MC Multimedia Petersberg Teil 1

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Girgel schrieb:
Nicht einmal bei diesen eindeutigen Fällen gelingt es unseren Behörden etwas zu unternehmen. Oder sollte ich wohl besser schreiben: haben unsere Behörden keinerlei Lust, etwas zu unternehmen???
Leider ist es so, dass so eine Sache nur von ganz wenigen Beamten abhängt. Es gibt da betimmte Zuständigkeitsregeln und die organisieren eindeutig, dass die Polizei und die StA in Fulda örtlich und sachlich für die Strafverfolgung zuständig sind. Im Klartext bedeutet das, dass wahrscheinlich nur ein einziger Staats- oder Amtsanwalt und anscheinend auch nur ein oder zwei Polizeibeamte die Einzelanzeigen bearbeiten. Demnach ist die Pauschalisierung nicht treffend, zumal sich rumgesprochen hat, dass andere Beamte gerne hier zu anderen Ergebnissen kommen würden, jedoch wegen der fehlenden Zuständigkeit nicht können.
 
MCMultimedia

Anbei das Schreiben,das mir ein befreundeter Rechsanwalt heute zuschickte. Es enthält natürlich auch Wiederholungen des bisher hier Gesagten, ist aber vielleicht für Einige dennoch interesasant.

Hier wird mal wieder versucht, ahnungslose Menschen abzuzocken. Ich empfehle, gar nicht darauf zu reagieren, zumal MC Multimedia schon den Beweis schuldig geblieben ist, welche der von ihr im Brief erwähnten "Service-Nummern" überhaupt in Anspruch genommen wurde. Dies bleibt nämlich völlig offen. Ein Vertrag kommt regelmässig dadurch zustande, dass eine Offerte gemacht wird, welche von der anderen Seite angenommen wird. Hierbei reicht es auch aus, dass jemand "Leistungen" über eine Telefonnummer anbietet, wobei das Angebot durch Anwählen der Nummer angenommen wird und insoweit der Vertrag zustande kommt. Z.B. bieten verschiedene Dienstleister( so auch die Stiftung Warentest) Informationen per kostenpflichtigem Faxabruf an. Allerdings muss der Diensteanbieter den Nachweis erbringen, dass der Vertrag mit der jeweiligen Person tatsächlich zustande gekommen ist. Im vorliegenden Fall ist weiter noch zu berücksichtigen, dass für Außenstehende klar sein muss, was sich hinter dem kostenpflichtigen Service verbirgt. Dazu gehört auch die Information über die dabei entstehenden Kosten. Gerade dies lässt sich allerdings aus den angegebenen Rufnummern gerade nicht entnehmen, weil diese bis auf die "Vorwahl" 0176 auf reguläre Festnetzanschlüsse hindeutet. Ist in der Anzeige bzw. beim Anwählen der Nummer auf die dabei entstehenden Kosten überhaupt hingewiesen worden?
Ansonsten ist in der Verschleierung von Kosten eine betrügerische Absicht
zu sehen, wobei derjenige, welcher einen Betrugsversuch begeht, kein Recht
hat, auch noch die "Früchte" seines Handels ernten zu können. Durch die Erstattung der Anzeige ist somit allem Genüge getan. Zu Deinen Feststellungen zur Formbedürftigkeit der Rechnung ist allerdings anzumerken, dass diese Anforderungen (Steuer-Nr., fortlaufende Rechnungs-Nr. sich nur auf Rechnungen an Unternehmen mit Vorsteuerabzug beziehen, weil diese die im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen können und die Angaben zum Zwecke der Klarheit und Möglichkeit zur steuerrechtlichenlichen Rückverfolgbarkeit dienen.

@ Girgel Für den in Zorn und Stress hingeschriebenen "Knaben" entschuldige ich mich. Mein Computer funktioniert übrigens hervorragend.
 
MC Multimedia

@ Rüdiger Kunz

Da liegst Du falsch. Meine Anzeige wurde nicht von der Staatsanwaltschaft Fulda bearbeitet.
Weiterhin sind mehrere Fälle aus dem Bundesgebiet bekannt, bei denen die einstellenden Behörden eben nicht die Polizei und die Staatsanwalt Fulda sind.
Zuständig sind erst eimal die örtlichen Behörden, die die Angelegenheit dann evtl. nach Fulda weiterleiten. Siehe hierzu auch meinen heutigen Anhang.
 
