Dröseln wir doch mal den Heise-Beitrag auf:
Selbst dieses Urteil würde IMHO nur gegen ueber18.de v1 gehen. ueber18.de v2 ..... Gmbh liegt nicht nur die Perso-Id zugrunde, sondern auch ein Zahlungsvorgang über ein Konto des Users. Naja und auch Wuppertal hat die ganze Sache anders beurteilt. Verdächtig in meinen Augen, dass Heise anscheinend nur Urteile, die gegen AVS die Perso-Routinen beinhalten veröffentlicht, aber z.B. das Urteil aus Wuppertal nicht.
Heise schrieb:Nicht effektiv seien Systeme, bei denen der Nutzer die Sperre allein durch die Identitätsnummer irgend eines Personalausweises überwinden kann,
Der Entscheidung lag ein Fall zu Grunde, in dem ein ermittelnder Kriminalbeamter die Sperre einer Pornoseite im Internet allein dadurch überwunden hatte, dass er die Personalausweis-Nummer der Schauspielerin Uschi Glas eingab. Deren Ausweis war zuvor in einer Illustrierten deutlich lesbar abgedruckt gewesen.
Selbst dieses Urteil würde IMHO nur gegen ueber18.de v1 gehen. ueber18.de v2 ..... Gmbh liegt nicht nur die Perso-Id zugrunde, sondern auch ein Zahlungsvorgang über ein Konto des Users. Naja und auch Wuppertal hat die ganze Sache anders beurteilt. Verdächtig in meinen Augen, dass Heise anscheinend nur Urteile, die gegen AVS die Perso-Routinen beinhalten veröffentlicht, aber z.B. das Urteil aus Wuppertal nicht.