Regulierungsbehörde
Hanseatische Abrechnungssysteme (HAS) / Digital Web Media Ltd. (DWM)
Der Regulierungsbehörde liegen umfangreiche Rückmeldungen und Beschwerden von Verbrauchern über Rechnungen bzw. Mahnungen der Unternehmen
Hanseatische Abrechnungssysteme (HAS),
Digital Web Media Ltd.
vor, in denen für den Abschluss u.a. von Erotik-Abonnements im Internet ursprünglich 69,95 € in Rechnung gestellt werden.
Aus gegebenem Anlass weist die RegTP darauf hin, dass kostenpflichtige Anwählprogramme (Dialer) bei der Regulierungsbehörde registriert werden müssen und ausschließlich in der Gasse (0)9009 betrieben und angeboten werden dürfen.
Die Nutzung von anderen Rufnummerngassen für Dialer, so etwa die Nutzung von geographischen Rufnummern (z.B. 069/42 72 69 98 - siehe auch Presseerklärung der RegTP vom 02.03.2004) ist nicht zulässig.
In derartigen Fällen besteht nach Rechtsauffassung der Regulierungsbehörde kein Anspruch des Rechnungsstellers auf Zahlung und keine Verpflichtung des Rechnungsempfängers, derartige Forderungen zu begleichen. Der RegTP ist bislang noch kein Fall bekannt geworden, in dem die Versender derartiger Rechnungen bzw. Mahnungen versucht hätten, die geltend gemachten Beträge gerichtlich einzutreiben.
Die RegTP prüft derzeit, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden können. Über ggf. eingeleitete Maßnahmen wird auch auf dieser Homepage berichtet werden.
Mit Blick auf das stark angestiegene Beschwerdeaufkommen - allein in den letzten 14 Tagen mehrere tausend Anfragen oder Beschwerden - bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihnen derzeit nur diese allgemeinen Informationen geben können. Bereits eingegangene Anfragen werden beantwortet, die Bearbeitung jedes Einzelfalles wird dabei jedoch längere Zeit beanspruchen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 26.04.2004 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren einen Antrag des Unternehmens Hanseatische Abrechnungssysteme abgelehnt, mit dem diese sich gegen das von der Reg TP ausgesprochene Verbot der Rechnungslegung wandte. In seinem Beschluss teilt das Gericht die Rechtsauffassung der Reg TP, dass bei dem praktizierten Geschäftsmodell, für das das Unternehmen Hanseatische Abrechnungssysteme die Rechnungslegung vorgenommen hat, keine zivilrechtlich durchsetzbaren Forderungen entstanden sind.
Einen Link zur Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Köln finden Sie hier:
http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressem/2004/p040428.htm