Leitfaden: Betroffene Digital Web Media/DWM/HFM GmbH

HFM und MDI (Korrektur)

ich bin auch ein Opfer von diesen ......
Die Firma in HFM in HH habe ich schon mal telefonisch erreichen können.
Zu der Firma MDI in Spanien habe ich einen Brief mit Einschreiben geschikt. Der Brief ist aber zurück mit dem Hinweis "No se hagen cargo" und "rehusado" d. H "die nehmen den Brief NICHT an" und "Brief abgelehnt".

Wie kann man die Typen anzeigen ?
 
Re: HFM

Anonymous schrieb:
Nun hat sogar jüngst das Kölner Verwaltungsgericht in einer Hamburger Scheinrechnungsversenderei ein "Verschicken offenkundig nicht durchsetzbarer Forderungen" gesehen und mit dieser Begründung die beantragte Aufhebung eines - bis zu einer endgültigen Entscheidung - vorläufigen Rechnungsstellungsverbots abgelehnt.

gal.

Quelle, Datum? Wenn ich das richtig lese ist also das Rechnungsstellungsverbot rechtskräftig und damit muss man die Burschen doch endlich drankriegen!?

Der Beschluss vom VG Köln stammt vom 26.04.04 betrifft aber nicht HFM sondern HAS (Hamburger Abrechnungsysteme).

MfG
 
....das ist auch der Grund, weshalb die HAS die Rechungslegung anfangs umgelenkt und nun ganz (offiziell) eingestellt hat. Da kommen nun die Briefe von der Digital Web Media Ltd.
In Sachen HFM GmbH wurde ein derartiges Vorgehen der RegTP (Untersagung der Rechungslegung und des Inkasso) bislang nicht bekannt - das war auch bei der HAS-Sache mit einigen Bauchschmerzen verbunden.

Außerdem - wo kein Kläger, da ist auch kein Richter. Wie soll man die Rechnungsversender eigentlich rankriegen, wenn sie (trotz Verbot) weiter machen. Strafrechtlich geht da schon mal nix und im zivilen? Das Übel muss an der Wurzel gepackt werden, nämlich beim eigentlichen Betrug über das Internet. Nur wenn hier gerichtsverwertbare Beweise vorgelegt werden können, regt sich was in den Beamtenstuben von StA Hamburg und dem dazugehörigen LKA. Doch diese Beweise lassen sich definitiv nicht an den Rechnern der Geschädigten finden. Der Modus Operandi der HFM-Beteiligten ist noch um einiges gewiefter als der von den HASsern, geschickter eingefädelt und brillanter umgesetzt. Es wird einige Zeit dauern, bis hier endlich Erfolge öffentlich diskutiert werden können.
 
Hmmm ...
Versteh ich überhaupt nicht.

Da brauch sich doch nur 'mal ein Ermittler bei Mail.com registrieren und dann warten, bis Seine Rechnung kommt.

Wie war das noch ...
man muß 3 mal auf OK clicken, um einen Vertrag abzuschließen ?!

Wie kann das SO schwer sein, diese Leute zu stoppen ...


Tschau, Jan
 
Jan 2222 schrieb:
Da brauch sich doch nur 'mal ein Ermittler bei Mail.com registrieren und dann warten, bis Seine Rechnung kommt.
Eben so wird nun mal nicht ermittelt. Aber in diese Richtung gehende Versuche haben gezeigt, dass die schädigenden Banner nicht zu jeder Tageszeit gleich hinterlegt sind. Ein ständig laufendes Monitoring der bekannten Webs (hier Mail.com) kann so, ohne weiteres, nicht umgesetzt werden.
Aber, meine Behauptung "... so wird nicht ermittelt" ist nicht unbedingt abschließend - Ermittlungen im allgemeinen setzten den Sachverstand und die Mittel der berührten Behörden voraus und letztendlich setzt auch hier der Wandel der Zeit seine Zeichen. Es sollte sich der ineressierte Leser allerdings Bewusst sein, dass keinerlei derartiger Schritte hier oder sonstwo (ohne für pressefrei erklärt zu sein) Publik gemacht werden
 
Hallo zusammen. Ich bin hierher gekommen, über Suchmaschine, weil genau heute bei meine Mutter auch so ein Brief eingetrudelt ist. Angeblich hat mein Bruder in seiner Praxis irgendeinen Dienst in Anspruch genommen. Sogar die Postadresse war falsch, kam aber trotzdem an.

