tätige Unternehmen in der "Erwachsenenunterhaltung". Nehmen wir doch z. B. mal die Globway B.V. aus den Niederlanden. Das ist nur ein Töchterlein eines riesigen Erotikunternehmens. Und jetzt kommst du mit den 4,99 €/Woche im sich selbst verlängernden Abonnement! Ich möchte den Anwalt erst noch erleben, der sich an dieses heiße Eisen ran wagt. Das interessiert nicht mal eine mir bekannte Staatsanwaltschaft mit hunderten oder eher tausenden Anzeigen in dem Zusammenhang.

Zur Erinnerung:
...das interessiert die Mobilfunkanbieter nicht. Das ganze Geschäftsmodel -weg vom konkreten Anbieter- funktioniert so: Die Provider fordern trotzdem die Kohle und verweisen wegen der Einwendungen an den Anbieter. Das ganze Geschäftprinzip beruht darauf die Inkassomacht der Provider auszunutzen. Die Provider lassen sich vom eigenen Vertragstaschendieb versichern alles sei mit rechten Dingen zugegangen und kaufen dann die Forderungen für 75% auf. Da die Beute vorfinanziert wurde wollen die auch den Einsatz zurück.
Auch nach "altem" Recht waren regelmäßig keine Verträge zustande gekommen oder ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt worden.
Z. B. die net-m.de macht Beschwerdeführern weiß, dass gar kein Widerrufsrecht bestehen würde, weil man eine telekommunikative Dienstleistung erbracht hätte. DAS STIMMT ABER NICHT! Denn:
Genau das hören wir schon seit Jahrzehnten:
Wir erbringen nur die technisch neutrale Verbindungsdienstleistung, wir sind nur das Bezahlsystem.
Mit der gleichen Argumentation könnten sich offline auch Hehler verteidigen.
 
Hallo, jippi, ich habe jetzt auch ein Abo vom Type Globway.E.V.
Meine Antwort von net-m ist der Standardspruch "Der Abo-Dienst wurde über das mobile Internet (WAP) des Mobilfunkgerätes bestellt und muss explizit bestätigt werden um aktiv zu sein." Die SIM Karte steckt aber in einem WLAN-UMTS Router, wenn ich irgendwas angeklickt haben koennte, dann auf dem Computer der das WLAN nutzt, wie kann der denn dann meine TelNr. übermitteln? Geht das überhaupt oder sitzt da irgendwo einer und wuerfelt sich eine Nummer, nach dem Motto irgendwann wirds schon einen treffen.
Gruss Mario
 
...das geht wehr wohl und dabei ist es dem mobilen Internet egal, ob die SIM-Card in einem Smartphone, einem WLAN-UMTS Router oder einem Surfstick steckt:
http://www.spiegel.de/netzwelt/gadg...hone-eltern-in-der-knuddelfalle-a-724345.html
WAP macht es möglich: Die Trickser setzen bewusst den veralteten Mobilnetz-Standard ein, weil hier beim Aufruf der Seite die MSISDN (Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number) des aufrufenden Mobiltelefons übermittelt wird - und damit auch alle notwendigen Daten für die Abrechnung des vermeintlichen Vertrags. Der Netzbetreiber, der an dem Vorgang mitverdient, zieht dann das Geld über die Telefonrechnung ein. Man kann seinen Moblifunkanbieter jedoch anweisen, keine solchen Verbindungen zu Drittanbietern zuzulassen, in der Regel genügt ein Anruf bei der Hotline des jeweiligen Mobilfunkers.
 
Uiuiui... seit ich das letzte Mal hier war hat sich ja einiges getan...

Zunächst die Frage an alle Geschädigten, die hier zu Wort kommen: Warum lest ihr meinen Artikel nicht? Da steht fast alles drin? http://www.itseite.de/index.php/component/content/article/46-handyabzockern-das-handwerk-legen

Ich habe alles zurückbekommen, sogar die Auslagen.