Girgel schrieb:
@ Rüdiger Kunz

Da liegst Du falsch.

Zuständig sind erst eimal die örtlichen Behörden...
Das liegt er nicht. Dass eine Anzeige bereits auf dem Weg an die örtlich zuständige Behörde eingestellt wird, zeigt nur, dass man sich nicht hinreichend mit dem Fall beschäftigt hat. Aber wie der Rüdiger hier schon mal geschrieben hatte:
Rüdiger Kunz schrieb:
Aber eines gilt generell, Entscheidungen und Ermittlungsschritte von Strafverfolgern werden hier nicht öffentlich diskutiert.
 
Reducal schrieb:
Dass eine Anzeige bereits auf dem Weg an die örtlich zuständige Behörde eingestellt wird, zeigt nur, dass man sich nicht hinreichend mit dem Fall beschäftigt hat.

Das versteh ich jetzt nicht so ganz.

Möglichkeit 1:

Habe ich/mein Anwalt mich nicht genug mit dem Fall beschäftigt ? Woher willst du das wissen??

Möglichkeit 2:

Haben sich die ermittelnden Behörden nicht richtig beschäftigt?? Dann läge ich doch mit meiner Behauptung bezügl. Untätigkeit der Behörden richtig.


Weiterhin stellt sich mir die Frage, wehalb nicht zuständige Behörden Anzeigen entgegennehmen und Verfahren einstellen?

In diesem Zusammenhang würde mich die Verbreitung des Problems mir der MCM interessieren.

Schreibt doch mal:

1. Wo Probleme mit der MCM aufgetreten sind.

2. Wo bereits Anzeigen laufen.

3. Ob und wie dort die Behörden reagiert , oder wie in meinem Fall, den Vorgang gleich abgewimmelt haben.

Dann werden wir sehen, ob die kritisierte Untätigkeit der Behörden, sich verallgemeinern lässt, oder nicht.



Grüsse
 
Girgel schrieb:
Ich weiß nicht, ob ich mich angesichts derart unplausibler Äußerungen nur noch wundern, oder aber totlachen soll.

Was ist daran unplausibel? Eine Straftat kann nicht nachgewiesen werden, also ist das Verfahren einzustellen.

Eine zivilrechtliche Bewertung dieser Angelegenheit kann und wird die Staatsanwaltschaft nicht vornehmen.
 
Anonymous schrieb:
Was ist daran unplausibel?

1. Kann nieman so blauäugig sein zu glauben, dass es Telefonsexdienste gibt, die auf Rechnung arbeiten. Da würde doch jeder einfach einen falschen Namen angeben und der Aufwand zur Beitreibung der (berechtigten) Forderungen wäre für den Anbieter der Sexdienstleistung unabschätzbar.

2. Die Wahrscheinlichkeit dass jemand dort anruft, der mich noch nie im Leben gesehen hat (ich weiß durch die Anzeige, wessen Nummer das ist) und ausgerechnet meine Nummer angibt, geht gegen NULL.

3. Ist das Vorgehen der MCM beileibe kein Einzelfall. Entsprechendes Informationsmaterial lag meiner Anzeige bei.


Für mich ist die Sache klar:

Mit dieser an den Haaren herbeigezogenen ( die Staatanwaltschaft schreibt selbst "augenscheinlich"...) Geschichtevom Dritten, der meinen Namen benutzt hat, dem dann seinerseits auch nichts nachzuweisen ist, konnte der Vorgang sehr schnell und bequem abgeschlossen werden, bevor er richtig Arbeit macht.

Tatsache ist doch, dass MCM nach wie vor mit unberechtigten Fordrungen an die Betroffenen herantritt und mit dreisten Methoden versucht diese durchzusetzen.( Wie nennt man das denn bitte??)

Tatsache ist weiterhin auch, dass die Behörden durch zahlreiche Anzeigen hiervon Kenntnis haben und offensichtlich nichts unternehmen.