So, meine Frage, wenn ich alles befolge, Strafanzeige, Verbraucherzentrale Einspruchschreiben hinsenden.

Was passiert, wenn man garnichts macht, ausser Strafanzeige? Es ist doch offensichtlich, dass das Betrüger sind. Reicht es da nicht, das einfach zu ignorieren und zur Polizei damit zu gehen?

Danke für die Antworten
Iwa
 
Nein, das reicht eben nicht - eine Anzeige entbindet den Geschädigten nicht davon, sich um die zivile Sache (die eigentliche Forderung) selbst zu kümmern. Die zwei Prozesse laufen lediglich parallel.
Was Du vernachlässigen kannst ist die Verbraucherzentrale. Aber auch eine Anzeige (wahrscheinlich die Xtausendste) erfüllt lediglich einen statistischen Wert, der dem Geschädigten an sich nichts bringt - es gibt kein "auf die Fingerklopfen" auf Zuruf an die Behörden!

Mein Rat: einmalig Widerspruch per Einschreiben und den Rest aussitzen!
 
hfm

hallo, habe zwischenzeitlich auch schon eine mahnung bekommen. wie ich das so lese, haben sich manche den dialer bei mail.com eingefangen. ist die firma identisch mit mails.de ? weiss das jemand.

Michael
 
Rüdiger Kunz schrieb:
Jan 2222 schrieb:
Da brauch sich doch nur 'mal ein Ermittler bei Mail.com registrieren und dann warten, bis Seine Rechnung kommt.
... in diese Richtung gehende Versuche haben gezeigt, dass die schädigenden Banner nicht zu jeder Tageszeit gleich hinterlegt sind. Ein ständig laufendes Monitoring der bekannten Webs (hier Mail.com) kann so, ohne weiteres, nicht umgesetzt werden.

Das 'Downloading Content' Fenster, daß den d.exe Dailer installiert, taucht bei Mail.com nach 18:30 auf.

Wie auch immer, werde dann mal Mail.com informieren, damit ich auch Abends wieder meine Mails lesen kann.

Tschau, Jan
 
Sagt mal leute kann man da nicht eigentlich selbst zurückschlagen?

Kann man die nicht irgendwie auch in ne Lage bringen, in der die gezwungen sind eigene Kosten aufzuwenden um sich ebenfalls zu wehren. Es kann doch nicht sein, dass die immer schön fröhlich einfach Rechnungen verschicken usw. und wir dann stets das Porto, womöglich Einschreibekosten, für den dämlichen Widerspruch tragen müssen. Dieses System ist doch total bekloppt.

Es kann doch einfach nicht war sein, dass ganz Deutschland weiss, dass dieser Blödsinn eigentlich Betrug ist und trotzdem können die stetig weitermachen.

Sohn ähnlicher quatsch geht doch auch mit diesen dummen SMS für 3 euro ab, alle wissen, dass hier nur abgezockt werden soll, aber nix wird gemacht. Aber das nur am Rande.

Ich habe 3 Rechnungen - 2 von Dig und 1 von HFM, jeweils im Stadium der 1. Mahnung. Es kann doch nicht sein, dass ich wegen diesen Sp... permantent was machen muss.

Es muss doch was geben, womit man wirksam zurückschlagen kann. Kann man denen nicht ne Rechnung schreiben, von wegen Erstattung meiner Aufwendungen zur Abwehr deren Forderungen? Man das nervt!
 
ich hoffe mal das inzwischen auch der letzte begriffen hat das man nicht zahlen muss. also lasse die ruhig weiter rechnungen verschicken, schliesslich müssen die auch porto bezahlen.
 
Habe jetzt auch eine Rechnung von HFM bekommen !

