MC Multimedia Petersberg Teil 1

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Re: mc multimedia

kai schrieb:
Hallo zusammen ,habe auch vor kurzem eine Rechnung über 30 euro bekommen! Ich habe diese nummer angerufen jedoch nach 2 sec. wieder aufgelegt! mitlerweile habe ich eine Mahnung bekommen mit der androhung von rechtlichen schritten --- mahngebür nochmal 30 euro= 60 euro gesamtforderung! ICH WARTE MAL AB WAS PASSIERT ODER HAT JEMAND EINEN BESSEREN TIPP FÜR MICH

genau so wars bei mir auch. habe aber die rechnung heute erst erhalten. habe sofort strafanzeige bei der polizei gestellt.
 
Anonymous schrieb:
schaut euch das mal an das habe ich hier im netz gefunden

http://www.kriminalportal.de/ratgeber/index_53035.cfm
das entspricht dieser Meldung:
http://www.vzsa.net/zeige_artikel.php3?id=1107

(VZSA / 20.04.2005) Zahlreiche Verbraucher beschweren sich derzeit bei der Verbraucherzentrale über Rechnungen einer Firma MC Multimedia mit Postfachadresse in 36094 Petersberg. Laut Rechnung sollen die Verbraucher die Rufnummer 0911-23 50 791 von ihrem Telefonanschluss angewählt und eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen haben, dafür seien 30,00 Euro per Einschreibebrief an die Postfachadresse in Petersberg oder an die Sparkasse Fulda zu zahlen.

Der Verdacht einer dreisten Abzockermasche liegt nahe. Für das Ausstellen einer Rechnung genügt keineswegs die Behauptung von einem Telefonanschluss sei ein Gespräch geführt worden, denn Telefonapparate schließen keine Verträge, so Gabriele Emmrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Der Rechnungsaussteller muss nachweisen, dass der Verbraucher tatsächlich eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen und einen wirksamen Vertrag zu dem geforderten Entgelt am Telefon abgeschlossen hat.

Die Verbraucherschützer raten: Nicht zahlen! Von Mahnungen und Inkassoforderungen nicht einschüchtern lassen! Strafanzeige erstatten!
erstaunlich, dass die Verbraucherzentrale zu einer ganz anderen Einschätzung kommt als
die angebliche Beurteilung von Polizei und StA in Fulda

cp
 
Hallo Zusammen,

Heute kam nun erneut eine Mahnung diesmal sind es schon 190 Euro die per Einschreiben bezahlt werden sollen.
Dann steht da noch.#Sie wollen gerichtliche Wege.#
Die sind doch nicht ganz .......
Wir haben nun am Freitag einen Termin beim Anwalt mal sehen was der sagt.
Ich hoffe ja etwas mehr als die Polizei,ich kann das wirklich nicht verstehen das gegen solche Leute nix unternommen wird.
Wenn man von der Polizei einfach wieder nach Hause geschickt wird (mein erster Bericht) und solche Leute dürfen einfach weitermachen. :evil:

Gruss Kehly
 
Gast schrieb:
Für diejenigen, die noch nicht so weit sind und wissen wollen, was noch kommt, hier eine Aufstellung der Mahnungen:

1. Rechnung (30,- €)
2. Mahnung-1 (60,- €)
3. Mahnung-2 "mit Personalstammblatt" (ca. 150,- €)
4. Mahnung-3 (ca. 160,- €)
5. Inkassodienst-1 (ca. 200,- €)
6. Inkassodienst-2 (ca. 210,- €) - (mit Hinweis auf gerichtl. Mahn/Vollstr.)
7. Inkassodienst-3 (ca. 220,- €) - ("Letzte Aufford. vor dem Mahnbescheid).

und was kommt jetzt? - Ich bin ja soooo aufgeregt.... ;-)

Grüße,
M.

