LG Krefeld: Alterskontrolle nicht ausreichend

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Na Klasse jetzt werden hier auch schon Links in Beiträgen von anscheinend Befugten geändert.

*Lol* Zensur war ja noch nen harmloser Ausdruck. Veränderung von Postings halte ich allerdings für strafbar. Mein Posting von 00:07 Uhr enthielt 2 Links. link1 und Link2. Schade, dass jetzt hier schon solche Mittel angewendet werden.
 
@ Counselor
Es gibt hunderttausende, wenn nicht millionen Sites mit übelstem Zeugs drauf und frei zugänglich. Auf Servern, die sonstwo stehen und deren Betreiber kaum zu greifen sind. Teils, weil es in den Ländern legal ist, Teils , wel es die Behörden dort nicht interessiert.

@ Captain Picard
Die deutsche Wirtschaft hat Produktionsverfahren, die hier verboten sind, oder nur unter strengen Auflagen durchgeführt werden dürfen, längst in die dritte Welt ausgelagert. Keineswegs nur aus Kostengründen.
Der Dreck, der bei uns nicht entsteht, entsteht dafür wo Anders um so heftiger.
Textilfärber und Ledergerber in Bangladesh haben eine Lebenserwartung von unter 40 Jahren.
Deren Produkte findest Du bei uns in jedem Grossmarkt als Sonderangebote. (Incl. Chemikalien).

Natürlich ist das alles zum kotzen, aber es ist so.
Aber wir haben ja unsere Gesetze und wenn sie nichts nützen, so what.

Gruss A. John
 
und was soll die Schlussfolgerung daraus sein? totale Kapitulation? weg mit allen Gesetzen?
Zurück zu Darwin, nur der Stärkste überlebt...
na dann Prost Mahlzeit.....

cp
 
A John schrieb:
Wir leben in einer globalisierten Welt. Mit nationalen Gesetzen lässt sich da leider nichts ausrichten. Es bleibt nur jahrelanges, zähes Verhandeln auf internationaler Ebene.
1) Mit deinem Argument verdammst du den Staat zur Untätigkeit und redest denen das Wort, denen es nur darum geht, mit ihren jugendgefährdenden Inhalten möglichst ohne großen Aufwand Reibach zu machen; ebenso denen, die das Lohnniveau und Niveau des Arbeitsschutzes auf das in Bangladesh Übliche senken wollen. Wir sollen also nach deiner Meinung zurück auf die Standards von Entwicklungsländern. Ich würde dir vorschlagen, daß du bei deiner nächsten Gehaltsverhandlung mit gutem Beispiel vorangehst und auf 50% Gehalt verzichtest bei gleichzeitiger Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden.
2) Die Debatte in anderen Bereichen grenzüberschreitender Gefahren (zB Umweltschutz) zeigt, daß nationale Anstrengungen die internationalen Verhandlungen fördern. So war es auch bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene zur Convention on Cybercrime. Ein Staat, der auf nationaler Ebene keinen Jugendschutz vorzuweisen hat, macht sich auf internationaler Ebene lächerlich, wenn er Jugendschutz von anderen Staaten einfordert.
A John schrieb:
Es gibt hunderttausende, wenn nicht millionen Sites mit übelstem Zeugs drauf und frei zugänglich. Auf Servern, die sonstwo stehen und deren Betreiber kaum zu greifen sind. Teils, weil es in den Ländern legal ist, Teils , weil es die Behörden dort nicht interessiert.
dotshead schrieb:
Und das ist real existierender Jugendschutz in den USA:
3) Woher wollt ihr denn wissen, daß Amerikaner die Seiten exakt so zu sehen bekommen, wie Europäer? In den USA spielen Filter- und Ratingsysteme auf Providerebene eine vorrangige Rolle. Der erste Anlauf dahin (Communications Decency Act) war allerdings verfassungswidrig. Der deutsche Jugendschutz schließt solche Systeme nicht kategorisch aus.
4) Auch China praktiziert Jugendschutz:
http://www.theregister.co.uk/2004/10/15/china_porn/ schrieb:
Ever since China began tough line on porn in the summer, some 445 people have been arrested and 1,125 web sites have been shut down. What's more, officials have handed out around 2,000 yuan (£133) in rewards to people snitching on illegal sites. Last month a 22-year-old Chinese computer student known only by his surname Xie was jailed for four years for running a porn site.
Bei uns wären die Jungs maximal ein Jahr in den Knast gekommen. Trotzdem überlegt man in China nicht aufgrund der Globalisierung und angeblichen freien Verfügbarkeit von Pornografie im Internet, die Strafen auf deutsches Niveau zu reduzieren.
A John schrieb:
...wenn man die dadurch entstehende Beschäftigung schwach ausgelasteter Bürokraten mal auser Acht lässt...
5) Es gibt auch schwach ausgelastete Angestellte in der privaten Wirtschaft.
 
