Load-Tipp.de

AW: Load-Tipp.de

Vielen dank.
Also werde ich einfach nix machen und mir ein Telephon mit Warteschleife kaufen^^
Hallo,
Ich habe auch so ne E-mail bekommen kann mich bitte einer Anrufen [ edit]
damit ich weiß was alles noch kommt Ich habe die Beiträge gelesen habe alles troz nicht ganz verstanden soll ich das geld doch bezahlen keine ahnung was ich machen ich bin erst 14Jahre alt.

_______________________________________
[noparse] Letzte Zahlungsaufforderung vor Klage

Forderung der service und payment GmbH

Ihre offene Rechnung load-tipp.de vom 05.06.2009


Sehr geehrte(r) Herr ****

wir geben Ihnen letztmals die Möglichkeit, Ihre Schulden außergerichtlich zu begleichen und fordern Sie auf,
den Gesamtbetrag in Höhe von 110,00 EUR innerhalb der nächsten 7 Tage zu überweisen.

Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist werden unsere Rechtsanwälte die Ansprüche gerichtlich geltend machen und anschließend im Wege der Zwangsvollstreckung beitreiben.

Die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten und erheblichen Mehrkosten haben Sie selbst zu verantworten!

Bitte überweisen Sie den noch ausstehenden Betrag von 110,- Euro

auf folgendes Konto:

> Kontoinhaber: service und payment GmbH
Kontonummer: 307962802
BLZ: 86095604
Bank: Volksbank Leipzig

Verwendungszweck: ******


Nur für Überweisungen aus dem Ausland:

IBAN: ****
BIC-/SWIFT-Code: *****

Zahlungsfrist: 7 Tage


Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Kundenhotline von Montag bis Donnerstag von 08.00-16.30 Uhr und am Freitag von 07.00-15.00 Uhr zur Verfügung.

Telefon: 0341-3928736

Viele Grüße,

Team load-tipp.de

Load-Tipp.de | Das Download Archiv | schnelle Downloads

E-Mail: [email protected]

load-tipp.de ist ein Angebot der:

service und payment GmbH, Frickestr. 2, 04105 Leipzig, Deutschland
HRB 25020 Amtsgericht Leipzig, Steuer-Nr.: 231/118/09720
Geschäftsführer: ****[/noparse]
 
AW: Load-Tipp.de

So ein Müll steht seit 5 Jahren tausendfach in diesem Forum.

Das ist dummes Gewäsch.

Nichts von den Drohungen passiert wirklich.
 
AW: Load-Tipp.de

Mit den Eltern zu reden wäre die beste Lösung.

Du hast nichts Schlimmes getan. In eine Einschüchterungsfalle zu tappen, passiert vielen. Die werden echt raffiniert aufgestellt.

Die Eltern können hier lesen, dass nichts Schlimmes passiert ist, aber im Internet immer auch Banditen unterwegs sind.
 
AW: Load-Tipp.de

Doch ich hatte erst vor 5wochen arger bekommen weil ich ein xbox360 spiel von P2P netzwerk gedownloadet der brief kam von einem anwalt von .rak mit 6seiten ein blatt mit IP adressen von mein internet und am 10.7.2010 musste mein vater 650euro zahlen sonst gericht jetzt bin ich am arsch wdgen der load-tipp sache ich kann euch den brief gerne zeigen dann kontaktiert mich bitte.
 
AW: Load-Tipp.de

Wenn Dein Vater sich über diese Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen richtig im Internet informiert hätte, dann wäre es billiger geworden. Bei korrekter Vorgehensweise kommt man wesentlich billiger weg, die Forderungen der Mahnanwälte sind völlig überzogen. Aber jetzt ist es natürlich zu spät.

Zu der aktuellen Sache mit Load-Tipp:

Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande. Wenn der Anbieter einer wie auch immer gearteten "Dienstleistung" nicht imstande oder nicht gewillt ist, seinen Informationspflichten nachzukommen und das Leistungsangebot sowie die Kostenpflicht sofort erkennbar und eindeutig zu beschreiben, dann entsteht keine Zahlungspflicht. Dazu gibt es inzwischen mehrere Gerichtsurteile.

