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1. Woher willst Du das wissen? Wie Du selbst schreibst, ist das freie Spekulation. s.u.KatzenHai schrieb:Nebenbei: Sollten die betroffend Handelnden sich einer Anklage z.B. wegen Steuerdelikten, Vorenthalten von Sozialabgaben, Urkundenfälschung oder Schlimmerem (freie Spekulation von mir - einfach mal ein paar heftigere Delikte genommen) gegenüber sehen - braucht ihr wirklich dann noch mehr Rache?
Wieder freie Spekulation.KatzenHai schrieb:Stimmt. Aber wenn's dafür (s. eben) "genug" gibt?
Kannst Du z.B. hier nachlesen:KatzenHai schrieb:Wer sagt denn, dass die andere Sache Betrug (oder ein anderes "einfaches") Vermögensdelikt ist? Woher nimmst du deine Vermutung? Weißt du mehr als wir?
Schau doch mal in der BILD nach, da wirst Du die Nummern nach wie vor finden.KatzenHai schrieb:S.o. - woher weißt du das? Und: Machen die zur Zeit wirklich weiter? Die Postings hier jedenfalls zeigen das nicht ...
Girgel schrieb:(Sorry, ich krieg es einfach nicht hin, mit einem Link auf Postings zu verweisen)
Da ich sie editiert habe: Ja, sie fing so an.Anonymous-Adele schrieb:Fing die Geheimnummer ganz zufällig mit 118xx an?
Der Jurist schrieb:Zwar gibt es gegen eine Einstellung nach § 154 StPO kein Rechtsmittel, aber ....
[laut denkend] An eine formlose Beschwerde gegenüber dem Generalstaatsanwalt könnte man schon einmal denken. [/laut denkend]
Dienstaufsichtsbeschwerden sind Sonderformen der Petition, Art. 17 GG (Beschwerde bei der "zuständigen Stelle"). Der Spruch mit "formlos, fristlos, zwecklos" beschreibt die Voraussetzungen und Wirkungen der D. ziemlich treffend. Man bekommt viel artige Antworten, aber mehr auch nicht.Artikel 17 GG
[Petitionsrecht]
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Dienstaufsichtsbeschwerde ist formlos, fristlos und fruchtlos - jedenfalls in der Regel, aber manchmal hilfts sie doch. Immerhin wird der Behördenleiter oder die vorgesetzte Behörde sie sehen und wenn sein Mitarbeiter nicht glücklich agiert, wird die Beschwerde zurückgewiesen, aber dann doch genau das gemacht, was mit der Beschwerde angestrebt wurde. :holy: :roll: :holy:Girgel schrieb:.... (ebenfalls laut denkend) Wäre es sinnvoll so eine ev. Beschwerde als Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Weg zu bringen?? (ebenfalls laut denkend) .....
Im vorliegenden Fall eher gerade nicht, aber auch nicht zuviel erwarten.Girgel schrieb:......
Wie ich Dich verstehe kann ich mit die Mühe wohl sparen??
Grüsse
Der Jurist schrieb:Im vorliegenden Fall eher gerade nicht, aber auch nicht zuviel erwarten.Girgel schrieb:......
Wie ich Dich verstehe kann ich mit die Mühe wohl sparen??
Grüsse
Das mit der "Dienstaufsicht" kann man in dem Zusammenhang vernachlässigen. Die Diestaufsicht rührt nach meinem Verständnis aus der Arbeitsverrichtung im inneren Sinne her (Einhaltung Arbeitszeitregelung, Sauberkeit am Arbeitsplatz, Ansehen der Behörde u.s.w.). Hier geht es um die Außenwirkung, also die schachliche Bearbeitung und das wäre eine reine (Dienst-)Beschwerde.Girgel schrieb:Dienstaufsichtsbeschwerde
Reducal schrieb:Das mit der "Dienstaufsicht" kann man in dem Zusammenhang vernachlässigen. Die Diestaufsicht rührt nach meinem Verständnis aus der Arbeitsverrichtung im inneren Sinne her (Einhaltung Arbeitszeitregelung, Sauberkeit am Arbeitsplatz, Ansehen der Behörde u.s.w.). Hier geht es um die Außenwirkung, also die schachliche Bearbeitung und das wäre eine reine (Dienst-)Beschwerde.Girgel schrieb:Dienstaufsichtsbeschwerde