:o Hallo, jetzt wird es wirklich spannend!
Bitte halte uns auf dem Laufenden wie es weitergeht!
Kommt er wirklich der versprochene Mahnbescheid, oder wie zu vermuten doch nicht?! Vielen Dank für diesen Beitrag! :) Da ich noch nicht so weit bin (wie viele andere wohl auch nicht) ist diese Vorschau äußerst beruhigend.
 
Vielleicht wäre an dieser Stelle einmal eine Zusammenfassung angebracht, denn der Thread zieht sich nun schon seit einigen Monaten.
Zwischenzeitlich sind so viele Anfragende auf frühere Einträge hingewiesen worden, aber mit 12 Seiten nimmt diese Durchforsterei zwei Stunden in Anspruch.
Dieser Beitrag wird daher etwas länger. Wer jedoch betroffen ist, sollte sich tatsächlich ALLES durchlesen und anschließend ggfs. mit seinem Anwalt besprechen.

1. Rechnungsstellung:
Die Rechnung hat gem. gesetzlicher Vorgaben folgende Inhalte aufzuweisen:
- Name und Anschrift des Rechnungsstellers
- Bei Kapitalgesellschaften die Namen der Geschäftsführer und/oder Vorstände mit jeweils mindestens einem ausgeschriebenem Vornamen, HR-Nummer und Gericht.
- Steuernummer, ersatzweise Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
- zu bezahlende Leistung, Preis, Summe
- bei Rechnungen über 100,00 € den Namen und die Anschrift des Rechnungsempfängers
- Gesamtpreis brutto, Steuersatz, Steuerbetrag, Nettobetrag

Die ersten beiden Punkte sind gem. HGB und anderer Vorschriften zu erfüllen (Angaben auf Geschäftsbriefen).


Inkasso
Sollte sich jemand von den Kosten des Inkassodienstes übervorteilt fühlen (dies ist bei den genannten Preisen durchaus nachzuvollziehen), kann man sich beschwerdemäßig an den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (www.bdui.de) wenden. Auch wenn Allinkasso kein Mitglied des BDUI ist, kann der Branchenverband wettbewerbsrechtlich einschreiten. Die Einschaltung der Wettbewerbszentrale ist ebenfalls sinnvoll.
Grundsätzlich sind die meisten Gerichte der Ansicht, daß die Kosten für Inkassodienste nicht erstattungsfähig sind. Daher kann in einem Mahnbescheid stehen, was will. Der für das TK-Unternehmen klagende Anwalt kann meist lediglich seine eigenen, gesetzlich geregelten Kosten geltend machen.
Ein Hinweis an das Inkassounternehmen, daß man Strafanzeige gegen den Rechnungssteller erstattet habe und mangels fehlender ladungsfähiger Anschrift davon ausgehen muß, daß das Inkassounternehmen hinter der Abzocke stehe, hat bei anderen Verfahren ähnlicher Art zur Herausgabe der Daten der Auftraggeber geführt.


Strafantrag
Strafanzeige kann bei jeder Polizeibehörde und jeder Staatsanwaltschaft im Bundesgebiet sowie bei den Konsulaten und Botschaften im Ausland erstattet werden. Diese Stellen sind zur Annahme der Anzeige(n) verpflichtet!
Empfehlenswert ist die Anzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten. Diese wird i.d.R. den Anzeigeerstatter nochmals zu einer Zeugenvernehmung laden. Anschließend wird die Anzeige an die zuständige ermittelnde Staatsanwaltschaft (in diesem Fall offensichtlich Fulda) weiterleiten. Alle relevanten Zeugenaussagen sind somit jetzt schon bei der StA. Sollten noch Fragen auftauchen, wird diese über die örtliche Polizei eine erneute Befragung veranlassen.
Die Zusendung der Strafanzeige direkt an die Staatsanwaltschaft verzögert die Angelegenheit, weil diese nun erst die Polizei vor Ort mit der Zeugenvernehmung beauftragt. Weiteres Vorgehen wie oben.

