MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd

Der Jurist schrieb:
Zumindest eine Strafanzeige müsste dort noch gewesensein. s. o.


Ich sagte lediglich, die Unterlagen waren dünn und wenig informativ!

Ergänzung

Wie kommst Du darauf, dass in den Unterlagen zu meinem AZ Strafanzeigen aus anderen Verfahren beigelegen haben müssten??

Laut meinem Anwalt ist dies gänzlich unüblich.
 
KatzenHai schrieb:
Vielleicht sollte er dich dann über die rechtlichen Folgen der Verfügug beraten, immerhin bekommt er dafür Geld, oder? :gruebel:

Das hat er auch.

Habe mich trotzdem hilfesuchend an die Juristen in diesem Forum gewandt, da ich:

1. Über meinen Fall und das Vorgehen der StA Fulda berichten wollte.

2. Es nie verkehrt ist, mehrere Auffassungen zur Thematik zu erfahren.
 
MCMultimedia

Die Antwort der Staatsanwaltschaft auf Girgels negative Feststellungsklage macht mich etwas ratlos. Soll das heißen, dass alle anderen dies bezüglichen Klagen nichtig sind und man sich doch das Geld für den Anwalt sparen kann, weil es wegen der Ablehnung vor Gericht ohnehin futsch ist? :(
Und was hätte Frau H.'s eventuelle Verurteilung wegen einer über geordneten Klage - die ja wohl als Einzelfall und nicht bindend für Andere betrachtet wird - für Konsequenzen für die anderen Betroffenen? Dürften MCM nebst Allinkasso im Fall der Verurteilung bei besagtem Einzelfall dann bei den anderen Betroffenen weiter fröhlich anzukassieren versuchen? :abgelehnt:

Irgendwie hab' ich es nicht mit der Logik des deutschen Rechts. :roll:

Noch was. Passt vielleicht nicht ganz, heitert aber vielleicht etwas auf, nämlich ein Stressssss-Test, den mir ein befreundeter Grafiker im letzten Jahr schickte. Text und Bild gehören zusammen.


wer sich nicht sicher ist, ob er Stress hat oder nicht, sollte den kurzen Test, der anschliessend beschrieben ist machen!

I'm not sure exactly how it works, but this is amazingly accurate. The attached photo has 2 almost identical dolphins in it. It was used in a case study on stress level at St. Mary's Hospital. Look at both dolphins jumping out of the water. The dolphins are identical. A closely monitored, scientific study of a group revealed that in spite of the fact that the dolphins are identical; a person under stress would find differences in the two dolphins. If there are many differences found between both dolphins, it means that the person is experiencing a great amount of stress. Look at the photograph, and if you find more than one or two differences you may want to take a vacation.
 

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    dolphins_166.jpg
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@ Adele:

Die Akteneinsicht bei der StA Fulda bezieht sich auf meine Strafanzeige.

Das ist ev. nicht ganz richtig rübergekommen.

Meine negative Feststellungsklage ist eingereicht und am Laufen.
 
Re: MCMultimedia

Adele schrieb:
Die Antwort der Staatsanwaltschaft auf Girgels negative Feststellungsklage macht mich etwas ratlos.
Falscher Ansatz:

Die StA hat auf Girgels Strafanzeige reagiert. Hierfür ist sie zuständig (Strafrecht).

Die negative Feststellungsklage ist eine zivilrechtliche Klage, die (vollkommen ohne StA) beim Amtsgericht eingereicht und durchgefochten wird.

Die StA hat damit nix zu tun - was aus der Zivilklage geworden ist, ist also (bisher) unbekannt.

Adele schrieb:
Soll das heißen, dass alle anderen dies bezüglichen Klagen nichtig sind und man sich doch das Geld für den Anwalt sparen kann, weil es wegen der Ablehnung vor Gericht ohnehin futsch ist? :(
Und was hätte Frau H.'s eventuelle Verurteilung wegen einer über geordneten Klage - die ja wohl als Einzelfall und nicht bindend für Andere betrachtet wird - für Konsequenzen für die anderen Betroffenen? Dürften MCM nebst Allinkasso im Fall der Verurteilung bei besagtem Einzelfall dann bei den anderen Betroffenen weiter fröhlich anzukassieren versuchen? :abgelehnt:

Irgendwie hab' ich es nicht mit der Logik des deutschen Rechts. :roll:
Und wegen meiner ersten Sätze oben ist erkennbar, dass die ganzen Befürchtungen hier unbegründet sind.
 
MCMultimedia

@ Girgel + KatzenHai
8)
Wow, seid Ihr schnell!!!