Grüsse
 
Vielleicht ist Dein Denkfehler, dass es "die Behörden" nicht gibt? Ich habe den Eindruck, dass viele ein irrsinnig positiv verzerrtes Bild von der Arbeit "der Behörden" haben. So halte ich es z.B. in der heutigen Zeit für eine Selbstverständlichkeit, mich zu einem internetrelevanten Thema jeder Art erst einmal im Internet selbst schlau zu machen... Das sollte für jeden Dorfpolizisten, der beisielsweise mit einer Anzeige zu "MCM Multimedia" konfrontiert wird, eigentlich auch gelten. Offenbar ist das aber nicht gängige Praxis bei "den Behörden". Man mag mich gern verbessern...

Würde man beispielsweise nach "MCM Multimedia" googlen, nur in Deutschland, fände man dieses Forum hier als Treffer 1. Ob man dann noch von einem Einzelfall ausgehen würde? ausgehen könnte? ausgehen DÜRFTE?

Wie viel Behördenlangeweile nur durch interne Kommunikationsdefizite und ähnliches zu erklären wäre (etwa eben nicht-Einsatz von google zB), das werden weder Du noch ich noch sonst wer je erfahren...
 
Strafverfolger überfordert?

Bitte die "Dorfpolizisten" nicht überfordern. Was sollen die denn noch alles händeln können? Vom Rasenmäherlärm über Mietstreitigkeiten bis zu Internetrecherchen? Wisst ihr eigentlich, wie die ausgebildet werden (Einheitspolizistenausbildung ist Trend!) und wie wenig in Fortbildung betreffend neue Technologien investiert wird? Viele müssen zuhause recherchieren, weil sie keinen direkten Internetzugang haben.

Da kann man doch eher vom User erwarten, dass er nachdenkt: Wer entscheidet - Fulda. Was müssen die haben - alle Anzeigen wegen des Überblicks. Wann müssen die was haben - so schnell wie möglich. Wie kann man da Druck machen, wenn die nicht richtig mitbekommen haben was abgeht - Einstellungsbescheide hier veröffentlichen und die Tipps der Profis in die Beschwerde einbauen. Überlegt doch mal, wie lange die Hamburger gebraucht haben, um in Gang zu kommen!

Deshalb:
schlussdamit schrieb:
Wer den weniger Standhaften was Gutes tun oder den [Virenscanner: Vorsichtshalber ein Wort entfernt] Gerechtigkeit widerfahren lassen will, schicke bei Verdacht des versuchten Betruges mit genau dieser Überschrift eine Kopie der Rechnung an die Staatsanwaltschaft Fulda, Am Rosengarten 4, 36037 Fulda. Nur wenn dort genug Aktenzeichen gesammelt sind, passiert so was wie bei den Hanseaten.
 
Re: Strafverfolger überfordert?

schlussdamit schrieb:
Bitte die "Dorfpolizisten" nicht überfordern.
Seit wann ist ein Staatsanwalt Dorfpolizist?

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=119246#119246
das Einstellungsschreiben stammt von der STA. Betrug gehört zu einem der am schwierigsten
zu beweisenden Straftatbestände. Wer das nicht glaubt, soll umgehenst mal einen Anwalt befragen.
Außerdem sollte hier endlich der Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht beachtet werden.

Selbst wenn 100mal Einstellungsbescheide verschickt werden, berührt das den zivilrechtlichen Aspekt nicht die Bohne.
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=119139#119139
lest euch das mal gründlich durch.

cp
 
Re: Strafverfolger überfordert?

Captain Picard schrieb:
schlussdamit schrieb:
Bitte die "Dorfpolizisten" nicht überfordern.
Seit wann ist ein Staatsanwalt Dorfpolizist?
Mit "Strafverfolger" waren alle Ermittler gemeint:
Aka-Aka schrieb:
...mich zu einem internetrelevanten Thema jeder Art erst einmal im Internet selbst schlau zu machen... Das sollte für jeden Dorfpolizisten, der beisielsweise mit einer Anzeige zu "MCM Multimedia" konfrontiert wird, eigentlich auch gelten.
Es ist in Ordnung, wenn der Staatsanwalt nicht selbst im Internet recherchiert, sondern sich auf die Ermittlungsergebnisse der "Dorfpolizisten" verlässt.
 
Hallo...........

erst einmal muss ich klarstellen, dass wenn ich von den Behörden schreibe, keineswes verallgemeinere, sondern diejenigen Behörden meine, die sich bislang mit dem Vorgang "beschäftigt" haben.

