Leitfaden: Betroffene Digital Web Media/DWM/HFM GmbH

Widerspruchschreiben

Hallo zusammen.
Heute habe ich, besser gesagt mein Vater, post von der HFM Gesellschaft bekommen.Auch ich soll 49€ für ein Monats Abonnement zahlen ohne das mir bewusst ist was dieses sein soll.Jetzt hab ich mich hier schon ein wenig in diesem Forum durchgelesen und wollte mir auch gleich das vorgefertigte Schreiben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bei www.dialerschutz.de runterladen, doch leider gibt es da ein Problem.
Nach dem Download der Datei hfm-musterbrief.pdf versuchte ich diese Datei zu öffnen,dabei ist aber ein Fehler aufgetreten und das Programm wurde geschlossen.Danach habe ich versucht es mit Word zu öffnen das funktionierte leider auch nicht.
Bitte um Hilfe.
Danke im vorraus.
Martin
 
An alle noch nicht Betroffenen!!

Hallo!
Für alle die sich schützen wollen:
www.dialer-schutz.de

Dort kann man sich kostenlos das Programm Dialer Control runterladen.
Es fragt jedes mal nach, wenn du online gehst, ob die entsprechende Nr. das darf. Die Standardverbindung kann man dauerhaft zulassen.
Also müsste es gegen alle Dialer helfen.
 
Brief vom Inkasso-Unternehmen

Hallo,
auch ich hab ne Rechnung von unser aller Lieblingsfirma bekommen. Daraufhin bin ich zur Polizei und dann hab ich gemacht was die mir gersten haben:
- Einspruch gegen die Rechnung erhoben
- an die Regierungsbehörde geschrieben
- Mahnungen ignoriert

Nach der Zweiten Mahnung kam ein Brief und die Kopie der Seite auf der ich angeblich war und heute kam eine ZAHLUNGSAUFFORDERUNG DES PERSOLVO INKASSOUNTERNEHMENS HAMBURG. Meine Rechnung hat sich mittlerweile von 49 auf 90,26 Euros erhöht und ich muß gestehen jetzt bin ich doch ein bisschen ratlos.
 
Re: Brief vom Inkasso-Unternehmen

Thomas schrieb:
Nach der Zweiten Mahnung kam ein Brief und die Kopie der Seite auf der ich angeblich war und heute kam eine ZAHLUNGSAUFFORDERUNG DES PERSOLVO INKASSOUNTERNEHMENS HAMBURG. Meine Rechnung hat sich mittlerweile von 49 auf 90,26 Euros erhöht und ich muß gestehen jetzt bin ich doch ein bisschen ratlos.

Der Sinn von Inkassounternehmen besteht ja darin, säumige Zahler durch den Aufbau von Druck zur Zahlung zu bewegen. Auch die immer höher steigende Forderung gehört zu diesem Spielchen dazu und wenn Du Dich ratlos fühlst, dann haben die schon gute Arbeit geleistet. Allerdings sollte Dich das Schreiben des Inkassounternehmens nicht mehr beunruhigen als die Rechnung selbst. Wenn Du widersprochen hast, dann kann es jetzt ohnehin nur noch billiger werden. :wink:
 
neue Masche??

Habe die berühmte Rechnung von HfM erhalten, habe gegen die Rechnung Widerspruch eingelegt, und mich u.a. auf die AGB von HfM berufen. Jetzt bekomme ich ein Schreiben worin steht

Das HfM von der Firma M.D.I. ... beauftragt worden sei ... HfM könne zu den bestehenden Rechtsbeziehungen keine Stellung nehmen, Einwendungen soll ich direkt gegenüber dem Kunden vornehmen.

Muss ich da irgendwas machen???
Heiner
 
Re: neue Masche??

M.D.I. fordert aber nicht, sondern HFM. Warum die dann keine Widersprüche bearbeiten, sondern nur kassieren wollen, kann sich wohl jeder selbst denken...
 
Hallo zusammen,


mir ist das gleich passiert, was hier schon x-mal beschrieben wurde, bin auch Opfer von HFM geworden.
Die habe mir am Freitag eine Rechnung geschickt und wollen 49 €.

Werde mich jetzt an Eurem Leitfaden orientiern und demenstprechend vorgehen.

