KatzenHai
Scyliorhinus stellaris
Vielleicht sollte er dich dann über die rechtlichen Folgen der Verfügug beraten, immerhin bekommt er dafür Geld, oder? :gruebel:Girgel schrieb:a) Mein Anwalt.Ich schrieb:a) Wer hatte die denn vollzogen?
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Vielleicht sollte er dich dann über die rechtlichen Folgen der Verfügug beraten, immerhin bekommt er dafür Geld, oder? :gruebel:Girgel schrieb:a) Mein Anwalt.Ich schrieb:a) Wer hatte die denn vollzogen?
Der Jurist schrieb:Zumindest eine Strafanzeige müsste dort noch gewesensein. s. o.
KatzenHai schrieb:Vielleicht sollte er dich dann über die rechtlichen Folgen der Verfügug beraten, immerhin bekommt er dafür Geld, oder? :gruebel:
Falscher Ansatz:Adele schrieb:Die Antwort der Staatsanwaltschaft auf Girgels negative Feststellungsklage macht mich etwas ratlos.
Und wegen meiner ersten Sätze oben ist erkennbar, dass die ganzen Befürchtungen hier unbegründet sind.Adele schrieb:Soll das heißen, dass alle anderen dies bezüglichen Klagen nichtig sind und man sich doch das Geld für den Anwalt sparen kann, weil es wegen der Ablehnung vor Gericht ohnehin futsch ist?
Und was hätte Frau H.'s eventuelle Verurteilung wegen einer über geordneten Klage - die ja wohl als Einzelfall und nicht bindend für Andere betrachtet wird - für Konsequenzen für die anderen Betroffenen? Dürften MCM nebst Allinkasso im Fall der Verurteilung bei besagtem Einzelfall dann bei den anderen Betroffenen weiter fröhlich anzukassieren versuchen? :abgelehnt:
Irgendwie hab' ich es nicht mit der Logik des deutschen Rechts. :roll:
KatzenHai schrieb:Die StA hat damit nix zu tun - was aus der Zivilklage geworden ist, ist also (bisher) unbekannt.
Girgel schrieb:...
Ergänzung
Wie kommst Du darauf, dass in den Unterlagen zu meinem AZ Strafanzeigen aus anderen Verfahren beigelegen haben müssten??
Laut meinem Anwalt ist dies gänzlich unüblich.
Der Jurist schrieb:.... es sei denn Verfahren werden zu einem Sammelverfahren verbunden, was sich hier anböte. Deshalb und nur deshalb habe ich nachgefragt.
Gegenfrage: Hat Dein Anwalt danach gefragt bzw. nach vergleichbaren Verfahren? Schon die Frage könnte sensibilisieren. Aber entscheiden muss das die StA.Girgel schrieb:Der Jurist schrieb:.... es sei denn Verfahren werden zu einem Sammelverfahren verbunden, was sich hier anböte. Deshalb und nur deshalb habe ich nachgefragt.
Kannst Du Dir einen Weg vorstellen, wie man eine Staatsanwaltschaft für so ein Sammelverfahren "sensiblisieren" kann?
.Es würde mich schon sehr wundern, wenn besagtes Unternehmen sich auch nur zu einem
gerichtlichen Mahnbescheid
aufschwingen würde, geschweige denn sich mit den angeblichen Ansprüchen vor ein Zivilgericht
wagen würde.
Ich kann mir vorstellen, dass deine Mutter in Panik gerät, da sie die Zusammenhänge nicht
durchschaut.
Versuch sie weiter zu beruhigen
STOP!Girgel schrieb:Ich denke mal, es geht ihr – wie mir übrigens auch – darum, dass die strafrechtliche Würdigung der StA Fulda der Angelegenheit keinesfalls gerecht wird.
Gerade die Grundidee des Geschäftsmodells der MCM, nämlich möglichst viele unberechtigte „Kleinforderungen“ zu streuen und dann darauf zu warten, dass ein gewisser Prozentsatz der Betroffenen so naiv ist, aus welchen Gründen auch immer zu bezahlen, wird doch völlig ignoriert!
Bei diesem speziellen Fall kann man doch nicht einfach die vielen Betrugsanzeigen unter Hinweis auf ein anderes Verfahren, dessen Ausgang übrigens auch nicht gewiss ist, niederschlagen!
Stimmt. Aber wenn's dafür (s. eben) "genug" gibt?Girgel schrieb:Das Höchste ist ja, dass die vielen niedergeschlagenen Anzeigen beim Strafmass in der "Hauptsache" anscheinend keinerlei Berücksichtigung finden!
Wer sagt denn, dass die andere Sache Betrug (oder ein anderes "einfaches") Vermögensdelikt ist? Woher nimmst du deine Vermutung? Weißt du mehr als wir?Girgel schrieb:Nachdem bei Betrugsangelegenheiten für Ersttäter erfahrungsgemäß fast nichts an Strafe herauskommt, kommt das Verhalten der StA Fulda dem hier schon häufiger genannten Ausstellen eines Persilscheins ziemlich nahe!
Mach man. Wir betreuen dann die Geschädigten und informieren, wie's ausgegangen ist ...Girgel schrieb:Im Rückschluss könnte man das Ganze sogar zu einem Konzept machen:
Ich begehe absichtlich einen kleineren Betrug, der aber dank unserer Justiz kaum merklich bestraft wird und habe bis zur Entscheidung über diese Sache freie Hand für zahlreiche weitere Kleinbetrügereien!!
Wenn ich Glück habe, komme ich ganz ungeschoren davon, da Betrug sehr schwer zu beweisen ist.
In meiner sicheren Erkenntnis über unser Rechtsstaatssystem: Nein.Girgel schrieb:Wenn ich Pech habe, erhalte ich eine "Ministrafe" die keinem Verhältnis zur Aufsummierung meiner tatsächlich zahlreich begangenen Betrügereien steht.
Kann es so etwas ernsthaft geben??
S.o. - woher weißt du das? Und: Machen die zur Zeit wirklich weiter? Die Postings hier jedenfalls zeigen das nicht ...Girgel schrieb:Aber so lange der Fall nicht endlich ernsthaft strafrechtlich gewürdigt wird, wird die MCM munter so weitermachen, denn mehr als ein Verfahren haben sie momentan nicht zu befürchten, für die anderen gibt´es ja eine Freifahrkarte.
Der Strafklageverbrauch ist eine der wesentlichen (negativen) Prozessvoraussetzungen im Strafprozess. Sinngemäß bedeutet dies, dass niemand wegen einer Tat mehrmals abgeurteilt werden darf.
Nach dem lat. Rechtsgrundsatz "ne bis in idem" gilt auch im deutschen Strafrecht ein Verbot der Doppelbestrafung wegen der gleichen prozessualen Tat, was sich aus Art. 103 III GG ergibt.
Wesentliche Bedeutung hat der Strafklageverbrauch bei der Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines Urteils. Die Rechtskraft des Urteils bezieht sich dabei auf die prozessuale Tat als Prozessgegenstand, über den geurteilt wurde. Ist ein Urteil rechtskräftig geworden, steht einer erneuten Anklage des Täters wegen derselben Tat der Strafklageverbrauch als wesentliches Prozesshindernis entgegen.