[melango] Vorsicht vor Melango.de, neu: JW Handelssysteme, ab 11/2013 B2B Technologies Chemnitz

Hallo zusammen,

ja das ist ja auch mal was neues, das man anschlueßend die fette Rechnung in den briefkasten geworfen bekommt. ;) Also ich würde darauf nicht reagieren, und solange warten bis ein gerichtliches schreiben kommt, und dann damit zum Anwalt gehen. ;)
 
also bei mir kommt alles per Post ^^
3 bisher:
Rechnung vom 17.12., Zahlungserinnerung vom 20.12., Letzte außergerichtliche Mahnung - Klageandrohung vom 2.1.2013

sehr fix im schreiben die Typen :)
 
Danke für die INfo, ich finde es wichtig, das man was das angeht immer auf dem laufenden gehalten wird, denn sonst fallen einfach zu viele Menschen darauf rein.

Noch mal danke für die Info.
 
Melango geht neue Wege der Drohung.....

Auszug:
PRÜFUNG EINER STRAFANZEIGE
.....Aufgrund Ihres Verhaltens liegt der Verdacht nahe dass sie weder zahlen können noch wollen. Wir fragen uns ob das berits zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses der Fall war.
Das legt den Verdacht des Betruges gem. §263 Stgb nahe.......

Anbei die erste Seite eines Urteils vom Amtsgericht Chemnitz Az 16C1107/10 vom 12.Aug 2010
allerdings ohne dass das Ergebnis auftaucht (also ob gewonnen oder verloren)

Na mal sehen was als nächstes kommt....
 
Das ist alles bekannte Taktik und die übliche heiße Luft aus Sachsen. Tatsächlich gibt es solche Strafanzeigen nicht. Jeder Staatsanwalt wird so ein Verfahren sofort einstellen und darauf verweisen, dass die Beitreibung aus Forderungen der vermeintlichen Ansprüche reines Zivilrecht ist und nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Die Nichtzahlung beruht ja tatsächlich darauf, dass dem Forderungssteller der Anspruch nicht zusteht, weil es an der Vertragsgrundlage fehlt.

Ein Dienstleister, der mit solchen hohlen Drohungen kommt, beweist damit, dass er selbst nicht an die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit der Forderung glaubt. Das zitierte Urteil aus Chemnitz ist ein einziger bekannter Ausreißer, der aber möglicherweise durch fehlende oder unqualifizierte Verteidigung des Beklagten zustande kam. Inzwischen gibt es etliche Gerichtsurteile, wonach die Betreiber von melango.de sowohl gegen Privatverbraucher als auch gegen Gewerbetreibende verloren haben. Aufgrund der verschleierten Preisauszeichnung kommt kein kostenplichtiger Vertrag zustande, so immer wieder der Tenor der Urteile. Etliche dieser Urteile sind auch schon hier im Thread verlinkt worden.

Die Abzocker haben in Wahrheit gar kein Interesse mehr an einer erneuten gerichtlichen Prüfung. Daher: nicht zahlen und auch nicht reagieren.
 
Tatsächlich gibt es solche Strafanzeigen nicht.
Zum einen liegt das darin begründet, dass es bereits am Vorsatz und am Vermögensschaden fehlt - Zum anderen müsste im Falle eines Ermittlungsverfahrens in alle Richtungen ermittelt werden. Und dann würde irgendwann auch der Anzeigenerstatter in den Focus rücken. Wer im Trüben fischt, meidet das lieber.
 
Anbei die erste Seite eines Urteils vom Amtsgericht Chemnitz Az 16C1107/10 vom 12.Aug 2010
allerdings ohne dass das Ergebnis auftaucht (also ob gewonnen oder verloren)
Das kann man hier nachlesen: http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/ag-chemnitz_16-c-1107-10_urteil_melango-de.pdf.

