[melango] Vorsicht vor Melango.de, neu: JW Handelssysteme, ab 11/2013 B2B Technologies Chemnitz

Wie bereits geschrieben, das sind die Formate, wie sie von Windows bei z.B. Excel genutzt werden. Vielleicht beruht deren Abrechnungssystem darauf?
Das lässt sich dann auch einfacher berechnen. Es ist sicher einfacher zu berechnen, wieviel Zeit vergeht, wenn man von den absoluten Sekunden die Startzeit von der Endzeit abzieht als wenn man Datum und Uhrzeit erst noch groß berechnet.
Naja, und was dann die Angabe selbst betrifft. Vielleicht deswegen, damit das z.B. für dich unerklärlich bleibt und du nicht meckerst, das du zu dem Zeitpunkt ja gar nicht telefoniert hast?:D
 
Schönes zum Tag: die Sparkasse Meißen arbeitet nicht mehr mit Melango zusammen! Dafür die Volksbank Bauzen. Gerade habe ich die Genossenschaftsbank angeschrieben. Medien Anzeige wird gerade vom LKA weiter bearbeitet. Zudem kommt jetzt noch eine Anzeige wegen Nötigung dazu...
 
...was ist das?
...wird gerade vom LKA weiter bearbeitet.
Wäre ja toll, wenn man die "Dorf"-Polizei von Karl-Murx-Stadt mal entlasten würde.
Anzeige wegen Nötigung dazu...
...das ist (mit Verlaub) Unsinn. Die Melangonier wollen einen Betrag X haben und setzen dazu ihre Argumentationskette ein - wo ist das Nötigung, wenn sich die Jungs auf ihre Weise ihre Beute sichern wollen?
 
Die Polizei wird in der Tat durch den sehr rührigen Sacbearbeiter bei dem LKA unterstützt. Die Anzeigen gegen Melango werden von der Polizei in KMS direkt an das LKA geleitet. Bezüglich der Nötigung sehen das Juristen übrigens anders. Die Formulierungen sind nämlich durchaus nicht ganz so ohne, wie du das darstellst. Hierzu gibt es lesenswerte -juristische- Abhandlungen.
 
Die Polizei wird in der Tat durch den sehr rührigen Sacbearbeiter bei dem LKA unterstützt.
Ob rührig oder seelig ist egal - sachlich ist entweder die eine oder die andere Dienststelle zuständig. Auch das LKA ist "nur" eine Polizei, nur eben mit anderen Aufgaben als die örtlich zuständige Kriminalpolizeiinspektion.
Bezüglich der Nötigung sehen das Juristen übrigens anders.
Das könenn sie gerne, entscheidend wäre aber die Ansicht einer Staatsanwaltschaft und letztlich ein Urteil. Wir hatten das Thema hier schon des öfteren, insbesondere wegen des Inkassostalking. Lies einfach mal den § 240 StGB > HIER < durch und suche die erforderlichen Tatbestandsmerkmale. Auf eine Forderung hin bezahlen zu sollen ist kein empfindliches Übel, auch wenn betroffene das oft so empfinden.
Nötigung .... Hierzu gibt es lesenswerte -juristische- Abhandlungen.
Leg mal ein zutreffendes Beispiel dar.

Aber zurück zum eigentlichen Thema:
VZS schrieb:
Ob in solchen Fällen überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kommt, ist dabei mehr als fraglich.
Es gibt längst Gerichtsentscheidungen, die das bestätigen, z. B. die hier:
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/10/amtsgericht-lindau-weist.html
Das Amtsgericht Lindau am Bodenseee hat mit Urteil vom 01.10.2012 zum Az.: 2 C 247/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine von einer Mitgliedschaft abhängenden Forderung zusteht. Wie schon das Amtsgericht Bochum mit Urteil vom 16.04.2012 zum Az.: 47 C 59/12 festgehalten hat, setzt eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Handelsplattform nämlich voraus, dass der Kunde Unternehmer ist. Fehlt diese Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, ist natürlich - entgegen anderer Behauptungen - auch keine Zahlung an Melango.de zu leisten.
 