Wer sich auf so einer Seite unter falschen Daten anmeldet, macht sich nicht strafbar, weil er nicht davon ausgehen musste, sich auf einer kostenpflichtigen Seite anzumelden. Daher liegt kein Vorsatz vor, mithin auch kein Betrug.
Daher gibt es auch solche immer wieder angedrohten "Anzeigen wegen Betrugs" nie. Uns ist nicht ein einziger solcher Fall bekanntgeworden.

Verträge mit Minderjährigen sind schwebend unwirksam und können bei Kenntnisnahme jederzeit von den Erziehungsberechtigten für nichtig erklärt werden. Allerdings ist es eigentlich unnötig, überhaupt irgendeine Brieffreundschaft mit diesen "Unternehmen" anzufangen.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Auch Schadenersatzansprüche gegen den Erziehungsberechtigten sind durch das "Unternehmen" regelmäßig in solchen Fällen nicht durchsetzbar.
Siehe dazu:
Urteil des AG München vom 18.2.09, AZ 262 C 18519/08, gegen den Betreiber einer Flirtseite

Man kann auf jedwede Brieffreundschaft oder Stellungnahme an solche Klabauterfirmen getrost verzichten.

Wer nicht zahlt und nicht reagiert, kann sein Geld behalten. Das zeigt die Erfahrung aus der Beobachtung dieser Nutzlos-Abzockerszene seit bald 5 Jahren mit seitdem inzwischen weit über 1 Mio. Betroffenen in Deutschland.

Nach 5-10 Mahnungen (ist nie genau vorherzusagen) schläft das Kasperletheater von selbst ein.

Wir empfehlen Minderjährigen generell, ihre Eltern zu informieren und ihnen diese Webseite hier zu zeigen.

Weitere Hilfen sind uns in dieser Sache verboten, weil es sich dann um unerlaubte Rechtsdienstleistungen handeln würden.

Daher gibt es in dieser Sache keinen weiteren Kommentar mehr.
 
AW: Load-Tipp.de

@streamline

Ich habs meinen Eltern auch schon beigebraucht.
Waren Verständnisvoll!
Versuchs einfach, schlimmer wirds davon auch nicht mehr.
Hab auch schon in drei Wochen 2 Mahnung per E-Mail erhalten, hab sie einfach gelöscht ohne reinzugucken.