Die einzige Frage, die offen bleibt: Wieso bekommt man diese Rechnungen überhaupt? Die Frage ist ganz schnell geklärt. Bei mir war es eine Pornoseite, auf der ich interessiert einen Banner geklickt habe. Allein dieser Klick hat eine "Bestellung" ausgelöst.

Der Gesetzgeber sagt dazu: Das genügt nicht! Der Kunde muss vor Abschluss eines Geschäftes über die Leistungen und Bedingungen ausführlich informiert werden und er muss diesen zustimmen, sonst ist der Vertrag ungültig. Diese Ungültigkeit unterstreicht man mit dem Widerruf. Andernfalls müsste man vor Gericht ziehen, wo die Ungültigkeit erkannt werden kann, aber dagegen spricht der immense Aufwand und der vergleichsweise geringe Schaden, den solche Abzocker verursachen.

So, und jetzt noch zu den Kommentaren, wo Moderatoren mit vielen Beiträgen brüsten: Nicht die Anzahl der Beiträge lässt einen Forenteilnehmer zu einem Rechtsgelehrten wachsen, sondern eine zertifizierte Fortbildung! Was Peter Forst am 8. November geschrieben hat, entspricht der Realität. Schade, dass Hippo sich hier auf einen Nonsense-Längenvergleich einlässt und die Zahl der Beiträge so hervorhebt und als Garant für gute Beiträge hinstellt.
 
Zunächst die Frage an alle Geschädigten, die hier zu Wort kommen: Warum lest ihr meinen Artikel nicht?
Bin zwar nicht geschädigt aber ein zertifiziert Fortgebildeter und will dir mal antworten. Die Leute fragen lieber und hoffen auf eine ganz persönliche Antwort für ihr Problem, als dass sie lesen, was andere irgendwo geschrieben haben.

So, und jetzt noch zu den Kommentaren...
Lass es, GAST! Freundschaftlich ist hier jeder Poster, jeder Leser und auch sonst jeder gern gesehen - liegt an der Natur eines offenen Forums.
 
Nicht die Anzahl der Beiträge lässt einen Forenteilnehmer zu einem Rechtsgelehrten wachsen, sondern eine zertifizierte Fortbildung!
Was soll das jetzt? Es ging um eine sachliche Auseinandersetzung um das Thema "Erklärt man sich diesen Wegelagerern gegenüber oder erklärt man sich nicht". Wenn jemand wegen so etwas vor Gericht landet, werden die gegnerischen Anwälte genüsslich zitieren, dass der Kunde "vielleicht auf der Seite war" und "vielleicht etwas geklickt hat".
Ben Tigger kommt noch aus Dialerzeiten, was glaubst Du, wie oft wir hier die Unverfrorenheit der Wegelagerer kennen gelernt haben? "Man erklärt sich nicht, basta", das wäre die richtige Antwort gewesen.
In diesem Forum gibt es eine mehr als zehnjährige Erfahrung mit Wegelagerern. Das gleicht keine noch so gute Fortbildung aus.
Was Peter Forst am 8. November geschrieben hat, entspricht der Realität.
Und es geht im Zivilrecht um Realität? Nein. Das zu glauben ist naiv. So naiv war ich auch mal...
it-seite schrieb:
Lasst euch nicht einschüchtern oder abschrecken. Wer illegal handelt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das gilt auch für illegale Abbuchungen.
...und von was träumst Du nachts? Im Bereich Mehrwertdienste ist es politischer Wille, den Verbraucherschutz noch kleiner zu schreiben als die Wegelagerer die Preishinweise! Von technischen tricksereien ganz zu schweigen. Es gab sogar Dialer, da wurde per javascript die nötige Eingabe "ok" hergezaubert. Rechtliche Konsequenzen? Keine.

die Zahl der Beiträge so hervorhebt und als Garant für gute Beiträge hinstellt.
Darum geht es nicht. Es geht um Erfahrung.