Damit gibt es nun Entscheidungen, sowohl zu Gunsten der Endverbraucher, als auch von Gewerbetreibenden. Das bedeutet letztlich, dass keine Forderung, die (wie auch immer) über ein Web der Melangonier generiert wurde, gerechtfertigt ist.
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/04/amtsgericht-detmold-weist.html
Mit Urteil vom 30.03.2012 hat das Amtsgericht Detmold zum Aktenzeichen 7 C 565/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen eine Gesellschaft bügergerlichen Rechts aus Lage zustehen.
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/12/amtsgericht-bremen-weist.html
Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 31.10.2012 zum Az.: 13 C 0130/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einem Gewerbetreibenden keine auf eine Mitgliedschaft begründete Forderung zusteht.
 
Interessant vor allem ist die Tatsache, dass Melango sich nicht mehr vor Gericht verteidigt, so dass die Urteile alle per Versäumnis gefällt werden. Entweder haben die z.Zt. keinen Anwalt und wollen keinen Präzedenzfall schaffen, oder aber Melango nimmt sich selbst nicht ernst. Es gibt wohl 2, 3 Urteile, die zu ihren Gunsten ausgegangen sind, aber erstens sind die schon Jahre alt und zweitens scheinen sie nicht die Traute zu besitzen, "Trophäenurteile" zu programmieren, von denen ja hinlänglich bekannt ist, wie sie zustande gekommen sind. Auch hier wünsche ich mir eines Tages die Aufarbeitung dieses Kapitels, denn m.E. kann es nicht angehen, dass die Justiz mißbraucht wurde.
 
Ob rührig oder seelig ist egal - sachlich ist entweder die eine oder die andere Dienststelle zuständig. Auch das LKA ist "nur" eine Polizei, nur eben mit anderen Aufgaben als die örtlich zuständige Kriminalpolizeiinspektion.
Das könenn sie gerne, entscheidend wäre aber die Ansicht einer Staatsanwaltschaft und letztlich ein Urteil. Wir hatten das Thema hier schon des öfteren, insbesondere wegen des Inkassostalking. Lies einfach mal den § 240 StGB > HIER < durch und suche die erforderlichen Tatbestandsmerkmale. Auf eine Forderung hin bezahlen zu sollen ist kein empfindliches Übel, auch wenn betroffene das oft so empfinden.
Leg mal ein zutreffendes Beispiel dar.
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Link : http://www.ferner-alsdorf.de/2012/07/spiel-mit-dem-feuer-drohung-mit-schufaeintrag/
 
Link : http://www.ferner-alsdorf.de/2012/07/spiel-mit-dem-feuer-drohung-mit-schufaeintrag/

Man sieht hier: Es kommt mal wieder drauf an, nämlich im Einzelfall auf die Frage, wie die “Drohung” genau formuliert ist und was der durchschnittliche Leser so erwarten durfte, wenn er den Satz liest. Eine grundsätzliche straflosigkeit ist jedenfalls nach meinem Dafürhalten nicht zu sehen.
Tja, da steht nichts anderes erklärt, als ich schon dargelegt hatte. Auch der Herr RA legt sich nicht zwingend fest - ist das Glas nun halb voll oder halb leer?
 
Für mich ist das Glas eigentlich immer halb voll. Es ist zwar manchmal sehr schwierig, das so zu sehen, aber letztlich würde es im anderen Falle bedeuten, sich vor diesen Abzockern klein zu machen. Ich habe zwischenzeitlich reichlich Material an das LKA gegeben. Es haben sich (auch) (Geschäfts-)leute gemeldet, bei denen das ganze wohl über die IP-Spoof Masche läuft. Melango zitiert zwischenzeitlich reichlich (alte) Urteile im Impressum. Bei dieser Firma darf man nichts, wirklich nichts unversucht lassen, mittels Recht und Gesetz die Abzocke zu stoppen. Dazu gehört m.E. auch der Gang ungewöhnlicher Wege. Anhand deiner Posts kann ich jedoch nicht immer nachvollziehen, welcher Seite du zugehörig bist.
 
Melango machte im Dezember auf Facebook sehr agressiv Werbung für www.gewerbe-einkauf.de
Da haben sicherlich tausende einen Vertrag abgeschlossen und nun kommen mit wenigen Tagen Abstand die Mahnungen ins Haus....

Auch die Volksbank Bautzen arbeitet immer noch mit denen zusammen
 
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