A John schrieb:
Captain Picard schrieb:
und was soll die Schlussfolgerung daraus sein? totale Kapitulation? weg mit allen Gesetzen?
Wir leben in einer globalisierten Welt. Mit nationalen Gesetzen lässt sich da leider nichts ausrichten. Es bleibt nur jahrelanges, zähes Verhandeln auf internationaler Ebene. IMO wird in Sachen Internet auch das nicht viel bringen. Siehe diesen Artikel, Betr. Glücksspiel.
Gruss A. John
Da ist er ja wieder, der tolle Anwalt M*B* (dialerundrecht):
FR schrieb:
Die Zahl staatlich betriebener Casinos habe hier zu Lande von 42 im Jahr 2000 auf heute 70 Zockertempel zugenommen, kritisiert auch Mapau. Etwa 4,5 Milliarden Euro habe die öffentliche Hand zuletzt jährlich mit Glücksspielen als Einnahmen verbucht, bestätigt Anwalt B*.

s.a.
http://www.isa-casinos.de/articles/5171.html
(is aber off topic)
 
Counselor schrieb:
1) Mit deinem Argument verdammst du den Staat zur Untätigkeit
Es ist genau umgekehrt. Der Staat hat ein Gesetz beschlossen und bildet sich ein, das wärs dann. Dass das Gesetz (in Sachen Jugendschutz) völlig wirkungslos ist, wird dabei geflissentlich unter den Teppich gekehrt.
Sich über das Thema schlau zu machen, in jahrelangen, zähen Verhandlungen, auch durch wirtschaftlichen Druck, andere Länder zu sensibilisieren, das ist eine anspruchsvolle und schwierige Tätigkeit.

und redest denen das Wort, denen es nur darum geht, mit ihren jugendgefährdenden Inhalten möglichst ohne großen Aufwand Reibach zu machen; ebenso denen, die das Lohnniveau und Niveau des Arbeitsschutzes auf das in Bangladesh Übliche senken wollen.
Unsinn. Probleme ins Ausland abzuwälzen und dann so tun, als ginge uns das alles nichts mehr an ist schlicht ignorant und dumm.

Wir sollen also nach deiner Meinung zurück auf die Standards von Entwicklungsländern. Ich würde dir vorschlagen, daß du bei deiner nächsten Gehaltsverhandlung mit gutem Beispiel vorangehst und auf 50% Gehalt verzichtest bei gleichzeitiger Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden.
Umgekehrt. Das Niveau dort anheben. Im Warenverkehr kann man da viel über Wirtschaftsförderung und Importbestimmungen erreichen.
BTW: Eine 60 Std. Woche habe ich erst, seit dem ich meine geschäftlichen Aktivitäten (vorruhestandsmäßig) drastisch zurückgefahren habe.

Ein Staat, der auf nationaler Ebene keinen Jugendschutz vorzuweisen hat, macht sich auf internationaler Ebene lächerlich, wenn er Jugendschutz von anderen Staaten einfordert.
Es geht mir nicht darum, keinen Jugendschutzgesetz zu haben, sondern darum, jahrelange und aufwendige Prozesse um Details zu führen, die praktisch keinerlei Auswirkung haben.

4) Auch China praktiziert Jugendschutz:
Das China knallharte Zensur betreibt, ist bekannt. Trotz rigider Sperren sind die unerwünschten Angebote aber, wenn auch schwieriger, zu erreichen.

