mega-downloads.net: Probleme, Rechnungen, Mahnungen

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Hallo

Endschuldigung man kann sich ja mal vertippen .24 Monate daran hält sich der Anbieter das wollte ich schreiben.
Auf das §309 Nr9 nochmal kurz zurück zu kommen, wenn man auf der Seite sich nichts runterlädt,kann man nach diesem §309 denn ´Vertrag kündigen.

Denn das habe ich in einer Computerbild Zeitung gelesen unter Thema Abo-Falle -wie komme ich da raus

Mann kann einen Vertrag dann jederzeit kündigen,per Einschreiben,Rückantwort

Gilt dieser §309 Nr9 für jede Seite oder nur Internetseite wo man nach Vornamen suchen kann.
Schließlich sucht man ja nicht immer Namen, und wir würden in unserem Fall auch nicht weiter auf unsere Seite gehen 24Monate was runterladen

PS. Brauch mich von euch nicht beleidigen zu lassen , nur wegen Tippfehler, lese eure Tipps und Ratschläge.

Gruß Wolfsburger
 
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Gilt dieser §309 Nr9 für jede Seite oder nur Internetseite wo man nach Vornamen suchen kann.
Schließlich sucht man ja nicht immer Namen, und wir würden in unserem Fall auch nicht weiter auf unsere Seite gehen 24Monate was runterladen

PS. Brauch mich von euch nicht beleidigen zu lassen , nur wegen Tippfehler, lese eure Tipps und Ratschläge.

Gruß Wolfsburger
Dann befolge die diese Empfehlung!!!! :wall:
Tu uns bitte den Gefallen und geh zur Verbraucherberatung. Dir kann nur in einem persönlichen Gespräch geholfen werden.

oder handle danach!


1) Gehe am Dienstag zur Verbraucherzentrale
2) Schildere ihnen Deinen Fall
3) Bitte sie dass sie es Dir so eindeutig und EINFACH wie möglich erklären
4) Höre ihnen zu
5) Halte Dich daran, was sie Dir dort empfehlen
6) Unverständliche Teile nochmals genau erklären lassen



:respekt: für diese Resistenz. Das erleb ich nicht oft. :wall::wall:


LG
P
 
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Auf das §309 Nr9 nochmal kurz zurück zu kommen, wenn man auf der Seite sich nichts runterlädt,kann man nach diesem §309 denn ´Vertrag kündigen.

Das halte ich für ein Gerücht.

Denn das habe ich in einer Computerbild Zeitung gelesen

Ich kenne den Artikel nicht. Aber entweder, Du hast da was falsch verstanden, oder die schreiben Unsinn.

Halte Dich lieber an die Infos hier.
Wenn Du damit nicht klarkommst, muss Dir die Verbraucherzentrale helfen.

Mann kann einen Vertrag dann jederzeit kündigen,per Einschreiben,Rückantwort

Schon das Wort "kündigen" ist ein ganz gefährliches Wort.
Wenn Du unsere Infos verstanden hättest, dann wüsstest Du auch, warum.
Offensichtlich kapierst Du aber allenfalls 20% davon.
Also halte Dich besser an die Verbraucherberatung.
Und lass Dich nicht noch von Zeitschriftenartikeln vollends durcheinanderbringen.

Gilt dieser §309 Nr9 für jede Seite oder nur Internetseite wo man nach Vornamen suchen kann.

Das BGB und mit ihm der §309 gilt für alle Verbraucherverträge, also im Prinzip auch für alle Internetseiten, egal ob dort Vornamen, Nachnamen oder Ostereier gesucht werden.

Was aber der § 309 BGB mit Deinem Problem zu tun haben soll, weiß ich immer noch nicht.
Lass den aus dem Spiel.

PS. Brauch mich von euch nicht beleidigen zu lassen , nur wegen Tippfehler, lese eure Tipps und Ratschläge.

Das war nicht beleidigend gemeint. Aber bitte beachte auch mal, dass die Leute, die hier posten, ihre Freizeit dafür opfern.
Und dann lesen die hier ein vollends unleserliches Geschreibsel, wo man beim besten Willen auch nach mehrfachem Lesen nicht weiß, was gemeint war.
 
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Ja nee, is klar. :scherzkeks:

Ich hätte auch immer gern umgehend ganz viel. [*aufstampf*]

Fordern, drohen, mahnen, blubbern, seiern und sabbeln können die gern und viel.
Von mir aus auch mit Inkassobüro.

Ein Inkassobüro hat auch nicht mehr Rechte als der Forderungssteller selbst. Da kann gerne Kasper Müller der Meinung sein, er hätte von Dir 200 Euro zu bekommen. Er beauftragt dann ein Inkassobüro.
Na und?

Ist die Forderung unberechtigt, kann das Inkassobüro auch nicht mehr machen, als der Forderungssteller selbst. Auch ein Inkassobüro kann nur wiederum drohen, mahnen, blubbern, sabbeln, seiern.
Von Dir aus mit 10 Briefen, über ein Jahr verteilt.
Aber mehr Rechte haben die auch nicht.

Zahlst Du dann weder "umgehend" noch "irgendwann", muss der Forderungssteller einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Dich beantragen. Erst dann würde es interessant. Dazu steht aber alles schon in den oben verlinkten Artikeln, bitte die letzten Seiten des Threads lesen.

Auch ein Mahnbescheid würde aber immer noch nichts daran ändern, dass die Forderung unberechtigt ist. Daher würde der Forderungssteller keinen Cent von Dir kriegen, müsste aber auch noch die Kosten für den Mahnbescheid vorstrecken.

Daher passiert das auch mit 99.9999999999 Wahrscheinlichkeit nicht. Also braucht Dich das gar nicht zu interessieren.

