MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd

Sorry hab die Ironietags vergessen, so sind das wüste Drohungen ohne rechtliche Grundlage
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1986
Es geht mir nur darum zu zeigen, womit das gerichtliche Mahnverfahren eingeläutet wird. Einige hier sind aufgrund der Schreiben von Anwaltskanzleien etwas verunsichert, aber ein Mahnbescheid wird nur auf Antrag von einem Gericht versandt.

Man beachte auch die Belehrung am Ende des Dokuments:

"Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht."
Wird einem Mahnbescheid innerhalb 2 Wochen widersprochen, dazu reicht ein Kreuzchen ohne
jede weitere Begründung, käme es zum Prozess, bei dem der Forderungssteller
den Beweis für seine Forderungen antreten muß. Mir ist bisher aus keinem, auch diesem Forum nicht bekannt,
dass eins dieser Unternehmen diesen Schritt gewagt hätte.

Ohne Titel, der nur durch ein Urteil erwirkt werden kann, setzt sich kein Gerichtsvollzieher in Marsch.

cp
 
Shit - da war ich wieder zu langsam.

Habe heute morgen den gleichen Brief bekommen. Willkommen im Club diebels-alt. Da schauen wir mal ob der lange versprochene Mahnbescheid pünktlich unterm Weihnachtsbaum liegt. :D

Ich frag mich nur warum du mal wieder Geld für´s Porto ausgeben willst. Naja, wer´s hat .....
 
Hi,

in unserem Fall hat MC Mulitmedia die Forderung durch die Hausanwälte zurück gezogen.
Wir konnten nachweisen, daß wir keine Dienstleistung in Anspruch genommen haben.
Bisher ist uns MC Multimedia dennoch die Antwort schuldig, woher haben die denn die Handynummer und die Rechnungsanschrift.
Nun, wir bleiben dran ;-)

cya
 
MCMultimedia

Hallo Marco.

Meinen Glückwunsch zu Eurem Erfolg. :respekt:

Wss mich an MCM und deren "Mit-Geschäftsleuten" so ärgert ist, dass es hier letztlich gar nicht um irgendwelche technischen Finessen geht, sondern um die primitivsten Beeinflussungsmöglichkeiten aus dem "Handbuch für kleine Psychologen", so es dieses Handbuch denn gäbe, allgemein zusammen gefasst unter dem Motto "Sex and Crime". Gerade am, Beispiel meiner Mutter, die es gar nicht fassen kann, dass ausgerechnet ihr jemand einen Zusammenhang mit solchen Huxxxxxxxxxxxxxx nahelegen könnte, und die eine panische Angst davor hat, dass sie doch vor Gericht müsste, weil ihr Enkel ja dort angerufen hat,
wird dieses [...] von MCM nebst Konsorten und der Erfolg dieses Geschäftsmodells immer deutlicher. Der Brief von Allinkasso, den Diebels-Alt dazu bei gesteuert hat, ist für mich [...] pur!
:bang:

Aber was anderes, was ich letzten Sonntag vergaß. Unser Leben besteht (hoffentlich) nicht nur aus MCM.
Deshalb wünsche ich Euch allen schöne und besinnliche
Adventstage. :santa: :tannenbaum: 8)

[Wegen rechtlicher Bedenken (nicht bewiesene Tatsachenbehauptung) editiert - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
Marko Rogge schrieb:
Wir konnten nachweisen, daß wir keine Dienstleistung in Anspruch genommen haben

So weit sind wir jetz also schon, dass man nachweisen muss, keine Dienstleistung in Anspruch genommen zu haben.

Ich dachte, dass der Forderungssteller nachweispflichtig ist.

Grüsse
 
Hallo Leute,

muss mich hier jetzt auch mal mitteilen.

Ich habe Ende Juli diesen Jahres auch bei einer dieser ominösen "MCM-Nummern" angerufen, genau genommen bei dreien. Das Angebot, etwas Spass zum Ortstarif zu haben war nach ner feuchtfröhllichen Nacht einfach zu verlockend...Zunächst musste ich jedoch eine knappe halbe Minute warten, bis sich überhaupt mal das hier bereits mehrfach angesprocheneBand in Gang setzte. Als ich dann vernahm, wie Teuer dieses Gespräch werden würde, habe ich das "Gespräch" beendet. Als sich dies bei den Anrufen zwei und drei genauso verhielt, hatte ich (im wahrsten Sinne des Wortes) keine Lust mehr und ging schliesslich ins Bett...*g*

Bereits nach 4(!) Tagen bekam ich die Rechnungen über je 60 €uro. Blitzschnell wurde ich hier Fündig und fand den Mut, diese ganze Geschichte auszusitzen...

Schon drei Wochen später flatterten die ersten Mahnungen über mittlerweile je 90 €uro ins Haus. Und ich blieb sitzen...