5) Es gibt auch schwach ausgelastete Angestellte in der privaten Wirtschaft.
"Unwirtschaftliche" Angestellte werden gefeuert, "unwirtschaftliche" Beamte (noch) befördert.

Gruss A. John
 
A John schrieb:
Es ist genau umgekehrt. Der Staat hat ein Gesetz beschlossen und bildet sich ein, das wärs dann.
Keinesfalls. Die internationalen Verhandlungen, an denen auch Deutschland beteiligt ist, laufen auf der Ebene der europäischen Kommission. http://www.jugendpolitikineuropa.de/themen/jugendschutz/news-20.html?
Unsinn. Probleme ins Ausland abzuwälzen und dann so tun, als ginge uns das alles nichts mehr an ist schlicht ignorant und dumm.
Um international etwas bewegen zu können, mußt du Grundpositionen haben, diese vorleben und vertreten. Wenn du deine Grundpositionen unter Berufung auf dein Globalisierungsargument vor den internationalen Verhandlungen opferst, dann wirst du später viel weitreichendere Eingriffe kaum aufhalten können.
...Wirtschaftsförderung und Importbestimmungen erreichen...
Du willst mehr Subventionen und Protektionismus?
A John schrieb:
Es geht mir nicht darum, keinen Jugendschutzgesetz zu haben, sondern darum, jahrelange und aufwendige Prozesse um Details zu führen, die praktisch keinerlei Auswirkung haben.
Da du nicht für die Abschaffung des gesetzlichen Jugendschutzes bist: Wie soll ein Gesetz aussehen, um das nicht prozessiert wird? Mir ist kein Gesetz bekannt, um das nicht prozessiert wird.
A John schrieb:
Das China knallharte Zensur betreibt, ist bekannt.
Jede Jugendschutzmaßnahme tangiert zwangsläufig das Recht auf Meinungsfreiheit. Der von mir gepostete Streit in Amerika dreht sich um das Grundrecht auf Freie Rede.
A John schrieb:
Trotz rigider Sperren sind die unerwünschten Angebote aber, wenn auch schwieriger, zu erreichen.
Und genau das ist das Ziel des Jugendschutzes: Konfrontationsschutz.
A John schrieb:
"Unwirtschaftliche" Angestellte werden gefeuer, "unwirtschaftliche" Beamte (noch) befördert.
In großen Konzernen werden "unwirtschaftliche" Angestellte schnell zu "unwirtschaftlichen" Chefs. Die wechseln die Abteilungschefsessel dann jährlich.
 
Counselor schrieb:
1) Entgegen dem Tenor vieler Postings hier gibt es in vielen anderen Ländern ebenfalls Jugendschutzgesetze, wie zB in Amerika der COPA Act. Auch im europäischen Ausland ist da nicht alles erlaubt. Daher kann es nicht um das OB Jugendschutz betrieben wird gehen, sondern nur um das WIE.
2) Ich bezweifle, daß die Wettbewerbsverzerrung so enorm ist, weil es in anderen Ländern ebenfalls Jugendschutz gibt. Beispiel ist der COPA Act in Amerika, der auf Konfrontationsschutz hinausläuft.
Dann mache bitte einmal den Realitätsabgleich und suche nach Porno-Seiten. Eine recht hohe Zahl, ich würde so weit gehen zu behaupten, dass das die Mehrzahl darstellt, sind amerikanische Sites und ebensolche Anbieter. Da hast Du mit leichter Mühe Zugriff auf Bilder und kurze Videos, die in DE so - d. h. ohne Zugriffsschutz - niemals plazierbar wären. Der StA würde sofort aktiv. Da existiert offenbar ein gesetztlicher Schutz ohne jede Wirkung.