Habe jetzt auch eine Rechnung von HFM bekommen und wigere mich ihn zu bezahlen! es ist doch nähmlich so gewessen meine kleiner Bruder der noch grün hinter den ohren ist durchsucht ganz Internet! Um nur was nacktes im Netz zu sehen! der ist noch wirklich minderjährig! Ich habe seid dem Brief alles gesperrt was mit Erotik zu tun hat! Also im Brief steht es klip und klar das es doch erst ab 18 ist! und werben meinen Bruder der grad 14 ist! Ich meine das kann doch nicht so angehen. Bin jetzt auch ratlos was ich machen werde! Also eins stehet Fest für 3 min zahle ich doch keine 49€ Und mit den Telefonnummern! Habe versucht mich mit ihnen in verbindung tretten doch scheint es so als ob sie garnicht telefonieren wollen und legen einfach auf!......

Mfg

Dragon
 
und noch etwas!

Sorry das ich zweimal schreibe aber ich habe hier noch eins gelesen und das hat mich etwas verunsichert ! "Wird die Zahlungsfrist ihrerseits nicht eingehalten wird eine Erinnerungsgebühr von 5€ erhoben!"Das heisst wenn ich jetzt nicht zahle müsste ich ja mit der nächsten Mahnung mehr zahlen und wenn es weiter so geht steht der Preis ja bis........ oh man so weit will ich garnicht denken!...
Aber eine frage habe ich noch! Und zwar! Ich weis ja noch nicht ob es mein Bruder getan hat. Weil ich ihn ja noch garnicht sprechen konnte. (Schulausflug) kann ja auch sein das er es nicht gewessen ist! Na ja!

MFG

Dragon
 
@ Dragon
mach dir mal keine sorgen die werden jetzt noch ein oder zwei mal schreiben und dann ist schluss,und diese Erinnerungsgebühr zum totlachen :lol:
 
thx

Also danke nochmals also muss ich nur ein Widerspruch schreiben! Problemm ist das ich noch nie sowas geschrieben habe! Das ist das erste mal das ich mit sowas zutun habe! und denn muss ich dann an HFM GmbH schicken?? oder direckt nach Spanien?? Habe mir noch nicht alles im Forum durchgelesen also seid bitte nicht sauer wenn ich hier solche fragen stelle die vielleicht bereits gestellt wurden sind! :(
Gibt es hier vielleicht so eine vorlage für einen Widerspruch den man dann abschreiben kann! (Also ich weis wirklich nicht wie man den schreibt)

MFG

Dragon
 
Habe heute ein neues Schreiben erhalten. "INKASSOWANUNG!" Habe es umgehend zurückgeschickt, (nach Anfertigung einer Kopie) mit dem Hinweis auf frühere Einsprüche (per Einschreiben mit Rückschein) und ein Schreiben der REG TP beigefügt (..." der Inhalt dürfte Ihnen bekannt sein"). "Sehe Ihrer Inkassowarnung mit Gelassenheit enrgegen, die Rechtslage ist uns bekannt." Es lohnt sich nicht, weiter Einschreiben abzuschicken, es ist reine Panikmache!
 
HFM in HH & MDI in Sevilla

27.5.4 Ich habe auch eine Rechnung (€49) vom [] HFM heute erhalten. Scheinbar hätte ich irgendein Internet-MonatsAbo der Firma MDI in Sevilla am 23.5.4 in Anspruch genommen. Beim Suchen mit "MDI SEVILLA" war folgende Seite ganz oben aufgelistet.

http://www.teltarif.de/forum/x-internet/1509-268.html

Interessant. Welche Gemeinsamkeit haben diese zwei Firmen?

Kann man gegen sie gerichtlich vorgehen?
Wie?

Gut, dass es solchen Foren für solchen Fällen gibt!
MfG
mgb41238

[Virenscanner: Ein Wort gelöscht]
 
Klar muss man nicht wirklich was machen, aber es ist schon ein bisschen dumm, dass man ständig Briefe von denen bekommt.


Wie wäre es also, wenn zumindest im Falle von HFM jeder betroffene gleichmal ne Email an pervolvo abschickt und auf den eingelegten Widerspruch hinweist. Rein vorsorglich natürlich, damit wir pervolvo vor unnötigen Kosten schützen, die selbstverständlich nicht zu tragen wären, wenn man trotz Kenntnis des Widerspruchs ein Inkassobüro beauftragt.

