MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd

Hallo Leute,

verfolge die Geschichte hier jetzt auch schon seit mehreren Monaten.
Ich hab den ganzen Scheiss auch mitgemacht und binn mittlerweile auch schon beim zweiten Schreinben von dieser Münchner Allinkasso.
Allerdings habe ich bereits im Frühsommer Anzeige gegen MC Multimedia erstattet und heute tatsächlich Post von der Staatsanwaltschaft in Fulda bekommen! :D
Da schreibt mir ein Oberamtsanwalt:

Im Ermittlungsverfahren gegen [] wegen Betrug wird gemäß § 154 Abs. 1 Strafprozessordnung von der Erhebung der öffentlichen Klage abgesehen.

Gründe:

Gegen die Beschuldigte ist ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Betrugs anhängig.
Neben der zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung in diesem Verfahren führen kann, nicht ins Gewicht.

Somit hat man die Dame also schon am Wickel.

Alle Schreiben von MC Multimedia bzw. Allinkasso sind also heisse Luft.

Grüße
OCC

[Virenscanner: Namen entfernt]
 
KatzenHai schrieb:
rolf76 schrieb:
Korrekt, so stehts ja auch im Gesetz
(...)
Daneben kommt man natürlich auch durch eine Mahnung in Verzug, die - wie zutreffend dargestellt - in jeder Zahlungsaufforderung liegen kann, die nach Fälligkeit erfolgt. Die genaue Bezeichnung ist - wie meistens im Rechtsverkehr - nicht entscheidend.
Danke für die Bestätigung.
:rotfl: :rofl: :rotfl: :rofl: :rotfl: :rofl: :rotfl: :rofl: :rotfl: :rofl: :rotfl: :rofl:

Oh je, Rolf76. Schau Dir bitte das Profil von KatzenHai an.

:rotfl: :rofl: :rotfl: :rofl: :rotfl: :rofl: :rotfl: :rofl: :rotfl: :rofl: :rotfl: :rofl:
 
Ok, schau ich mal: :o

Vielleicht gehört das aber eher hier hin?

PS: Gesetzesverständnis ist doch bei RAen keine Selbstverständlichkeit... :wink:
 
Bevor hier ein falscher Eindruck entsteht:

Ich wollte mit meinem "Korrekt"-Posting lediglich für die Leser klarstellen, dass das "Doppelter Widerspruch"-Posting und das davor stehende Posting von mir sich nicht widersprechen, sondern ergänzen. Keinesfalls wollte ich damit die Kompetenz von KatzenHai, der zusammen mit Der Jurist das juristische Rückgrat des Forums bildet, anzweifeln.

Wer das Profil von KatzenHai liest (s.o.), sieht sofort, wie engagiert und in welch enormem Umfang KatzenHai hier seine berufliche Kompetenz einbringt. Und das ohne den in anderen Foren üblichen Hinweis auf die Kanzlei-HP! :thumb:

Mein (dann dummerweise noch nachgeschobener) Zweifel an der Kompetenz sonstiger Berufsgenossen bezieht sich allein auf Personen, die ich außerhalb dieses Forums kennen lernen durfte.
 
Nun ist gut - so eitel bin ich nicht.

Rolf76 schrieb:
Und das ohne den in anderen Foren üblichen Hinweis auf die Kanzlei-HP!
Würde nicht nur gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen - ist nicht meine Rechtsausrichtung. Reines Hobby und "Ehrenamt".

Zurück zum Thema:
Wolly #104# schrieb:
Dann 1. Rechnung 60,00 €, 1. Mahnung 90,00€, 2. Mahnung 190,00€.

Es wäre ja wirklich interessant (und wirtschaftlich nutzbar) zu erfahren, welches Gericht Mahnkosten von € 30 für die erste (s.o.) und € 100 für die nächste Mahnung zuspricht ... :wink:
Ein anwaltliches Mahnschreiben würde aus dem Gegenstandswert von € 60,00 "nur" € 36,00 kosten (Umsatzsteuer nicht, da Gegenseite vorsteuerabzugsberechtigt) ...
 
MCMultimedia

"Über das Telekommunikationsverzeichnis Dasoertliche.de ist die Rückwärtssuche für Telefonnummern ab sofort für jedermann kostenlos möglich. WENN DER GESUCHTE TEILNEHMER DER NEUEN FUNKTION NICHT WIDERSPROCHEN HAT, wird dem Nutzer sowohl der Name als auch die passende Anschrift gezeigt". :roll:

Man lobe die vorzügliche Informationspolitik der Deutschen Telekom. Wie soll ich dummer Telekom-Kunde denn rechtzeitig einer Funktion widersprechen, wenn ich mangels Information an mich seitens meines Telefonanbieters gar nichts über deren Existenz weiß? Dafür freuen sich aber Andere über meine Anschrift. :dagegen: Da stellt sich doch auch dem Naivsten die Frage, wie weit die Telekom "Geschäftsleuten" wie MCM die "Arbeit" erleichtert...