Counselor schrieb:
3) Die deutschen Gerichte urteilen ja, daß man einen 100%tigen Schutz nicht erreichen kann. Strittig zwischen den Wettbewerbern ist nur, wie hoch man die Meßlatte anlegt. Und das werden Obergerichte zu entscheiden haben. Beim COPA Act in Amerika geht das Gezerre schon seit 1998. Der Suprene Court war mit dem Gesetz schon dreimal befaßt (die letzte Entscheidung stammt vom 29 Juni 2004: John Ashcroft, U.S. Attorney General v. American Civil Liberties Union, et al. No. 03-218).
Der COPA Act stellt die Online-Veröffentlichung jedweden für Minderjährige schädlichen Materials unter Strafe (Geldstrafe bis zu 50000 $ oder bis zu sechs Monate Zuchthaus). Von dieser Strafe sind nur Webmaster befreit, die Konfrontationsschutz betreiben (wobei das jede denkbare Maßnahme sein kann, die Zugang beschränkt und die technisch praktikabel ist).
http://www.epic.org/free_speech/censorship/copa.html
Hm, die Seiten, die mir nach kurzer, einfacher Suche ad hoc ins Gesicht springen, würde ich meinen Kindern nicht empfehlen. Es sieht mir auch keineswegs so aus, als würden die Betreiber die Server erst gestern ans Netz gebracht haben. Der Strafanspruch gegen die Online-Veröffentlichung jedweden für Minderjährige schädlichen Materials scheint damit eher lasch durchgesetzt zu werden. Ist nicht die Porno-Industrie der USA - gerade vor Kurzem durch AIDS-Verbreitung eines prominenteren Darstellers vorübergehend erschüttert - ein bedeutendender Wirtschaftsfaktor? Amerikanischer Pragmatismus, der nur dann puritanisch ist, wenn jemand über BHs spricht?

M. Boettcher
 
drboe schrieb:
Dann mache bitte einmal den Realitätsabgleich und suche nach Porno-Seiten.
1) Ich bestreite nicht, daß es viele offen zugängliche Pornoanmgebote gibt.
drboe schrieb:
Eine recht hohe Zahl, ich würde so weit gehen zu behaupten, dass das die Mehrzahl darstellt, sind amerikanische Sites und ebensolche Anbieter.
Und die sind alle wegen des Jugendschutzes aus Deutschland nach Amerika abgewandert? :rofl: Genau das bestreite ich.
drboe schrieb:
Da existiert offenbar ein gesetztlicher Schutz ohne jede Wirkung.
2) Daß anderswo derzeit der Standard niedriger ist, ist kein Argument. Wenn man alle moralischen und gesellschaftlichen Grundpositionen wie zB Jugendschutz wegen des Globalisierungsarguments opfert (also sich selbst auf die Stufe eines Entwicklungslands degradiert), dann kann man hinterher nicht auf andere Regierungen zugehen, und verlangen, daß sie Jugendschutz betreiben.
drboe schrieb:
Hm, die Seiten, die mir nach kurzer, einfacher Suche ad hoc ins Gesicht springen, würde ich meinen Kindern nicht empfehlen. Es sieht mir auch keineswegs so aus, als würden die Betreiber die Server erst gestern ans Netz gebracht haben. Der Strafanspruch gegen die Online-Veröffentlichung jedweden für Minderjährige schädlichen Materials scheint damit eher lasch durchgesetzt zu werden.
3) In Amerika sind Ratingsysteme im Einsatz bzw. geplant, was dort strafbefreiend ist. Solche Ratingsysteme sind bei uns gerade nicht im Einsatz. Solche Systeme kann man - wie in Amerika zumindest geplant - (freiwillig) auf Providerebene installieren.
 
Wenn ich mir die Argumentation so ansehe dann könnte ich wenn ich den AdultWebmastern folge, ich jedes Gesetz für ungültig erklären. Wenn die Seiten auf Deutschen Servern liegen und von Deutschen Webmastern betreut werden, dann haben sie sich an deutsches Recht zu halten. Alles andere wäre Anarchie.

Da könnte ja auch ein Holländer bei uns ungestraft kiffen, bloß weil es in Holland erlaubt ist, oder ein Amerikaner seine Waffe im Auto mitführen, bloß weil es bei denen erlaubt ist. EinStammeskrieger hätte das recht einen vergifteten Speer mitzuführen, usw. Wer sich auf deutschem Boden bewegt, und sei es das der Server dort steht, hat sich an die Gesetze die da gelten zu halten, wem das nicht passt der muss halt gehen.