Natürlich hatte ich in der Zwischenzeit Anzeige erstattet, schriftlich den Forderungen widersprochen und die Bundesnetzagentur, die nun mittlerweile nicht mehr so heisst, über den Vorgang informiert. Von denen bekam ich dann nach kurzer Zeit folgendes Antwortschreiben:

"...Ihrem Schreiben entnehme ich, dass die von Ihnen beanstandete Rechnung der MCM über eine normale Sprachtelefonverbindung aus dem Festnetz zustande gekommen ist. Ein Rechtsverstoß, der ein Vorgehen gegen den Anbieter der Dienstleistung bzw. die Einleitung von Maßnahmen im Sinne des oben erwähnten $67 Absatz 1 TKG rechtfertigen würde, ist nicht ersichtlich. Leider kann ich Ihnen daher bei Ihrem konkreten Fall nicht weiterhelfen..."

Dann etwa 4 vier Wochen später der Schock...die Damen und Herren hatten wohl zwei Rechnungen vergessen. Diesmal nur eine Rechnung über 190 €uro. Dafür aber das hier auch schon häufig beschriebene Personalstammblatt. Und ich blieb sitzen...

Jetzt dauerte es ganze zwei Monate, bis (jetzt wiederum drei Mahnungen) die Schreiben von AllInkasso eintrudelten. Dies ist der aktuelle Stand meines Falles. Ich bin höchst gespannt, wie weit die MCM hier noch gehen wird. Und ich bleibe sitzen...Nun nicht ganz...werde der MCM bzw. AllInkasso mal mitteilen, dass ich Sie auffordere, mir den Beweis zu erbringen, dass ich mit Ihnen einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen bin. Ansonsten bleibe ich sitzen...

Ich kann nur sagen, dass dies eine [...] ist. Meine Freundin, die über nicht ganz so viel Sitzfleisch verfügt wie ich, wird mittlerweile schon ein wenig nervös, da sich die Forderungen zur Zeit auf etwa 500 €uronen belaufen. Kann Sie da immer nur auf dieses höchst informative Forum verweisen. Darüber bin ich sehr dankbar, denn diese Tatsache beruhigt sie und vor allem unser Zusammenleben ungemein.

So, ansonsten bleibt mir nur, Marco meine Glückwünsche zu übermitteln. Gut gemacht. Ich hoffe inständig, [...], ich kann mir nämlich gut vorstellen, dass es jede Menge Leute wie meine Liebste gibt, die, um Ruhe zu haben, lieber schnell bezahlen.

So, das solls jetzt aber erstmal gewesen sein. Ich werde euch hier auf dem laufenden halten, wie es weitergeht. Aber die meisten wissen es ja eh schon...

Hobie

[Einige Passagen entfernt. (bh)]
 
@ Hobiestar

Hast Du eine Ahnung, wie die zu deiner Adresse gekommen sind?
Gab es den berühmten Rückruf, oder hast Du deine Adresse angegeben?

Grüsse
 
Girgel schrieb:
Kann man im Telefonbuch einfach so rückwärts suchen?
Nicht im Telefonbuch, das wär etwas mühsam, aber in den On-Line Telefonbüchern oder CDs.
http://www.computerbase.de/news/internet/2004/dezember/rueckwaertssuche_internet/
Reversuche ist seit geraumer Zeit wieder zugelassen. (vorausgesetzt, der Eintrag ist offiziell
vorhanden, bei mir läuft die Suche ins Leere...)
Wenn der gesuchte Teilnehmer der neuen Funktion nicht widersprochen hat, wird dem Nutzer sowohl der Name als auch die passende Anschrift gezeigt.
Eine Gesetzesänderung im Sommer dieses Jahres ermöglicht die neue Rückwärtssuche.
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=6317

cp
 
MCMultimedia

Das mit den vergessenen und plötzlich bei Allinkasso wieder aufgetauchten Rechnungen kommt mir ja schwer bekannt vor. Fast bin ich froh, dass meine Mutter nicht die einzige Person mit mehreren Rechnungen ist. :willnicht:
 
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, das die Rückwärtssuche auch vorher schon möglich war mit diversen Telefon Buch CD´s/DVD´s. Die Rückwärtssuche war zwar rechtlich nicht erlaubt und die Funktion auch nicht vorhanden, aber im Web kursierten und kursieren einige "Tools" (man könnte auch Cracks dazu sagen), die die Rückwärtssuche ermöglichen. Man sollte also nicht nur der Rückwärtssuche wiedersprechen, sondern auch seinen Namen aus den elektronischen Telefonbüchern entfernen lassen und seinen Namen nur noch (wenn überhaupt) im örtlichen, gedruckten Telefonbuch erscheinen lassen.
Für die Leute die nicht auf einen Eintrag im Internet verzichten aber auch nicht Ihre Adresse oder Telefonnummer verraten wollen, bietet sich noch der anonyme Dienst "Kontaktkarte.de" an.
 