Um, wie hier so schön geschrieben wird, die "Dorfpolizisten" nicht zu überfordern, war meiner Anzeige sämtliches Informationsmaterial, dass u.a. hier zugänglich ist, in ausgedruckter Form beigelegen.

Man hätte sich nicht einmal anstrengen müssen, um zu erkennen, dass eben kein Einzelfall vorliegt, sondern dass seitens der MCM mit Methode vorgegangen wird.

Grüsse
 
MCMultimedia

Offensichtlich hatte ich Glück mit meinem Kripo-Beamten, der sich auf Grund meiner Anzeige im Internet über die Sachlage informierte...

Noch ein Paar Punkte:

Ich denke, dass MCMultimedia so nebenbei auch den Jugendschutz unterwandert. Trotz fürsorglich gesperrter 190-Nummern kann sich jedes Kind, egal ob aus Neugierde oder versehentlich, den schmuddeligen Inhalt dieser Bänder anhören.

Es ist bei Anruf keineswegs immer ersichtlich, was hinter diesen "Servicenummern" steht. Ich habe es mir angetan, sämtliche der auf dem Briefkopf als Auswahl stehenden Nummern zu überprüfen - logo, alles Bandansagen / Computerstimmen. Im Gegensatz zu anderen Meinungen geht es für wenige Cent wunderbar von einer öffentlichen Telefonzelle aus. Z. B. bei der Nummer 0511 - 9361xxxx gibt es eine völlig neutrale, sachlich klingende Bandansage, die zwar zur Rufnummernunterdrückung auffordert, jedoch nichts
über den angeblichen Dienst verrät.

Nach Durchsicht dieser Seiten ist die Auswahl der angeblich angerufenen Nummern auf den Briefköpfen der Rechnungen identisch, egal, ob man glaubt, einen Gewinn abzurufen wie etwa bei Beate geschehen - siehe Seite 23 - oder auf eine Telefonsex-Anzeige ohne Preisangabe anruft. Ich frage mich daher, wie die gute Frau H.... (ist schon erstaunlich, wie deutlich jemand, der gerne nicht erkannt werden möchte, seinen Namen auf die Bestätigung eines Einschreibens schreiben kann) überhaupt auseinander dividieren kann, wer davon eine Sex-Bandansage in Anspruch genommen haben will.

Meines Wissens nach, hat der Gesetzgeber bei den grundsätzlich legalen Mehrwertdienstnummern, derer sich MC nicht bedient, die Kosten pro Minute begrenzt. Gehen wir, rein hypothetisch davon aus, dass dieser sogenannte Service per Bandansage legal wäre.....Haut mich später.... Dem aktuellen Stand nach fordert MC 60 Euro per Gespräch. Nach Angaben der Forumsteilnehmer hat kein Anruf länger als 60 Sekunden gedauert. Mehr als die Hälfte dieser Zeit schluckt die Voransage mit der Aufforderung diverse Tasten zu drücken. Für eine sogenannte Dienstleistung bliebe also nur ein Zeitfenster von 30 Sekunden über - die Herren im Forum mögen mir diese Bemerkung verzeihen - welcher Mann gibt sich denn mit 30 Sekunden Erotik zufrieden ? -, und das für 60 Euro. Umgerechnet hieße das, das Frau H. nebst Konsorten pro Minute 120 Euro verlangt. Und das wäre selbst bei einem so genannten legalen Dienst schlichtweg Wucher.
 
MCMultimedia

@ Girgel

Mit Gruß von meinem Lebensgefährten -- Diplm. Ing für Elektrotechnik / Hard- und Software-Entwickler -- könne man mit dem nötigen know-how durchaus Internet-Seiten abschießen. In diesem Fall ging er jedoch davon aus, dass der Rechner dieses Forums schlichtweg wegen des zu großen Zugriffs Probleme bekam, was wiederum auf die Notwendigkeit dieses Forums und die Anzahl der Betroffenen verweist. Entschuldigung, aber das konnte ich mir doch nicht verkneifen.......
 