Wichtig im Zusammenhang mit der Anzeige sind folgende Punkte:
- Anzeige wegen des Verdachtes des versuchten Betruges gem. §263 StGB
- Strafanzeige mit dem Satz "Strafantrag wird gestellt." beenden.
- In der Anzeige oder spätestens bei der Zeugenvernehmung darauf hinweisen, daß es sich auf Grund der inzwischen durchgeführten Nachforschungen im Internet nahezu eindeutig um "gewohnheits- und gewerbsmäßig begangenen Betrug" handelt. Dies erschwert der Staatsanwaltschaft und der Polizei die Einstellung des Verfahrens. Oftmals werden derartige Anzeigen mit der Begründung, es handele sich um Einzelfälle wegen geringen öffentlichen Interesses eingestellt. Außerdem werden bei diesen Straftaten die Regeln des Datenschutzgesetzes für die Behörden etwas gelockert und der interne Informationsaustausch erleichtert.
- Sollten bereits Einschüchterungsversuche erfolgt sein, dann die Anzeige um den Punkt "Nötigung/Erpressung" ergänzen. Die Einschüchterung kann in der Zusendung des bereits mehrfach genannten "Personalbogens" oder in der Einschaltung des Inkassodienstes bestehen.

Sonstiges
1. Parallel zur Strafanzeige solte man die zuständigen Finanzbehörden einschalten. Unter Zusendung einer Rechnungskopie sollte die Steuerfahndung sehr schnell auf den Plan gerufen werden können.
2. Parallel zur Strafanzeige sollte man die zuständige Ordnungsbehörde/Handelsregister auf die fehlenden Angaben auf den Geschäftsbriefen aufmerksam machen. Rechnungen zählen zu den Geschäftsbriefen, auf denen diese Angaben unter allen Umständen zu finden sein müssen.
3. Da es bereits gefragt wurde: Einschreiben können auch an eine Postfachanschrift gesandt werden. Dem Empfönger wird eine Benachrichtigung ins Fach gelegt, mit welcher er sich die Sendung am Schalter abholen kann. So verfährt der Postbote auch, wenn er niemanden zu Hause antrifft.

Fazit:
Die Erstattung einer Anzeige ist unter allen Umständen sinnvoll. Allein die Einleitung der Ermittlungen mit Beschuldigtenvernehmung zeigt Betrügern und Abzockern aller Art, daß das Risiko erheblich ist.
Wenn man jedoch keine Anzeige erstattet, besteht die Gefahr, beim nächsten Betrugsversuch mit noch ausgefeilteren Methoden ruiniert zu werden.


Investi

Disclaimer:
Die hier gemachten Aussagen stellen keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG dar. Sie ersetzen insbesondere nicht die Bewertung des Einzelfalles durch einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherberatungseinrichtung.
Lassen Sie Ihren individuellen Fall durch einen der Vorgenannten beurteilen. Die vorgenannten Punkte der Zusammenfassung sollten dem Rechtsbeistand helfen, möglichst alle relevanten rechtlichen Grundlagen zu beherzigen. Trotz allem wird durch diese Zusammenfassung kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

 
Hallo zusammen,

also wir waren nun beim Anwalt und der hat an die MC Multimedia einen Brief geschrieben,die haben nun bis zum 30.Juli Zeit sich zu melden,mal sehen was kommt wenn überhaupt was kommt.
Ich schreibe wieder sobald ich was höre.

Viele Grüsse Kehly
 
MC Multimedia

Auch ich bin betroffen,
habe auch eine Rechnung erhalten, über 45,- Euro.
Habe tatsächlich eine 0221..... Nummer gewählt, allerdings nach der Bandansage, das die Kosten für folgendes Gespräch 38,- ... Euro betragen
sofort aufgelegt.
Welche Serviceleistung habe ich denn nun erhalten????
Nach meinem Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein, habe ich die nächste Rechnung über 75,- Euro erhalten.
Gibt es eigentlich jemanden, der den Fall ausgesessen hat bis er nichts mehr gehört bzw. bekommen hat oder haben die netten Leute von MC M. soviel Möglichkeiten einen vor Gericht zu bringen? Eigentlich wollte ich mich gegen die Zahlung währen aber etwas ungut ist mir schon dabei.
Über weitere Infos wäre ich sehr dankbar.
 
