[melango] Vorsicht vor Melango.de, neu: JW Handelssysteme, ab 11/2013 B2B Technologies Chemnitz

Datenschutzhinweis
Wo kein Kläger, da kein Richter! Außerdem, die Rechnungs- und Mahnungsempfänger sind je angeblich echte Kunden der Sachsen und in sofern, was sollte da geschützt werden?

Näheres wird z. B. hier erklärt: http://www.heise.de/resale/artikel/Braucht-meine-Homepage-eine-Datenschutzerklaerung-1257709.html
Zur Frage, wann eine Datenschutzerklärung auf der eigenen Homepage vorgehalten werden muss.
 
Wo kein Kläger, da kein Richter! Außerdem, die Rechnungs- und Mahnungsempfänger sind je angeblich echte Kunden der Sachsen und in sofern, was sollte da geschützt werden?

Näheres wird z. B. hier erklärt: http://www.heise.de/resale/artikel/Braucht-meine-Homepage-eine-Datenschutzerklaerung-1257709.html

Naja wenn sie es machen müssten ist es immerhin ne Möglichkeit denen das leben schwer zu machen. Gleiches gilt für die Hotline. Denn dort fallen die Kosten direkt an. Und In Telefonwarteschleifen ist dies gesetzlich auch nicht mehr erlaubt. Also könnte man dies an die Bundesnetzagentur melden die mit der Überwachung solcher Dienste betraut ist.
 
....ist es immerhin ne Möglichkeit denen das leben schwer zu machen...
Von hier aus wird niemand davon abgehalten, seine Geistesblitze irgendwo einschlagen zu lassen. Ob da aber was sinnvolles und erst recht erfolgversprechendes dabei raus kommt, ist gerade bei diesem Anbieter stark zu bezweifeln. Für mich sind die dermaßen was von merkbefreit, das längst alles zu spät ist. Kennste den Spruch?
Werner Kroll schrieb:
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.
 
Die speichern ja anscheinend Daten der User.
Nicht nur das! Böse Beobachter der Szene vermuten schon länger, dass vorhandene Daten verarbeitet werden. Bei der Gelegenheit würde es mich interessieren, wie hoch der Anteil der Kunden ist, die einen nicht deutsch klingenden Namen haben.

Schade, dass sich diese Frage nicht in einem von vielen Foren zum Sachthema beantworten lässt.
 
Hallo! Hilfe!!!
Leider bin ich auch in so eine Falle gelandet. Ich habe mich bei einer Seite angemeldet, allerdings unter einem Firmennamen der nicht existiert.
Heute kam die Zahlungsaufforderung. Bin total verwirrt. Das steht drin, das ich angeblich auf ein Button "jetzt Kaufen" geklickt hätte. Das stimmt nicht. An den einzigen Button an den ich mich erinnere war "jetzt anmelden". Wie kann das sein?
Ich habe auch nie eine Emailbestätigung bekommen, daher hatte ich gedacht, die Anmeldung hätte nicht funktioniert.
Nun 5 Tage später dieser "nette" Brief.
Was kann ich nun tun. Brauche dringend Hilfe. Soll ich Widerspruch einlegen, da es ja diese Firma nicht gibt und ich nie auf so einen Button gedrückt habe?
Würde mich auf viele hilfreiche Tipps freuen.
Danke im Vorraus...
 
Danke für den Hinweis! Ich habe es mir durchgelesen. Das heißt ich könnte einen Widerruf machen und dann erst mal abwarten? Der Musterbrief passt nicht ganz zu meinem Fall. Gibt es vielleicht noch andere? Oder soll ich den einfach nehmen?
Danke für die Mühe und entschuldige für evtl. dummen Fragen.
 
Gibt es nicht, nur solche Antworten.

... heißt ich könnte einen Widerruf machen und dann erst mal abwarten?
Widerruf akzeptieren diese Sachsen nicht, die wollen immer Kohle sehen. Ob die denen aber zusteht, ist sehr zweifelhaft. Da die aber anscheinend nichts unternehmen, wenn man selbst nichts macht, würde ich in so einer Situation die zweite Variante durchziehen bis zum Nimmerleinstag:
...und auf keinen Fall dort anrufen!
 