Spirale99 schrieb:
Die Rückwärtssuche war zwar rechtlich nicht erlaubt und die Funktion auch nicht vorhanden, aber im Web kursierten und kursieren einige "Tools" (man könnte auch Cracks dazu sagen), die die Rückwärtssuche ermöglichen.
Nur der Vertrieb war in D nicht erlaubt. Man konnte schon immer RufIdent zur passenden Klicktel in der Schweiz online kaufen und sie hier dann verwenden. Profis nutzen jedoch noch ganz andere Datenbanken (siehe z. B. auch Winow/Probino/Proby)
 
Leider doch nichts gewonnen

Hallo zusammen,
ich bin auch in Eurem Club gelandet. Lt. EVN 58 sec Telefonat am 05.09.2005 um 16.03 Uhr????? :oops: - bezahlt mit Tel. Rechnung 1,20 €. Dann Anruf einer sehr netten Frau - ich habe etwas gaaanz tolles gewonnen; freu :P . Dann 1. Rechnung 60,00 €, 1. Mahnung 90,00€, 2. Mahnung 190,00€.
Und da machen wir gar nichts und sitzen die Sache aus - wer behauptet denn, dass ich angerufen habe - zu dieser Zeit war ich im Dienst 0:-) .
Vielleicht mein 8 jähriger Sohn - frühreif??????

Nur nicht unruhig werden :holy:

- ganz nebenbei: die 1. Mahnung muss als Zahlungserinnerung deklariert sein und darf keine zusätzlichen Kosten enthalten. Erst die 2. Mahnung darf als solche bezeichnet werden und ggf. zusätzlich enstandenen Bearbeitungskosten (Versand usw.) enthalten.

Gruß an alle Mitstreiter

Wolly
 
Re: Leider doch nichts gewonnen

Wolly #104# schrieb:
- ganz nebenbei: die 1. Mahnung muss als Zahlungserinnerung deklariert sein und darf keine zusätzlichen Kosten enthalten. Erst die 2. Mahnung darf als solche bezeichnet werden und ggf. zusätzlich enstandenen Bearbeitungskosten (Versand usw.) enthalten.
Wieso sollte erst die 2. Mahnung als Mahnung bezeichnet werden dürfen und Bearbeitungskosten enthalten? Wenn vor der ersten Mahnung eine Rechnung zugegangen ist, dann befindet man sich (auch ohne zusätzliche "1. Mahnung") spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, wenn in dieser darauf hingewiesen wird:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896BJNE027902377.html schrieb:
"Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug."
Nach Eintritt des Verzugs hat der Schuldner einer Forderung gem. § 280 Abs. 2, § 286 BGB die Kosten von Mahnschreiben und auch alle sonstigen durch den Verzug verursachten Aufwendungen zu ersetzen hat, sofern sie zweckentsprechende Maßnahmen der Rechtsverfolgung darstellen. Zu ersetzen sind dann auch die Kosten für ein anwaltliches Mahnschreiben.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Forderung überhaupt berechtigt ist... :wink:
 
Doppelter Widerspruch:

Mahnung ist jedes Schreiben, aus dem hervor geht: "Ich kriege noch Geld - jetzt aber!" Wie das Ding heißt, ist vollkommen irrelevant - es kann sogar mündlich wirksam gemahnt werden (was jedoch blöde zu beweisen ist, daher schreiben die meisten).

1. Mahnung/Zahlungserinnerung/"Ich kriege noch"-Aufforderung begründet Verzug, sofern dieser nicht aus anderen Gründen bereits eingetreten ist.

Der 30-Tage-Automatismus gilt bei Verbrauchern übrigens nur, wenn darauf ausdrücklich hingewiesen wurde. Oftmals mangelt es hieran ...
 
KatzenHai schrieb:
Der 30-Tage-Automatismus gilt bei Verbrauchern übrigens nur, wenn darauf ausdrücklich hingewiesen wurde.
Korrekt, so stehts ja auch im Gesetz:

rolf76 schrieb:
Wenn vor der ersten Mahnung eine Rechnung zugegangen ist, dann befindet man sich (auch ohne zusätzliche "1. Mahnung") spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, wenn in dieser darauf hingewiesen wird:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896BJNE027902377.html schrieb:
"Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug."

Daneben kommt man natürlich auch durch eine Mahnung in Verzug, die - wie zutreffend dargestellt - in jeder Zahlungsaufforderung liegen kann, die nach Fälligkeit erfolgt. Die genaue Bezeichnung ist - wie meistens im Rechtsverkehr - nicht entscheidend.
 
rolf76 schrieb:
Korrekt, so stehts ja auch im Gesetz
(...)
Daneben kommt man natürlich auch durch eine Mahnung in Verzug, die - wie zutreffend dargestellt - in jeder Zahlungsaufforderung liegen kann, die nach Fälligkeit erfolgt. Die genaue Bezeichnung ist - wie meistens im Rechtsverkehr - nicht entscheidend.
Danke für die Bestätigung.
 
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