[melango] Vorsicht vor Melango.de, neu: JW Handelssysteme, ab 11/2013 B2B Technologies Chemnitz

Hab heute einen Brief von gewerbe-einkauf.de erhalten mit folgenden Inhalt:

Sehr geehrte Herr ...... ,

wir haben Ihre Angelegenheit inzwischen erneut überprüft. Hierbei mussten wir feststellen, dass sie noch keine Ausreichende zahlung geleistet haben. Aufgrund Ihres Verhaltens liegt der Verdacht nahe, dass Sie weder zahlen können noch wollen. Wir fragen uns, ob das bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Fall war.

Dies legt den Verdacht eines betruges gem. § 263 Strafgesetzbuch nahe. Betrug kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden. Wenn Sie bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in der Lage oder willens waren, zu zahlen, aber dennoch eine vertragliche Verpflichtung eingegangen sind, würde das den Verdacht eines sogenanntwn Eingehungsbetruges nahe legen. Hierfür würde ausreichen, dass Sie es für möglich gehalten haben, nicht zahlen zu können, aber trotzdem einen Vertrag abgeschlossen haben.

Uns ist an einer strafrechtlichen Verfolgung nicht gelegen. Unsere Rechtsanwälte haben uns aber empfohlen, gegen sie, ......... ......... , bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten wenn sich die Angelegenheit nicht aufklärt. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Die Sache wäre auch erledigt, wenn Sie die offenen Beträge innerhalb von 5 tagen auf unser Konto überweisen.

Danach folgt noch eine Auflistung der angeblichen Fähligkeiten und ein paar Gerichtsurteile auf der Rückseite.

Diese wären:

Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen: 12 C 2228/12
Amtsgericht Rotenburg (Wümme) Aktenzeichen 8 C 44/12
Der (BGH) Bundesgerichtshof Aktenziechen VIII ZR91/04
Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen 12 C 2228/12
Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen 16 C 1107/10
Amtsgericht Rosenheim Aktenzeichen 12 C 2341/11

Lustig bei den Urteilen ist nur das 1te und das 4te im Blick auf die Aktenzeichen.
Was meint ihr dazu, wie sollte ich mich jetzt verhalten?
 
http://forum.computerbetrug.de/threads/vorsicht-vor-melango-de.29381/page-8#post-361361
Jetzt klauen sich die Brüder gegenseitig auch noch ihre dumpfbackigen Mahnschreiben. Wer hats erfunden?
wir haben Ihre Angelegenheit inzwischen erneut überprüft. Hierbei mussten wir feststellen, dass Sie noch keine ausreichende Zahlung geleistet haben. Aufgrund Ihres Verhaltens liegt der Verdacht nahe, dass Sie weder zahlen können noch wollen. Wir fragen uns, ob das bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Fall war.

Dies legt den Verdacht eines Betruges gem. § 263 Strafgesetzbuch nahe. Betrug kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe verhängt werden. Wenn Sie bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht in der Lage oder willens waren, zu zahlen, aber dennoch eine vertragliche Verpflichtung eingegangen sind, würde das den Verdacht eines sogenannten Eingehungsbetruges nahe legen. Hierfür würde ausreichen, dass Sie es für möglich gehalten haben, nicht zahlen zu können, aber trotzdem einen Vertrag abgeschlossen haben.

Uns ist an einer strafrechtlichen Verfolgung nicht gelegen. Unsere Rechtsanwälte haben uns aber empfohlen, gegen Sie, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten, wenn sich die Angelegenheit nicht aufklärt.

Wir möchten Sie daher bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Die Sache wäre auch erledigt, wenn Sie den offenen Betrag innerhalb von 5 Tagen auf unser Konto überweisen.
 
Melango: Zahlungsaufforderungen auch ohne Vertrag

Das Gerücht, wonach Melango.de auch ohne die Nutzung des Buttons „Ich akzeptiere die AGB, jetzt anmelden“ Zahlungsaufforderungen versendet, wurde durch Urteil des Amtsgerichts Peine vom 24. Januar 2013 zum Az.: 5 C 440/11 bestätigt.