Ich hab hier etwas für Dich, ist 9 Jahre alt...
Überfliege das mal. Es ist eine Diskussion mit einem Dialeranbieter. Ich finde es nach wie vor lesenswert. Ben Tigger und ein paar andere Veterannen werden sich gut erinnern. Ich war damals noch nicht da.

http://forum.computerbetrug.de/threads/s2k-mainpean-dialer-acoreus-c-o-in-telegence.2000/
 
So, und jetzt noch zu den Kommentaren, wo Moderatoren mit vielen Beiträgen brüsten: Nicht die Anzahl der Beiträge lässt einen Forenteilnehmer zu einem Rechtsgelehrten wachsen, sondern eine zertifizierte Fortbildung!

Wobei jedoch viele der mit zertifizierter Fortbildung nun Rechtsgelehrten sich nicht zu schade sind, die User hier mit jahrelanger Erfahrung und vielen Beiträgen um Rat zu fragen, wie die ganze Technik funktioniert, wie man die Technik umgehen kann und erst dann sicher sind, wie sie nun rechtsmässig argumentieren können, damit dem Mandant optimal geholfen werden kann.
Das ist damit gemeint, wenn ein Hippo sagt, der hat viele Postings, er kennt sich aus. Und übrigens, auch unter den Usern mit vielen postings befinden sich etliche mit zertifizierter Fortbildung ;)
 
so. Und nun wieder das eigentliche Ziel ins Visier nehmen. In gegenseitigem Respekt und ohne Nebenkriegsschauplätze. Dann ist's gut.
Nemo perfectus est, ego non sum
 
Bin zwar nicht geschädigt aber ein zertifiziert Fortgebildeter und will dir mal antworten. Die Leute fragen lieber und hoffen auf eine ganz persönliche Antwort für ihr Problem, als dass sie lesen, was andere irgendwo geschrieben haben.
In einem Forum kann man viel behaupten. Auch dass man zertifiziert Fortgebildeter ist. Ich bin König von Timbuktu.
Lass es, GAST! Freundschaftlich ist hier jeder Poster, jeder Leser und auch sonst jeder gern gesehen - liegt an der Natur eines offenen Forums.
Ob Gast oder jemand, der sich mit Daten registriert hat, die frei erfunden sein können - willst Du mir verbieten, hier als Gast zu schreiben, weil ich nicht willens bin, meine Daten preis zu geben?
 
Kannst du lesen und das gelesene verstehen? Sieht nicht so aus. Denn hier hat keiner geschrieben, dass du als Gast nicht schreiben darfst. Wenn dem so wäre, hätten Gäste hier kein schreibrecht ;)
Und eure Hoheit, es sei ihnen versichert, die masse der hier anwesenden User mit den hohen Beitragszahlen kennen sich persönlich...
Euch jedoch kennt aber keiner hier... trotzdem seit ihr willkommen, wenn ihr freundlich bleibt.
 
Ich finds toll wenn solche Dummschwätzer hier einen Breiten machen.
In der Sache nichts Grundlegendes erreicht - lediglich aus Kulanz die Kohle zurückbekommen, aber mehr auch nicht und dann hier rumschwadronieren, was sie doch für Helden sind.
Nun ja, alle Jahre wieder tauchen sie auf und verschwinden wieder.

Und glaub mir ItGastSeite - für den Klick auf den Delete-Button hier braucht´s kein Zertifikat!
Bei der nächsten Pöbelei lass ich meinen schnellen Finger tanzen. Versprochen.
 
willst Du mir verbieten, hier als Gast zu schreiben, weil ich nicht willens bin, meine Daten preis zu geben?
Ich würde Dir gerne verbieten, Dich hier so aufzuführen, aber ich kann es nicht. Also nehme ich es hin. Aber es bringt nichts. Wenn Dir das nicht klar ist, hast Du neben der Abwehr einer unberechtigten Forderung noch ganz andere Aufgaben in Deinem Leben zu bewältigen. Dabei wünsche ich Dir alles Gute.
Die Moderatoren möchte ich bitten, die thematisch wenig sinnvollen Beiträge aus diesem Thread zu verschieben. Aber bitte so, dass kritisch veranlagte Mitlesende nicht böse Absichten unterstellen ;)
 
Womit wir wieder zurück beim Thema sind.