Ich habe jedenfalls Dank Eurem Hinweis heute sowohl die Möglichkeit der Rückwärtssuche sowohl für die Rufnummer meiner Mutter als auch für unseren Familienanschluss gesperrt. Das ging ganz ohne Papierkrieg, ganz einfach telefonisch unter der kostelosen Privat-Kundendienstnummer der Telekom.
:evil:

Wer von den Allinkasso-Erfahrenen kann mir mitteilen,
in welchem Zeittakt Allinkasso ihre horrenden Mahnungen verschickt? Die ersten Zahlungsaufforderungen von Allinkasso an meine Mutter schickte diese "Firma" am 17. 11. los. Am 25. 11. bestätigte sie den Erhalt meines zuvor hier geposteten Widerspruchs. Noch ist nichts Neues von denen gekommen. Aber ein ungutes Gefühl ist das doch... :motz: :laber:
 
MCMultimedia

@ SEP Stimmt, war ich noch nicht, und noch weniger die Leutchen, die keinen Computer und damit keinen Zugang zu Foren wie diesem haben. Und das sollen nicht Wenige sein. Und was die angeblichen Benachrichtigungen seitens der Telekom über diese Funktion angeht, kann ich mich nicht erinnern, dass so etwas bei uns oder bei meiner Mutter einflog. Vielleicht war es aber auch nur so unauffällig und klein gedruckt wie diverse Preisangaben.... :devil2:
Bei den gleichförmigen Telekom-Rechnungen etc.. fallen Neuigkeiten sowieso nicht auf.
betr. Nachlesen lohnt sich immer! Seit dem ich mich in diesem Forum bewege, bin ich schon ganz fusselig davon, mir immer neue Informationen über immer neue SCH#####+++*******####xxx-Methoden durchzulesen.
 
Re: MCMultimedia

Adele schrieb:
Ich habe jedenfalls Dank Eurem Hinweis heute sowohl die Möglichkeit der
Rückwärtssuche sowohl für die Rufnummer meiner Mutter als auch für unseren Familienanschluss gesperrt.
Der Wermutstropfen bei der Geschichte ist, dass das nur für die On-Line Auskünfte gilt
auf den unendlich vielen Telefon-CDs mit Rückwärtssuche steht das bis zum Sankt-Nimmerleinstag
bzw bis man eine neue Nummer erhält. Wirklich Sinn macht es eh nur, wenn man
die Adresseinträge komplett verhindert, wie bei mir.
Nur wenn man von Anfang an bei der Erstanmeldung konsequent dies unterbindet ist man
einigermaßen sicher nirgendwo gelistet zu sein und damit doch wieder rückwärts gesucht werden zu können.

cp
 
MCMultimedia

@ Captain Picard :-?
Du wirkst mit Deinen unheimlich sicheren Blick auf die Sachlage wieder mal unendlich beruhigend auf mich...
Das mit der Rückwärtssuche habe ich gerade mal ausprobiert, das geht ja mit einem Affenzahn....., und dabei festgestellt, dass meine Mutter und unsere Familienummer auch noch zu finden sind. Mal gespannt, wie lange die letztlich brauchen, um uns wenigstens aus dem online-Verzeichnis zu löschen. :cry:
 
MCMultimedia

Ich habe mir gerade unter www.Dasoertliche.de die unter der "Rückwärtssuche" stehenden Datenschutzbestimmungen angesehen. Alles sehr lang und sehr "beruhigend" für Leute wie mich die sich fragen, woher wohl die vielen Absender von Werbepost meine Adresse haben.. Drei bis sechs Tage dauere es nach Auskunft auf dieser Seite übrigens, bis der Adress-Eintrag im online-Verzeichnis gelöscht ist. Wenn ich so lange brauchen würde, bis ich einen Text geschrieben habe............ :wink:
 
Hallo Leute,

ich hab schon einige Male hier nachgelesen, genauergesagt, jedesmal, wenn ich wieder Post von MCM erhalten habe.

Bei mir geht das seit August diesen Jahres.

Um genauer zu sein, seit 11.08.2005.

Im ersten Brief von MCM stand zu lesen, das an o.g. Datum um 4 Uhr 16 morgens ein Anruf von meinem Festnetzanschluss erfolgt sei.