Mit den Droh-, Mahn-, Sabbel- und Seierbriefen kannst Du Dir dann irgendwann mal den Ort der Stille, Besinnung und Einkehr tapezieren. Für was anderes ist das nicht gut.

Danke für diesen beitrag Antiscammer. Ich habe nämlich mal wieder Post bekommen vom Inkassounternehmen. Letzte Zahlungsaufforderung vor Klage. naja da bekomm ich doch etwas Muffensausen, obwohl ich hier mitlese und weiß, das es nicht zu einer Klage oder einem gerichtlichen Verfahren kommt. Aber du scheinst Ahnung zu haben von dem ganzen Kram, daher danke ich dir jetzt einfach Mal. Ist trotzdem ein komisches gefühl, solche Post zu bekommen.

Naja das wollte ich einfach mal loswerden. Macht weiter so mit diesem Forum. es zahlt sich aus. Mir habt ihr jedenfalls geholfen. Danke
 
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Letzte Zahlungsaufforderung vor Klage.

Dummes Geschwätz. Wenn sie wenigstens mal klagen würden - dann könnte man sie wenigstens mal von einem deutschen Gericht sauber abwatschen lassen. Aber sie klagen ja nicht.

Droh-, Mahn-, Sabbel- und Seierbriefen

schreiben sich natürlich leichter...
 
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Ist trotzdem ein komisches gefühl, solche Post zu bekommen.
Jeder fängt mal "klein" an. Bei mir ist es jetzt über drei Jahre her, dass ich erstmals mit derartigem (folgenlosem) Gesabbere konfrontiert wurde. :wink:

Seinerzeit stieg der Anbieter von Mega-Downloads mit seinem Probeneintragungsdienst "Probenzauber.de" groß in derartige "Geschäfte" ein. Da hatte es sich aber recht schnell ausgezaubert.
 
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Tja...
erst war es sehr opulent, jetzt werden nur noch kleine Würstel gebacken.
 
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Hallo

ich weiß man nervt schon wieder,aber da Grove du hast recht, man kann
die Adresse aus Telefonbuch sich holen, oder Auskunft, und man schreibt eh
nicht das richtige hier oder nur mißt habe das gefühl.

Auch wenn man auf der Sartseite war, ist man noch nicht regestriert bei denn, und die pochen auf 96euro, schließlich meinen die ist ja dene e.adresse unter der man sich angemeldet hat.

Aber auf Fragen bekommt man nicht richtige Antwort

Z.beispiel E:Adresse ändern ob das was bringt, ignorieren was ist wenn post kommt nach Hause,
 
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doch wird man. ich hab sie höflich gebeten,mir ihren anwalt zu benennen. es kam der hinweis,ich mögemich mit ihrer rechtsabteilung in verbindung setzen. und seit dem hab ich nie wieder etwas von denen gehört.

gute besserung und zerbrich dir über die herrschaften nicht den kopf! :wink:



danke schön für die lieben Wünsche, bin wieder da und sehe, es hat sich nichts geändert, der Verein wird noch viele beschäftigen. Da ich ja leider gezahlt habe fürs erste Jahr werde ich wahrscheinlich erst kommendes Jahr wieder von denen hören und bin dann hoffentlich schlauer:wink:
 
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Ein Anwalt hat für Mega-Downloads.net jetzt ein Gutachten erstellt.

Inhalt: Gutachten über den Vertragabschluss, die Forderungsrechtmäßigkeit sowie der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Forderung seitens Mega-Downloads.net

Verfasser: Anwaltsbüro B. (RA B.), Bielefeld

Also vor dem Wischiwaschi nicht einschüchtern lassen.
 
Geht Doch!

Moin Gemeinde :-p

Habe versprochen, wenn's was Neues gibt; tut es :-D

Bekam heute ein Schreiben von meinem Anwalt. Der hatte einen Brief an mega-downloads geschickt.

Darauf bekam er eine Mail, dass mega-downloads auf alle Forderungen gegen mich verzichtet und auch in Zukunft mich nicht mehr behelligen wird!

:-p:-p:-p​

Was sagt uns das Leute? Auf zu den Anwälten!

Gruß an alle,
Spooky
 
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Billiger kommt auf jeden Fall der weg, der die ganze Sache einfach aussitzt
... und teurer wirds für die Gegenseite. Ist eigentlich schade, dass es nie(?) bis zu dem gelben Mahnbescheid kommt - der kostet nämlich 23,00 Euro - DIE!
 
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:) Ich weiß überhaupt nicht, was Ihr wollt. ICH habe für die Aktion nicht einen Cent bezahlt.Von daher ist mir das wurscht.

Außerdem:
Wenn IHR meint, dass Ihr es aussitzen könnt/wollt, macht es doch. Ist mir auch vollkommen egal!
So etwas mag eine ganze Weile gut gehen und dann platzt Euch der Reifen. Viel Spaß dabei :rolleyes:
 
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Wenn DU nicht für den Anwalt bezahlen musstest ist das schön für Dich. Die wenigsten haben entweder eine gute Rechtsschutzversicherung oder einen Anwalt in der Verwandt- oder Bekanntschaft.

Dein Hinweis mit dem platzenden Reifen war ausserdem recht redundant und verängstigt unnötig die Betroffenen.

LG
wahlhesse
 
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Ein Anwalt hat für Mega-Downloads.net jetzt ein Gutachten erstellt.

Inhalt: Gutachten über den Vertragabschluss, die Forderungsrechtmäßigkeit sowie der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Forderung seitens Mega-Downloads.net

Verfasser: Anwaltsbüro B. (RA B.), Bielefeld

und was bringt denen dieses Gutachten jetzt?? oder andersrum was sagt es mir?
 
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