Im Parallelthread wurde gestern ein ernst zu nehmender Hinweis gepostet. Wer etwas unternehmen und sein Gewissen beruhigen will, der sollte sich das mal an die StA Düsseldorf wenden. Dort scheint die Thematik mangels Masse noch nicht wirklich ernst genommen zu werden:

Also dieses ganze auf die gopay-seite gehen und das abo löschen ist doch teil des betrugs! ich soll was kündigen, das ich nicht bestellt habe und mich dann auch noch freuen, dass es nur 6,99 sind.
Mache deinem Ärger Luft und beschwere dich sachlich bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Dort gibt es ein Verfahren, das beinhaltet unter folgendem Geschäftszeichen genau deine Problematik:

StA Düsseldorf schrieb:
 
30 UJs 2516/12
...an die StA Düsseldorf wenden... Dort scheint die Thematik mangels Masse noch nicht wirklich ernst genommen zu werden
Da könnte sich doch auch der sich hier so kampfeslustig präsentierende Gast profilieren: Nämlich durch Anstacheln medialen Interesses in Richtung StA Düsseldorf, wie viel Masse es braucht, bis eine StA etwas ernst nimmt... Gopay ist ja nicht die erste Geschäftsidee aus dem Umfeld der Net-mobile, die seitens der "Kunden" irgendwo zwischen Abzocke und Betrug eingestuft wurde.
http://meinelobby.blogspot.de/2009/09/vorsicht-betruger-net-mobile-ag-und-t.html

Das ist mal ein Geschäftskonzept! Nicht nur unerwünschten Werbemüll unter die Leute bringen, sondern den Empfänger auch noch bis zu 5 EUR pro SMS dafür zahlen lassen. Das ist in etwa so, als würde ich meinen Müll im Garten der Nachbarn auskippen und dafür jeweils 5 EUR über die Stromrechnung kassieren.
(...)
ich werde eine Strafanzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einreichen wegen Betruges.
(2009)
oder das:
http://www.verbraucherrunde.net/probleme-mit-der-first-communication-gmbh-net-mobile-ag-t554.html

oder die Verbindungen zur "sie-haben-gewonnen"-Masche (die nicht von ungefähr mal als Betrug einer "Düsseldorf-Connection" bezeichnet wurde...)
Kaum vorstellbar, dass die Geschichte der Firma vom Zollhof der StA Düsseldorf unbekannt ist... Oder ist's wie beim Hamburger Erben der dänischen Telefonsexmafia? "Es gab schon 5000 Anzeigen gegen mich, aber ich kaufe der Polizei immer teuren Wein an Weihnachten, dann passt das"...?
 
Guten abend community,
Ich wurde vor 3 min von einer sms geweckt, welche den bekannten textinhalt beinhaltet.
hier stellt sich mir eine frage : ich bin 17 jahre alt und somit Nach paragraph 106 bgb nur beschränkt geschäftsfähig. Heisst im klartext, dass ich geschäfte abschliessen kann, diese allerdings von meinem gesetzlichen vertreter(eltern) ohne folgen zur7ckgezogen werden können, weil kein kaufvertrag/abovertrag abgeschlossen wurde.Theoretisch reicht 1 anruf bei base, mit verwendung der fachbegriffe und ich kriege mein geld zurück oder? Ivh werde es morgen testen und über den Erfolg berichten.
Bitte lest das mal

BGH Urt. v. 16.11.2006 - Az.: III ZR 58/06)
einfach nicht zahlen
 
Hier etwas mehr Text dazu
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=493
Ich denke der fraktur meint speziell den Absatz 3
3. Allerdings muss sich der Teilnehmernetzbetreiber die im Verhältnis des Kunden zu dem Drittanbieter bestehenden Einwendungen entgegenhalten lassen. Eine hiervon abweichende Regelung wäre insbesondere unter Berücksichtung der in § 15 Abs. 3 TKV enthaltenen Wertung gemäß § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
Übersetzen würde ich den mit "Ihr könnt die Forderungen aufkaufen und als eigene eintreiben, aber wenns Ärger gibt habt ihr den mit gekauft ..."
 
