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Guten Morgen,

ich denke auch abwarten und nicht so dumm sein wie ich und aus Unsicherheit/Angst bezahlen.

Habe mir für Morgen einen Termin bei der Verbraucherzentrale geholt. Brauchte telefonisch gar nicht viel zu erklären, die Dame wußte sofort was Sache war.

Die Postbank hat sich leider auf meine Bitte den Betrag zurück zu holen noch nicht gemeldet. Ich denke alles steht und fällt mit dieser Rückbuchung. Glaube nicht das Load-tipp mir den Betrag von sich aus zurück sendet. Habe ich da eigentlich eine Möglichkeit dort den gezahlten ersten Beitrag von 96,00 Euro zurück zu fordern?

Lg
dumbledor
 
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Warum ist es denn wichtig, dass ich groß und klein schreibe? Also es geht um den Inhalt und den hat wohl jeder verstanden oder?
 
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Damit eine Widerrufsbelehrung überhaupt gültig ist, muss sie in Textform dem Verbraucher zugehen.

Eine Widerrufsbelehrung auf der Webseite reicht nicht.
Sie müsste mindestens per e-mail zugestellt werden.

Die Beweispflicht für die Zustellung hat im Streitfall der Forderungssteller.

Das Argument mit dem Erlöschen des Widerrufsrechts bei sofortiger Inanspruchnahme greift dann nicht, wenn vor Vertragsschluß keine Widerrufsbelehrung zugestellt wurde, und wenn lediglich der Zugang aktiviert, aber kein "Download" erfolgt ist (Zugang aktiviert ist keine Dienstleistung).

Überhaupt kann hier - vor diesen ganzen Überlegungen mit dem Widerrufsrecht - meistens schon das Vorliegen eines Vertrags bestritten werden, weil keine schlüssige Angebotsbeschreibung erfolgt ist (man kriegt da nämlich keinen Download, sondern nur einen Link...), und weil die Preisauszeichnung intransparent ist.

Die werden mit ihrem dussligen Anspruch vor Gericht niemals durchkommen - und das wissen die auch.
Von diesem Anbieter sind daher auch noch keine Prozesse bekanntgeworden.

Andere Banden haben das ein paarmal probiert - und jedesmal verloren.
Man sollte also auf das Kasperletheater nicht allzu viel geben.
 
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Ich hab den Widerspruch zu zwei Email Adressen geschrieben und per Post Nachnahme um ganz sicher zu gehen. Die am Telefon meinte dass ich durch das Einloggen eine Dienstleistung in Anspruch genommen habe. Mal ganz ehrlich, was muss man Geldgierig sein, um so abgedroschen am Telefon zu sein? Naja ich weiss schon, dass da nichts wirkliches passiert und ich es ignorieren werde, aber ein bisschen aufregen tut es einen schon:wall::wall: Am meisten weil es einfach zuviele gibt, die vor Angst zahlen und deswegen gibt es solche Seiten ja nur...
 
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Die am Telefon meinte dass ich durch das Einloggen eine Dienstleistung in Anspruch genommen habe.
Glaubst du einem Taschendieb auch, wenn du ihn in deiner Tasche erwischt und er dir erzählt,
er hätte ein Anrecht auf deine Geldbörse?
Warum läufst du den Typen so hinterher?

Die wollen was von dir, worauf sie kein Recht haben, so what?

Noch nie ist jemand zur Zahlung gezwungen worden, der sich einfach überhaupt nicht gerührt hat
 
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Ich habe heute mal wieder ein schreiben von mediafinanz bekommen, die Drohungen werden härter. Sie drohen jetzt mit Vollstreckungsverfahren, Pfändungen meines Kontos usw.
Da ich Gott sei Dank, mal mit der VBZ telefoniert habe, wusste ich ja, was auf mich zukommt, finde es langsam, nur noch nervend und bin gespannt wielange ich noch Post bekomme.
Ich lehne mich schön zurück und bin froh die Seite hier gefunden zu haben, weil ich weiß, dass ich nicht die einzige bin und ich hier immer wieder einen Ratschlag bekomme.

Vielen Dank an alle für Eure Unterstützung. :-D
 
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Damit eine Widerrufsbelehrung überhaupt gültig ist, muss sie in Textform dem Verbraucher zugehen.
Eine Widerrufsbelehrung auf der Webseite reicht nicht.
Sie müsste mindestens per e-mail zugestellt werden.
Selbst das reicht nach überwiegender Auffassung der Gerichte nicht aus, vielmehr muss sich die Belehrung perpetuiert haben, also in "fester" haltbarer Form vorliegen. Dies ist bei einer E-Mail z.B. der Fall wenn die Belehrung vom Verbraucher ausgedruckt wurde. Notfalls muss der Unternehmer halt sicherstellen, dass ein Ausdruck erfolgt oder diesen selbst verschicken.

Sie drohen jetzt mit Vollstreckungsverfahren, Pfändungen meines Kontos usw.
Die verteilen das Fell des Bären bevor sie ihn erlegt haben, ohne gerichtlichen Titel gibt es auch keine Vollstreckung.
 
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Hallo,

so war heute bei der Verbraucherzentrale. Die haben mir genau das selbe gesagt, was ich hier schon so oft gelesen habe. Leider werde ich das Geld wohl nicht:wall: zurück bekommen was ich überwiesen habe. Aber die zweiten 96,00 Euro werden die sicher nicht von mir bekommen.