Re: MC Multimedia

Dade schrieb:
Gibt es eigentlich jemanden, der den Fall ausgesessen hat bis er nichts mehr gehört bzw. bekommen hat ...
Dafür ist die Sache noch zu frisch, wenn man bedenkt, dass so eine Forderungssache auch mal im mehrjährigen Bereich abgewickelt werden kann.

Dade schrieb:
Auch ich bin betroffen, habe auch eine Rechnung erhalten, über 45,- Euro.
Habe tatsächlich eine 0221..... Nummer gewählt, allerdings nach der Bandansage, das die Kosten für folgendes Gespräch 38,- ... Euro betragen sofort aufgelegt.
Woher hattest Du die Nummer und warum wolltest Du dort anrufen? Diese Frage habe ich anderen auch schon gestellt und warte anscheinend vergebens auf Antworten.
 
Re: MC Multimedia

Dade schrieb:
[...]oder haben die netten Leute von MC M. soviel Möglichkeiten einen vor Gericht zu bringen? Eigentlich wollte ich mich gegen die Zahlung währen aber etwas ungut ist mir schon dabei.
Über weitere Infos wäre ich sehr dankbar.

Ich empfehle Dir auch die Lektüre des Beitrages von Arschtreter im Antispam-Forum

Investi
 
Hallo oms!
Ds für die Info über MCMultimedia.
Ich erhielt, zu meiner Überraschung, von dieser Firma zwei Forderungen über je € 30,00. Ich selber hatte dort zwar nicht angerufen, aber vermutlich ein anderes Familienmitglied. Da ich Dank Eurer Info weiß, daß es sich hierbei um eine dubiose Firma handelt, und somit weiß, wie ich mich gegenüber zukünftigen Zahlungsaufforderungen dieser Firma zu verhalten habe, daher habe ich viel Zeit und Benzinkosten gespart. Nochmals ds.
Da ich ein Internet-Neunutzer bin, eine Frage.
Gibt es eigentlich im Net eine Seite, auf der derartige []nummern, bzw. Firmen aufgeführt sind und auf der man, bei Verdacht [] evtl. weitere Telefonnummern und Firmennahmen eintragen kann?
Ich habe nämlich schon mal, durch meinen Sohn, einen ähnlichen Fall mit der
Audiovisual Telecom Services ( ATS )GmbH,
sogenannte Hotline-Nr.:
040 (für Hamburg) 39990088
durchgezogen.
Am 20.01.2004, gegen Mittag, erhielt ich einen Anruf, daß obige Nummer um 08:27 angerufen worden sei.
Da ich erfahren wollte, um was für eine Leistung es sich handelt, für die von uns ein Betrag von € 65,95 ( Mitgliedsbeitrag für einen Monat) verlangt wurde, teilte ich der Anruferin meine Adresse mit. Hierauf erhielt ich eine Rechnung plus Erotikaufklebern mit 190er Nummern.
Nach Erhalt der Rechnung, suchte ich die Rechtsberatung der hiesigen Verbraucherberatung auf.
( Das kotetet paar €uros, ich glaube umgerechnet ca. 12,00, oder 15,00 DM, ich glaube, das ist ein akzeptabler Preis ).
Nachdem diese Firma nicht locker ließ, übergab ich die Sache dem Rechtsanwalt dieser Verbraucherberatung. Nach etlichen Mahnungen, Zahlungsforderungen von Rechtsanwälten und Inkassobüros, erhielt ich, Ich glaube Anfang diesen Jahres, von einem mannheimer Inkassobüro einen Anruf. Der Anruferin teilte ich mit, daß ich es eher auf einen Prozeß ankommen lasse, als daß ich die Rechnung dieser Firma begleiche. Hierauf bat sie mich, dieses ihrem Inkassobüro schriftlich mitzuteilen; was ich auch tat. Seit diesem Brief hatte ich, bis jetzt meine Ruhe!
Sollte MCMultimedia, genau so aufdringlich werden, werde ich mit dieser Firma die gleich Sache durchziehen!