Hallöli

Super. ich dachte schon es wäre hier anders als in anderen Foren. Ist es aber nicht. Hier wird auch gegenseitig angestänkert.
Ich habe auch angeblich solch ein Abo abgeschlossen und eine SMS bekommen (Logo auf den Internetstick am Notebook)
Ich habe bei der net mobile AG sofort das Abo wieder kündigen können und die bekannten Antworten auf die E-Mails bekommen. Habe jetzt die E-Mail nach Holland geschickt, wie der Gast von der IT Seite dort geschrieben hat.
Habe auch bei meinem Netzbetreiber die Drittanbieter sperren lassen.
Ich denke mal, die bisher gezahlten Euronen kann ich abhaken. Ich werde aber in Zukunft noch genauer darauf achten was ich anklicke.

Gruß Caporal
 
...Super. ich dachte schon es wäre hier anders als in anderen Foren. Ist es aber nicht. Hier wird auch gegenseitig angestänkert...
Auch hier sind nur Menschen ...

...Ich denke mal, die bisher gezahlten Euronen kann ich abhaken...
Wenn es eine Prepaid-Card ist ja, denn der Aufwand steht in keinem Verhältnis.
Ist leider so, aber es ist eine realistische Einschätzung auf der dieses ganze Abofallenmodell basiert.
Auch wenn einige Aktivisten das ganze bis zum Schluß durchfechten und nicht wie IT-Seite nur das Geld auf Kulanz zurückbekommen - es bleiben immer noch genug die nicht die Nerven haben sich wegen 10 oder 20 € zu streiten.
Noch dazu sind das alles Amtsgerichtsurteile die immer nur für den Einzelfall gelten und keinerlei Präzedenzwirkung haben. D.h. wenn ich bei meinem AG ein für mich positives Urteil erstreite heißt das noch lange nicht daß das Deinen Amtsrichter interessiert
 
Hallo zusammen,

ich habe jetzt viele Beiträge zum Thema bei Euch gelesen. net-mobile, goPay und Globway sind auch meine "Abzocker". Mit den technischen Gegebenheiten kenne ich mich auch nicht aus, sodass ich nicht weiß wie diese "Firmen" an meine Handy-Nr. gekommen sind.Ich kann mit der Sim.karte auch nicht telefonieren, denn die steckt in einem Internetstick.Ich habe definitiv auch keine Pornofilme angeklickt(wie von Globway behauptet wird).Mein Telefonnetzbetreiber schreibt auch mir die üblichen Briefe.Da ich eine Einzugsermächtigung hatte (bereits gekündigt), habe ich die ungerechtfertigten Abbuchungen auf der Rechnung erst zu spät bemerkt. Allerdings noch rechtzeitig um sie wegen Widerspruch zurückzugeben.Die "richtigen" Beiträge, die ich auch gebucht habe (für mobiles Internet) habe ich alle pünktlich weiterbezahlt. Meine restlichen Beträge (die an den Drittanbieter) plus Rücklastschriftgebühren und mittlerweile Mahngebühren (von meinem Telefonnetzbetreiber) sind noch offen. Für diese Beträge schreibt mir mein Anbieter jetzt Mahnungen und droht mit Sperre.Auf einem Link von Euch habe ich jetzt einen Musterbrief entdeckt, den ich an meinen Telefonnetzbetreiber schicken kann. Meine Frage ist jetzt, ob ich diesen Brief in meinem Fall auch anwenden kann?
Überschrift:Widerspruch bei Provider bei Abzocke mit Handy-Abofalle- nichts bestellt-
Jujolarun
 
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