Also ich mache nun erstmal nichts??? Anrufen werde ich auf keinen Fall. Könnte mich echt ärgern, dass sowas überhaupt im Internet erlaubt ist. Frage mich immer noch, wie die das geschaffen haben. Ich hoffe ich muss kein Anwalt beauftragen.
 
Also ich mache nun erstmal nichts?
Mache, was du willst! Individuelle Rechtsberatung ist in Internetforen nicht nicht erlaubt.

Ich hoffe ich muss kein Anwalt beauftragen.
...habe mich bei einer Seite angemeldet, allerdings unter einem Firmennamen der nicht existiert.
Du, die da falsche Daten angegeben hatte? Sicher!

...dass sowas überhaupt im Internet erlaubt ist.
Sagen wir so, es ist halt nicht verboten!

Frage mich immer noch, wie die das geschaffen haben.
Wahrscheinlich in dem Programmierer/Webdesigner beschäftigt wurden, die diese Seiten erstellt haben. Dann mussten die nur noch nachhaltig beworben werden, damit die Falle bei dir zu schnappt - nimm mal z. B. Facebook an.
 
Den Widerruf mußt Du halt auf Dich anpassen, wenn das schon zuviel ist mußt Du zu einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt. Die dürfen individuelle Rechtsberatung leisten. Uns ist das verboten. Wir dürfen nur allgemeine Tips geben
 
Hallo, zusammen,

ich hab mal ne Frage zur Rechnung...

Nein, nicht warum ich eine gekriegt habe - das hab ich mich zwar wirklich gefragt, aber inzwischen hab ich den Trick dann auch kapiert. :-/

Aber warum stellen die Rechnungen ohne MwSt.? Und warum Rechnungen inkl. MwSt., wo sie doch angelblich nur mit Gewerbetreibenden Geschäfte machen?

Ich vermute ja einen fiesen Trick dahinter, komm aber nicht drauf, was das bringen soll...
 
...vielleicht sind die Protagonisten selbst nicht so ganz fit, was die Rechnungsstellerei hinsichtlich der Umsatzsteuerabzugsberechtigung angeht. Immerhin sind diejenigen, die dieses Geschäftsmodell programmieren, keine Buchhalter und die Verantwortlichen nicht zwingend seriöse und ehrbare Kaufleute.
 
Das hängt mit der Soll und Ist-Versteuerung zusammen.
Wenn die eine Rechnung stellen (mit allen vorgeschriebenen Inhalten) müssen sie SOFORT die Umsatzsteuer abführen.
Drum hast Du auch keine Rechnung bekommen sondern nur eine Zahlungsaufforderung...
 
Aah, jetzt, ja... Vielen Dank für die Erklärung!

Mal ganz allgemein gefragt: Ist dieses Vorgehen denn an irgend einer Stelle gegenüber einer ordentlichen Rechnungsstellung von Nachteil? Muss es ja sein, sonst würde es ja jeder Geschäftsmann, der rechnen kann, so machen?

An dieser Stelle kurz noch einen ganz herzlichen Dank an alle, die hier Zeit und Energie reinstecken - ich bin froh, dass ich Euch gefunden hab! Langsam geht der Puls wieder normal... ;)
 
Ja, wenn ich nur eine Zahlungsaufforderung kriege verlange ich erstmal eine ordnungsgemäße Rechnung, sonst kann ich die Kosten nicht beim FA geltend machen.
Für eine Zahlungsaufforderung ohne Pflichtangaben gibts nämlich von mir keine Kohle.
Ein echter Gewerbetreibender weiß das, aber kleine Nebengewerbler oder hingeschummelte "Ich tu mal so" wissen das nicht und werden zum Angstzahler.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/re...er_national/rechnungsstellung_pflichtangaben/
 
Noch unter dem Label JW wurde dieses häääähm "Trophäenurteil" erwirkt, das seit Kurzem den Trophäenschrank der B2B-Gauner ziert. Man beachte bitte die Personalie des Prozessbevollmächtigten:

AG-Halle.png
 
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