mfg LuckAss
 
AW: Load-Tipp.de

Hallo Jörg.
Du bist vermutlich einer von vielen.Mir ginges genauso.Im Juli 2009 bin ich in diese Falle getappt.Auch ich hatte auf einmal eine kostenpflichtige Anmeldung in Höhe von 96,00Euro.Hatte dann sogar dort angerufen, alsich die Rechnung erhielt.Bekam aber die Antwort ichmüsste zahlen ansonsten....,Na Du weisst was ich meine.Also bezahlte ich Dummkopf für ein Jahr(wurde mir am Telefon so gesagt, dass es für 1Jahr gilt) und dachte damit hätte es sich und ich habe daraus gelernt.Denn es sollte auch bei mir eine kostenlose Sache sein und als diemeine Mailadressen-Bestätigung hatten kam promt gleich die Rechnung.Einige Zeit später wurde in den Tageszeitungen von dieser Abzocke geschrieben und davor gewarnt.Wie gesagt;ich hatte aber schon bezahlt und hatte dann auch die Befürchtung nichts gegen diese Leute mehr unternehmen zu können.Und habe mich halt dann damit abfinden müssen.Habe von dieser Seite auch nichts runtergeladen(Freeloads) da ich diese Sachen alle woanders fand-und dann wirklich kostenlos.Nun passierte folgendes.Am 31August bekam ich über meinem web.de-Accound wiederum eine Rechnung per Mail, in Höhe von 96,00Euro.Diesmal legte ich im Mailantwort-Anhang Antwortfeld sofort Widespruchmit allen relevanten Daten, Rechnungsnummern usw.ein.Diese Maile ist auch gesendet worden.Einige Tage später schon traf dann ein Mahnschreiben an meine Wohnadresse ein.Nun habe ich ersteinmal einen Rechtsanwalt eingeschaltet, welcher mir unbedingt riet nicht zu bezahlen.Denn da ich auch nirgendswo einen Vertrag unterschrieben habe wäre eigendlich auch keiner zustande gekommen.Daher habe ich nochmals schriftlich gegen die Rechnung mit Mahnung betreffs der Forderung und der Mahngebühr in Höhe von 14,00Euro sofort einen Widerspruch verfasst, welcher auch heute abgesendet wird per Einschreibe mit Rückschein-Rückantwort.Kostet etwas mehr alswie ein normaler Brief aber dann bin ich wohl auf der sicheren Seite.Somit ist auch die Androhung von Denen mit einem Inkassoverfahren wegen Betrugs gegen mich zu reagierenSie schreiben ja in ihrer Mahnung ich würde mir Leistungen erschleichen.Aber ich nehme ja deren Dienste nicht in Anspruch und somit fällt dies dann flach.Also ich zahle nicht und lass es jetzt darauf ankommen gegen diese Leute vor Gericht sogar auf zu treten.Aber es ist die Frage ob es soweit überhaupt kommt.
[ edit] denn Du hast ein Widerspruchsrecht innerhalt von 14Tagen.Unddann natürlich gegen alle weiteren Mahnung stur zu bleiben und Dir ein dickes Fell zu zu legen.Dies wird bei uns in der "BZ" von den Anwälten geraten, welche in der Zeitung auf solche Fragen vonLesern antworten.ALSO WIDERSPRUCH!!!Und wenn so weit kommt dass sie eine gerichtliche Forderung durchsetzen(was fraglich ist) auch dagegen Widerspruch einlegen und dann am besten auch einen Anwalt nehmen.
So ich hoffe Dir etwas Mut gemacht zu haben und drücke die Daumen.
Gruss anamcarairishfolk

[noparse]hallo...
habe mich mal bei Load-Tipp.de | Das Download Archiv | schnelle Downloads registriert [/noparse]weil ich auf der suche nach ner software war die angeblich kostenlos ist!
ich glaube mich recht zu erinnern das da nix auf der seite stand von kosten die anfallen im falle einer registrierung! kann aber auch sein das ich mich irre, war schon spät als ich mich registriert hab und war müde!

habe per e-mail eine bestätigung meiner registrierung erhalten und zwei wochen später eine rechnung über ein 2jahres-abo erhalten! 96€ pro jahr!

habe mal ein bisschen gegoogelt und in vielen foren kommentare gelesen über andere seiten die abzocken! da bekommen leute auch rechnungen über 96€ pro jahr für ein abo, wo die leute keine ahnung hatten über kosten die anfallen!

bin mir ziemlich unsicher wie ich mich verhalten soll....zahlen, nicht zahlen???
können die mir irgendwie "gefährlich" werden?

hat schonmal jemand erfahrungen mit dieser seite gemacht und kann mir weiterhelfen???

mfg

Jörg
 
AW: Load-Tipp.de

Und wenn so weit kommt dass sie eine gerichtliche Forderung durchsetzen(was fraglich ist) auch dagegen Widerspruch einlegen und dann am besten auch einen Anwalt nehmen.
Um ein Kreuz auf einem Mahnbescheid zu setzen und zum Postamt damit zu gehen, braucht man keinen Anwalt

Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Die Wahrscheinlichkeit für einen MB der Nutzlosbranche ist geringer als vom Blitz getroffen zu werden

Alle gutgemeinten Ratschläge gibt seit Jahren hier im Forum bzw auf der HP
von computerbetrug.de ohne sie persönlich zu adressieren und damit gegen
das Rechtsdienstleistungsgesetz zu verstoßen

>> Infos und Grundsatzartikel
>> Abzocke im Internet: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
AW: Load-Tipp.de

