MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd

Richtig verstanden?

Wenn jemand haufenweise identische kleine Straftaten begeht und in einem einzigen Fall verknackt wird, haben sich andernorts laufende Verfahren oder gar ein Sammelverfahren automatisch durch diesen einzelnen Urteilsspruch erledigt?

Gruß wibu
 
KatzenHai schrieb:
Nebenbei: Sollten die betroffend Handelnden sich einer Anklage z.B. wegen Steuerdelikten, Vorenthalten von Sozialabgaben, Urkundenfälschung oder Schlimmerem (freie Spekulation von mir - einfach mal ein paar heftigere Delikte genommen) gegenüber sehen - braucht ihr wirklich dann noch mehr Rache?
1. Woher willst Du das wissen? Wie Du selbst schreibst, ist das freie Spekulation. s.u.
2.Es geht hier nicht um "Rache". sondern schlicht und einfach um einen Diskussionsbeitrag, ob das Vorgehen der StA Fulda der Angelegenheit gerecht wird.
KatzenHai schrieb:
Stimmt. Aber wenn's dafür (s. eben) "genug" gibt?
Wieder freie Spekulation.
KatzenHai schrieb:
Wer sagt denn, dass die andere Sache Betrug (oder ein anderes "einfaches") Vermögensdelikt ist? Woher nimmst du deine Vermutung? Weißt du mehr als wir?
Kannst Du z.B. hier nachlesen:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=128791#128791
KatzenHai schrieb:
S.o. - woher weißt du das? Und: Machen die zur Zeit wirklich weiter? Die Postings hier jedenfalls zeigen das nicht ...
Schau doch mal in der BILD nach, da wirst Du die Nummern nach wie vor finden.
Entsprechendes kannst Du auch in Adeles Posting vom 25.11.05 nachlesen.

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=127689#127689
 
MCMultimedia

Das mit den Anzeigen in der Bild kann ich nur bestätigen.
Mein Frust bezieht sich keineswegs auf den Wunsch nach einer Doppelbestrafung sondern auf die Hoffnung nach einer Strafverschärfung, weil sich hier eben doch viele Delikte der gleichen Art addiert haben. Immer wieder lese ich dagegen in der Tagespresse, dass Straftäter eine Strafmilderung (z. B. Bewährung) erhalten, wenn sie sich zuvor nichts haben zu Schulden kommen lassen. Darf MCM auch damit rechnen?


Davon abgesehen: Bei sich so harmlos anmutenden Begriffen wie Delikt wird vielleicht vergessen, wie viel Sorge und Angst gerade Ältere und seelisch nicht so coole Menschen (wie es Einige von Euch sicher sind) etwa durch den perfiden Druck solcher Firmen durchleiden.

Abgesehen davon: Das Strafermittlungsverfahren, das VORERST eingestellt wird, kann ja nur auf Beschluss des Gerichts wieder auf genommen werden. Ich müsste es also noch einmal beantragen. Bloß, woher weiß ich dann, wie in dem derzeit aktuellen "wichtigeren" Verfahren geurteilt wird. Weder Staatsanwälte noch Richter werden diejenigen informieren, die zuvor die Benachrichtigung über die Einstellung bekamen.
 
Girgel schrieb:
(Sorry, ich krieg es einfach nicht hin, mit einem Link auf Postings zu verweisen)

Ganz einfach, auf das Symbol oben links, direkt neben "erstellt" klicken,
dann verändert sich die URL in der Adresszeile im Browser und zeigt die Postingnummer an. Diese dann einfach verlinken.
Probiers aus im Testbereich.
 
MCMultimedia

Gehen wir im besten Fall mal davon aus, dass Frau A. H. wegen eines Betrugsdeliktes verurteilt wird. Was hat das denn für Konsequenzen für die anderen Betroffenen, von denen MCM oder bereits Allinkasso ihre Forderungen einzutreiben versuchen. Im Moment verstehe ich die angesprochene laufende Klage als Einzelfall, und die kann ja wohl nicht stellvertretend für alle anderen Fälle stehen. :argue:
 