Alles klar, das beruhigt. War mein Fehler weil ich dachte, die Ablehnung bezöge sich auf Girgels negativer Feststellungsklage. Das war ja das letzte was ich von ihm an Klagen im Kopf hatte, weil er vorher mehrfach darauf ansprach.
:oops:
 
Girgel schrieb:
...
Ergänzung
Wie kommst Du darauf, dass in den Unterlagen zu meinem AZ Strafanzeigen aus anderen Verfahren beigelegen haben müssten??
Laut meinem Anwalt ist dies gänzlich unüblich.

.... es sei denn Verfahren werden zu einem Sammelverfahren verbunden, was sich hier anböte. Deshalb und nur deshalb habe ich nachgefragt.
 
Der Jurist schrieb:
.... es sei denn Verfahren werden zu einem Sammelverfahren verbunden, was sich hier anböte. Deshalb und nur deshalb habe ich nachgefragt.

Kannst Du Dir einen Weg vorstellen, wie man eine Staatsanwaltschaft für so ein Sammelverfahren "sensiblisieren" kann?
 
Girgel schrieb:
Der Jurist schrieb:
.... es sei denn Verfahren werden zu einem Sammelverfahren verbunden, was sich hier anböte. Deshalb und nur deshalb habe ich nachgefragt.

Kannst Du Dir einen Weg vorstellen, wie man eine Staatsanwaltschaft für so ein Sammelverfahren "sensiblisieren" kann?
Gegenfrage: Hat Dein Anwalt danach gefragt bzw. nach vergleichbaren Verfahren? Schon die Frage könnte sensibilisieren. Aber entscheiden muss das die StA.
 
MCMultimedia

Toll.

Jetzt habe ich auch den netten Brief der "Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Fulda" über die vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen A. H. wegen Betrugs mit dem Hinweis auf § 154 StPO, aber ohne weitere Begründung, erhalten.

http://dejure.org/gesetze/StPO/154.html

So langsam wüsste ich gerne, um was für ein anderes über geordnetes Verfahren gegen Fr. H. es sich handelt, wegen dem die anderen Betroffenen vom Tisch gefegt werden. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass in Fulda der Aspekt des gewerbsmäßigen Bxxxxx nicht gesehen wird, wenn die vermutlich große Zahl der "kleinen Klagen" ignoriert wird. Mein Rechtsverständnis ist inzwischen ziemlich angeschlagen und meine Mutter wird sich auf Grund dieser Verfahrenseinstellung voraussichtlich in ihrer Panik in ihrer Befürchtung bestätigt sehen, dass sie doch zahlen muss.
Es ist doch zum ######!!!! (Jetzt fehlen mir gewisse böse Zeichen aus diversen Comics)
:fdevilt:
 
Und noch einmal: ein Strafverfahren hat nicht zwangsläufig etwas mit dem zivilrechtlichen
Aspekt der Geschichte zu tun.

Es würde mich schon sehr wundern, wenn besagtes Unternehmen sich auch nur zu einem gerichtlichen Mahnbescheid
aufschwingen würde, geschweige denn sich mit den angeblichen Ansprüchen vor ein Zivilgericht wagen würde.
Ich kann mir vorstellen, dass deine Mutter in Panik gerät, da sie die Zusammenhänge nicht durchschaut.
Versuch sie weiter zu beruhigen

cp
 
Captain Picard schrieb:

Es würde mich schon sehr wundern, wenn besagtes Unternehmen sich auch nur zu einem
gerichtlichen Mahnbescheid
aufschwingen würde, geschweige denn sich mit den angeblichen Ansprüchen vor ein Zivilgericht
wagen würde.
Ich kann mir vorstellen, dass deine Mutter in Panik gerät, da sie die Zusammenhänge nicht
durchschaut.
Versuch sie weiter zu beruhigen
.

Das sehe ich auch so. Zur Untermauerung von Captain Picards Worten hier meine Erfahrungen, die ich versprochen habe zu posten, wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Eine andere Firma zwar, aber ein Fall wie zigtausende vor zwei oder drei Jahren . Also zu einer Zeit als diese Herrschaften noch grünes Licht zum ungehinderten [] hatten und die Gerichte zunächst hilflos diesem Treiben zusehen mußten. Das hat sich geändert, wie wir alle wissen.

Als ich den gerichtlichen Mahnbescheid im Oktober 2003 erhielt, gab es schon zahlreiche Urteile zugunsten der Verbraucher. Das ermutigte mich zum Widerspruch zumal der ursprüngliche Betrag von 25 € bei der Inkassofirma auf 125 € angestiegen war. Niemals habe ich die Zahlung verweigert sondern wollte nur wissen, für was ich den Betrag zu bezahlen habe und an wen.
Der Ton der Inkassofirma war schroff und beängstigend was mich aber nicht stören konnte, denn ich hatte das OK meiner Rechtschutzversicherung und suchte einen Anwalt auf.