Weil bereits nach Eingabe der persönlichen Daten durch den Druck auf das Schaltfeld „weiter zu Seite 2" eine Speicherung der Daten auf dem Server von Melango stattfand und diese Daten für die Generierung von Zahlungsaufforderungen genutzt wurden, ging das Amtsgericht davon aus, dass der Kläger, der durch eine negative Feststellungsklage gegen die Zahlungsansprüche von Melango aktiv geworden war, keinen Vertrag mit Melango geschlossen hatte.
Weiter: http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2013/02/melango-zahlungsaufforderungen-auch.html
 
Manomann ist das ärgerlich! Hier kannste schreiben was de willst und die die es betrifft, lesen es doch nicht. Ist das selbe Phänemoen wir bei den Fallen, in die se zuvor getappt sind.
...Brief von gewerbe-einkauf.de erhalten .... Danach folgt noch eine Auflistung der angeblichen Fähligkeiten und ein paar Gerichtsurteile auf der Rückseite.
Ein paar Gegenurteile haben wir hier auch schon aufgelistet, siehe z. B. Posting #124.
 
@ Makoto Atava, entschuldigung ich möchte Deinen Mitteilungsdrang nicht bremsen, aber bitte lies doch hier erst mal, bevor Du auf Urteile/Seiten verweist, die schon dutzenfach erwähnt worden sind.
 
@ Makoto Atava, entschuldigung ich möchte Deinen Mitteilungsdrang nicht bremsen, aber bitte lies doch hier erst mal, bevor Du auf Urteile/Seiten verweist, die schon dutzenfach erwähnt worden sind.
Tja Dirk, DU bist es, der hier grade nutzlos schreibt. Wenn du genauer schauen würdest, hättest du erkannt, das Mako... nicht auf irgendwas Verwiesen hat, sondern zitierte, womit ihr Kommentar zusammenhängt.
Wer hier grade einen unnötigen :mad: Mitteilungsdrang hat, siehst du an meinem Zitat.
 
Man hat wohl was geändert


Willkommen bei Gewerblichhandeln.de


Hallo max mustermann,

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Melango.de GmbH
Abteilung Mitgliederlegitimation
Neefestraße 88
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Einmalige Registrierungsgebühr: 848 EUR!

848 Teuros für so gut wie wertlose Infos ?! Na ja,wers braucht. Findet man alles über Google,sogar kostenlos
 
Fragt sich nur ob man jetzt auch bereits was zahlen muss oder erst nachdem man diese Sachen zugeschickt hat? Und wer den neuen Perso hat, dem wird empfohlen, alles außer Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, auszustellende Behörde und Wohnanschrift zu schwärzen (auch den Mittelstreifen auf der Rückseite schwärzen).
 
Solche Unternehmen mögen es halt nicht, wenn sie ins Licht der Öffentlichkeit gezogen werden, deshalb werden sie woll seinen Account gelöscht haben. Nach den Beitrag wundert es mich nicht, warum ich vor ein paar Tagen statt einer weiteren Mahnung ein Persönliches Kulanzangebot erhalten habe, wo nach ich statt 240,00 € nur 84,00 € innerhalb von 7 Tagen bezahlen soll für 1 Jahr Mitgliedschaft und dann würden sie mich in Ruhe lassen.
Amüsant an dem "Kulanzangebot" ist vor allem der Satz:

Dieses Angebot unterbreiten wir Ihnen, da wir von unserer Dienstleistung überzeugt ...

Ja, ich glaube auch das Melango von ihrer Masche überzeugt sind, da es leider zu viele Leute gibt die sich einschüchtern lassen (Ich, durch dieses Forum hier nicht, Danke nochmal an der Stelle an alle hier
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)
 
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