A
Anonymous
MCMultimedia
Aha! Klar doch! Wenn jemand meinen Anrufbeantworter anruft, ich ihm per Band erkläre, dass ich nicht zu Hause bin, ihm noch meine Handynummer durchgebe und vielleicht noch ein nettes Liedchen pfeife, dann hätte ich logischerweise also eine Dienstleistung erbracht, für die ich von meinem Anrufer jede erdenkliche Bezahlung verlangen kann weil der seinen vergeblichen Anruf bei mir ja auf seiner Einzelverbindungsabrechnung wieder finden kann. Habe ich da in den letzten Jahrzehnten vielleicht irgendetwas nicht mit bekommen?
Anonymous schrieb:Es sollte grundsätzlich angemerkt werden, daß die angegebenen Nummern tatsächlich eine Dienstleistung darstellen und sehr sehr viele diese Nummern auch angerufen haben.
Ein EINZELENTGELDNACHWEIS dürfte darüber aufklärend sein und die MC Multimedia wird dies auch im Streitfall belegen müssen und können dies auch dann, wenn ein Anruf getätigt wurde.
Hier sollte wirklich nur darauf aufmerksam gemacht werden, wer wirklich und nachweislich keine Dienstleistung in Anspruch genommen hat.
Aha! Klar doch! Wenn jemand meinen Anrufbeantworter anruft, ich ihm per Band erkläre, dass ich nicht zu Hause bin, ihm noch meine Handynummer durchgebe und vielleicht noch ein nettes Liedchen pfeife, dann hätte ich logischerweise also eine Dienstleistung erbracht, für die ich von meinem Anrufer jede erdenkliche Bezahlung verlangen kann weil der seinen vergeblichen Anruf bei mir ja auf seiner Einzelverbindungsabrechnung wieder finden kann. Habe ich da in den letzten Jahrzehnten vielleicht irgendetwas nicht mit bekommen?