Ich hatte auf meinem Rechner auch die Datei d.exe. Habde diese gelöscht. Ist das jetzt rein beweistechnisch ein Prpblem???

Außerdem habe ich noch eine andere Frage: Kann ich trotzdem jetzt weiterhin ins Internet?? Oder registiert der Dailer meine Zugänge die ganze Zeit?? Wie werde ich den Dailer wieder los??

Vielen Dank für die Hilfe
Eine sehr verunsicherte Unwissende
 
ich schrieb:
(bereits am 4.5.04)

Kristallkugel an:

...nach der zweiten Mahnung wird die Forderung der HFM GmbH an das Inkassounternehmen "Persolvo" (gleiche Adresse) verkauft. Anstatt den sonst üblichen Weg über einen gerichtlichen Mahnbescheid zu gehen, versucht nun die Persolvo (natürlich mit einem Bearbeitungsaufschlag) an den strittigen Betrag heran zu kommen.

Kristallkugel aus!

Jetzt ist es tatsächlich soweit. Nach der Rechnung und zwei Mahnungen aus dem Hause HFM GmbH kommen nun die Schriftstücke von der

  • Persolvo Inkasso GmbH
Der Preis hat sich dabei auch angepasst. So erhielt jemand aus meinem Dunstkreis (trotz ordentlichem Widerspruch auf die Rechung, per Einschreiben) vor ein paar Tagen folgende Inkasso-Rechung aus Hamburg:

  • 59,00 € Hauptforderung
    00,20 € aufgelaufene Zinsen 10,42 % p.a. bis heute
    25,00 € Inkassogebühren
    06,14 € Auslagen (Porto, Telef., Ermittlungskosten)
    90,34 € Gesamtbetrag
Was nun? Wer einen Widerspruch erstattet hatte, sollte diese Schreiben schlichtweg ignorieren und säuberlich abheften. Auf das eine werden noch ein bis zwei weitere Schreiben der Persolvo folgen, in denen diverse und durchaus inkassoübliche Gebaren (Drohungen) stehen. Sollte die Dreistigkeit damit kein Ende finden, dürfte der nächste Schritt der s. g. gerichtliche Mahnbescheid sein. Dieser ist ein offizielles Formular, das auf Antrag des Gläubigers von einem Gericht versandt wird. Diesem ist auf der Rückseite mit dem entsprechenden "Häkchen" erneut zu widersprechen.
 
Man sollte sich eigentlich ruhig mehrmals überlegen, ob man da jedesmal mit nem teueren Einschreiben antworten sollte. Ein Briefchen reicht, es ist egal, ob Einschreiben oder nicht, denn 1) den Widerspruch finden die ohnehin uninteressant und 2) Die Erhebung eines Widerspruchs ist keine Notwendigkeit.

Erst wenn das gerichtliche!!! Mahnverfahren eingeleitet wurde, man also ein Schreiben vom Mahngericht erhalten hat, sollte man auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Und dann dürfte es das auch schon gewesen sein.
 
Übrigens, wer gern mal gegen die komische Sache gerichtlich Vorgehen möchte, der kann auch offensiv werden. Mit Erhebung einer sog. negativen Feststellungsklage kann man gerichtlich feststellen lassen, dass es keine vertraglichen Beziehungen zun den Typen gibt.

Problem: Es dauert ein wenig. Und am Ende wird man auf den Gerichtskosten sitzen bleiben. Man kann dann allerdings auch mit nem Inkassoanwalt die Kosten eintreiben. Wird wohl nix zu holen sein.
 
Kindwidu schrieb:
Erst wenn das gerichtliche!!! Mahnverfahren eingeleitet wurde, man
also ein Schreiben vom Mahngericht erhalten hat, sollte man auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Nach allen verfügbaren Quellen noch nie bisher erfolgt. Die Juristen im Forum warten
schon begierig auf einen echten verifizierten Mahnbescheid.....

tf
 
HFM

Hallo,
ich bin auch (schon wieder) ein Betroffener von einer unberechtigten HFM-Rechnung. Ich erhielt die Rechnung am 5.5.04. Nach Rücksprache mit einem befreundeten Juristen sah ich von einem Widerspruch ab, da er mir sagte, erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid müsste man aktiv werden. Bisher habe ich noch keine Mahnung von HFM bekommen. Ihr ratet hier zu einem schriftlichen Widerspruch. Ist dieser für mich immer noch ratsam, obwohl schon mehr als 14 Tage vorbei sind?
Vielen Dank für die zahlreichen Informationen!
 