Bloß weil Gesetze woanders nicht gelten der woanders anders sind, ist das bei uns nicht auch so. Wer was daran ändern will, der kann ja zu seinem Abgeordneten gehen.

Und die Tendenz zeigt klar das andere Länder sich an unsere Standards anpassen, und sich nicht davon entfernen.
 
Counselor schrieb:
drboe schrieb:
Eine recht hohe Zahl, ich würde so weit gehen zu behaupten, dass das die Mehrzahl darstellt, sind amerikanische Sites und ebensolche Anbieter.
Und die sind alle wegen des Jugendschutzes aus Deutschland nach Amerika abgewandert? :rofl: Genau das bestreite ich.
Habe ich das irgendwo behauptet? Der Nachweis wird Dir nicht gelingen.

Counselor schrieb:
drboe schrieb:
Da existiert offenbar ein gesetztlicher Schutz ohne jede Wirkung.
2) Daß anderswo derzeit der Standard niedriger ist, ist kein Argument.
Zunächst: das ist eine Feststellung. Und natürlich ist die in einer Diskussion verwertbar. Die Frage kann bestenfalls darum gehen, wofür sich diese unbestreitbare Tatsache und mögliche Schlüsse daraus eignen.

Counselor schrieb:
Wenn man alle moralischen und gesellschaftlichen Grundpositionen wie zB Jugendschutz wegen des Globalisierungsarguments opfert, dann kann man hinterher nicht auf andere Regierungen zugehen, und verlangen, daß sie Jugendschutz betreiben.
Das ist im Prinzip richtig. Nur: ich habe das nirgendwo verlangt, sondern lediglich festgestellt, dass die von Dir erwähnten Regelungen der USA keineswegs taugen. Moralische Aspekte scheinen im Übrigen problemlos opferbar, wenn es um die sogn. Globalisierung der Wirtschaft geht. Zumindest vermisse ich da ganz pauschal die Einhaltung vergleichbarer Standards. Da haben wir vom "Großen Bruder" viel gelernt. In der bigotten USA existeriert Moral in sehr dehnbarer Weise. Geeignet als Keule und für's Geschäft gleichermaßen.

Counselor schrieb:
drboe schrieb:
Hm, die Seiten, die mir nach kurzer, einfacher Suche ad hoc ins Gesicht springen, würde ich meinen Kindern nicht empfehlen. Es sieht mir auch keineswegs so aus, als würden die Betreiber die Server erst gestern ans Netz gebracht haben. Der Strafanspruch gegen die Online-Veröffentlichung jedweden für Minderjährige schädlichen Materials scheint damit eher lasch durchgesetzt zu werden.
3) In Amerika sind Ratingsysteme auf Providerebene im Einsatz, was dort strafbefreiend ist. Solche Ratingsysteme sind bei uns gerade nicht im Einsatz.
Ja und? Man wird die wohl daran messen müssen, ob sie etwas bewirken. Eine Einstufung nach Grad der Gefährdung eignet sich allenfalls zur Steuerung des Interesses. Ein Anbieter kann sich durch entsprechendes Rating geradezu geadelt fühlen. Das Rating stellt aber keinen Zugangsschutz her. Insofern ist die Schutzwirkung nahe Null.

M. Boettcher
 
Counselor schrieb:
A John schrieb:
Wir leben in einer globalisierten Welt. Mit nationalen Gesetzen lässt sich da leider nichts ausrichten. Es bleibt nur jahrelanges, zähes Verhandeln auf internationaler Ebene.
1) Mit deinem Argument verdammst du den Staat zur Untätigkeit und redest denen das Wort, denen es nur darum geht, mit ihren jugendgefährdenden Inhalten möglichst ohne großen Aufwand Reibach zu machen;
Eine gefährlich vereinfachende Kausalität, die Du da konstruierst. Wieso ergibt sich aus der Benennung einer offenliegenden Tatsache, nämlich dass die Wirklichkeit nicht mit dem gesetzgeberischen oder gesellschaftlichen Ideal übereinstimmt, der Zwang zur Resignation? Abgesehen davon leben wir in einem Staat, dessen Repräsentanten keineswegs unverdächtig sind autoritäre Strukturen etablieren zu wollen bzw. daran schon arbeiten. Überlegungen, die Netze zu kontrollieren und stärker zu reglementieren gibt es schon lange und immer wieder. Siehe z. B. http://www.odem.org/informationsfreiheit/ .