[Virenscanner: Vorsichtshalber editiert]
 
Zwafrie schrieb:
Da ich ein Internet-Neunutzer bin, eine Frage.
Gibt es eigentlich im Net eine Seite, auf der derartige Abzockernummern, bzw. Firmen aufgeführt sind ...

...der Audiovisual Telecom Services ( ATS )GmbH,
sogenannte Hotline-Nr.:
040 (für Hamburg) 39990088

Ja diese hier! :D Nutze mal die Suchfunktion des Forums (oben), da wirst Du zum Thema ATS schnell fündig.
 
Zwafrie schrieb:
... einen ähnlichen Fall mit der Audiovisual Telecom Services ( ATS )GmbH
Zur Orientierung mal > HIER < auf die blaue Schrift klicken.

Was macht Dein Sohn eigentlich sonst so, ich meine außer Abrechnungen auszulösen? Ob legal oder nicht legal lasse ich da mal dahin gestellt sein. :wink:
 
Mc Multimedia

Hallo liebe Mc Multimedia geschädigten :x , habe gestern am 21.07. auch die dritte Stufe der Máhnungen erreicht , mit Erhalt des ominösen Personalstammblattes , ich hatte vorher per Einschreiben der Forderung widersprochen und auch den Rückschein erhalten, und ja auch bereits eine Bestätigung der Staatsanwaltschaft in Fulda ,das bereits ein Verfahren gegen die Inhaberin dieser Firma eingeleitet wurde. Aber das scheint die ja anscheinend nicht abzuschrecken, ich nehme mal an das es in vier Wochen mit dem ersten Schreiben des Inkassobüros weitergeht. Die gehen einem ganz schön auf den Sack .Sollte jemand schon einmal einen "gerichtlichen Mahnbescheid " bekommen haben bitte eine Pn an mich .
 
Re: Mc Multimedia

redmaster1234 schrieb:
[...]und ja auch bereits eine Bestätigung der Staatsanwaltschaft in Fulda ,das bereits ein Verfahren gegen die Inhaberin dieser Firma eingeleitet wurde. Aber das scheint die ja anscheinend nicht abzuschrecken, [...]

Möglicherweise weiß die Gute noch gar nichts von ihrem Glück. Die Ermittlungsbehörden informieren den Beschuldigten i.d.R. erstmals mit der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung darüber, daß ein Verfahren anhängig ist.

redmaster1234 schrieb:
[...]Sollte jemand schon einmal einen "gerichtlichen Mahnbescheid " bekommen haben bitte eine Pn an mich .[...]

Und ein kurzes Posting hier im Forum. Das interessiert andere sicher auch, die sich dann über ihre eigene zukünftige Reaktion klar werden können. Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, kann man auf die Schädigung einer großen Zahl von Betroffenen durch gewerbs- und gewohnheitsmäßig begangenen Betrug hinweisen, falls es doch zum Verfahren kommen sollte. Außerdem sollte man seinen Anwalt bitten, nach BGH-Entscheidungen zum Thema "Unwirksamkeit von Verträgen, die auf die Begehung von Straftaten ausgerichtet sind" zu suchen.

Investi

P.S.: Der Disclaimer von oben gilt auch für dieses Posting.
 