Nun kann ich mich getrost zurück lehnen, egal was kommt. Habe auch schon überlegt mir eine neue Email Adresse ein zu richten, denn auf diese blöden Drohungen per Mail habe ich einfach keine Lust, rauben mir nur meine Lebensqualität.


Schön, dass es Euch alle gibt:wink:.
 
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Hallo dumbledor,
wenn ich richtig informiert bin kann man eine Überweisung 4 oder sogar 6 Wochen danach noch zurückziehen - sollte doch auch bei der Postbank möglich sein, ich würd mich da mal informieren. Außerdem haben die von LoadTipp Dir doch ne Mahnung geschickt - also haben die das Geld ja nicht bekommen, oder?
LG
 
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wenn ich richtig informiert bin kann man eine Überweisung 4 oder sogar 6 Wochen danach noch zurückziehen
Falsch! Eine Überweisung kann man nur so lange zurückziehen, wie sie noch nicht dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde. Und die Gutschriften erfolgen heute oftmals innerhalb weniger Stunden nach Auftragserteilung.

Aber es gibt inzwischen durchaus erfolgversprechende Möglichkeiten, wieder an sein Geld zu kommen!
 
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Hallo Delphinchen ,

also Du kannst das Geld bei einem Lastschriftverfahren 6 Wochen zurück holen. Wenn Du die Überweisung aber selbst getätigt hast dann leider nicht. So bist Du dann auf die Gutmütigkeit des Empfängers angewiesen. Das hat mir heute auch die Dame von der Verbraucherberatung bestätigt.

Die Mahnung und die Überweisung lagen sehr eng bei einander. Mitlerweile dürften die den Betrag wohl schon bekommen haben:wall::wall::wall::wall::wall:

Ja so ist das wenn man Unwissend ist und einfach aus Angst da man höhere Kosten vermeien will dann doch nachgibt. Kann mich jetzt noch ärgern, aber was nützt es.

Lg
 
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also Du kannst das Geld bei einem Lastschriftverfahren 6 Wochen zurück holen.
Sorry aber das ist ein Märchen. Ungenehmigte Lastschriften können ohne Frist zurückgeholt werden:
http://forum.computerbetrug.de/info...rruf-von-lastschriften-die-6-wochen-maer.html

Ab 31.Oktober ist es nach dem neuen Lastschriftverfahren SEPA überhaupt nicht mehr zulässig ohne schriftliche Genehmingung des Kontoinhabers abbuchen zu lassen. Da wird es eng für Branche
 
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Hallo Nicko 1998, vielen dank für die Info, so hab ich bei dem ganzen Mist auch noch was dazugelernt. ;-)

Hallo Dumbledor, Sorry wollt Dich nicht auf ne falsche Fährte schicken - drück Dir die Daumen daß Du auch bald wieder entspannen kannst - schau nur oft genug hier rein dann klappt das schon ;-)
 
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Ja das ist wohl alles richtig. Aber ich selbst habe diese blöde Überweisung ja getätigt. Der Betrag wurde nicht durch ein Lastschriftverfahren eingezogen.

Da ist es dann wohl, ohne das ich über einen Anwalt gehe nicht möglich an das Geld zu kommen?? Für einen Anwalt habe ich leider kein Geld:cry:

Lg

---------- Artikel hinzugefügt um 14:22:07 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 14:18:38 ----------

Hallo Nicko 1998, vielen dank für die Info, so hab ich bei dem ganzen Mist auch noch was dazugelernt. ;-)

Hallo Dumbledor, Sorry wollt Dich nicht auf ne falsche Fährte schicken - drück Dir die Daumen daß Du auch bald wieder entspannen kannst - schau nur oft genug hier rein dann klappt das schon ;-)


Hallo Delphinchen,

ach mit sowas muß man sich auch erstmal auskennen. Wenn man mit solchen[ edit] nie etwas zurun hatte ist das alles schon sehr verwirrend.

Ja bin sehr froh, dass es Euch gibt, das macht Mut und läßt mich nicht verzweifeln.

Lg
 
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Wenn man selbst überwiesen hatte, ist es über die Bank kaum möglich, das zurückzuholen.
Man müsste also an den "Anbieter" herantreten und um Rückzahlung bitten. :scherzkeks:
Der wird sich allerdings auf sein "Recht" berufen und das Geld nicht wieder rausrücken - und dann müsste man klagen.
 
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Ja genau so hat mir das die Verbraucherzentrale auch gesagt:wall::wall:.

Aber die nächsten 96,00 Euro zahle ich nicht:-D
 
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Hallo,
Habe letzte woche auch eine Zahlungsaufforderung bekommen das ich 96euro+14euro Mahngebühren zahlen soll.
Ansonsten drohen sie mit einen Inkasso-Unternehmen oder sogar einer Strafanzeige.

So doof wie ich war habe ich dann bezahlt weil ich angst bekam.

Habe denen jetzt geschrieben das sie mir das geld zurückzahlen sollen, sonst würde ich rechtliche schritte gegen dehnen einleiten.

Was meint ihr hilft das was???Oder was kann mann noch machen um das geld wieder zubekommen???
Bin leider erst zu spät auf dieser seite gegangen.........

MfG Kalle
 
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