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Wozu braucht man das, warum machen die Melangonier diese Angabe und schreiben nicht einfach die Zeit dazu?Das ist die Zeit in Sekunden, die vergangen ist, seit dem 1.1.1970 um 01:00:00 Uhr. MEZ
War für mich die Erklärung bislang aber...Vielleicht deswegen, damit das z.B. für dich unerklärlich bleibt...
...lässt sich auch nachvollziehen, sind se halt zu auch noch zu faul eine Umrechnung einzupflegen. Blöd jedenfalls sind diese Sachsen anscheinend nicht und abgebrüht obendrein.Vielleicht beruht deren Abrechnungssystem darauf?
...was ist das?Medien Anzeige
Wäre ja toll, wenn man die "Dorf"-Polizei von Karl-Murx-Stadt mal entlasten würde....wird gerade vom LKA weiter bearbeitet.
...das ist (mit Verlaub) Unsinn. Die Melangonier wollen einen Betrag X haben und setzen dazu ihre Argumentationskette ein - wo ist das Nötigung, wenn sich die Jungs auf ihre Weise ihre Beute sichern wollen?Anzeige wegen Nötigung dazu...
Das bestreiten jedoch viele Verbraucher und erzählen, dass sie keinen Firmennamen oder ausdrücklich "privat" eingetragen haben und trotzdem sollen sie dann als angebliche Unternehmer den Mitgliedsbeitrag zahlen. Ein Gewerbenachweis wurde von den Verbrauchern nicht verlangt. Ob in solchen Fällen überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kommt, ist dabei mehr als fraglich.
Ob rührig oder seelig ist egal - sachlich ist entweder die eine oder die andere Dienststelle zuständig. Auch das LKA ist "nur" eine Polizei, nur eben mit anderen Aufgaben als die örtlich zuständige Kriminalpolizeiinspektion.Die Polizei wird in der Tat durch den sehr rührigen Sacbearbeiter bei dem LKA unterstützt.
Das könenn sie gerne, entscheidend wäre aber die Ansicht einer Staatsanwaltschaft und letztlich ein Urteil. Wir hatten das Thema hier schon des öfteren, insbesondere wegen des Inkassostalking. Lies einfach mal den § 240 StGB > HIER < durch und suche die erforderlichen Tatbestandsmerkmale. Auf eine Forderung hin bezahlen zu sollen ist kein empfindliches Übel, auch wenn betroffene das oft so empfinden.Bezüglich der Nötigung sehen das Juristen übrigens anders.
Leg mal ein zutreffendes Beispiel dar.Nötigung .... Hierzu gibt es lesenswerte -juristische- Abhandlungen.
Es gibt längst Gerichtsentscheidungen, die das bestätigen, z. B. die hier:VZS schrieb:Ob in solchen Fällen überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kommt, ist dabei mehr als fraglich.
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/10/amtsgericht-lindau-weist.html
Das Amtsgericht Lindau am Bodenseee hat mit Urteil vom 01.10.2012 zum Az.: 2 C 247/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine von einer Mitgliedschaft abhängenden Forderung zusteht. Wie schon das Amtsgericht Bochum mit Urteil vom 16.04.2012 zum Az.: 47 C 59/12 festgehalten hat, setzt eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Handelsplattform nämlich voraus, dass der Kunde Unternehmer ist. Fehlt diese Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, ist natürlich - entgegen anderer Behauptungen - auch keine Zahlung an Melango.de zu leisten.
Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 31.10.2012 zum Az.: 13 C 0130/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einem Gewerbetreibenden keine auf eine Mitgliedschaft begründete Forderung zusteht.
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/04/amtsgericht-detmold-weist.htmlMit Urteil vom 30.03.2012 hat das Amtsgericht Detmold zum Aktenzeichen 7 C 565/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen eine Gesellschaft bügergerlichen Rechts aus Lage zustehen.
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/12/amtsgericht-bremen-weist.html
Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 31.10.2012 zum Az.: 13 C 0130/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einem Gewerbetreibenden keine auf eine Mitgliedschaft begründete Forderung zusteht.
In Chemnitz anscheinend schon! Oder warum wohl schaut die dortige Staatsanwaltschaft dem Treiben der Burschen nur achselzuckend zu?...m.E. kann es nicht angehen, dass die Justiz mißbraucht wurde.
warum wohl schaut die dortige Staatsanwaltschaft dem Treiben der Burschen nur achselzuckend zu?
Ob rührig oder seelig ist egal - sachlich ist entweder die eine oder die andere Dienststelle zuständig. Auch das LKA ist "nur" eine Polizei, nur eben mit anderen Aufgaben als die örtlich zuständige Kriminalpolizeiinspektion.
Das könenn sie gerne, entscheidend wäre aber die Ansicht einer Staatsanwaltschaft und letztlich ein Urteil. Wir hatten das Thema hier schon des öfteren, insbesondere wegen des Inkassostalking. Lies einfach mal den § 240 StGB > HIER < durch und suche die erforderlichen Tatbestandsmerkmale. Auf eine Forderung hin bezahlen zu sollen ist kein empfindliches Übel, auch wenn betroffene das oft so empfinden.
Leg mal ein zutreffendes Beispiel dar.
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Tja, da steht nichts anderes erklärt, als ich schon dargelegt hatte. Auch der Herr RA legt sich nicht zwingend fest - ist das Glas nun halb voll oder halb leer?Link : http://www.ferner-alsdorf.de/2012/07/spiel-mit-dem-feuer-drohung-mit-schufaeintrag/
Man sieht hier: Es kommt mal wieder drauf an, nämlich im Einzelfall auf die Frage, wie die “Drohung” genau formuliert ist und was der durchschnittliche Leser so erwarten durfte, wenn er den Satz liest. Eine grundsätzliche straflosigkeit ist jedenfalls nach meinem Dafürhalten nicht zu sehen.