Aber welch ein Wunder. Nichts geschah mehr danach. Kein Schreiben, kein Telefonat und auch keine Gerichtsvorladung. Vor einem Jahr stellte mein Anwalt die Sacheein. Seine Kosten 13 Euro.

Soviel für diejenigen, die verständlicherweise noch ängstlich sind und sich einschüchtern lassen. Genau das ist aber das Kalkül dieser Leute, daß viele zähneknirschen doch bezahlen.


Gruß Avor

[Virenscanner: Vorsichtshalber ein Wort entfernt]
 
Mc multimedia

mir ist das gleiche paasiert wie euch allen
am 25.9.05 sollte ich bei einer Telefonsexnummer angerufen haben, das ich aber nicht gemacht habe
dafür musste ich 60 bezahlen
aber davor hat man mich angeerufen dass ich einen Warengutschein über 50 bei Kaufhaus gewonnen hätte
dafür darf ich jetzt 60 bezahlen ich bezahlte die Rechnung natürlich nicht und bekam im oktober eine Mahnung das ich schon 120 € bezahlen soll ich habe diese auch ignoriert und heute bekam ich eine Rechnung das ich jetzt 190€ betzahlen soll
mir kam das unternehmen schon am anfang [] vor weil kein Ansprechpartner genannt wurde sowie keine Telefonnummer und nichtzugeschweigen eien Homepage
ich werde jetzt eine Strafanzeige bei der Polizei erstellen

lg auch ein Betroffener (tom)

[Virenscanner: Vorsichtshalber ein Wort entfernt]
 
Hallo CP,

ich glaube schon, dass Adele den straf- und den zivilrechtlichen Aspekt der Angelegenheit richtig auseinander hält.

Ich denke mal, es geht ihr – wie mir übrigens auch – darum, dass die strafrechtliche Würdigung der StA Fulda der Angelegenheit keinesfalls gerecht wird.

Gerade die Grundidee des Geschäftsmodells der MCM, nämlich möglichst viele unberechtigte „Kleinforderungen“ zu streuen und dann darauf zu warten, dass ein gewisser Prozentsatz der Betroffenen so naiv ist, aus welchen Gründen auch immer zu bezahlen, wird doch völlig ignoriert!

Bei diesem speziellen Fall kann man doch nicht einfach die vielen Betrugsanzeigen unter Hinweis auf ein anderes Verfahren, dessen Ausgang übrigens auch nicht gewiss ist, niederschlagen!

Das Höchste ist ja, dass die vielen niedergeschlagenen Anzeigen beim Strafmass in der "Hauptsache" anscheinend keinerlei Berücksichtigung finden!

Nachdem bei Betrugsangelegenheiten für Ersttäter erfahrungsgemäß fast nichts an Strafe herauskommt, kommt das Verhalten der StA Fulda dem hier schon häufiger genannten Ausstellen eines Persilscheins ziemlich nahe!

Im Rückschluss könnte man das Ganze sogar zu einem Konzept machen:

Ich begehe absichtlich einen kleineren Betrug, der aber dank unserer Justiz kaum merklich bestraft wird und habe bis zur Entscheidung über diese Sache freie Hand für zahlreiche weitere Kleinbetrügereien!!

Wenn ich Glück habe, komme ich ganz ungeschoren davon, da Betrug sehr schwer zu beweisen ist.

Wenn ich Pech habe, erhalte ich eine "Ministrafe" die keinem Verhältnis zur Aufsummierung meiner tatsächlich zahlreich begangenen Betrügereien steht.

Kann es so etwas ernsthaft geben?? Ich kann Adeles Unmut bestens nachvollziehen.

Die zivilrechtliche Seite der Angelegenheit ist hier im Forum mittlerweile ziemlich allen klar.

Aber so lange der Fall nicht endlich ernsthaft strafrechtlich gewürdigt wird, wird die MCM munter so weitermachen, denn mehr als ein Verfahren haben sie momentan nicht zu befürchten, für die anderen gibt´es ja eine Freifahrkarte.


Grüsse aus Unterfranken


 
Girgel schrieb:
Ich denke mal, es geht ihr – wie mir übrigens auch – darum, dass die strafrechtliche Würdigung der StA Fulda der Angelegenheit keinesfalls gerecht wird.