Re: MCMultimedia

Adele schrieb:
... Im Gegensatz zu anderen Meinungen geht es für wenige Cent wunderbar von einer öffentlichen Telefonzelle aus. ...
Man kann schon, bloß ob man dann dasselbe zu hören kriegt, wie von einem normalen Festnetzanschluss aus, sei dahingestellt. Ich bin leider zu wenig in der Technik bewandert, um zu entscheiden, ob das geht, denke aber das ist machbar.
Adele schrieb:
...Nach Durchsicht dieser Seiten ist die Auswahl der angeblich angerufenen Nummern auf den Briefköpfen der Rechnungen identisch, egal, ob man glaubt, einen Gewinn abzurufen wie etwa bei Beate geschehen ...
Die Gewinnmasche dient lediglich der Adressenermittlung. Als "Service" wird meines Wissens nur Telefonsex angeboten.
Adele schrieb:
... Umgerechnet hieße das, das Frau H. nebst Konsorten pro Minute 120 Euro verlangt. ...
Die Logik geht nicht auf: Man muss ja nicht nach 60 Sekunden auflegen, sondern kann getrost den ganzen Tag an der Strippe hängen. Von einer Zeitbeschränkung des "Service" habe ich noch nichts gelesen.
 
McMultimedia

betr. Jack T. Wen ich meinem fast erwachsenen Sohn, der diese Nummern ohne Preisangabe recht frustriert ausprobierte glauben darf, ist der Inhalt dessen, was ich bei meiner
Recherche per Telefonzelle hörte identisch mit dem, was er mit bekam.
Natürlich musss Mann uch nicht nach 60 Sekunden auflegen...... Es war lediglich ein REchenexempel, dass deie Wucherpreise dieser sogenannten Firma belegen sollte.
 
MC Multimedia

@ Adele

es freut mich für Dich, dass Du in der Sache offensichtlich besser vorankommst, als viele andere.

Darf ich fragen, ob Du in Fulda, oder bei der ("nicht zuständigen") örtlichen Polizei Anzeige erstattetst hast??

Den kleinen Seitenhieb kann ich schon vertragen.

Es geht auch nicht darum, sich gegenseitig zu belegen, sondern wir haben doch das gleiche Problem. Wobei ich mir einbilde, dass die Stimmungslage hier langsam zugunsten der MCM "kippt".

Grüsse
 
Re: MCMultimedia

Jack_T schrieb:
Man kann schon, bloß ob man dann dasselbe zu hören kriegt, wie von einem normalen Festnetzanschluss aus, sei dahingestellt. Ich bin leider zu wenig in der Technik bewandert, um zu entscheiden, ob das geht, denke aber das ist machbar.

Wie soll das denn gehen????????
 
MCMultimedia

Ich glaube nicht, dass die Stimmung mehr Richtung MCMultimedia kippt, wenn man sich weniger über diese Leute aufregt. Vielmehr kommen wir möglicherweise weiter, wenn wir uns bei unseren Widersprüchen gegen diese Firma auf das Wesentliche konzentrieren. Meines Erachtens nach ist dies einerseits der von Anwalt W. aufgeführte Aspekt der betrügerischen Absicht durch die Verschleierung der Kosten, andereseits der von MCMultimedia offensichtlich noch keinem Betroffenen stichhaltig erbrachte Beleg, dass ein rechtsgültiger Vertrag zu Stande gekommen ist. Und das bedeutet nicht, dass irgenwer angerufen hat. Wenn jemand meinen Anrufbeantworter anruft, habe ich mit dem Anrufer dennoch nicht automatisch einen Vertrag geschlossen. Meine Strafanzeige habe ich bei der Polizeidienststelle Sankt Augustin erstellt. Auf meine Nachfrage hin, ob ich auch in Fulda Anzeige erstatten sollte, meinte der Kripobeamte, das gebe nur Durcheinander. Aber vielleicht sollte ich tatsächlich mit Kopien der Multimedia-Rechnungen und Kopien sowohl von Strafantrag incl. bereits vorhandenem als auch dem Inhalt der Strafanzeige in Fulda vorstellig werden, damit da möglichst rasch genügend Meldungen auftauchen, die belegen, dass diese Rechnungen etc. keineswegs Einzelfälle sind. Danke für den Hinweis. Es wäre schön, wenn wir es schaffen würden, die Firma mit möglichst vielen Informationen "auszuhungern". Je weniger Leute dort anrufen, desto teurer wird dieses Geschäft für die, denn auch MC hat laufende Kosten.
 
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