Counselor schrieb:
... ebenso denen, die das Lohnniveau und Niveau des Arbeitsschutzes auf das in Bangladesh Übliche senken wollen.
Die Bestrebungen deutscher Unternehmer gehen schon in diese Richtung. Das Deutschland nicht nur ein Hochlohnland ist, sondern auch ein Hochpreisland, wird dabei geflissentlich ebenso übersehen, wie die Tatsache, das Wirtschaft von Kreisläufen lebt.

Counselor schrieb:
Wir sollen also nach deiner Meinung zurück auf die Standards von Entwicklungsländern.
Das hat A. John nicht gesagt.

Counselor schrieb:
Ich würde dir vorschlagen, daß du bei deiner nächsten Gehaltsverhandlung mit gutem Beispiel vorangehst und auf 50% Gehalt verzichtest bei gleichzeitiger Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden.
Das wird nix. A. John müßte die Verhandlungen nämlich mit sich selbst führen. Vermutlich wird seine Frau ihm ein Ultimatum stellen, sollte er von den 168 Stunden einer Woche mehr in den Job investieren als derzeit. Gegen eine Senkung auf 60 Stunden hat sie aber wohl nichts.

Counselor schrieb:
2) Die Debatte in anderen Bereichen grenzüberschreitender Gefahren (zB Umweltschutz) zeigt, daß nationale Anstrengungen die internationalen Verhandlungen fördern. So war es auch bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene zur Convention on Cybercrime. Ein Staat, der auf nationaler Ebene keinen Jugendschutz vorzuweisen hat, macht sich auf internationaler Ebene lächerlich, wenn er Jugendschutz von anderen Staaten einfordert.
Absolut. Eben deshalb macht sich Deutschland regelmäßig lächerlich, weil deutsche Richter die Anwendung deutscher Gesetze für alle Bürger dieser Welt fordern und sich nicht scheuen, entsprechende Urteile zu fällen. Z. B. gegen einen Australier, der den Holocaust leugnet und dies auf seinem Server (in Australien) publiziert. Schlagendes Argument deutscher Richter für globale Zuständigkeit ist allgemein: das Internet ist von <Ort in der BRD> aus erreichbar. Das findet sich in Urteilen. Und nicht nur in einem.

M. Boettcher
 
t_gebetsm_hle.jpg

Dies ist eine besonders wunderschön gearbeitete tibetische Gebetsmühle.
Der runde Kopf ist mit vielen großen und kleinen roten und blauen Türkis- und rotem Jaspis verziert.
Im Innern des Kopfes befindet sich eine der typischen Gebetsrollen (buddhistisches Mantra).
Durch Drehen der Mühle wird das Gebet jedes Mal mitgedreht und zur göttlichen
Ebene transportiert. Regelmäßige Benutzung soll den Besitzer/in näher zur Erleuchtung bringen.

Sollte man einigen Postern dieses Threads empfehlen .....
 
drboe schrieb:
Habe ich das irgendwo behauptet? Der Nachweis wird Dir nicht gelingen.
Du hast meiner Ansicht, daß keine nennenswerte Wettbewerbsverzerrung besteht, mit dem Hinweis widersprochen, daß die Mehrheit der Pornoangebote, auf die man ohne Mühe Zugriff habe, aus Amerika kommen. Meine Frage, ob diese Anbieter aus Deutschland abgewandert sind, ist vor dem wettbewerbsrechtlichen Hintergrund des gesamten Threads mehr als angezeigt.
drboe schrieb:
Nur: ich habe das nirgendwo verlangt, sondern lediglich festgestellt, dass die von Dir erwähnten Regelungen der USA keineswegs taugen.
Wo habe ich dir untestellt, daß du dem Globalisierungsargument alles opfern willst? Ich habe dir lediglich zu bedenken gegeben, welche Folgen eine bedingungslosen Aufgabe von Grundpositionen wegen des Globalisierungsarguments nach sich ziehen kann.
drboe schrieb:
Moralische Aspekte scheinen im Übrigen problemlos opferbar, wenn es um die sogn. Globalisierung der Wirtschaft geht.
Auf diesem Sektor wird das Globalisierungsargument am meisten mißbraucht, um unliebsame Hürden zu beseitigen.
drboe schrieb:
Das Rating stellt aber keinen Zugangsschutz her. Insofern ist die Schutzwirkung nahe Null.
Irrtum. Rating Systeme basieren auf dem sogenannten PICS System, das von den marktgängigen Browsern unterstützt wird. Je nach Filterkonfiguration werden dabei entweder nur die Seiten vom Browser gesperrt, deren Label auf problematische Inhalte hinweisen oder aber alle Seiten, die kein entsprechendes Label besitzen. Seitens der KJM sind Überlegungen im Gange, das System der Internet Content Rating Association anzuerkennen.
 