mcm

hallo,
bin auch eine betroffene.eher gesagt meine eltern.haben am 24.10.05 die ersten zwei briefe von mcm bekommen wo drin stand wir hätten folgende nr angerufen entweder 0221-[...],0176[...] oder 0521[...] und zwar einmal am 23.10 um 15.37 und um 15.39,müssten dafür je 60€ bezahlen
haben darauf nicht reagiert,weil keiner von uns außer mein vater zu hause war und der geschworen hat da nicht angerufen zu haben.
am 14.11.05 haben wir dann zwei mahnungen erhalten wo die firma uns auffordert nun je 90€ zu bezahlen und drin schreibt das es sich dabei über eine sexhotline handelt!!!!
haben auch anzeige bei der staatsanwaltschaft in Fulda erstattet,haben ein schreiben zurückbekommen,das ein verfahren wohl läuft oder auch nicht,bin aus dem brief nicht so wirklich schlau geworden,weil nur eine tabelle mit aktenzeichen u.s drauf stand.
als ich dann heute nach hause kam lag bei uns ein neuer brief von mcm auf den tisch wo wir "gebeten" werden zu zahlen.
der betrag liegt nun schon bei 190€.(60€Telefonat,30€gebührkosten wg mahnung&100€angeblicher mehrwertsteuer.......???)
habe bei den oben genannten telefonnr. heute von der telefonzelle aus angerufen.kommt immer ne bandaufzeichnung,die sagt:"hallo hier ist die...leider nicht persönlich,aber schön das du angerufen hast.ruf mich doch unter meiner spezial nr an:[...] oder so und frag nach ...!!!!
in dem schreiben von heute war außerdem noch eine neue telefonnr angegeben(stand hinter der adresse von mcm)0179[...].
habe ich heute ebenfalls von der telefonzelle angerufen,ging natürlich niemand dran,nur mailbox,könnte man leider aber auch nicht drauf sprechen,da der speicher/band voll war....."warum wohl:) )
merkwürdig finde ich,das ich für die anrufe von der telefonzelle auf die oben genannten nummer je nur 10cent oder weniger zahlen musste.
wieso also,kostet ein anruf dann angeblich 60€????
ist schon wirklich sehr nervraubend alles.
und würde gerne wissen,mit was ich bzw meine eltern noch alles zu rechnen haben.
schönen abend noch

[Telefonnummern gelöscht - bitte NUBs beachten! Wer weiß, wem diese Nummern gehören - es gibt auch Telefon-Spamming!] - modaction.sep
 
MCMultimedia

Guten Morgen, Gast

Willkommen im Club. 8)

Fing die Geheimnummer ganz zufällig mit 118xx an?
Lies Dir erst mal wegen der vielen Erfahrungen und daraus resultierenden Informationen von Betroffenen und nicht Betroffenen beide Teile dieses threads gründlich durch. In jedem Fall solltest Du schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein (kostet ca. 4, 40 Euro), Widerspruch gegen die Forderungen einlegen. Unterschriebene Fotokopien des Widerspruchs als Beleg für Dich nicht vergessen. Wenn Deine Eltern einen Einzelverbindungsnachweis über die Telefonrechnungen haben, dann schau doch mal nach, ob die in der MCM-Erstrechnung angegebenen "Service-Nummern" überhaupt auf dem EVN des Monats stehen,an dem angeblich angerufen wurde. Die versuchen nämlich offensichtlich, den Leuten mit verschiedenen Methoden das GEld aus der Tasche zu ziehen. Solltet Ihr keinen regemäßigen EVN haben, lasst Euch von Eurem Telefonanbieter den Einzelverbindungsnachweis zuschicken. Damit solltet Ihr Euch aber beeilen, weil nach Angaben aus diesem Forum diesen Telefondaten nur 3 Monate gespeichert bleiben. Bloß nicht verrückt machen lassen, auch nicht von den mit Sicherheit folgenden, recht brutal formulierten, Forderungen der Münchener Geldeintreiber-Firma "Allinkasso", denn das Spiel mit der Angst der Betroffenen, (unrechtmäßige) immer höhere Rechnungen und Drohungen zu verschicken gehört zu den Methoden solcher Geschäftsmodelle.
:bang: Auf gar keinen Fall solltet Ihr zahlen. Für was auch????? Oder hat, für den Fall, dass die angeblichen "Servicenummern" tazsächlich auf dem EVN auftauchen, einer von Euch mit einer Computerstimme einen rechsgültigen Vertrag mit der "Firma" geschlossen? :)
Als Begründung Eurer Einstellung des Verfahrens gegen MCM dürfte wie bei Anderen auch der § 154 StPO" angeführt sein. Klick mal hier, dann weißt Du, was der bedeutet. Sprich: Da läuft aktuell eine, vom Gericht als über geordnet gewertete, Strafanzeige gegen MCM.

http://dejure.org/gesetze/StPO/154.html

Gruss
Adele
:wave:
 
Re: MCMultimedia

Anonymous-Adele schrieb:
Fing die Geheimnummer ganz zufällig mit 118xx an?
Da ich sie editiert habe: Ja, sie fing so an.
Und da sie eigentlich als "unverfänglich" gilt, wurde sie auch editiert - Sexdienstleistungen etc. sind dort meines Wissens nicht zu erhalten.
 
Danke SEP.

Girgel schrieb

"Aber so lange der Fall nicht endlich ernsthaft strafrechtlich gewürdigt wird, wird die MCM munter so weitermachen, denn mehr als ein Verfahren haben sie momentan nicht zu befürchten, für die anderen gibt´es ja eine Freifahrkarte".