Sinnigerweise sind meine Familie und ich an diesem Morgen gegen 1 Uhr aus dem Urlaub zurückgekommen und in Leipzig auf dem Flughafen gelandet.

Wohnhaft bin ich in der Oberpfalz in Bayern.

Das sind etwa 250-260 km von Leipzig bis zu mir nach Hause.

Unsere Ankunftszeit in unserem Haus dürfte sich etwa zwischen 4 Uhr 30 und 5 Uhr bewegt haben.

Naturgemäß landet man ja nicht und rast mit dem Auto davon, sondern man sucht sein Gepäck, dann sein Auto, das beladen werden muss.
Und dann fährt man los.

Ich will damit sagen, daß von meiner Familie um 4 Uhr 16 morgens niemand im Haus war.

Und selbst wenn, so hätte man doch nach mehr als 3 Stunden Nachtfahrt und unzähligen Schwertransporten, die sich um diese Zeit auf deutschen Straßen bewegen, besseres zu tun, als sich irgendwo eine der mysteriösen Nummern von MCM zu suchen und diese in der frühen Morgenstunde anzurufen.

Heute erhielt ich das erste Schreiben von Allfinanz.
In dem von Allfinanz geschickten Schreiben steht nun folgendes zu lesen:

Aufforderung zu unverzüglichen Zahlung
Mandant: MC Multimedia, Pf 1107, 36094 Petersberg

Sehr geehrter Herr XXXXX

wir, die Allinkasso GmbH Inkassobüro sind bevollmächtigt und beauftragt, die nachstehende Forderung einzuziehen, die unserer Mandantschaft gegen sie zusteht und fällig ist.

Wir fordern sie deshalb auf, die errechnete Gesamtforderung in Höhe von
EUR 235,17

einschließlich der Kosten, die sie infolge Ihres Zahlungsverzuges zu tragen haben, innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung dieses Schreibens auf unser Konto-Nr. 438 391 808 bei der Postbank München, BLZ 700 100 80 zu überweisen.

Bitte beachten sie, dass Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur noch zu unseren Gunsten erfolgen können. Eingehende Gelder werden gemäss § 366, 367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.

Mit freundlichen Grüßen

Allinkasso GmbH Inkassobüro

Hilg

Forderungsaufstellung:
Gespräch um 04.16 vom 11.08.2005 fällig am 11.08.2005: 60 Euro
12% Zinsen vom 11.08. bis 08.12. : 2,34 Euro
Mahnkosten des Mandanten vom 08.09.2005: 30 Euro
Kosten Detektei/Überprüf./ vom 08.09.2005: 100 Euro---->192,34 Euro

zuzüglich Kosten gem. § 284, 286 BGB
a) Bearbeitungsgebühr vom 08.12.2005: 27,10 Euro
b) Mahnkosten vom 08.12.2005: 4,07 Euro
c) Porti und Auslagen vom 08.12.2005: 5,75 Euro
16% MwSt aus Positionen a) bis c): 5,91 Euro------>42,83 Euro

von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung per 08.12.2005: 235,17 Euro

Nachdem das alles im August begonnen hatte, begann ich im I-Net zu recherchieren und einiges auszudrucken, was ich so gefunden habe.
Nach Erhalt des zweiten Schreibens von MCM über 90 Euro bin ich mit meinem Material zu unserer Polizeidienststelle gegangen und habe mich dort erkundigt.
Der freundliche Polizist sagte mir, er werde sich am Tag darauf wieder bei mir melden und das hat er auch gemacht.

Er informierte mich darüber, daß zu diesem Augenblich, also etwa Mitte September mehr als ein Dutzend Verfahren gegen MCM anhängig seien und ich die Sache ignorieren sollte.
Er ließ mir die Option offen, Anzeige gegen MCM zu erstatten, erklärte aber gleichzeitig, daß höchstwahrscheinlich alles im Sande verlaufen würde, denn seiner Erfahrung nach würden solche dubiosen Firmen nicht vor Gericht gehen.

Ich folgte dem Rat dieses Beamten und habe alle darauffolgenden Briefe von MCM ignoriert.
Bis heute das Schreiben von Allfinanz eintraf.
Wenn es nun soweit ist, dann darf man ja hoffen, daß es bald zu Ende ist.
 
