Reducal
Forenveteran
Wen willst du abmahnen und vor allem wer bist du, ein Mitbewerber? Als Kunde oder interessierter Beobachter hat man mEn nicht das Recht abzumahnen.Aus meiner derzeitigen Sicht stellen diese offenbar nicht umgesetzten "Button-Lösungen" zum Einen einen abmahnfähigen Rechtsverstoß dar.
Außerdem, wo wäre der Beweis, dass kein Button da war?
Das ist richtig, nur wie schon Teleton schrieb, es interessiert niemanden ernsthaft und außerdem mangelt es an Sanktionsmöglichkeiten.....als doch seit 1. August 2012 die sogen. "Button-Lösung" Gesetz ist. Soweit ersichtlich haben die behandelten "Fälle" nach diesem Datum stattgefunden.
Beim üblichen Internetbetrieb greift die Button-Lösung durchaus. Außer mit diversen Spitzfindigkeiten einer Firma aus Hessen und einer aus Sachsen über die B2B-Lüge ist derzeit in dem Bereich Ruhe eingekehrt. Ganz anders sieht es beim "mobilen Internet", insbesondere via Smartphones aus. Die Anbieter können mit ihren Angeboten durchaus technisch unterscheiden, über welches Gerät, welchem Browser, welches Betriebssystem und mit was für einem Internetzugang der Nutzer online ist. Der Nutzer wird passend zu seinen Peripherien bedient. Während normale Computer und übliche PC-Browser diverse Speicherungen vornehmen, die nachträglich ausgelesen werden können, hat man diesen Komfort bei Smartphones z. B. nicht. Also, hier noch mal meine Frage:
.... wo wäre der Beweis, dass kein Button da war?
Wir sind hier im Threat der auch von goPAY und und net-m.de handelt. Kunden dieses "Zahlungsdienstleisters" sind z. B. weltweit tätige Unternehmen in der "Erwachsenenunterhaltung". Nehmen wir doch z. B. mal die Globway B.V. aus den Niederlanden. Das ist nur ein Töchterlein eines riesigen Erotikunternehmens. Und jetzt kommst du mit den 4,99 €/Woche im sich selbst verlängernden Abonnement! Ich möchte den Anwalt erst noch erleben, der sich an dieses heiße Eisen ran wagt. Das interessiert nicht mal eine mir bekannte Staatsanwaltschaft mit hunderten oder eher tausenden Anzeigen in dem Zusammenhang.
Zur Erinnerung:
...das interessiert die Mobilfunkanbieter nicht. Das ganze Geschäftsmodel -weg vom konkreten Anbieter- funktioniert so: Die Provider fordern trotzdem die Kohle und verweisen wegen der Einwendungen an den Anbieter. Das ganze Geschäftprinzip beruht darauf die Inkassomacht der Provider auszunutzen. Die Provider lassen sich vom eigenen Vertragstaschendieb versichern alles sei mit rechten Dingen zugegangen und kaufen dann die Forderungen für 75% auf. Da die Beute vorfinanziert wurde wollen die auch den Einsatz zurück.
Z. B. die net-m.de macht Beschwerdeführern weiß, dass gar kein Widerrufsrecht bestehen würde, weil man eine telekommunikative Dienstleistung erbracht hätte. DAS STIMMT ABER NICHT! Denn:Auch nach "altem" Recht waren regelmäßig keine Verträge zustande gekommen oder ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt worden.
Genau das hören wir schon seit Jahrzehnten:
Mit der gleichen Argumentation könnten sich offline auch Hehler verteidigen.Wir erbringen nur die technisch neutrale Verbindungsdienstleistung, wir sind nur das Bezahlsystem.