Hier wird mal wieder versucht, ahnungslose Menschen abzuzocken. Ich empfehle, gar nicht darauf zu reagieren, zumal MC Multimedia schon den Beweis schuldig geblieben ist, welche der von ihr im Brief erwähnten "Service-Nummern" überhaupt in Anspruch genommen wurde. Dies bleibt nämlich völlig offen. Ein Vertrag kommt regelmässig dadurch zustande, dass eine Offerte gemacht wird, welche von der anderen Seite angenommen wird. Hierbei reicht es auch aus, dass jemand "Leistungen" über eine Telefonnummer anbietet, wobei das Angebot durch Anwählen der Nummer angenommen wird und insoweit der Vertrag zustande kommt. Z.B. bieten verschiedene Dienstleister( so auch die Stiftung Warentest) Informationen per kostenpflichtigem Faxabruf an. Allerdings muss der Diensteanbieter den Nachweis erbringen, dass der Vertrag mit der jeweiligen Person tatsächlich zustande gekommen ist. Im vorliegenden Fall ist weiter noch zu berücksichtigen, dass für Außenstehende klar sein muss, was sich hinter dem kostenpflichtigen Service verbirgt. Dazu gehört auch die Information über die dabei entstehenden Kosten. Gerade dies lässt sich allerdings aus den angegebenen Rufnummern gerade nicht entnehmen, weil diese bis auf die "Vorwahl" 0176 auf reguläre Festnetzanschlüsse hindeutet. Ist in der Anzeige bzw. beim Anwählen der Nummer auf die dabei entstehenden Kosten überhaupt hingewiesen worden?
Ansonsten ist in der Verschleierung von Kosten eine betrügerische Absicht
zu sehen, wobei derjenige, welcher einen Betrugsversuch begeht, kein Recht
hat, auch noch die "Früchte" seines Handels ernten zu können. Durch die Erstattung der Anzeige ist somit allem Genüge getan. Zu Deinen Feststellungen zur Formbedürftigkeit der Rechnung ist allerdings anzumerken, dass diese Anforderungen (Steuer-Nr., fortlaufende Rechnungs-Nr. sich nur auf Rechnungen an Unternehmen mit Vorsteuerabzug beziehen, weil diese die im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen können und die Angaben zum Zwecke der Klarheit und Möglichkeit zur steuerrechtlichenlichen Rückverfolgbarkeit dienen.