Sag mal Leute könnte man HFM nicht wegen Verstoßes gegen das Teledienstegesetz mal anzeigen. Auf der Mahnung taucht deren Internetseite auf. Meines Erachtens erfüllt diese Seite nicht die Hinweispflichten des §6.
 
Re: HFM

Gast schrieb:
Nach Rücksprache mit einem befreundeten Juristen sah ich von einem Widerspruch ab, da er mir sagte, erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid müsste man aktiv werden.

Mit dem "erst" hat es folgende Bewandnis: wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ignoriert wird, ergeht ohne irgendwelche Prüfung ein Urteil, wonach die Forderung in der angemahnten Höhe als berechtigt anerkannt, und der Mahnbescheidsempfänger in dieser Höhe automatisch verurteilt wird.

Aber: wenn "erst" einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen würde, dann könnte für den Fall, daß eine sich anschließende Klage verloren werden sollte, eventuell auch zur Zahlung angefallener Mahn- und Inkassokosten verurteilt werden, soweit diese (neben der eigentlichen Hauptforderung) überhaupt mit eingeklagt worden sein sollten ( worauf Inkasso-Büros in der Regel aber wohlweislich verzichten ... denn im allgemeinen werden selbst bei berechtigter Grundforderungen die Mahn- und Inkassoforderungen als überhöht und nicht berechtigt aberkannt. Praktischerweise werden deshalb vorsichtshalber die immensen Inkasso- und Mahnforderungen lediglich penetrant angedroht, aber garnicht erst mit eingeklagt. ) In jedem Fall wären Inkasso-Kosten dann nicht erfolgreich durchsetzbar, wenn der strittigen Forderung von Beginn an widersprochen worden sein sollte - selbst dann nicht, wenn später die gerichtlich geltend gemachte (Haupt-)Forderung als berechtigt anerkannt werden würde.

Der Sinn eines (einmaligen) Widerspruchs gegen fragliche Forderungen erschöpft sich im allgemeinen also darin, für den Fall einer Klageniederlage zumindest nicht zur Zahlung von Mahn- und Inkassokosten (mit-)verurteilt werden zu können.

Bisher habe ich noch keine Mahnung von HFM bekommen. Ihr ratet hier zu einem schriftlichen Widerspruch. Ist dieser für mich immer noch ratsam, obwohl schon mehr als 14 Tage vorbei sind?

Die 14-Tagesfrist bezieht sich auf etwas anderes: und zwar auf die Zeitdauer, vor deren Ende ein gesetzliches Fernabsatz-Widerrufsrecht ausgeübt werden könnte. Allerdings dürfte diese Widerrufsfrist noch gar nicht begonnen haben - denn dies ist vor einer ordnungsgemäßen Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Informationspflichten nicht der Fall, und davon kann hier keine Rede sein.

Nun hat sogar jüngst das Kölner Verwaltungsgericht in einer Hamburger Scheinrechnungsversenderei ein "Verschicken offenkundig nicht durchsetzbarer Forderungen" gesehen und mit dieser Begründung die beantragte Aufhebung eines - bis zu einer endgültigen Entscheidung - vorläufigen Rechnungsstellungsverbots abgelehnt.

gal.
 
Re: HFM

Nun hat sogar jüngst das Kölner Verwaltungsgericht in einer Hamburger Scheinrechnungsversenderei ein "Verschicken offenkundig nicht durchsetzbarer Forderungen" gesehen und mit dieser Begründung die beantragte Aufhebung eines - bis zu einer endgültigen Entscheidung - vorläufigen Rechnungsstellungsverbots abgelehnt.

gal.

Quelle, Datum? Wenn ich das richtig lese ist also das Rechnungsstellungsverbot rechtskräftig und damit muss man die Burschen doch endlich drankriegen!?

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An dieser Stelle mal einen reisengrossen Dank an alle Mithelfenden! Ohne Eure Hilfe übers Internet wäre ich vielleicht auch schon schwach geworden und hätte bezahlt. Weiter so!
 
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