Hab den Link irgendwo schon mal gepostet, aber es schadet ja nicht ihn zu wiederholen:
http://www.vzs.de/UNIQ112203955909699/link195085A.html
...
Das funktioniert folgendermaßen: Von den nichts Böses ahnenden Anrufern wird deren Telefonnummer registriert und per Rückwärtssuche im Telefonbuch die Postanschrift ermittelt. Ist das nicht möglich, erfolgt ein Rückruf unter fadenscheinigem Vorwand, um an die Postanschrift zu gelangen, z.B. dass ein Päckchen nicht zugestellt werden könne, weil die Anschrift unleserlich sei, oder Ähnliches. So gelangt die Firma MCMultimedia an die Anschrift der Anrufer.

In diesem Falle liegt kein Missbrauch von Mehrwertdienste-Rufnummern vor, weshalb die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nicht befugt ist, einzuschreiten. Lediglich der Staatsanwalt kann gegen die b...... Firma ermitteln. Deshalb empfehlen Sachsens Verbraucherschützer allen Empfängern der dubiosen Rechnungen von MCMultimedia, umgehend Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und sich auch von nachfolgenden Inkasso-Schreiben nicht zur Zahlung nötigen zu lassen.
cp
 
Re: Mc Multimedia

Investi schrieb:
... Möglicherweise weiß die Gute noch gar nichts von ihrem Glück. Die Ermittlungsbehörden informieren den Beschuldigten i.d.R. erstmals mit der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung darüber, daß ein Verfahren anhängig ist. ...
Die Gute weiß schon lange von ihrem Glück. Aber zu ihrem Glück werden die Ermittlungsverfahren mit schöner Regelmäßigkeit immer wieder eingestellt. So zumindest meine Erfahrung. Sollte sich dies inzwischen geändert haben, wäre ich ausgesprochen positiv überrascht, aber man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben ... :D
 
Re: Mc Multimedia

Jack_T schrieb:
Aber zu ihrem Glück werden die Ermittlungsverfahren mit schöner Regelmäßigkeit immer wieder eingestellt.

Der Anzeigeerstatter wird i.d.R. von der Einstellung informiert. Er hat dann wiederum die Möglichkeit, dieser Einstellung mit geeigneten Argumenten zu widersprechen. Normalerweise reicht ein Hinweis auf die Vielzahl der Geschädigten und die gewohnheits- und gewerbsmäßige Handlung unter Verweis auf §§98a-d StPO, um den ermittelnden Beamten eine Kontaktaufnahme zu Datenerhebungszwecken mit Verbraucherschutz, Banken, Telekommunikationsunternehmen usw. zu ermöglichen.
Bei der inzwischen bekannten Vielzahl der Geschädigten (immerhin ist Betrug auchin der einfachen Version bereits im Versuch strafbar) dürfte ein besonders schwerer Fall von Betrug (263, 3 StGB) vorliegen.

Investi

Disclaimer: siehe oben
 
Re: Mc Multimedia

Investi schrieb:
... unter Verweis auf §§98a-d StPO, um den ermittelnden Beamten eine Kontaktaufnahme zu Datenerhebungszwecken mit Verbraucherschutz, Banken, Telekommunikationsunternehmen usw. zu ermöglichen.

Oh mein Gott (Investi), wo lebst denn Du? Ein Widerspruch gegen die Einstellung eines Verfahrens ist mEn richtig aber bitte, erwartet davon nicht zu viel! Die Einstellung kommt von der StA und der Widerspruch wird auch dort abgearbeitet, insbesondere dann, wenn das bereits vorhandene Material der polizeilichen Ermittlungen eine deutliche Sprache ausspricht. Die zahlreichen, zeitgleichen Anzeigen tuen mMn nichts zur Sache, denn jeder Fall wird einzeln betrachtet.

@ Investi, da nutzt es nicht mal "Freitags mit dem BKA zu telefonieren", denn dort ist ab 14.45 Wochenende und der ganze Tag eigentlich in diesem Sinne! In Wiesbaden interessiert sich bestimmt niemand ernsthaft und schon gar nicht von Amts wegen für diesen Fall.
 
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