Counselor schrieb:
Seitens der KJM sind Überlegungen im Gange, das System der Internet Content Rating Association anzuerkennen.
Heise schrieb:
Noch schwerer tut sich die KJM außerdem mit einer Zulassung der Internet-Filtersoftware ICRA. Den Antrag auf Pilotzulassung hat die FSM gemeinsam mit mehreren Partnern bereits vor einigen Monaten beantragt.

"Wir haben im deutschen Jugendschutzrecht sicherlich einen Standard, der international einzigartig ist", sagte Ring. Bei ICRA bestünden nach wie vor Bedenken, das Programm als verträglich mit dem Staatsvertrag zu erklären und damit Eltern und Lehrer den Eindruck zu vermitteln, mit dem Einsatz des Programms könnten sie sich in Sicherheit wiegen.
Quelle

IMHO wurde der JMStV sowieso unter den Eindrücken des Amoklaufs von Erfurt mit der heissen Nadel gestrickt.
 
drboe schrieb:
Eine gefährlich vereinfachende Kausalität, die Du da konstruierst. Wieso ergibt sich aus der Benennung einer offenliegenden Tatsache, nämlich dass die Wirklichkeit nicht mit dem gesetzgeberischen oder gesellschaftlichen Ideal übereinstimmt, der Zwang zur Resignation?
Ist nicht der Tenor der Postings von A John, daß jugendschutzrechtliche Standards auf der nationalen Ebene nicht zielführend und per se ungeeignet sind, und man daher den Jugendschutz - um die Kosten von Prozessen zu sparen - gleich auf Null reduzieren solle, weil andere Staaten sich dem Jugendschutz nicht widmen?
drboe schrieb:
Counselor schrieb:
Wir sollen also nach deiner Meinung zurück auf die Standards von Entwicklungsländern.
Das hat A. John nicht gesagt.
So ist halt Dialektik: Man erweitert und übertreibt getroffene Aussagen, um die mögliche Konsequenz der Argumentation aufzuzeigen.
drboer schrieb:
Das wird nix. A. John müßte die Verhandlungen nämlich mit sich selbst führen.
Was dem deutschen Recht grundsätzlich nicht fremd ist (vgl. Insichgeschäft)
drboe schrieb:
Vermutlich wird seine Frau ihm ein Ultimatum stellen, sollte er von den 168 Stunden einer Woche mehr in den Job investieren als derzeit.
Er hat ja selbst schon gepostet, daß er nicht nicht mehr 24h/Tag arbeitet, sondern - vorruhestandsbedingt - nur noch 60h/Woche.
drboe schrieb:
Eben deshalb macht sich Deutschland regelmäßig lächerlich, weil deutsche Richter die Anwendung deutscher Gesetze für alle Bürger dieser Welt fordern und sich nicht scheuen, entsprechende Urteile zu fällen.
Nicht die deutschen Richter sind schuld, sondern das Völkerrecht. Wenn Richter über Auslandsstraftaten zu Gericht sitzen, dann handelt es sich um Straftaten, die sich gegen international geschützte Rechtsgüter richten. Hier hat Deutschland durch zahlreiche zwischenstaatliche Verträge sogar die Pflicht übernommen, die Taten zu verfolgen. Das Verbreiten harter Pornografie ist auch eine Straftat gegen ein international geschütztes Rechtsgut.
 
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