Sieht ja wohl so aus, als würde Girgel mit seiner Vermutung Recht behalten. Und ich gucke gerne morgen noch mal in Mutters BILD. :motz:
 
MCM

Der Jurist schrieb:
Zwar gibt es gegen eine Einstellung nach § 154 StPO kein Rechtsmittel, aber ....

[laut denkend] An eine formlose Beschwerde gegenüber dem Generalstaatsanwalt könnte man schon einmal denken. [/laut denkend]


(ebenfalls laut denkend) Wäre es sinnvoll so eine ev. Beschwerde als Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Weg zu bringen?? (ebenfalls laut denkend)

Hat jemand hier bereits Erfahrungen gemacht mit Diestaufsichtsbeschwerden??

Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass die Sachbearbeitung der StA Fulda der Angelegenheit nicht gerecht wird.

Wie Der Jurist auch schon angeregt hat, drängt sich doch in diesem Fall ein Sammelverfahren nahezu auf.
 
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949BJNE003400314.html
Artikel 17 GG
[Petitionsrecht]
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Dienstaufsichtsbeschwerden sind Sonderformen der Petition, Art. 17 GG (Beschwerde bei der "zuständigen Stelle"). Der Spruch mit "formlos, fristlos, zwecklos" beschreibt die Voraussetzungen und Wirkungen der D. ziemlich treffend. Man bekommt viel artige Antworten, aber mehr auch nicht.

cp
 
Re: MCM

Girgel schrieb:
.... (ebenfalls laut denkend) Wäre es sinnvoll so eine ev. Beschwerde als Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Weg zu bringen?? (ebenfalls laut denkend) .....
Dienstaufsichtsbeschwerde ist formlos, fristlos und fruchtlos - jedenfalls in der Regel, aber manchmal hilfts sie doch. Immerhin wird der Behördenleiter oder die vorgesetzte Behörde sie sehen und wenn sein Mitarbeiter nicht glücklich agiert, wird die Beschwerde zurückgewiesen, aber dann doch genau das gemacht, was mit der Beschwerde angestrebt wurde. :holy: :roll: :holy:
 
@ CP

Hallo.......... Du machst Deinem Namen aber alle Ehre die Antwort kam ja mit SOL 8.........

formlos, fristlos, fruchlos ist nicht besonders ermutigend.

Wie ich Dich verstehe kann ich mit die Mühe wohl sparen??


Grüsse

@ Der Jurist

Oder kann ich mir die Mühe doch nicht sparen??
 
Der Jurist schrieb:
Girgel schrieb:
......
Wie ich Dich verstehe kann ich mit die Mühe wohl sparen??
Grüsse
Im vorliegenden Fall eher gerade nicht, aber auch nicht zuviel erwarten.

Zunächst einmal Vielen Dank für Deine Tips und Auskünfte! Ich finde es bewundernswert, wenn sich jemand ehrenamtlich so stark engagiert.
( Das gilt natürlich auch für allen anderen, die hier ehrenamtlich helfen.)

Eine letzte Frage:

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ginge doch ebenfalls an die Generalstaatsanwaltschft in Frankfurt, oder?

Viele Grüsse aus Unterfranken
 
MCMultimedia

Girgels Kommentar schließe ich mich bedenkenlos an. :dafuer:
Und laut denken ist doch eine wunderbare Sache. Heißt es denn nicht in einem schönen deutschen Volkslied "Die Gedanken sind frei....." 8)
 
Girgel schrieb:
Dienstaufsichtsbeschwerde
Das mit der "Dienstaufsicht" kann man in dem Zusammenhang vernachlässigen. Die Diestaufsicht rührt nach meinem Verständnis aus der Arbeitsverrichtung im inneren Sinne her (Einhaltung Arbeitszeitregelung, Sauberkeit am Arbeitsplatz, Ansehen der Behörde u.s.w.). Hier geht es um die Außenwirkung, also die schachliche Bearbeitung und das wäre eine reine (Dienst-)Beschwerde.
 
Reducal schrieb:
Girgel schrieb:
Dienstaufsichtsbeschwerde
Das mit der "Dienstaufsicht" kann man in dem Zusammenhang vernachlässigen. Die Diestaufsicht rührt nach meinem Verständnis aus der Arbeitsverrichtung im inneren Sinne her (Einhaltung Arbeitszeitregelung, Sauberkeit am Arbeitsplatz, Ansehen der Behörde u.s.w.). Hier geht es um die Außenwirkung, also die schachliche Bearbeitung und das wäre eine reine (Dienst-)Beschwerde.

Guckst Du hier:
http://www.anwaltshotline.org/rechtlexikon/dienstaufsichtsbeschwerde/
 
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