Dieses Urteil ist ein s. g. Trophäenurteil. Womöglich hat sich der Beklagte damals nur unzureichend vertreten lassen oder das Urteil wurde absichtlich erzeugt, eben um damit den Anschein zu erregen, dass alles ordnungsgemäß sei. Dass dem nicht so ist, haben andere Gerichte in anderen Fällen längst entschieden:
  1. Amtsgericht Dresden mit Urteil vom 05.10.2011 zum Aktenzeichen 104 C 3441/11
  2. Amtsgericht Lindau am Bodenseee mit Urteil vom 01.10.2012 zum Az.: 2 C 247/12
  3. Amtsgericht Bochum mit Urteil vom 16.04.2012 zum Az.: 47 C 59/12
  4. Amtsgericht Bremen mit Urteil vom 31.10.2012 zum Az.: 13 C 0130/12
  5. Amtsgericht Detmold mit Urteil vom 30.03.2012 zum Aktenzeichen 7 C 565/11
Es steht also mindestns 1:5 und die Liste kann man sicher noch weiter fortsetzen. Das sind nur die paar Urteile, die hier im Forum aufgeschlagen waren.

Alles in allem sind die Melangonier wie Krüge, die so lange zu Wasser gehen, bis sie brechen. In der Szene hat es nun schon ganz andere zerissen, auch wenn man mit Sachsen einen gewissen Gebietsvorteil genießt. Und gerade deshalb ist es so wichtig, dass jeder, der sich betrogen fühlt, auch tatsächlich eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Melango.de GmbH erstattet und dann auch Beschwerde einlegt, wenn das Verfahren vorschnell mit einer Einstellungsverfügung der StA Chemnitz endet.

Irgendwie hatten wir das alles schon mal:
Banditentum im Internet:
http://www.anwaltverein.de/downloads/stellungnahmen/SN-10/SN68-10.pdf?PHPSESSID=5e7604e489a1ab5f5d1a2bbde8e377a1
Strafrechtlich ist im Hinblick auf § 263 StGB ein Vollzugsdefizit zu beobachten (vgl. auch Buchmann/Majer, K&R 2010, 635 ff.)
 
Möbius hat nach Eigenangaben > 40 Urteile gegen Melango erwirkt. Derzeit wird eine Urteilsdatenbank erstellt, in die nicht nur die Urteile von Möbius eingepflegt werden. Insgesamt ist wohl eher mit > 80 Urteilen zu rechnen.
 
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2013/01/mega-einkaufsquellende-amtsgericht.html
Das Amtsgericht Neuss hat mit Urteil vom 08.01.2013 zum Az.: 101 C 4710/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht. Wie schon die Amtsgerichte Bochum und Elmshorn entschieden, setzt eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Handelsplattform voraus, dass der Kunde Unternehmer ist und einen gültigen Gewerbenachweis erbringt. Fehlen diese Voraussetzungen, muss auch keine Zahlung an melango.de erfolgen.
 
Hallo,

habe ewig gesucht, bis ich computerbetrug.de gefunden habe.

Bin auch auf melango reingefallen.

Hatte vor einigen Jahren das "Glück" mit softwareload oder so.

Meine Frage: Wie komme ich an den Bankenbrief.
 
den Brief den mann / frau an die Banken der Nutzlosbranche
Existiert nicht mehr im Orginal. Die VZ Hamburg liegt noch im juristischen Clinch mit der Nutzlosbranche wegen dieses Schreibens.

Hier steht dieses Schreiben als Zitat > http://forum.computerbetrug.de/thre...s-net-auf-kundenfang.33194/page-6#post-321261
Was kann ich tun, um den Betreibern das Handwerk zu legen?
...
Am besten können Sie den Gaunern in die Suppe spucken, wenn Sie dazu beitragen, dass deren Konto gekündigt und das Geld an die Absender zurück überwiesen wird.

Schreiben Sie so an die Bank/Sparkasse, auf deren Konto das Geld überwiesen werden soll (Kontoinstitut über Bankleitzahl ermitteln):


„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Verdacht, dass über das Konto …………. bei Ihrer Bank illegale Beträge fließen. Es geht um Abofallen. Ich appelliere an Sie, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.

Mit freundlichem Gruß“
 
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