Na Ihr seit gut.Erstmal muss man ja mal nen Fehler begangen haben um dann schlauer zu werden.Wer damit noch nicht konfrontiert wurde der kann auch nicht wissen was los ist.Ok?Viele tun ja hier drinnen als hätten sie die Abzocker-Weisheit mit dem goldenen Löffel gefressen, und alle anderen sind dumm.Von diesem Vorum habe ich erst heute erfahren, durch einen Bekannten und natürlich könnte ich jetzt einen auf Klugscheisserle machen wie es hier in diesem Forum leider ist.Aber trotzdem für Mut machen Danke sagen sollte anerkannt werden ohne nur den Zeigefinger zu heben und DU,DU,Du machen.Wir werden doch alle mal schlauer.Aber nur durch Erfahrung.
Freundlichen Gruss und Danke für die gut gemeinten Sätze.
anamcarairishfolk
 
AW: Load-Tipp.de

Hab gerade eben den Briefkasten geöffnet und und hatte wiedermal eine Mahnung, diesmal jedoch die erste schriftliche. Dies war glaube ich meine 4 Mahnung und immer soll ich 110€ bezahlen.

Jetzt zu den Fragen:
Soll ich denen Antworten oder nichts machen?
Ich hab jetzt auch noch keinen Widerspruch eingelegt, soll ich dies machen, oder brauch ich das nicht?

mfg LuckAss
 
AW: Load-Tipp.de

Wie laut muß ein Köter kläffen, bis du ihm ein Leberwurstbrötchen gibst bzw erklärst,
warum er kein Leberwurstbrötchen kriegt :scherzkeks:

Noch nie hat jemand zahlen müssen, der den Mahnmüll ignoriert hat.
 
AW: Load-Tipp.de

So.....ich hab heute das erste Schreiben vom Anwalt bekommen.
Jetzt soll ich schon 138€ bezahlen.

Können die mir eigendlich was, wenn ich auf der Seite etwas runtergeladen habe?
Bin mir nämlich nicht mehr sicher, ob ich da was vor einen Jahr runtergeladen hab! Eigendlich können die mir ja nix, wenn der Vertrag nicht gültig ist, oder?

mfg LuckAss:wall:
 
AW: Load-Tipp.de

Können die mir eigendlich was, wenn ich auf der Seite etwas runtergeladen habe?
Bin mir nämlich nicht mehr sicher, ob ich da was vor einen Jahr runtergeladen hab!
können sie nicht und zwar deswegen:
http://forum.computerbetrug.de/info...tragsfallen-versteckte-kosten.html#post131430
Darf der Anbieter mein eigenes Verhalten als Anmeldung für einen kostenpflichtigen Dienst verstehen?

Verträge sind in der Regel formfrei und können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge per E-Mail oder durch schlichtes Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung ist aber, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf.

Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Im Streitfall muss der Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen, wenn er seine Vergütung einfordert. Wird z.B. nur versteckt auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben, darf der Anbieter nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen möchte.

Und genau davor kneifen die Typen immer
 
AW: Load-Tipp.de

Hallo ,

und wieder ist jemand auf load-tipp.de reingefallen . Ich hatte mir bei chip.de die Software für OpenOffice runtergeladen und bin mir sicher das da nichts von einem Abo stand . Da ich das Programm OpenOffice nur als reine Freeware kannte , habe ich es runtergeladen . Nun habe ich Post von der Firma Service und Payment GmbH bekommen .

Daher meine Fragen an euch :

Wer hat auch solche erfahrungen mit dieser Firma gemacht ?
Hat jemand erfahrungen gemacht in dem er kein Geld überwiesen hat ?
Wurde schon mal jemand von dieser Firma vor Gericht gezogen ?
Wenn ja , hat die Firma den Prozeß gewonnen ?

MfG

Petriejuenger
 
AW: Load-Tipp.de

Wer hat auch solche erfahrungen mit dieser Firma gemacht ?
Tausende und Abertausende!
Hat jemand erfahrungen gemacht in dem er kein Geld überwiesen hat ?
Ebenfalls Tausende und Abertausende! :wink:
Wurde schon mal jemand von dieser Firma vor Gericht gezogen ?
Noch niemals! Es blieb beim immer heftiger werdenden Kläffen der Osnabrücker Inkassoköter, Abteilung "Mahnbescheid" :-D
Wenn ja , hat die Firma den Prozeß gewonnen ?
Diese Frage erübrigt sich!
 
Zurück
Oben