Gerade die Grundidee des Geschäftsmodells der MCM, nämlich möglichst viele unberechtigte „Kleinforderungen“ zu streuen und dann darauf zu warten, dass ein gewisser Prozentsatz der Betroffenen so naiv ist, aus welchen Gründen auch immer zu bezahlen, wird doch völlig ignoriert!

Bei diesem speziellen Fall kann man doch nicht einfach die vielen Betrugsanzeigen unter Hinweis auf ein anderes Verfahren, dessen Ausgang übrigens auch nicht gewiss ist, niederschlagen!
STOP!

§ 154 StPO schlägt nicht nieder - hier werden die Ermittlungen (vorerst!) eingestellt, da eine Verurteilung in anderer Sache die schärfere Strafe bedeuten würde. wie bereits oben mitgeteilt: Wenn die andere Sache nicht zur Verurteilung kommt, kann ggf. wieder die Ermittlungstätigkeit aufgenommen werden - was natürlich auch in einer Anklage resultieren kann.

Nebenbei: Sollten die betroffend Handelnden sich einer Anklage z.B. wegen Steuerdelikten, Vorenthalten von Sozialabgaben, Urkundenfälschung oder Schlimmerem (freie Spekulation von mir - einfach mal ein paar heftigere Delikte genommen) gegenüber sehen - braucht ihr wirklich dann noch mehr Rache?

Girgel schrieb:
Das Höchste ist ja, dass die vielen niedergeschlagenen Anzeigen beim Strafmass in der "Hauptsache" anscheinend keinerlei Berücksichtigung finden!
Stimmt. Aber wenn's dafür (s. eben) "genug" gibt?

Girgel schrieb:
Nachdem bei Betrugsangelegenheiten für Ersttäter erfahrungsgemäß fast nichts an Strafe herauskommt, kommt das Verhalten der StA Fulda dem hier schon häufiger genannten Ausstellen eines Persilscheins ziemlich nahe!
Wer sagt denn, dass die andere Sache Betrug (oder ein anderes "einfaches") Vermögensdelikt ist? Woher nimmst du deine Vermutung? Weißt du mehr als wir?

Girgel schrieb:
Im Rückschluss könnte man das Ganze sogar zu einem Konzept machen:

Ich begehe absichtlich einen kleineren Betrug, der aber dank unserer Justiz kaum merklich bestraft wird und habe bis zur Entscheidung über diese Sache freie Hand für zahlreiche weitere Kleinbetrügereien!!

Wenn ich Glück habe, komme ich ganz ungeschoren davon, da Betrug sehr schwer zu beweisen ist.
Mach man. Wir betreuen dann die Geschädigten und informieren, wie's ausgegangen ist ...

Girgel schrieb:
Wenn ich Pech habe, erhalte ich eine "Ministrafe" die keinem Verhältnis zur Aufsummierung meiner tatsächlich zahlreich begangenen Betrügereien steht.

Kann es so etwas ernsthaft geben??
In meiner sicheren Erkenntnis über unser Rechtsstaatssystem: Nein.
Bedauerliche Ausnahmen bestätigen die Regel - aber das ist eben Rechtsstaat.

Girgel schrieb:
Aber so lange der Fall nicht endlich ernsthaft strafrechtlich gewürdigt wird, wird die MCM munter so weitermachen, denn mehr als ein Verfahren haben sie momentan nicht zu befürchten, für die anderen gibt´es ja eine Freifahrkarte.
S.o. - woher weißt du das? Und: Machen die zur Zeit wirklich weiter? Die Postings hier jedenfalls zeigen das nicht ...


Eure Emotionen in allen Ehren - aber lasst bitte die Kirche im Dorf.
 
...und außerdem sollten man sich vorm mosern auch mal Gedanken über den s. g. Strafklageverbrauch machen, was man in so einer Sache ja nun wirklich nicht gebrauchen kann.
Der Strafklageverbrauch ist eine der wesentlichen (negativen) Prozessvoraussetzungen im Strafprozess. Sinngemäß bedeutet dies, dass niemand wegen einer Tat mehrmals abgeurteilt werden darf.

Nach dem lat. Rechtsgrundsatz "ne bis in idem" gilt auch im deutschen Strafrecht ein Verbot der Doppelbestrafung wegen der gleichen prozessualen Tat, was sich aus Art. 103 III GG ergibt.

Wesentliche Bedeutung hat der Strafklageverbrauch bei der Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines Urteils. Die Rechtskraft des Urteils bezieht sich dabei auf die prozessuale Tat als Prozessgegenstand, über den geurteilt wurde. Ist ein Urteil rechtskräftig geworden, steht einer erneuten Anklage des Täters wegen derselben Tat der Strafklageverbrauch als wesentliches Prozesshindernis entgegen.
 
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