Müllen wir die doch einfach mal zu!
 
Z.B.

Hallo Herr D.,
hallo Herr B.,

rein vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass - wenn Sie rein zufällig von Ihrem "Nachbar"unternehmen der Digital Web Media Limited oder der HFM (haste nicht gesehen) einen Inkassoauftrag zur Einziehung [] Forderungen (eigene Bewertung) betreffend der Kundennummern oder Rechnungsnummern. ... erhalten haben - Sie sich sämtliche außergerichtlichen Schritte zur Durchsetzung SPAREN können. In diesen Fällen habe ich bereits Widerspruch eingelegt. Sie können aber auch gern so geben als hätten Sie diese Information nicht erhalten und trotzdem das nutzlose Pro"t"zedere in Angriff nehmen. Die angesprochenen Firmen werden sicherlich ohne weiteres dann Ihre entstanden Kosten tragen. Ich hoffe jedoch, dass Sie nicht darauf sitzen bleiben. Sie könnten dann ja ein Inkassounternehmen beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

"sowieso"

Widersprüchler

[Virenscanner: Für NUB-Konformität leicht editiert]
 
Re: Habe jetzt auch eine Rechnung von HFM bekommen !

Hallo Dragon,

Dragon schrieb:
Habe jetzt auch eine Rechnung von HFM bekommen und wigere mich ihn zu bezahlen! es ist doch nähmlich so gewessen meine kleiner Bruder der noch grün hinter den ohren ist durchsucht ganz Internet!

Da waere zu unterscheiden:
1. Als Anschlussinhaber haftest Du fuer Deinen minderjaehrigen Bruder nur, was dessen reine Nutzung von "Telekommunikationsdiensten" ueber Deinen Anschluss anlangt ( z.B. fur die "normalen" Verbindungskosten bei seinem Anruf eines Pizza-Service).

2. Wenn Dein minderjaehriger Brueder Vertraege abschliesst (z.B. mit einem Pizza-Lieferdienst), dann kann sein Vertragspartner (der Pizza-Dienst) nicht Dich fuer eine vertragliche Pizza-Verguetung "in Haftung" nehmen - denn die Gueltigkeit des Pizza-Lieferungsvertrags Deines minderjaehrigen Bruders haengt von Deiner Genehmigung ab.

Wenn Du den Vertrag nicht genehmigst, koennte der Pizza-Dienst hoechstens von Deinem Bruder die Herausgabe der dann "unberechtigt" erlangten Pizza fordern. Falls Dein Bruder sie schon aufgegessen haette, muesstest Du statt der Herausgabe deren Wert ersetzen; aber nicht den zwischen Pizzadienst und Deinem Bruder vereinbarten Pizza-Preis (z.B. 49 Euro), sondern allerhoechstens deren "normalen" Wert (ca. 1,50). Wenn Dein kleiner Bruder jedoch schon 49 Euro bezahlt haette, so koenntest Du diesen Betrag vom Lieferdienst nicht (mehr) zurueckverlangen, auch wenn Du seinen Pizza-Lieferungsvertrag nicht genehmigen wuerdest. ( Eventuell doch: vielleicht waere ein Pizza-Vertrag ueber 49 Euro mit Deinem minderjaehrigen Bruder nicht nur wegen Deiner fehlenden Genehmigung nichtig, sondern auch wegen schamloser Ausnutzung seiner Unerfahrenheit fuer Wucherpreis-Zusagen.)

3. Wenn der Pizza-Lieferdienst sich aber das Telefon Deines minderjaehrigen Brueders schnappt und sich von Dir zuhause aus selbst anruft, dann brauchst Du nicht nur keine Pizzabestellung zu bezahlen, sondern koenntest vom Telefon-Eindringling auch Schadensersatz verlangen (in Hoehe der Kosten, die sein unerwuenschter Bestellanruf Dir bei Deinem Telefon-Unternehmen verursacht hat).

gal.
 
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