MCMultimedia

Hier geht es nicht nur darum, darauf zu warten, dass
alles bald zu Ende sist, sondern auch darum, konstruktiv daran zu arbeiten, Geschäftsmodellen wie dem von MCM das MXXXX zu stopfen, die Betroffenen zu stärken und das Geschäftsmodell von MCM + Konsorten als illegal zu outen und die mit viel Information über deren Machenschsften schlichtweg hoffentlich vom ohnehin erschreckend übervollen Markt dieses Genres zu schubsen......

Hi, Katzenhai, in diesem Fall stimmst Du mir doch hoffentlich zu.... :-? Allerdings, wenn Du noch eine weiter führende Information in dieser Sache hat.......
 
@high
Da dürftest du frühestens Mitte Mai 2006 anfangen drüber nachzudenken das es bald vorbei ist (wenn die folgenden Briefe im gleichen Rytmus wie bei mir kommen sollten).

@Adele
Zeittakt bei mir 1. -3. Schreiben immer ca. 4 Wochen Abstand, das 4. Schreiben ca. 3 Monate danach. Von mir gab´s allerdings keinen Einspruch, weder an MCM noch an Allinkasso. Bin da etwas Porto knauserig ........

Ich bin da auf dem gleichen Stand mit den Briefen wie Diebels-Alt. Sollte wirklich mal ein Manhbescheid kommen oder die Leute aufgeben, wirste es von einem von uns als erstes hören. Weiter ist eigentlich soweit mir bekannt kein anderer hier.

[Einige Ausdrücke entfernt. (bh)]

Sorry, aber das erste war eigentlich nicht nötig zu entfernen, beim zweiten habe ich mich vielleicht doch hinreissen lassen :) - Egal
 
Guten morgen aus Ufr,

kurzer Zwischenstandsbericht:

Akteneinsicht bei der StA Fulda hat folgendes ergeben:

Von der Erhebung einer öffentlichen Klage wird unter Verweis auf § 154 Abs. 1 abgesehen, da gegen die Beschuldigte Frau A..... H.... ein weiteres Verfahren anhängig ist. Neben der zu erwartenden Strafe in diesem Verfahren Fall fällt die Strafe, zu der die Verfolgung in meinem Verfahren führen kann, nicht ins Gewicht.

Irgendwie kann ich das nicht so ganz einschätzen.

Frage an die Juristen:

Ist das nun ein Grund Zur Freude, oder nicht??

Offensichtlich ist man in Fulda schon gegen Frau H. tätig.

Auf der anderen Seite basiert das "Geschäftsmodell" MCM eben genau darauf, viele kleine unberechtigte Forderungen aufzustellen.

Wenn also alle diese kleinen Fälle, die "nicht ins Gewicht fallen", eingestellt werden, und nur ein "grosser" Fall behandelt wird, ist es dann wenigstens so, dass die Vielzahl der "kleinen Fälle" beim Strafmass berücksichtigt wird??

Wird diese Sachbearbeitung überhaupt der sich darstellenden Sachlage gerecht?

Und was ist, wenn auch der "Hauptfall" eingestellt wird?? Sind dann auch alle "Kleinfälle erledigt??

Grüsse
 
Die nach § 154 StPO eingestellten Tatvorwürfe fließen nicht in das andere Verfahren mit ein. Wenn dort aber keine Verurteilung erfolgt, kann das eingestellte Verfahren wieder aufgenommen werden:

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950BJNE025801309.html schrieb:
(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,

1. wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder

2. darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.

...

(3) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat bereits rechtskräftig erkannten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, wieder aufgenommen werden, wenn die rechtskräftig erkannte Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nachträglich wegfällt.

(4) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des wegen der anderen Tat ergehenden Urteils wieder aufgenommen werden.

...

Durch das Klageerzwingungsverfahren kann der Verletzte bei einer Einstellung nach § 154 Abs.1 StPO übrigens gem. § 172 Abs. 2 S. 3 StPO keine Strafverfolgung erzwingen.
 
Girgel schrieb:
Akteneinsicht bei der StA Fulda hat folgendes ergeben:
Wer hatte die denn vollzogen?
Waren da keine anderen Infos mehr zu finden (falls ja, bitte vor dem Posten überlegen, ob die Bekanntgabe hier den NUBs entspräche)?
 
KatzenHai schrieb:
a) Wer hatte die denn vollzogen?

b) Waren da keine anderen Infos mehr zu finden (falls ja, bitte vor
dem Posten überlegen, ob die Bekanntgabe hier den NUBs
entspräche)?


a) Mein Anwalt.

b) Die Unterlagen waren sehr "dünn"( ausser meinen Unterlagen gerade einmal 4 Seiten!). Sie haben größtenteils aus meiner Anzeige etc. bestanden. Weiterführende Infos waren nicht zu finden.
 
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